Diskussion:Pornografie im Internet

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Korrupt in Abschnitt Allgemeine Veraltung
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Quellen

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  • es wird behauptet: Das stärkst verwendete Zahlungsmittel zum heutigen Zeitpunkt stellt die ELV dar - gibt es dafür eine Quelle? ..
  • die aussage der üblicherweise zwischen ca. 10 und ca. 50 Euro liegt - glaube ich einfach mal, wobei auch hier eine Quelle praktisch wäre (wobei lieber nicht wenn es "20 pornoseiten" mit ihren beitragslisten sind ;o) ) ..
  • den absatz Mit Dialern wurde und wird oft Missbrauch seitens der Dienstleister ... würde ich entfernen; das steht unter Dialer und ist hier IMO unnötig
  • Dies führte dazu, ... Arten von Pornografie, die nicht legal gegen Geld angeboten werden können - gibt es dafür eine Quelle? und legal; in welchen ländern. ich denke hier sollte etwas differenziert werden. In China ist Pornografie glaube ich völlig verboten; also auch pornografie die es auf "normalen" websites gibt.
  • Auch für die danach folgende aussage die Polizei wäre hier sehr erfolgreich und nehmen selbst teil hätte ich gern eine Quelle ...Sicherlich Post 20:43, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Dann setzen wir doch vielleicht einen Quellenbaustein. Die Dialer würde ich allerdings schon kurz erwähnen. Details auf der zugehörige Seite. --Hartmut Banske 21:37, 12. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Pornoindustrie vs. Amateur-Filmer im Internet

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NewYorkTimes: [1] (Anfang Juni07). Der Umsatz der Pornoindustrie brach nach dem Bericht von 2005 auf 2006 von $4,28 Mrd US-$ auf 3,62 ein. Schuld sei ein Überangebot an kostenlos verfügbaren Inhalten von Privatnutzern im Internet. Text gerne per wikimail -- Cherubino 02:21, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

das soll aber nicht gleich dazu führen, die etablierte Pornoindustrie als (not-)leidend zu titulieren. Womöglich müssen als gutbürgerlich geachtete Familien von Pornounternehmern nun dahindarben ? Na gut, wenn sie schon nix mehr zu beißen haben, sitzen sie immerhin zur Ablenkung wenigstens auf dem abstoßenden oder anstößigen, jedoch nicht abgestoßenen Pornomaterial. Ich mache sprachlich dem "Leid" mal ein Ende und objektiviere es als das was es ist: pure Umsatzeinbuße. --84.176.195.170 22:23, 31. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Kerstin Zwitzers

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forscht zum Thema "Nutzer von Internetpornographie" [2] -- Cherubino 22:29, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Teenager gehen gern ins Bordell

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Der Umgang mit Hardcore-Porno-Filmchen, die auf Teenager-Handys kursieren, trägt in der Schweiz erste Früchte: Einem Bericht zufolge gehen Jugendliche heutzutage lieber ins Bordell als ins Kino oder in die Eisdiele., SpOn, 26. Februar 2008 -- Cherubino 10:44, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ranking der Websites

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Auf der Seite Brazzers habe ich über Internetranking gelesen, z. B. durch Alexa Internet. Auf der dortigen Seite wird über die eingeschränkte Aussagekraft der ermittelten Zugriffe berichtet, insbesondere bei datengeschützten Seiten. Ich habe mal mit meinen beschränkten Englischkenntnissen in Alexa reingeschaut, aber da wird ja zunächst mal Kraut und Rüben gesammelt, ohne Differenzierung nach Sparten. Gibt es irgendwo detaillierte Auskünfte über das spezielle Ranking der Porno-Websites (Millionen Fliegen können nicht irren...  ;-))? Danke --Ulrich Waack 21:41, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Umsatz

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Ich hab schon öfters gelesen, dass pornpographische Websites den meisten umsatz von allen branchen im Internet machen. Ist das korrekt? --MrBurns 00:31, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zum Abschnitt "Verfassungsklage"

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Jetzt mal Klartext: Die Formulierung, daß "weiche Pornographie" angeblich "unschädlich" sei, gehört hier ebenso wenig hin wie die Behauptung, die Sexualforschung weise "eindeutig" nach, daß es so sei. Hat sich was. Das BVerfG ist in seiner Ablehnung, sich mit der Klage überhaupt zu befassen, schon eher eindeutig. Zitiert nach der Quellenangabe im Absatz:

Die Behauptung der Beschwerdeführer, dass heute eine Gefährdung der Jugend durch pornografische Darstellungen ausgeschlossen werden könne oder sich der Gesetzgeber nicht mehr auf den unklaren Forschungsstand berufen dürfe, werde "nicht hinreichend begründet". Keiner der Verfassungsbeschwerden sei zu entnehmen, dass die Frage der Schädlichkeit von Pornografie für Minderjährige durch die einschlägigen Wissenschaften "in eindeutiger Weise beantwortet" worden wäre. Auch hätten die Beschwerdeführer nicht hinreichend vorgetragen, dass der Gesetzgeber sich nicht genügend um weitere Aufklärung des Forschungsstandes bemüht habe. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf das Gesetzgebungsverfahren zu dem heutigen § 184d StGB und auf Ergebnisse einer Bundestags-Enquete-Kommission von 1995.

Damit dürfte die Entfernung der Formulierung hinreichend motiviert sein. Studien sind ohnehin zumeist äußerst dehn- und mithin interpretierbar, wie die Begründung des BVerfG zeigt. Im Lichte dieser Erkenntnis allen Ernstes zu behaupten, der Fall sei wissenschaftlich wasserdicht, bedarf schon einer gehörigen Portion Chuzpe.--Djaix 15:14, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Das BVerfG hatte diese Expertise noch nicht und die Entfernung des Absatzes ist wohl eher Vandalismus von dir. Die Expertise von Starke ist eindeutig und spiegelt die Gesamtmeinung der Wissenschaft in der Welt da. Les einfach die Expertise. Das BVerfG hat nur gesagt, dass man bis zu einer wissenschaftlichen Klärung es als "jugendgefährdend" einstufen darf. Wenn jedoch diese Klärung da ist, ist das Pornoverbot aufzuheben (Urteil von 1990 - Mutzenbacher). -- 213.139.133.19 19:27, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich wiederhole es nochmal: Eindeutig ist hier nur der Stand der Dinge, und damit gilt in einem Raum, der enzyklopädischen Anspruch erhebt, an dieser Stelle zunächst einmal die höchstrichterliche Rechtsprechung. Alles andere ist mindestens unseriös, eher jedoch schon manipulativ aufzufassen. Im übrigen sehe ich nicht ein, wieso WP ein Forum für die ohnehin äußerst zweifelhaften Ego-Trips eines Herrn Huch darstellen soll.--Djaix 15:21, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Also lehnst du die Erkenntisse der gesamten Wissenschaft ab und machst deine seltsame Moralvorstellung zum Gesetz? Das ist krank und verstößt gegen die Wikipedia-Regeln -- 213.139.133.19 16:38, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten
bereits in den letzten 30 jahren sind in den bereichen pychologie, kriminologie und pädagogik immer wieder studien erschienen, die gezeigt haben, daß es keine der behaupteten nebenwirkungen von pron gibt, sondern eher im gegenteil auch positive effekte die folge sind (rückgang von sexualverbrechen). fakt ist, bisher gibt es nichts seriöses was die behauptung der schädlichkeit stützt. das, daß bvg das anders sieht heißt nicht das es recht hat, bzw. wie die ip mitteilt, daß es auf dem wissenschaftlich stand der forschung ist und nicht noch dem religösen stand der forschung hinterherrennt Bunnyfrosch 18:41, 25. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Eine abgewiesene Verfassungsklage ist ja sowas von irrelevant… Der Abschnitt sollte gelöscht werden. -- W.E. Vorschläge? 23:31, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Second that. Anscheinend gibt es aber genügend Selbstdarsteller da draußen, die meinen, die WP sei die ideale Plattform für ihre Windmühlenkämpfe. Spricht man dies an, muß man sich von solchen Typen auch noch unqualifizierte Bemerkungen anhören und edit wars aufzwingen lassen. --Djaix 22:54, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Gegen die Windmühlenkämpfe der zahllosen Selbstdarsteller hier gibt es viele Mittel und Wege. Unabhängig davon habe ich den fraglichen Abschnitt nun entfernt, denn zumindest in diesem Artikel ist er absolut irrelevant. -- W.E. Vorschläge? 23:48, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Internetpornographie und Vergewaltigung

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Inwiefern eigentlich sind die Schlussfolgerungen Kendalls durch andere Quellen gedeckt? Laut eigener Website ist Kendall noch nicht mal Sexualwissenschaftler, sondern Ökonom. Es bleibt also zu beweisen, dass seine Schriften zur Internetpornografie im wissenschaftlichen Diskurs überhaupt eine Rolle spielen. Ansonsten bin ich für das Entfernen dieses Abschnitts. -- W.E. 08:18, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Stimmt, daher hatte ich die Aussage etwas relativiert. Außerdem fehlt auch ein (womöglicher) Diskurs in den Wissenschaften. Wenn der nicht erfolgt ist, kann der Satz wirklich entfernt werden--in dubio Zweifel? 08:26, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Kendall selbst bezeichnet seinen Aufsatz als Working Paper Manuscript[3], daher bin ich eher für das Entfernen dieses Abschnitts. -- W.E. 08:30, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
dito, besser auf Pornografie und Gewalt verlinken, vgl etwa [4] oder hier, was ich auf die Schnelle fand--in dubio Zweifel? 08:35, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
hab es mal so gemacht. Gruß--in dubio Zweifel? 08:42, 26. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Umfang

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Hallo, habe mir erlaubt den Abschnitt Umfang einzufügen, da ich diesen Infosplitter gerade z.Hd. hatte. Ich hoffe, dass die bisherigen Autor_innen dies als Verbesserung sehen. Gggf. könnten noch die US Zahlen- die wesentlich belastbarer sind, ergänzt werden. Beste Grüsse --Bullvolkar (Diskussion) 11:54, 15. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Zum Abschnitt „Rechtslehre“

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Ich habe aus diesem Abschnitt zwei Sätze entfernt. Der erste war nicht belegt, der zweite berief sich auf eine nicht valide Quelle: Der dort zitierte „Jugendschutzbeauftragte Heiko Richter“ war ein Privatmann, der sich auf der Webpräsenz seiner Firma „Internetservice Heiko Richter“ Webseitenbetreibern als Jugendschutzbeauftragter anpries und von daher ein persönliches Interesse daran hatte, die Gefahren von Pornographie im Internet in übertriebener Weise darzustellen. Irgendeine Qualifikation, die diesen Menschen zu einer reputablen Quelle im Sinne von Wikipedia:Belege machen würde, ist nicht erkennbar; zudem ist die Website seit 2008 offline. --Jossi (Diskussion) 15:00, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Wie Du wissen solltest, muß man nicht für jeden einzelnen Satz einen gesonderten Einzelnachweis anführen! Auch der erste von Dir gelöschte Satz ist durch die Einzelnachweise selbstverständlich belegt. Im übrigen ist nicht ersichtlich, daß der von Dir gelöschte Einzelnachweis unzulänglich oder unzuverlässig wäre! -- Uwe Martens (Diskussion) 15:34, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Durch welchen der Einzelnachweise? Das ist nicht ersichtlich, folglich ist diese (sehr allgemeine) Aussage nicht nachprüfbar. Zum zweiten Satz bitte noch einmal Wikipedia:Belege nachlesen und die dort angegebenen Kriterien mit der obsoleten Firmenwebsite von Herrn Richter abgleichen. Ich streiche die beiden Sätze jetzt wieder. Wenn dich meine Argumentation nicht überzeugt, empfehle ich eine Dritte Meinung einzuholen. --Jossi (Diskussion) 15:44, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Keine Änderung ohne Konsens! Der von Dir gelöschte EN zielt nicht auf eine veraltete Website, sondern auf einen Beitrag, an dessen inhaltlichen Qualität kein Zweifel besteht! Zur Belegung Deines ersten gelöschten Satzes kann ich den EN raussuchen, allerdings ist mit Dir die Diskussionsbasis beendet, nachdem Du einen Editwar initiierst, ohne hier auch nur fünf Minuten eine Antwort abzuwarten, um dann eine VM zu starten! So nicht, Kollege! -- Uwe Martens (Diskussion) 15:56, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Wikipedia:Belege: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. Und um auch darauf noch einzugehen: kefk.org, nach dem du Herrn Richter zitiert hast, ist natürlich auch keine valide Quelle. Nochmals Wikipedia:Belege: Nach dem Wiki-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte [...] fallen prinzipiell nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff. Ansonsten habe ich volles Vertrauen, dass die mit der Angelegenheit befassten Admins das schon richtig beurteilen werden. --Jossi (Diskussion) 16:04, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Jossi2s Argumentation ist hier zu folgen. --Jojhnjoy (Diskussion) (Aktivität) (Schwerpunkte) 16:07, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Die Aussagen sind belegt, wie Du mehrfach in den verlinkten Quellen nachlesen kannst! Einen zusätzlichen EN hatte ich gerade rausgesucht: Till Czieso: Die potentiellen Auswirkungen des Konsums von Pornografie auf die Entwicklung von Jugendlichen. (PDF; 469 kB) 27. August 2017, S. 24 (S. 26 der PDF), abgerufen am 20. September 2017 (Bachelor-Thesis)., allerdings hat jemand den gesamten Artikel zurückgesetzt. Da ich keinen Editwar führen werde, lassen wir es einfach so, mich tangiert das persönlich nicht im Geringsten! An der Verlässlichkeit des Artikels auf kefk.org habe ich keinerlei Zweifel, auch ist dies kein klassisches Wiki-Projekt, sondern eher ein Magazin. -- Uwe Martens (Diskussion) 16:10, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Die Bachelor-Arbeit von Czieso ist eine brauchbare Quelle – vor allem, wenn man sie komplett zur Kenntnis nimmt und nicht nur selektiv einen Halbsatz aus dem Zusammenhang reißt. Wenn der Artikel wieder freigegeben ist, lässt sich sicher noch das eine oder andere daraus einbauen. --Jossi (Diskussion) 16:15, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Hättest Du mit Deinem Revert einmal fünf Minuten gewartet, ehe ich auf Deinen Diskussionsbeitrag geantwortet hätte, dann wär der Artikel jetzt nicht gesperrt! Nachdem der Artikel in der zurückrevertierten Version gesperrt wurde, habe ich ihn unter Pornografie im Internet in meinen BNR kopiert und den meines Erachtens nach überflüssigen Einzelnachweis ergänzt (dieser gibt nur anderweitige Quellen wieder). Ihr könnt dort gerne entwerfen, was ihr wollt, ich habe jetzt leider erst mal keine Zeit, mich darum zu kümmern! -- Uwe Martens (Diskussion) 16:19, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
PS zur Anregung: Falls über die Version in meinem BNR dann Konsens bestehen sollte, dann kann Holmium den Artikel hier ja auch jederzeit vorzeitig wieder freigeben! -- Uwe Martens (Diskussion) 16:46, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Info: Eine Bachelor-Arbeit ist keine wissenschaftliche Arbeit und eigentlich nicht zitierbar. Der andere Kram schon gar nicht. Da wird es wohl besseres geben.--Perfect Tommy (Diskussion) 17:06, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Natürlich ist das eine wissenschaftliche Arbeit! Wird ja regelmäßig in den Wissenschaftsverlagen als Publikation herausgegeben! -- Uwe Martens (Diskussion) 17:44, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Alles unterhalb der Doktorarbeit gilt als nur in Ausnahmefällen zitierfähig und zitierwürdig. --Perfect Tommy (Diskussion) 18:01, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich plädiere ja auch dafür, das wegzulassen. Die Ausführungen werden selbstverständlich in allen anderen Weblinks auch bestätigt. Ansonsten habe ich hier noch mehr Quellen vorliegen, man kann jederzeit etwas ergänzen. Ist aber derzeit auf jeden Fall genügend verlinkt aus meiner Sicht. Alles andere wird zuviel. -- Uwe Martens (Diskussion) 18:04, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Von den allgemein bekannten, ganz offiziell betriebenen Webseiten, auf denen Pornofilme und pornografische Videoclips zu sehen sind, geht keine besonders erhebliche Gefahr für Jugendliche aus, wie unter anderem auch Professor Dr. Konrad Weller darlegt (siehe dazu etwa hier: https://www.waz.de/politik/landespolitik/nrws-langer-kampf-gegen-sexfilm-portale-wie-pornhub-id231176316.html). Die große Mehrheit der Jgendlich kann damit umgehen (was man von Konsum von Alkohol und Tabak wohl nicht unbedingt sagen kann). Gefährlich sind dagegen eher die von anonymen Quellen heimlich und inoffiziell verbreiteten Videos aus dem sogenannten sogeannten Darknet.--2003:E7:7F23:F901:5C2F:B88C:C1FD:51A 18:57, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Artikelentwurf

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Bis zur Entsperrung also hier zwei Artikelentwürfe:

Ich lade jeden - auch unangemeldeten - Benutzer ein, konstruktive Änderungen dort einzubringen! Anschließend können wir das rüberkopieren, Konsens auf der hiesigen Diskussionsseite vorausgesetzt. Eine etwaige Zusammenführung der Versionsgeschichten sollte machbar sein.

-- Uwe Martens (Diskussion) 07:09, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ganz sicher nicht. Was du mit deinen Rechtsinterpretationen in deinem BNR treibst bleibt deine Sache. Da wird auch nichts in den ANR verschoben - schon gar keine verschwurbelten Privattheorien, die mit Urteilen als vermeintlichem Beleg angereichert werdenl. Artikelinhalte werden hier und auf der anderen Artikeldisk diskutiert - sonst nirgends. Verschoben wird da gar nichts. Und ohne Konsens wird es an diesen Artikeln auch keine Änderung mehr geben.
Und da du es scheinbar nicht verstehst: FÜR DEINE ÄNDERUNGSWÜNSCHE GIBT ES KEINEN KONSENS!
Moralinsaueres theoretisieren bitte in einem entsprechenden Forum betreiben - gibt genug Auswahl im Internet. Hier ist Enzyklopädie. --mirer (Diskussion) 13:42, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@mirer: So lange Du nichts inhaltliches zu bieten hast, kann ich auf Deine Metametadiskussion verzichten! Zudem habe ich klar geschrieben Konsens auf der hiesigen Diskussionsseite vorausgesetzt! Lesen hilft! Und zur weiteren Info: Dieser Artikel bzw. meine Ergänzungen wurden im Portal für Recht zur Diskussion bzw. zum fachlichen Gegencheck eingebracht - ich bin sicher, daß von dort fachkompetente Argumente zu erwarten sind! @Jossi und Perfect Tommy: In wie weit besteht nun Konsens über den Artikelentwurf? Lassen sich andere Quellen beibringen? -- Uwe Martens (Diskussion) 20:16, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe hier nur meine Meinung über die Verwendung von Bachelor-Arbeiten kundgetan. Sonst habe ich hier wenig beizutragen.--Perfect Tommy (Diskussion) 21:44, 21. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

 Info: die Auslagerungen habe ich gelöscht. Bitte hier einen Konsens herstellen. --Itti 11:31, 22. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Meine Ergänzungen stehen nicht mehr zur Debatte. Soll der Artikel in seinem rudimentären Zustand bleiben. -- Uwe Martens (Diskussion) 08:25, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Bebilderung

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@Avril1975: Der Sinn der von dir hinzugefügten Bilder leuchtet mir nicht ein. Welche zusätzliche Information zum Lemma transportieren die Bodypainting-Bilder? Und das Bild vom Pornodreh hat keinerlei Bezug auf den spezifischen Inhalt von Pornografie im Internet, sondern könnte ebensogut Erotikfilm, Sexfilm, Pornografischer Film oder Pornografie im Video illustrieren. Ich finde, man muss nicht alles auf Teufel komm raus illustrieren, wenn die Bilder keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn bieten. Was meinen die anderen? --Jossi (Diskussion) 11:52, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Das erste Bild stellt eine künstlerische Auseinandersetzung mit der Verbindung zw. Pronografie und Internet dar und dient als Symbolbild zur Einleitung des Artikels....wie so oft. Auf dem zweiten Bild findet eine Produktion eines Internet-Pornografieanbieters statt. Also alles thematischn nicht so weit weg.--Avril1975 (Diskussion) 10:38, 3. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Bild

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Zu welchem Film gehört das Bild? Bzw. wie heißen die Darstellerinnen auf dem Bild?

--188.108.155.12 19:09, 11. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Allgemeine Veraltung

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...ich hab mal oben angefangen, den Artikel auf einen aktuelleren Stand zu bringen. Bitte gerne reingrätschen/mitmachen :) --Korrupt (Diskussion) 21:16, 21. Dez. 2022 (CET)Beantworten

...der jetzige Stand macht mir nun keine bauchschmerzen mehr beim Lesen. Fokus beim zuletzt hinzugefügten Absatz Jugendschutz/Medienpädagogik, ich bin unsicher, obs eine Betrachtung der Wirkung von Porn auf Erwachsene braucht (bzw. ob es da eine spezifische "Online"-Variante gibt.
Es fehlen im Prinzip die bereits erwähnten Darknet-Inhalte, wobei ich das an sich nicht unter "Pornografie" subsummiere, sondern eben unter Online-Kriminalität (IMO eher weglassen). Weiter der meiner Ansicht nach unterrepräsentierte Bereich pornografischer *Texte* im Netz, wo pornografische FanFiction ein riesiger, in der Wahrnehmung unterbelichteter und stark von Mädchen/Frauen erstellter/frequentierter Elefant im Raum ist. Zuletzt den sehr relevante Aspekt der "privaten" Online-Pornografie und ihren Ausläufern, Risiken und Nebenwirkungen: Sexting, Sexting bei Jugendlichen, resultierend prinzipiell strafbare Inhalte, Folgen/Risiken wie Revengeporn oder andere, ungewünschte Verbreitung. Ich hab ein paar Quellen rumliegen, eine zweite Meinung dahingehend, ob/wie das dann zerfasert/eskaliert, würd mich interessieren.--Korrupt (Diskussion) 19:44, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Nachgetragen, Fanfic und "pornografische Kommunikation" ist nun drin. --Korrupt (Diskussion) 10:04, 28. Dez. 2022 (CET)Beantworten