Diskussion:Proteste in Venezuela seit 2014

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sanandros in Abschnitt Konfus
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Qualität ...

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Ich hatte am 12. März einen QS-Antrag gestellt. Benutzer:Gregor Bert hat den Baustein mit folgender Begründung entfernt: „Für mich klingt der Artikel jetzt sachlich, neutral, und er scheint gut belegt.“ Danach habe ich einige der offensichtlichsten sprachlichen und anderen Mängel verbessert. Offenbar gibt es sehr unterschiedliche Ansichten über Qualitätsmaßstäbe. Nach wie vor gefällt mir der ganze Artikel mit seinem stakkatohaften Reportagecharakter nicht. Im Übrigen: Was sollen Aussagen wie

  • „Jeder Dritte soll Umfragen zufolge die Möglichkeit haben, einen Mord in Auftrag zu geben.“
  • „Es gab Vorwürfe, dass ein Student anal vergewaltigt worden sei. Ein weiterer Student musste in Gefangenschaft seinen Entführer oral befriedigen.“

Ist das enzyklopädischer Stil? fragt sich --Malabon (Diskussion) 15:51, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten

No Problem, setz den Baustein halt wieder rein, korrigiere alles, was du für falsch hältst, liefere die entsprechenden Belege und allles wird gut. --Gregor Bert (Diskussion) 18:45, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nein, ich habe schon genug Zeit in einen Artikel investiert, der mich inhaltlich nicht besonders interessiert. Zur abgeschlossenen QS-Diskussion siehe hier. Ich bin als Autor nur peinlich berührt, wenn ich an unsere Kunden, also die Nicht-Wikipedianer denke, die von solchen Artikeln auf die Qualität des gesamten Projekts schließen. Dem Verfasser des Artikels empfehle ich, seine Artikelentwürfe Korrektur lesen zu lassen, bevor sie in den Artikelnamensraum gelangen.--Malabon (Diskussion) 19:54, 15. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Ich meine dass ist doch ein Mittmachlexikon, also wenn jemand mal wieder drüber stolbpert der kann es ja dann korrigieren.--Sanandros (Diskussion) 05:31, 17. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Meinen Rat an dich erhalte ich aufrecht. Es reicht nicht, irgendetwas hinzuschreiben und darauf zu warten, dass jemand es korrigiert. Ein Mindestmaß an Qualität sollte bereits in der ersten Fassung vorliegen.--Malabon (Diskussion) 21:53, 18. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Das große Qualitätsproblem des Artikels besteht darin, dass er in der Erstversion zu 100 % von lat(r)inapress abgeschrieben wurde. Dieses Möchtegern-Nachrichtenportal mit Spezialgebiet Lateinamerika ist von jedwedem journalistischen Niveau leider weit entfernt. Zwar ist nicht alles falsch und Lüge, was dort geschrieben wird, jedoch werden Gerüchte dort gerne zu bewiesenen Tatsachen, Quellen ihrer "redaktionellen" Nachrichten werden praktisch nie angegeben und zudem häufig falsch übersezt und demzufolge ebenso falsch interpretiert. Man sollte den Artikel bezüglich der Bequellung wirklich dringend überarbeiten. Seriöse deutschsprachige Medien haben eigentlich ausführlich genug von diesem Ereignis berichtet, sodass es keinerlei Grund gibt, News-Portlale auf Privat-Blog-Niveau zu referenzieren.-- Escla ¿! 00:15, 19. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Ich fühle mich daher in meinen früheren Einschätzungen der Qualität des Artikels bestätigt. --Malabon (Diskussion) 22:49, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Also ich hatte Probleme bei den anderen Nachrichtenportalen so was zu finden, da waren öfters mal grössere Lücken drin. Darum latinpress.--Sanandros (Diskussion) 08:09, 21. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Es gibt schon Artikel anderswo zu finden: Spiegel, Süddeutsche Zeitung, FAZ, Zeit, die Welt. Ich werde die so schnell es geht hinzufügen. Dazu gibt es einige sehr gute Artikel auf Englisch und zwar aus The Guardian, The Independent u.ä. - nicht deutsche Texte aber immerhin von respektierten Medien--Periergeia (Diskussion) 16:22, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Nach wie vor ist dies kein enzyklopädischer Artikel, sondern eher eine Art Tagebuch, in dem vorwiegend Einzelereignisse aufgelistet werden. Was gänzlich fehlt, sind Informationen zu Hintergründen, Analysen, internationalen Reaktionen, Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation etc. Diese Gründe reichen IMHO für das Wiedereinsetzen eines QS-Bausteins.--Kernpanik (Diskussion) 07:45, 31. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Korrektur: Hintergründe und internationale Reaktionen sind als Abschnitte enthalten, wenn auch recht kurz. QS beträfe bei Bedarf nur den Teil mit dem chronologischen Verlauf.--Kernpanik (Diskussion) 07:47, 31. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Neues

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Ich werde am Wochenende versuchen, mehr Quellen aus Spiegel, Die Zeit, Süddeutsche Zeitung hinzuzufügen. Wenn Ihr bestimmte Aspekte sehen wollt, Vorschläge habt, könnt Ihr das hier erklären. --Periergeia (Diskussion) 19:28, 20. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Übertrag von Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Qualitätssicherung

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Unlogisch

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wenn angeblich 95% die Wahl einer Verfassungsgebenden Versammlung "ablehnen", warum wählen sie dann nicht einfach Kandidaten aus ihrer Mitte rein? warum wählte dann von den 41% Teilnehmer die deutliche Mehrheit für Maduros Kandidaten?

Das würde bedeuten, dass 7 von 8 Wählern aus Angst zur Wahl gegangen sind und dann dort aus Angst, Bestechung..was auch immer einen Maduro - Kandidaten gewählt hätten

..das ist alles völlig unlogisch - der Artikel braucht dringend eine Bearbeitung im Sinne der Neutralität. Wikipedia ist ein Lexikon und nicht ein Propagandainstrument der vorherrschenden Meinung westlicher Politiker.

Das ist wie im Iran: Wer die Kandidaten bestimmt, bestimmt das Ergebnis. Das Geheimnis liegt in der Klausel des Wahlgesetzes, dass kein derzeitiger Abgeordneter kandidieren darf. Da die Opposition dort eine 2/3-Mehrheit hat, sind damit alle bekannten Oppositionspolitiker von der Wahl ausgeschlossen. Siehe auch [1]. Was wir brauchen ist ein Artikel Wahl zur Verfasungsgebenden Versammlung in Venezula 2017 entsprechend en:Venezuelan Constitutional Assembly election, 2017--Karsten11 (Diskussion) 18:31, 2. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

genug kandidaten ausserhalb des parlaments bekommt man doch mit einem Fingerschnippen hin - es werden ?550? gebraucht. Die Begründung ist auf jeden fall quatsch.

P.S. hab mir das alles nochmal genau durchgelesen - was durchaus sinn ergeben würde wenn keine anti - maduro kandidaten zugelassen worden sind. und nicht nur keine die gleichzeitig im Parlament einen Sitz haben. Hast du das gemeint Karsten11 ? gibt es dafür Belege?

Hier ist ein Beleg: [1] (nicht signierter Beitrag von elefteriasCaupolican (Diskussion | Beiträge) )
Hier ist noch ein Beleg [2](nicht signierter Beitrag von JudasMontesquieu (Diskussion | Beiträge) )
Hier ein weiterer Beleg, der besagt, dass 364 der 540 Kandidaten pro Gemeinde aufgestellt wurden, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder der Gemeinde. Somit wurde die Mehrheit der Opposition relativiert, da bevölkerungsreiche Gegenden in denen die Opposition die Mehrheit hat, trotzdem nur einen Kandidaten aufstellen durften. Die fehlenden 176 Kandidaten sollten in aus Gesellschaftssektoren kommen, d.h. Regierungsorganisationen von Studenten, oder aus Regierungsgewerkschaften, etc... Aus diesen Sektoren war die Opposition praktisch ausgeschlossen. Unter diesen Bedingungen hätte die Opposition selbst mit einer Mehrheit von 80% in der Gesamtbevölkerung nicht die Mehrheit in der Verfassunggebenden Versammlung erreichen können.[3](nicht signierter Beitrag von JudasMontesquieu (Diskussion | Beiträge) )


Der Vorschlag des Präsidenten war teilweise "kommunal" und "Sektorial". D.h., einige Plätze waren Vertretern von "Kommunen" und "Sektoren" reserviert. Was genau eine Kommune und ein Sektor ("Sektor der Fischer", "Sektor der Arbeiter") sind, hat die PSUV (Sozialistische Einheitspartei Venezuelas allein entschieden, ohne die Gewerkschaften, z.B.). Der venezolanische Wähler, der Träger der originären verfassungsgebenden Gewalt wurde dazu nicht gefragt. D.h. selbst mit einer Mehrheit der Wähler hätte die Opposition keine Mehrheit in der Verfassunggebenden Versammlung gehabt, da ihre meisten Kandidaten nicht in der PSUV waren.(nicht signierter Beitrag von JudasMontesquieu (Diskussion | Beiträge) )
Dieser nicht universale und nicht proportionale Ansatz widerspricht dem Artikel 63 der venezolanischen Verfassung. (nicht signierter Beitrag von JudasMontesquieu (Diskussion | Beiträge) )
Einzelnachweise
  1. Mayoría de constituyentes sectoriales serán de grupos favorables a Maduro. In: El Nacional. 25. Mai 2017, abgerufen am 28. Februar 2019.
  2. 6 preguntas para entender el proceso de elección de la Asamblea Constituyente en Venezuela y sus posibles consecuencias. In: BBC. 29. Juli 2017, abgerufen am 5. März 2019.
  3. Maduro ajusta a su medida las bases comiciales para ganar la Asamblea Constituyente en julio. In: El Mundo. 24. Mai 2017, abgerufen am 6. März 2019.

Konfus

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Allein schon die Anlage des Artikels (erst 2014, dann 2017, dann wieder zurück und vorwärts) ist konfus. Dadurch wird vieles redundant, teilweise auch widersprüchlich. Unter „Hintergründe“ findet man viele Einzelereignisse, etwas Statistik, aber alles andere als Hintergründe.

Nun ist das ja kein Uralt-Artikel, um den sich keiner mehr kümmert. Hier könnte schnell abgeholfen werden. Vor allem kann man vieles, was nach Art des Newstickers hier reingeknallt wurde, herausnehmen und das Wesentliche konzentriert darbieten. Dann wäre wenigstens zu kapieren, worum es überhaupt geht. Wer sich mit der Sache bisher nicht beschäftigt hat, hat in diesder Form nicht viel von dem Artikel. --2003:D0:2BC9:6801:F84E:4D96:46B9:55AA 22:45, 7. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Also das Problem ist, dass es zwischen durch Phasen der Ruhe gab. Ursprünglich ging es mir nur die Demos 2014, aber es hat sich durchgesetzt dass alle Folgenden Phasen auch in dem Artikel zusammengeführt werden. Darum ein bisschen das Chaos. Es wäre jedoch von mir aus kein Problem den Artikel zu splitten.--Sanandros (Diskussion) 14:13, 27. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Verfassunggebende Versammlung: Juristische Kommentare

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Immer wieder (vor ein paar Tagen, am 26.02.2019) wird in Frage gestellt, ob die Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung 2017 durch den damaligen Praesidenten Nicolas Maduro rechtens war, oder nicht. Der Artikel 347 der venezolanischen Verfassung gibt ausschliesslich dem venezolanischen Volk das Recht, die Verfassunggebenden Versammlung einzuberufen. Der Artikel 348 gibt dem Praesidenten ein Initiativrecht zur Einberufung. Um nicht in Widerspruch zum Artikel 347 zu kommen, muss strikt zwischen "Einberufung" und "Initiativrecht zur Einberufung" unterschieden werden. Aenhlich wie der Bundesrat mit seinem Initiativrecht in Deutschland dem Bundestag Gesetzesvorschlaege unterbreiten kann, kann der venezolanische Praesident nach Artikel 348 dem venezolanischen Volk einen Vorschlag fuer eine Verfassunggebende Versammlung unterbreiten. Wie der Bundestag muss daher auch das venezolanische Volk den Vorschlag ablehnen koennen. Maduro hat hingegen einen konkreten Vorschlag der Einberufung selber umgesetzt, es gab dann Wahlen, in denen unter den Bedingungen von Maduro, verschiedene Kandidaten von Maduro ausgesucht werden konnten. Das venezolanische Volk kam gar nicht dazu, die Verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Sie sind von der Webseite der venezolanischen Botschaft in Deutschland kopiert worden. Das ist, als ob der Bundesrat, am Bundestag vorbei, mit seinem Initiativrecht einen Gesetzentwurf, selber beschliessen wuerde, und den Bundestag lediglich einige Details zur bestimmen lassen wuerde. Im folgenden werden diese beiden Artikel der veneolanischen Verfassung aufgefuehrt. (nicht signierter Beitrag von elefteriasCaupolican (Diskussion | Beiträge) )

« Artikel 347

Das Volk Venezuelas ist der Träger der originären verfassungsgebenden Gewalt. In Ausübung dieser Gewalt kann es eine Verfassungsgebende Nationalversammlung mit dem Ziel einberufen, den Staat umzugestalten, eine neue Rechtsordnung zu schaffen und eine neue Verfassung zu entwerfen.»

« Artikel 348

Die Initiative zur Einberufung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung kann ergriffen werden vom Präsidenten oder der Präsidentin der Republik mit dem Ministerrat, von der Nationalversammlung durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder verabschiedeten Beschluss, den versammelten Gemeinderäten mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder; oder von fünfzehn Prozent der im Personenstands- und Wahlregister eingetragenen Wähler und Wählerinnen.»