Diskussion:Privatpilotenlizenz/Archiv/1
Gesetze und Behörden
Wäre schön, hier auch folgende Informationen zu bekommen:
Welche Gesetze regeln die Privatpilotenlizenz? (Ist das die DV LuftPersV ? Wöfür ist das die Abkürzung? Was ist die Anlage 1M ?)
Welche Behörden sind für die Erteilung/Durchführung zuständig? (nicht signierter Beitrag von 84.144.33.77 (Diskussion) 09:54, 29. Jul. 2006 (CEST))
Flugzeuge über 2t und Lizenz für zweimotorige Flugzeuge
Sehe ich das richtig, dass Flugzeuge über 2t nur mit CPL geflogen werden dürfen? Kann man dann überhaupt mit PPL Zweimot-Ausbildung machen? (ich habe bisher keine Zweimots bis 2t gefunden) 217.86.5.237 21:04, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Nein. Man kann die PPL-A Lizenz erweitern bis auf zwei (und mehr)-motorige Flugzeuge bis zu einem maximalen Gewicht von 5,7 Tonnen. Das heißt im Klartext: Man kann als Privatpilot Flugzeuge (und auch Jets) fliegen, sofern man die erforderlichen Berechtigungen erlangt hat. Alles was über 5,7 Tonnen hinausgeht benötigt bereits eine ATPL, denn die CPL geht meines Wissens nach auch "nur" bis 5,7 Tonnen maximal. Schade, daß es nirgendwo eine schöne und klare Auflistung aller Möglichkeiten gibt, die man als Privatpilot erlangen kann. --Koxxer 16:59, 15. Nov. 2006 (CET)
- nach JAR-FCL sind die Gewichtsbeschränkungen weggefallen. Es werden zum heutigen Tage keine alten Scheine ohne CVFR Anteil mehr erstellt. Die Gewichtsbeschränkung bis 5,7 Tonnen gelten meines Erachtens auch nicht mehr, da sie ja sonst in dem Schein eingetragen werden müssten, was nicht der Fall ist. (Stand 02.2011) (nicht signierter Beitrag von 84.150.108.95 (Diskussion) 00:06, 13. Feb. 2011 (CET))
Turbinenrating
Welche Maschinen werden günstigerweise zum Turbinenrating eingesetzt? Ich habe bisher nur die Pilatus Porter gefunden [1] 84.173.221.189 11:51, 2. Nov. 2006 (CET)
- Am günstigsten sind wahrscheinlich die Soloy-Umbauten der Cessna 206, die ebenfalls als Absetzmaschine für Fallschirmspriinger eingesetzt wird. 217.86.31.12 09:22, 9. Dez. 2006 (CET)
Gemeinsame Theorieanteile von PPL und GPL
Gibt es Gemeinsamkeiten bzw. Nachlässe im Umfang der Stunden wenn man mit einer GPL einen PPL erwerben möchte (bzw. GPL -> TMG -> PPL)? 217.86.52.17 20:20, 8. Dez. 2006 (CET)
Unterschied PPL-F und SPL
Nach Studium dieses Threads [2] verstehe ich immer noch nicht, ob der PPL-F eine Aufbauschulung ist oder der Nachfolger der Sportpilotenlizenz. 84.173.222.48 17:13, 24. Mär. 2007 (CET)
- Ist wohl eine inoffizielle Bezeichnung für den SPL: [3] 84.173.251.193 22:30, 25. Mär. 2007 (CEST)
Lizenzinformation
Als Fußgänger kann ich die Qualität dieser Zusammenstellung nicht beurteilen, es sieht aber sehr kompetent aus: [4]. Insbesondere der Ausbildungsweg mit Umstieg von TMG nach JAR-FCL auf die Klassenberechtigung SEP bis 2t scheint aus Kostengründen interessant. 84.173.222.48 22:30, 24. Mär. 2007 (CET)
Mindestalter PPL (A) für PPL (C)-Inhaber
Gibt es eigentlich einen vernünftigen Grund für Segelflieger das Mindestalter für Motorsegler und SEP auf 17 Jahre festzusetzen? Würde nicht eine Regelung wie bei den Motorrädern, also bspw. 50 Stunden Segelflugpraxis und PPL (A)-Schulung bis zu deren Prüfung, eher die Verantwortlichkeit des Jugendlichen dokumentieren? 84.173.245.51 03:23, 29. Dez. 2007 (CET)
Weiterhin erlaubt die deutsche PPL - im Gegensatz zur amerikanischen FAA-Lizenz - Selbstkostenflüge ohne Eigenbeteiligung des Piloten.
Dieses ist nicht korrekt. Es ist nicht grundsätzlich erlaubt, es darf keine Werbung für "Selbstkostenflüge" gemacht werden und zudem muss der Pilot seinen Anteil tragen. Also entweder löschen oder verändern!!! Grüße von einem PPLer der damit schon viel Ärger hatte. :-( -- Chtrede 17:13, 16. Mai 2009 (CEST)
- Da machst du eine Baustelle auf. Also: Mit der Änderung des $20 LuftVG wurden die sogenannten Selbstkostenflüge aufgehoben, so dass grundsätzlich jegliche Personenbeförderung gegen Entgelt eine Zulassung als Luftfahrtunternehmen und dern Vorweis der CPL erfordert. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Diese gilt für Fluggeräte, die für maximal vier Personen zugelassen sind und eine weitere Ausnahme gilt für Absetzflugzeuge für Fallschirmspringer.
- Bei der Sache mit den Selbskostenflügen mit Maschinen mit maximal vier Sitzplätzen sieht es wie folgt aus: Ob ein Privatpilot gewerblich handelt hängt von drei Kriterien ab, die entsprechend auszulegen sind:
- Selbständigkeit: Der Flugzeugführer handelt eigenverantwortlich und nicht auf Anweisung hin.
- Entgeltlichkeit mit Gewinnerzielungsabsicht: Es werden Unkostenbeiträge verlangt, welche die Betriebskosten der Maschine absehbar übersteigen werden. Ob sie es tatsächlich tun, ist unrelevant.
- Nachhaltigkeit: Der Flugzeugführer handelt in Wiederholungsabsicht
- Sind diese drei Kriterien erfüllt, so ist von einem gewerblichen Flug auszugehen. Ob die Gewinnerzeilungsabsicht bereits erreicht ist, wenn sich der Pilot bei den Unkosten "herausrechnet" oder nicht, müssen manchmal die Gerichte entscheiden. Bei uns wird das so gehandhabt: solange man es nicht übertreibt, ist es Ok - und von offizieller Seite auch abgesegnet. Im Rahmen unseres alljährlichen Flugplatzfestes war auch nichts dagegen einzuwenden, mit Rundflügen auf den Plakaten zu werben. Ansonsten ist Werbung jeglicher Art Tabu, solange es Einzelfälle bleiben ist auch Ok, dass sich der Pilot herausrechnet, als im Falle einer angemieteten viersitzigen Maschine die Unkosten durch drei teilt. So mein Kenntnissstand.Pasqual Fehn 20:27, 16. Sep. 2009 (CEST)
Diese Informationen sind veraltet. Siehe meinen Beitrag in der Diskussion "gewerbliche Nutzung" / Schreiben vom 16. Juli 2013 vom BMVBS (nicht signierter Beitrag von 85.212.27.247 (Diskussion) 01:00, 22. Mai 2014 (CEST))
Gewerbliche Nutzung PPL
"Für Fotoflüge, als Fluglehrer und als Flugzeugschlepper darf die PPL auch gewerblich genutzt werden." - woher kommt diese Information? In der JAR-FCL 1 finde ich dazu nichts. (nicht signierter Beitrag von 84.119.85.128 (Diskussion) 08:15, 4. Aug. 2010 (CEST))
- In JAR-FCL 1.110 deutsch steht was von beruflicher Nutzung im nichtgewerblichen Luftverkehr. Das gilt aber nur für Flugzeugschlepp und Ausbildung. Ich habe das mel entsprechend geändert. Für GPL und SPL fehlen Quellen. In Sportpilotenlizenz heißt es: Aufgrund mangelnder Rechtssicherheit wird von einem gewerblichen Personentransport mit Ultraleichtflugzeugen jedoch von Experten abgeraten. --El Grafo (COM) 12:28, 5. Feb. 2011 (CET)
Mit dem Schreiben vom 16. Juli 2013 vom BMVBS dürfen Privatpiloten Selbstkostenflüge (Begriff stammt aus dem Schreiben) mit bis zu 6 Personen (1 Pilot + 5 Passagiere) gegen Entgelt durchführen, wenn sich der Pilot mit seinem eigenen Anteil am Flug beteiligt. Außerdem sind für Schnupperflüge etc. in Vereinen ebenfalls Selbstkostenflüge erlaubt (Rundflüge offenbar hingegen nicht mehr). Das sollte aufgenommen werden, da dies vielfach immer noch in der Diskussion steht und häufig auf ein älteres Schreiben vom April 2013 verwiesen wird, in dem noch keine genaue Regelung angegeben wurde. Quelle: https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Aktuelles/BMVBS/2013-07-16_bmvbs-verteiler_rund-und-gaestefluege.pdf (nicht signierter Beitrag von 85.212.27.247 (Diskussion) 01:00, 22. Mai 2014 (CEST))
Zusatzberechtigungen
Daß man für den SPL (wieso sind die Scheine im Artikel einklich durchgehend feminin? Ich kenne nur „den SPL“) eine Kunstflug- sowie eine Nachtflugqualifikation und ein IR bekommen kann, war mir jetzt wirklich neu. Könnte mal jemand die LuftPersV entsprechend korrigieren? ;-) --Kreuzschnabel 21:28, 31. Mai 2011 (CEST)
..und was ist mit dem deutschen Ausland- hä?
Schon wieder so ein selbstherrlicher reichsdeutscher Wiki-Artikel Bitte denkt doch etwas über die Landesgrenzen hinaus. (nicht signierter Beitrag von 78.155.11.199 (Diskussion) 00:52, 1. Jun. 2011 (CEST))
- Bitte, keiner hindert dich. Wikipedia lebt vom Mitmachen. --Kreuzschnabel 19:12, 14. Jun. 2011 (CEST)
Lesbarkeit und Nutzwert des Artikels
Der Artikel hat leider für Nichteingeweihte - und an die richtet er sich gemäß der Natur einer Enzyklopädie vornehmlich - kaum einen Nutzwert. Er quillt über vor kryptischen Abkürzungen. Selbst nach mehrmaligem Lesen weiß man im Grunde nicht mehr über den Privatpilotenschein als zuvor. (nicht signierter Beitrag von 188.103.205.211 (Diskussion) 10:19, 29. Nov. 2011 (CET))
- Hallo und danke für deine Kritik. Du hast recht: der Artikel ist ein heilloses Wirrwarr. Das liegt zum Teil sicher auch daran, dass das ganze System der unterschiedlichen Scheine und Berechtigungen spätestens seit der Einführung von JAR-FCL ein riesiges Chaos ist, durch das kein normalsterblicher Privatpilot mehr durchblickt. Ob das mit den kommenden EU-Lizenzen besser oder noch schlimmer wird, bleibt abzuwarten.
- Aber mal abgesehen von dem Chaos und den Abkürzungen: Welche Informationen hast du denn konkret vermisst? --El Grafo (COM) 11:29, 29. Nov. 2011 (CET)
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, der Artikel ist in seiner jetzigen Form - ehrlich gesagt - nicht zu gebrauchen. Ich schlage vor, den Artikel in die QS des Portals Luftfahrt einzutragen (weiß leider nicht wie das geht). Themenbereiche werden nur angerissen, z.B. "Für das Fliegen mit Helikoptern benötigt man den PPL-H" (und weiter?), andere werden überhaupt nicht weiter behandelt, z.B. Klassenberechtigung. Andere Infos wie das "Aufstocken" bzw. Upgraden von dem SPL usw. gehört für mich in den Artikel SPL. Und die Tabelle unter dem Abschnitt "Typen" ist eine relativ undurchschaubare Auflistung von Privatpilotenscheinen ohne weitere Erklärungen (der ganze restliche Artikel bezieht sich quasi ausschließlich auf den PPL(A)) oder wie dem SPL, der aber kein Privatpilotenschein im Sinne der PPL(A)/(H) ist. Ich denke, dass man das auch in einen fließenden Text bringen kann und die verschiedenen Arten auch erläutern kann. Weiterer Vorschlag: Bei der Suche nach Pilotenschein/Pilotenlizenz sollte man nicht auf den PPL weitergeleitet werden, sondern es sollte eine allgemeine Seite über den Pilotenschein mit allgemeinen Informationen darüber und entsprechenden Weiterleitungen zu den verschiedenen Scheinen erstellt werden. @ El Grafo: Ich vermisse Informationen über die Ausbildung (fehlt komplett - Theorie wie Praxis), über den PPL in anderen Ländern (v.a. USA), über die EASA-Lizenzen, die in den nächsten Jahren kommen, und, wie oben erwähnt, eine Erläuterung aller Typen des PPL. Auch das Abkürzungswirrwar ist für mich (und dabei beschäftige ich mich schon länger mit dem entsprechenden Thema) auch unnötig. LG -- 84.166.162.117 11:44, 10. Jul. 2012 (CEST)
Link mit weiteren Informationen zur PPL
Ich bitte den von mir reingestellten Link zu behalten, da ich der Meinung bin, dass dieser durchaus einen Mehrwert hat. Außerdem wird dadurch ein Zugang zu verschiedenen Quellen ermöglicht. -Aquilion (Diskussion) 10:51, 31. Aug. 2012 (CEST)
- Und worin besteht dieser deiner Meinung nach vorhandene Mehrwert? Ich finde in der Website nichts, was nicht auch im Artikel stünde oder – im Falle eines einzelnen Details – sich problemlos einbauen ließe. Die Weblinks sind für weitergehende Informationen da, die den Rahmen des Artikels sprengen würden, also Webseiten, die /deutlich/ ausführlicher auf das Lemma eingehen. Siehe WP:WEB. Außerdem hat die Seite keine Anbieterkennzeichnung. Ich wüßte schon gern, von wem das ist, zumal falsche Fakten drinstehen – man muß nicht 12 Stunden jährlich zum Scheinerhalt fliegen, und 12 Stunden bekommt man wohl kaum für 1200 €. --Kreuzschnabel (Diskussion) 12:38, 31. Aug. 2012 (CEST)
Dauer/Kosten/Inhalt
Hallo Lizenzinhaber, es wäre schön, wenn mal jemand was zur Dauer, den Kosten und den Inhalten solcher Ausbildungen hier ergänzen könnte. Bislang sagt der Artikel (überspitzt formuliert) lediglich, dass es PPL's gibt. Danke! 195.145.160.197 10:37, 30. Aug. 2007 (CEST)
- Guter Hinweis, ich werde versuchen da mal etwas zu schreiben, zumindest was die Mindestausbildung betrifft. Kosten ist natürlich extrem schwer, da es von Vorkenntnissen, Fähigkeiten und auch davon abhängt wie/wo man die Ausbildung macht. Verein ist hier sicher günstiger als professionelle Flugschule, auch international sind die Presie für die Flugstunden in den USA z.B. ganz anders als bei uns.--Unimog404 (Diskussion) 15:20, 11. Feb. 2015 (CET)
Schreibweise PPL-N
In diesen Änderungen hat eine IP sämtliche „PPL-N“ in „PPL-A(nat)“ geändert. Soweit ich sehe, existieren die Bezeichnungen PPL-N und nationaler PPL(-A) (in welcher Schreibweise auch immer) gleichberechtigt. Gibt es einen Grund dafür, einer der Schreibweisen den Vorzug zu geben? --Kreuzschnabel (Diskussion) 14:33, 5. Sep. 2012 (CEST)
@ Kreuzschnabel: Gute Frage, ich persönlich kenne nur die Bezeichnung PPL-N, steht auch so in der mir bekannten Fachliteratur. Nach meinem Wissenstand gibt es auch keinen nationalen Hubschrauberpilotenschein, d.h. keinen PPL-H(nat), weshalb die jetzige Bezeichnung unsinnig und wohl verwirrender als hilfreich ist. --84.166.187.205 19:11, 12. Sep. 2012 (CEST)
Und die aktuelle Regelung?
"Generell war es einem PPL-Inhaber bis zum 8. April 2013[1] erlaubt,..." - und wie sieht es seitdem aus??? --62.220.2.102 18:23, 2. Nov. 2013 (CET)
Absetzpilot
Berufsmäßig darf man mit der PPL Schleppflüge durchführen. Soweit ich weiß, ist auch das Absetzen von Fallschirmspringern erlaubt (berufsmäßig gegen Entgelt). Ich habe gehört, dass das ab 2016 nicht mehr erlaubt sein soll. Weiß da jemand was zu (mit Quelle)? Bin relativ neu in dem Thema, sonst würde ich den Artikel selbst ergänzen. --93.130.245.72 13:15, 17. Jul. 2015 (CEST)
- Habe ich noch Nichts von gehört. Gemäß der angegebenen Quelle im Artikel [5] dürfen auch aktuell keine Absetz- oder Schleppflüge berufsmäßig (mit Gewinnabsicht) mit PPL durchgeführt werden, sondern diese ebenfalls nur im Sinne von Selbstkosten- und Vereinsflügen durchgeführt werden.--Unimog404 (Diskussion) 20:12, 17. Jul. 2015 (CEST)
GPL/SPL unklare Formulierung
Hallo zusammen, unter dem Punkt Segelflug steht als Lizenz GPL, allerdings heißt diese Lizenz in Deutschland SPL. Es kann dabei immer wieder zu Verwechslungen mit dem "alten SPL" für ULs kommen, welche auch eine Zeile weiter unten aufgeführt wird. Das Problem rührt daher, dass es eine Dopplung der Abkürzungen gibt, je nachdem ob man die UL-Lizenz auf Deutsch oder Englisch schreibt. Da es sich um den deutschen Artikel handelt, würde ich gerne alle Begriffe auf Deutsch in den Artikel setzen, zumal auf der aktuelle (Segelflug-)SPL als Übersetzung nicht einmal GPL angiebt, sondern lediglich "Flight Crew License" auf die Vorderseite schreibt. Vielleicht kann man die Tabelle um Informationen sinnvoll ergänzen, Fakt ist jedoch, dass ein GPL aktuell in Deutschland nicht erworben werden kann. Über Anregungen vor einer Änderungen würde ich mich sehr freuen. Wenn sich binnen der nächsten zwei Wochen keiner meldet, werde ich das wohl alleine machen, aber Wikipedia lebt schließlich von der Gemeinschaft und ich bin überzeugt, dass die Korrekturen mit Hilfe noch besser werden. (nicht signierter Beitrag von 92.72.147.7 (Diskussion) 20:14, 5. Sep. 2016 (CEST))
- Stimme Dir zu, sollte aktualisiert werden. LAPL(S) fehlt auch in der Aufzählung. SPL bei UL ist aus meiner Sicht aber auch im deutschsprachigen Raum gebräuchlich, da es die einzige mir bekannte und verwendete Abkürzung ist. Dir Lizenz heißt in Deutsch ja offiziell "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" was etwas sperrig ist.--Unimog404 (Diskussion) 11:28, 11. Sep. 2016 (CEST)
Statistik
Bitte ein bisschen Statistik: z.B. wieviele Lizenzen gibt es in Deutschland? (nicht signierter Beitrag von 87.144.106.45 (Diskussion) 18:20, 21. Sep. 2016 (CEST))
Beginn Entrümpelung
Der gegenwärtige Text ist noch auf JAA ausgerichtet und damit veraltet. Neben der Deutschlandlastigkeit (so werden die deutschen Voraussetzungen zum Erwerb als allgemeingültig dargestellt, was nicht stimmt) werden auch Lizenzen beschrieben, die keine Pilotenlizenzen gem. ICAO sind z.B UL. Die haben aber im Artikel Privatpilotenlizenz nichts verloren. Ich habe mal im ersten Abschnitt mit der Entrümpelung angefangen.--Salier100 (Diskussion) 06:30, 11. Aug. 2019 (CEST)
- wikipedia.de ist eben primär für den deutschsprachigen raum gedacht. Also A, CH, DG, D --2003:E9:DF17:8800:CF3:8F4F:6C79:71FD 09:01, 17. Aug. 2019 (CEST)