Diskussion:Psychotherapie in Deutschland

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Berufsrecht

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Die Aussage "Ihr Ausbildungsstandard befindet sich aus Gründen des Patientenschutzes auf einer hohen Qualitätsstufe. Er ist zwar nicht so umfassend wie der Ausbildungsstandard der Ärzte, aber im Gebiet der Psychotherapie ist er vergleichbar.[6]" ist nicht durch die angegebene Referenz erklärbar und würde näherer Erläuterung bedürfen, was die hohe Qualitätsstufe ausmacht bzw. warum das Hochschulstudium der Psychologie nicht so umfassende Standards hat, wie das der Medizin. Gerade im Bereich Psychotherapie ist dies wohl genau umgekehrt der Fall. Ich habe die entsprechende Stelle entfernt. (nicht signierter Beitrag von 46.59.252.84 (Diskussion) 20:43, 23. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Ja, stimmt, steht in der angegebenen Referenz "BVerwG 3 C 4.08 - Urteil vom 30.04.2009, RdNr. 13, 18" tatsächlich nicht drin. Dann gehört es bis auf Weiteres raus. Gruß --Wiesenthal (Diskussion) 08:13, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten
Schon längst raus. --Andreas Parker (Diskussion) 11:10, 24. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Gesetzliche Grundlage

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Irgendwie erweckt der Abschnitt "Gesetzliche Grundlage" ja doch sehr den Eindruck, die lieben Kollegen Heilpraktiker würden mit Approbation genauso wie ärtztliche und psychologische Psychotherapeuten arbeiten. --Cald (Diskussion) 06:34, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hast Recht. Umformuliert. Müsste jetzt passen. --Andreas Parker (Diskussion) 12:27, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Konkretisierung und Belege

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Ich habe mir erlaubt die sozialversicherungsrechtliche Grundlage der SPV und einen Hinweis zu ersthaften psychischen Störungen, und der Notwendigkeit diese ärztlich zu versorgen, sowie Belege dazu, anzufügen.

KunstschauKunstschau (Diskussion) 23:36, 22. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Deine Änderung konnte ich so nicht freigeben, das sie a) tendenziös formuliert war und b) viel zu schwach belegt. Starke und konfliktträchtige Aussagen müssen auch stark/solide bzw. mehrfach belegt werden. Zudem hast du Textteile zu einem anderen Thema (beratende Psychologie), das nichts mit Heilkunde zu tun hat, einfach mitgelöscht.
Du kannst gerne deinen Beitrag unter Berücksichtigung dieser Punkte nochmal einbringen, denn inhaltlich ist das ja nicht unspannend.
Mehr dazu auf deiner Diskussionsseite. VG --Andreas Parker (Diskussion) 00:22, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Psychotherapeutische Arbeitsfelder in Institutionen

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Ich bin erst kürzlich auf diesen Artikel gestoßen. Die Inhalte beziehen sich zu einem großen Teil auf die ambulante Richtlinienpsychotherapie. Ist es sinnvoll, auch die psychotherapeutischen Arbeitsfelder in Institutionen wie Kliniken, Reha-Einrichtungen, Beratungsstellen etc. darzustellen? Unter "Gesundheitsökonomische Aspekte" wird dieser große Bereich angedeutet. Gerade der stationäre Reha-Bereich scheint mir in Deutschland ziemlich einzigartig. Oder haben wir dazu schon etwas unter anderem Lemma? Gruß, --Sti (Diskussion) 14:55, 16. Nov. 2021 (CET)Beantworten