Diskussion:Postmortale Eheschließung
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[Quelltext bearbeiten]- Wann und warum wurde das genau in Frankreich eingeführt?
- Wie war das Prozedere? Wie wurde die Verlobung nachgeweisen? Durch Zeugen? Wei viele?
- Was war das hauptmotiv? Uneheliche Kinder? Rente? Die Ehre?
- Wieviel solcher Eheschließungen gab es ungefähr?
- Gab es so etwas analoges im 1. Weltkrieg auch in Deutschland?
- Wie steht es mit den anderen frankophonen Ländern, die sicherlich teilweise auch ein Rechtssystem haben, das auf der Tradition des Code civil basiert?
- Sicherlich ist auf Französisch etwas mehr zu diesem Exotenthema im Internet veröffentlicht. Auf deutsch und englisch konnte ich als Erstautor des Artikels nicht mehr dazu finden.
--Kaschkawalturist 19:17, 15. Okt. 2008 (CEST)
Sorry, aber der Text ist so wie er ist kaum zu halten. Mutmaßungen über gesunden Menschenverstand, falsche juristische Unterstellungen. Es ist nicht richtig, dass das Gesetz eine ausdrücklich Tote von der Ehe ausschließen müsse. Man kann ja z.B. auch kein Pferd oder Auto heiraten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung. --Pelagus 20:45, 16. Okt. 2008 (CEST)
Einverstanden, dann streich doch mal großzügig alles aus dem Artikel, was deiner Meinung nach raus sollte. Der SPIEGEL (Nr. 42/13.10.2008, s. 56) schreibt eine ganze Seite zu dem selben Fall, auf den sich der Weblink bezieht: " Nach Artikel 171 des Code civil, von Napoleon Bonaparte initiiert, darf man unter bestimmten Umständen einen Verstorbenen heiraten - eine Regelung, ursprünglich und eigentlich für Kriegswitwen gedacht. Außerdem braucht es Beweise, dass der oder die Verstorbene die Heirat wirklich wollte, Belege, Papiere." Der Rest ist dort auch nur bla-bla. Die haben nicht mal den korrekten Begriff "postmortale Eheschließung" in ihrem Bericht. --Kaschkawalturist 22:17, 22. Okt. 2008 (CEST)
weiterführende Links
[Quelltext bearbeiten]http://answers.google.com/answers/threadview?id=318952
http://www.popline.org/docs/251676
http://www.avocats.fr/space/laurent.epailly/content/de-profundis--presidio-gratias---_A8219927-1904-4F7B-A47B-EA80C8AC6804 ...diese postmortale Eheschließung hat seine Wurzel in einem Gesetz vom 4. April 1915, das eine Hochzeit erlaubt mit Vollmacht der Soldaten und Seemänner, die verhindert sind, an der Hochzeitsfeier teilzunehmen; und von denen nicht bekannt ist, ob sie zum Zeitpunkt der Eheschließung noch leben. Am 09.Sept.1939 erlaubt eine Notverordnung dieselbe Möglichkeit der Hochzeit per Vollmacht, und auch hier war die Möglichkeit der postmortalen Eheschließung impliziert.
http://www.reds.msh-paris.fr/publications/revue/html/ds026/ds026-16.htm
In Deutschland kann das Vormundschaftsgericht ein Kind legalisieren, dessen Eltern verlobt waren, wenn das Verlöbnis durch Tod zerbrach.
http://www.chine-informations.com/actualite/un-chinois-epouse-sa-petite-amie-decedee_10984.html China: Ein Verlobter wird mit seiner toten Freundin in einem Leichenhaus "verheiratet". Ein Huhn wird ihm zur Seite gestellt. Es soll seine Braut repräsentieren. Diese Zeremonie findet seit Jahrhunderten statt, ist aber keine legale Heirat.
http://zehpunkt.blogspot.com/2008/09/china-seltsam-124-hochzeit-post-mortem.html
http://books.google.de/books?id=NXmRQaIqaRwC&pg=PA255&lpg=PA255&dq=heirat+post+mortem&source=web&ots=8IGjdHExR8&sig=G3E-MAlORk7r-mt3HsqjcdPXB-o&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=5&ct=result Lateinische Quelle: handelt von posthum-Heirat(??) im Mittelalter !!
http://xinwen.de/selbstlose-studenten/ Zwei (!!) tote Chinesen werden miteinander verheiratet.
http://www.marokko.net/info/publikationen/html/leseprobe.html
http://www.marokko.net/info/publikationen/html/eheschliessung.html zu Handschuh-Ehe
Levirat und Zwangsheirat
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel ist das Levirat verlinkt mit der Beschreibung "eine Art postmortale Eheschließung, bei der an die Stelle des toten Bräutigams dessen Bruder tritt."
Kann mir mal jemand erklären, was das Levirat mit einer postmortalen Eheschließung zu tun hat? Da wird eine Ehe mit einem höchst lebendigen Schwager geschlossen. Und die vorherige Ehe mit dem Verstorbenen bestand eindeutig schon vor dessen Tod. Gruß, --Anna (Diskussion) 10:13, 25. Jul. 2012 (CEST)
- Sehe gerade, dass unter "Siehe auch" auch noch die Zwangsheirat verlinkt ist. Was genau hat die nun mit einer postmortalen Eheschließung zu tun? Das geht aus keinem der beiden Artikel hervor. Oder wird die postmortale Eheschließung aus Sicht des toten Ehepartners als Zwangsheirat angesehen, da dieser sich ja nicht mehr dazu äußern kann? Das ist jetzt, wohlgemerkt, komplette TF meinerseits und geht, soweit ich erkennen kann, aus keinem der beiden Artikel hervor!
- Diese Links scheinen mir derzeit einfach rein assoziativ. Wenn wir alle ähnlich verwandten Links da einfügen wollten, müsste da auch der Trauring, die Eheurkunde und den Brautstrauß noch rein. Ich erlaube mir daher jetzt, diese beiden Links zu entfernen, solange bis jemand die entsprechenden Verbindungen plausibel machen kann. Gruß, --Anna (Diskussion) 13:12, 19. Aug. 2012 (CEST)
Quellen für die Kritik?
[Quelltext bearbeiten]Hallo, gibt es für die angeführte Kritik Quellen? Das wäre hier sicherlich auch sinnvoll. --78.53.176.78 22:57, 3. Aug. 2014 (CEST)
Deutschland
[Quelltext bearbeiten]Erwähnt werden sotte das Lemma Deutsches Eherecht im Zweiten Weltkrieg#"Leichentrauung". --178.142.31.187 10:17, 30. Jun. 2023 (CEST)