Diskussion:Putbus (Adelsgeschlecht)
Fürsten "zu" Putbus
[Quelltext bearbeiten]Die Fürsten heißen "zu" Putbus und nicht "von" Putbus. Vergl.: Genealogisches Handbuch des Adels, Bearbeitet unter Aufsicht des Ausschusses für adelsrechtliche Fragen der deutschen Adelsverbände in Gemeinschaft mit dem Deutschen Adelsarchiv, Band I der Gesamtreihe = Genealogisches Handbuch der Fürstlichen Häuser, Hauptbearbeiter: Hans Friedrich v. Ehrenkroog in Gemeinschaft mit (....) - siehe im Originalband -, 1951, Verlag C. A. Starke, Glücksburg / Ostsee, S. 497 folgende. Dort heißt es beispielsweise in der Vorrede zur Geschichte der Familie "Wilhelm Graf v. Wyich und Lottum, 1833-1907, Fürst zu Putbus durch Nachfolge in das Fideikommiß, bestätigt Berlin 4.3.1861; Verleihung des Prädikats "Durchlaucht" Berlin 10.2.1862 usw.; der Artikel für "Wilhelm Malte" beginnt: "Wilhelm Malte I. Fürst zu Putbus, geb. Putbus 1.8.1783, gest. ebd. 26.9.1854, Erblandmarschall im Fürstentum Rügen und der Lande Barth" (...).--Pergamentus (Diskussion) 23:44, 19. Mai 2014 (CEST)
Zur korrekten Namensführung des Malte v. Veltheim
[Quelltext bearbeiten]Die Namensführung im Hause der Familie zu Putbus ist nicht ganz einfach darzustellen. Der Titel "Fürst" bzw. "Fürstin" zu Putbus war an den Besitz des am 8.4.1839 gestifteten und am 8.11.1839 bestätigten, Fürstlich-Putbusschen Familienfidekommiß gebunden. "Fürst zu Putbus" wurde also der jeweils nach den Bestimmungen in der Fideikommißurkunde vorgesehen Nachfolger. Nach § 1 der preußischen Familiengüterverordnung in der Fassung vom 30. Dezember 1920 (GS. 1921 S. 77) unterlagen die Familiengüter der Auflösung. Die Auflösung der Familiengüter, "Fideikommisse", erfolgte alsbald nach Verkündung des Gesetzes, sie erlangten danach privatrechtlichen Status. Die Fideikommisse wurden aber häufig, ohne rechtliche Bindung und Wirkung, innerhalb der Familien weitergeführt, viele Familien fühlen sich noch heute daran gebunden und handeln noch immer nach den in den Fidekommißurkunden fetgelegten Bestimmungen. Malte v. Veltheim (1889-1945) ererbte das ehemalige Fürstlich-Putbussche Fideikommiß am 4.11.1934, als er das Erbe nach dem Tod seiner Tante, Asta Eugenie Gräfin v. Wylich und Lottum, seit 16.3.1930 Fürstin und Herrin zu Putbus, antrat. Die Abteilung für adelsrechtliche Fragen der Deutschen Adelsgenossenschaft ließ die Aufnahme des Malte v. Veltheim in das Gothaische Fürstliche Taschenbuch "adelsrechtlich" durch Beschluß sam 14.8.1936 zu. Malte v. Veltheim durfte sich deshalb seit dem 14.8.1936 "Fürst zu Putbus" nennen. Die Führung des Namens "v. Putbus" genehmigte der Reichsminister des Innern für ihn, seine Gemahlin und seine minderjährigen Kinder am 20.10.1938. Malte v. Veltheim führte demnach von 1889 bis 1936 den Namen "v. Veltheim", und von 1938 bis zu seinem Tode den Namen "v. Putbus". Daneben war er seit dem Jahre 1934 "Fürst zu Putbus". Quelle: Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser Band I., S. 497 folgende (...), vergl. weiter oben--Pergamentus (Diskussion) 01:57, 20. Mai 2014 (CEST)
Franz v. Veltheim († 1927)
[Quelltext bearbeiten]@Freygangfreunde: Du hast am 17. September 2021 Franz v. Veltheim († 1927) als „Fürst und Herr zu Putbus“ in dem umstehenden Artikel aufgenommen ([1]). Das wundert mich. In welchem der beiden von Dir angeführten Belege wird er denn als „Fürst und Herr zu Putbus“ bezeichnet? Gruß, --Turpit (Diskussion) 16:14, 18. Sep. 2021 (CEST)
--Freygangfreunde (Diskussion) 17:28, 18. Sep. 2021 (CEST) Hallo, er wird in folgenden Büchern entsprechend so genannt: Zöglinge RA, 1913, S. 270 bis 271 | Zöglinge RA, 1929, S. 7 | Die Johanniter in Pommern, 1988, S. 184 | Das Haus Putbus, 1. Auflage, Werl, 2007, S. 22 bis 23 | Velheimchronik, Teil 2, 1912, S. 348 f. Herr zu Putbus seit 1908: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/6498220 | Tafel:http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/6498388 | Hier ist auch mind. ein Bildnis aus der Vor-Putbus-Veltheim-Zeit enthalten. Veltheim-No.: 527 | Zur kompletten Reihenfolge der Putbuser siehe S. 35 - Das Haus Putbus (mittlerweile ist dazu 2018 eine 3. Auflage erschienen. http://d-nb.info/1216760373 / http://www.fuerstenfamilien.de/heft_25.html). Diese RF der jüngeren Zeit ab 1700 mit der jew. Regierungszeit: Malte I (1700 bis 1723), Moritz Ulrich I (1723 bis 1755), Malte (1755 bis 1787), Wilhelm Malte, Sophie (1854 bis 1860), Wilhelm Carl August Malte (1860 bis 1907), besagter Franz Adolf v. Veltheim-Harbke von 1907 bis 1927 (Schwiegersohn des Wilhelm), 1927 bis 1930 dann Marie Luise Agnes Reichsgräfin v. W u. L (Tochter des Wilhelm), 1930 bis 1934 Asta (zweite Tochter des Wilhelm), 1935 bis 1945 Malte Ludolf Franz Eugen v. Veltheim-Ostrau, ab 1938 Herr zu Putbus, bis 1945, Franz, ab 2004 Malte. FG.--Freygangfreunde (Diskussion) 17:28, 18. Sep. 2021 (CEST) PS: Handbuch für das Preuß. Herrenhaus 1911, S. 228:https://www.google.de/books/edition/Handbuch_f%C3%BCr_das_preussische_herrenhaus/f5k3AQAAMAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=F%C3%BCrst+zu+Putbus+Veltheim+Herrenhaus&pg=PA228&printsec=frontcover --Freygangfreunde (Diskussion) 19:15, 18. Sep. 2021 (CEST). Nächste Erg.: Siehe: Jahrbuch des Vermögens und Einkommens der Millionäre in Preußen. Teil: 1912. S. 9. Geschätztes Vermögen 20 - 22. Mill. RM; Einkommen 0,8 Mill. RM.--Freygangfreunde (Diskussion) 18:29, 4. Okt. 2021 (CEST)