Diskussion:Präsident von Irland
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Staatsbürgerschaft von Frau McAleese
[Quelltext bearbeiten]Bezug auf den Satz (Zitat); "Mary McAleese, selbst geborene Nordirin, ..." Diese Staatsbürgerschaft kann sie nie gehabt haben, da es diese nicht gibt. In Nordirland geborene sind Staatsbürger des Vereinigten Königreiches von GB und Nordirland und/oder irische Staatsbürger (darauf haben sie als in Nordirland geborene eine verfassungsgemässes Recht der Republik Irland). Es wäre wichtig das zu klären, denn sie war wohl schon von Geburt an mindestens auch irische Staatsbürgerin. 92.201.6.175 02:15, 25. Jun. 2013 (CEST)
- Es steht da nichts von Staatsbürgerschaft, nur Nordirin. Dass sie von Geburt beide Staatsbürgerschaften hat, bzw. das Anrecht auf beide, ist klar, für den Abschnitt aber ohne Belang -- MacCambridge (Diskussion) 11:45, 3. Mai 2014 (CEST)
Staatsoberhaupt
[Quelltext bearbeiten]Wieso ist de Präsident nicht auch Staatsoberhaupt? --Excolis (Diskussion) 11:03, 3. Mai 2014 (CEST)
- Hallo, das haben die Iren in ihrer Verfassung entsprechend niedergeschrieben. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 14:34, 6. Mai 2014 (CEST)
- So wörtlich? Und in der Infobox im Artikel Irland wird der Präsident als Staatsoberhaupt bezeichnet. Das ist demnach falsch? --Excolis (Diskussion) 16:23, 6. Mai 2014 (CEST)
- Woher diese Aussage stammt, er sei nicht das Staatsoberhaupt, wundert mich auch. Aus dem Text der irischen Verfassung (irisch / englisch) geht es jedenfalls nicht hervor. Da steht hingegen: "beidh tosach aige ar gach uile dhuine sa Stát" ("who shall take precedence over all other persons in the State", was ich schon als Staatsoberhaupt deuten würde. -- MacCambridge (Diskussion) 19:15, 6. Mai 2014 (CEST)
- Aus dem Artikel zur Irischen Regierung geht hervor, woher diese Angabe stammt. Die Exekutivgewalt liegt in der Hand der Regierung, nicht nur stellvertretend für ein Staatsoberhaupt: The executive power of the State shall, subject to the provisions of this Constitution, be exercised by or on the authority of the Government. (Art. 28, §3) Mit dem Thema „Staatsoberhaupt“ hat diese Befugnisverteilung aber nichts zu tun, Staatsoberhaupt und Exekutivgewalt sind unterschiedliche Dinge. Im Artikel Staatsoberhaupt steht eine ähnliche Behauptung wie hier (vermutlich vom selben User eingefügt), dort immerhin mit nachträgl. eingefügter Quellenangabe: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, Verlag Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 1999, ISBN 3-89204-819-3, S. 139, 142. -- MacCambridge (Diskussion) 20:23, 24. Mai 2014 (CEST)
- Interessant. Hat jemand diese Buch und könnte dort nachschlagen? Wenn nicht, was machen wir dann? --Excolis (Diskussion) 22:11, 24. Mai 2014 (CEST)
- In "Die politischen Systeme Westeuropas" (Hrsg. von Wolfgang Ismayr)vertritt Jürgen Elverts in "Das politische System Irlands" auf den Seiten 309-310 die Meinung, dass der Präsident das Staatsoberhaupt ist. Fände es auch seltsam, dies anders zu deuten, Exekutivmacht hin und her - entscheid ist der formale Status als Staatsoberhaupt. -- --89.244.198.51 14:32, 31. Mai 2014 (CEST) 14:32, 31. Mai 2014 (CEST)
- Ich würde vorschlagen das so in die Artikel zu übernehmen. --Excolis (Diskussion) 19:08, 31. Mai 2014 (CEST)
- Yep, stimme zu. Übrigens bedeutet das Wort Uachtarán schon nahezu wörtlich nichts weiter als „Oberhaupt“ (uachtar = [das] Obere, -án Endung) -- MacCambridge (Diskussion) 20:04, 31. Mai 2014 (CEST)
- Ich würde vorschlagen das so in die Artikel zu übernehmen. --Excolis (Diskussion) 19:08, 31. Mai 2014 (CEST)
- In "Die politischen Systeme Westeuropas" (Hrsg. von Wolfgang Ismayr)vertritt Jürgen Elverts in "Das politische System Irlands" auf den Seiten 309-310 die Meinung, dass der Präsident das Staatsoberhaupt ist. Fände es auch seltsam, dies anders zu deuten, Exekutivmacht hin und her - entscheid ist der formale Status als Staatsoberhaupt. -- --89.244.198.51 14:32, 31. Mai 2014 (CEST) 14:32, 31. Mai 2014 (CEST)
- Interessant. Hat jemand diese Buch und könnte dort nachschlagen? Wenn nicht, was machen wir dann? --Excolis (Diskussion) 22:11, 24. Mai 2014 (CEST)
- Aus dem Artikel zur Irischen Regierung geht hervor, woher diese Angabe stammt. Die Exekutivgewalt liegt in der Hand der Regierung, nicht nur stellvertretend für ein Staatsoberhaupt: The executive power of the State shall, subject to the provisions of this Constitution, be exercised by or on the authority of the Government. (Art. 28, §3) Mit dem Thema „Staatsoberhaupt“ hat diese Befugnisverteilung aber nichts zu tun, Staatsoberhaupt und Exekutivgewalt sind unterschiedliche Dinge. Im Artikel Staatsoberhaupt steht eine ähnliche Behauptung wie hier (vermutlich vom selben User eingefügt), dort immerhin mit nachträgl. eingefügter Quellenangabe: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, Verlag Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 1999, ISBN 3-89204-819-3, S. 139, 142. -- MacCambridge (Diskussion) 20:23, 24. Mai 2014 (CEST)
- Woher diese Aussage stammt, er sei nicht das Staatsoberhaupt, wundert mich auch. Aus dem Text der irischen Verfassung (irisch / englisch) geht es jedenfalls nicht hervor. Da steht hingegen: "beidh tosach aige ar gach uile dhuine sa Stát" ("who shall take precedence over all other persons in the State", was ich schon als Staatsoberhaupt deuten würde. -- MacCambridge (Diskussion) 19:15, 6. Mai 2014 (CEST)
- So wörtlich? Und in der Infobox im Artikel Irland wird der Präsident als Staatsoberhaupt bezeichnet. Das ist demnach falsch? --Excolis (Diskussion) 16:23, 6. Mai 2014 (CEST)
1937 oder 1938 ?
[Quelltext bearbeiten]Im vierten Satz der Einleitung steht
- Das Amt wurde im Jahr 1937 durch die irische Verfassung geschaffen.
In der Infobox steht
- Schaffung des Amtes 25. Juni 1938 (am 25. Juni 1938 trat Douglas Hyde sein Amt an).
Geschaffen wurde das Amt durch die Verfassung von Irland vom 1. Juli 1937. Die Verfassung trat am 29. Dezember 1937 in Kraft.
Imo wurde das Präsidentenamt (ebenso die übrigen Verfassungsorgane) 1937 geschaffen. --Neun-x (Diskussion) 05:52, 28. Okt. 2018 (CET)