Diskussion:Röderberg-Verlag
Klarstellungen
[Quelltext bearbeiten]Folgende Änderungen sind keine Verbesserungen: [1] Wird von Körner mehrmals so beschrieben, etwa gleich im ersten Absatz:Durch die Leipziger Lizenzausgaben wurde der Verlag über den Bereich Antifaschismus hinaus breiter aufgestellt. Das war erst möglich, nachdem in Westdeutschland seit 1969 ein Netz von DKP-nahen Buchhandlungen [...] aufgebaut wurde. (S. 142) Ich erinnere zudem an die Arbeitsgemeinschaft sozialistischer und demokratischer Verleger und Buchhändler in Abgrenzung zum Verband linker Buchhändler und daran, dass Veröffentlichungen von DKP und SPD an linken Büchertischen mitunter nicht gerne gesehen waren. [2] Witzig. Schon mal was von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen gehört? Siehe auch Buchverlag. [3] Man redet beim Reclam Verlag tatsächlich von "Teilung". Ansonsten s.o..--Assayer (Diskussion) 01:43, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Deine Rückführungen gehen über das hier Angesprochene weit hinaus. Das, was als Begründung vorgelegt wird, ist daher unzureichend. Woran du, wie du sagst, dich erinnerst, das ist hier zu Zweck des Belegens nicht geeignet.
- "Buchverlag" schränkt ein: Der Röderberg-Verlag publizierte die Wochenzeitung "die Tat" und etwa die Antifschistischen Arbeitshefte = Broschüren. Meine Nachfrage wg. Bierverlag war also durchaus passend.
- Die Zeit ist jetzt knapp, dringender Bedarf besteht nicht, ich komme auf mehr Details zurück.--Allonsenfants (Diskussion) 12:06, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Ich erinnere nicht mich, sondern Dich. Vertrieben wurden die Verlagspublikationen über linke Vertriebszusammenschlüsse, linke Einzelbuchhandlungen und studentische "Büchertische" sowie über den bürgerlichen Buchhandel, steht nicht in der ausgewerteten und angegebenen Literatur. Medien mag ein hipper Begriff sein, hätte ich dann aber auch gerne mal im Zusammenhang mit dem Röderberg-Verlag bis 1983 belegt. Eine Bundesregierung kann keiner politischen Vereinigung mit einem Verbot drohen. Sie kann ein Verbotsverfahren einleiten, über das von der Judikative entschieden wird. Genau das hat die Bundesregierung mit ihrem Verbotsantrag gegen den VVN 1959 getan und ist 1962 vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Sie hatten wie auch die westdeutschen Reclam-Ausgaben das vormalige reichsdeutsche Aussehen. Keine Ahnung, woher Du den Quatsch hast, wobei mich schon die Begrifflichkeit "reichsdeutsches Aussehen" vermuten lässt: eher vom Biertisch als vom Büchertisch. Zu in der Präsenz dieser Bände in den deutschen öffentlichen Bibliotheken spiegelt sich Anerkennung für diese Verlagsleistung, würde ich sagen: "tendenziös + unausgewiesen". Hat die DDR den Röderberg-Verlag direkt unterstützt oder über die VVN? In der von mir verwendeten Literatur steht letzteres.--Assayer (Diskussion) 14:22, 29. Jun. 2017 (CEST)
- Ich gucke gerade mal hier rein und lese "Eine Bundesregierung kann keiner politischen Vereinigung mit einem Verbot drohen." Das ist allzu blauäugig. Selbstverständlich konnte und kann sie: indem sie mit dem Verbotsantrag droht, im Wissen, dass das dann schon laufen wird. Im Fall der VVN hatte sie sich zwar geschnitten, aber nicht aufgrund der Unabhängigkeit der westdeutschen antikommunistischen Justiz, sondern aufgrund der hohen Nazi-Belastung im hohen justiziellen Entscheidungsorgan. Man sah in Europa mit diesem Verbotsverfahren nicht gut aus. Die Judikative als von den politischen Strömungen der Zeit unabhängig zu betrachten, wäre sehr naiv, es führte in die Irre, siehe etwa - um das kurz mal dazu mit reinzunehmen - Willi Geiger, den hochrangigen Experten für Berufsverbote. Ich gehe nicht davon aus, dass du, der du wie bekannt durchaus treffsicher argumentieren kannst, nicht ebenfalls davon ausgehst. Insofern wundere ich mich, ein bisschen. Ich liebe die Diskussion, aber wie oben schon mitgeteilt, die Zeit ist mir knapp und dieses Medium nicht so wichtig, dass ich mich gleich in die nächste Diskussion stürzen müsste, Dennoch, ich komme noch wieder zum Artikel zurück.--Allonsenfants (Diskussion) 19:03, 1. Jul. 2017 (CEST)
- Im konkreten Fall wäre die Formulierung, die Bundesregierung hätte mit einem Verbot "gedroht", sogar eine Verharmlosung, da sie vielmehr tatsächlich ein Verbot beantragt hat. Den gesamtdeutschen Rat der VVN hatte sie 1951 bereits verboten, wenngleich das rechtlich nircht wirksam war. Ich wundere mich eher, dass Du keinen Widerspruch siehst zwischen der Annahme, die Judikative sei der willfährige Arm der Bundesregierung gewesen, und der These, das Bundesverwaltungsgericht habe sich dem Druck gebeugt, den die VVN in der Öffentlichkeit durch die NS-Vergangenheit des Senatsvorsitzenden machen konnte. Das ist mir angesichts der bekannten NS-Belastung der bundesrepublikanischen Justiz und ihrer stringent antikommunistischen Urteilspraxis dann doch zu einfach und zu undifferenziert. Vgl. den Prozeßbericht im Spiegel 1962 [4] --Assayer (Diskussion) 21:52, 1. Jul. 2017 (CEST)
- Ich hatte einen Formulierungsvorschlag für den Artikel gar nicht gemacht. Ich hatte in unserer kleinen Diskussion um deine Löschung darauf verwiesen, dass die Bundesregierung gedroht habe/die VVN (und damit den Verlag) bedroht habe: mit ihrem Verbotsantrag, sprich - im Klartext - mit einem Verbot. Nach meinem Eindruck hast du diese Verbotsdrohung bestreiten wollen, durch Verweis auf den formalen Gang der Dinge: "Eine Bundesregierung kann keiner politischen Vereinigung mit einem Verbot drohen." Da die Verbotsdrohung und der Verbotsantrag politisch motiviert waren, ist das aber nicht nach den juristischen Formalia, sondern in seinem politischen Gehalt zu beschreiben. Die von dir gewählte Formulierung vermittelt die Suggestion, dass eine rechtsstaatliche Verfahrensweise hier das alles Entscheidende gewesen sei. Das war es weder bei dem Weg zum Verbotsantrag noch beim Scheitern des Verbotsversuchs: Nicht rechtsstaatliche Form, sondern die politische Kräftekonstellation war das Entscheidende, erst (Verbotsantrag) das "Die-putzen-wir-weg", dann (Scheitern) das Echo im Ausland und Inland, die Belastung des westdeutschen Justizapparats bis hin zu diesem Senatspräsidenten Fritz Werner oder dem Anwalt der Bundesregierung Hermann Reuß durch ihre faschistische Vergangenheit. Was öffentlich gemacht werden konnte. Das war es, was das Verfahren "versanden" ließ. Alte Nazis entschieden über NS-Verfolgte und über Menschen, die das Nazi-Regime mit viel Risiko bekämpft hatten. Das war es, was den Verbotsantrag und ein etwaiges Verbot der VVN für viele Menschen vor allem im Ausland unerträglich machte. Die linke VVN und mit ihr der linke Röderberg-Verlag waren schwache Stimmen in der von vorne bis hinten antikommunistischen BRD mit ihrer unerledigten Nazi-Vergangenheit und ihrer starken Präsenz alter Nazis, also radikaler Antikommunisten, in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf jeder Ebene der Hierarchie. Diese schwachen Stimmen und ihre Unterstützer im west- und osteuropäischen Ausland waren es, die derartige Skandale damals zur Sprache brachten.
- "... wäre eine Verharmlosung" usw. Na ja, das ist m. E. so ein Bemühen, mit den üblichen Spitzfindigkeiten den Kopf oben zu behalten, das sollten wir uns m. E. sparen.--Allonsenfants (Diskussion) 09:47, 2. Jul. 2017 (CEST)
- Nein, es geht um konkrete Formulierungen im Artikel.[5] Was öffentlich gemacht werden konnte. Das war es, was das Verfahren "versanden" ließ. Alte Nazis entschieden über NS-Verfolgte und über Menschen, die das Nazi-Regime mit viel Risiko bekämpft hatten. Das war es, was den Verbotsantrag und ein etwaiges Verbot der VVN für viele Menschen vor allem im Ausland unerträglich machte. Daran glaube ich nicht, weil es die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit nach 1945 unterschätzt, die sich oft genug immun gegenüber öffentlicher Meinung und politischem Willen gezeigt hat und sich von ihrer NS-Belastung nicht schrecken ließ. Im Falle Fritz Werners z. B. ist diese "Belastung" durch SA und Parteimitgliedschaft doch auch eher vergleichsweise gering einzuschätzen. Man denke etwa an Ernst Kanter oder Karl-Heinz Ottersbach und Konrad Lenski.--Assayer (Diskussion) 20:05, 2. Jul. 2017 (CEST)
Egon Bahr, Herbert Wehner
[Quelltext bearbeiten]Ich hätte gerne gewußt, welche Bücher Herbert Wehner und Egon Bahr mit einem Geleitwort/Vorwort versehen haben und den Beleg dafür. --Orik (Diskussion) 22:57, 26. Dez. 2018 (CET)
- Z. B. Gerda Zorn#Schriften: Nach Ostland geht unser Ritt. 2. Aufl. 1988. Wobei mir prominente Geleitwörter ziemlich schnuppe sind.--Assayer (Diskussion) 21:42, 27. Dez. 2018 (CET)
- Vorworte von SPD Genossen wie Wehner können nur die absolute Ausnahme gewesen sein. Wehner, der Renegat, und Röderberg passen eigentlich nicht zusammen. Es hätte mich gewundert, derlei demnächst bei Körner lesen zu dürfen. In diesem Fall ist das Buch von Zorn 1980 im SPD Verlag Dietz Nachfolger in Bonn in 1. Auflage erschienen. Bei der zweiten Auflage bei Röderberg 1988 ist das Vorwort dringeblieben und noch ein Geleitwort des Freundes Bahr dazugekommen. Aber ich sehe, Du hast diese Würdigungen schon rausgenommen. Damit erübrigt sich weitere Diskussion.--Orik (Diskussion) 00:25, 28. Dez. 2018 (CET)
Absatz von Röderberg in welchen Buchhandlungen
[Quelltext bearbeiten]Dass die Kollektivbuchhandlungen Hauptabsatzmarkt für Röderberg waren, kann eigentlich nur bis Mitte der 1970er Jahre gegolten haben. Danach hatte sich ein grosses Netz von undogmatischen linken Buchhandlungen gebildet, die im Verband linker Buchhändler zusammengefasst waren. Die haben trotz inhaltlicher Differenzen zur DDR Röderbergtitel durchaus geführt. So war Apitz Nackt unter den Wölfen ein viel gekaufter Titel. Die siebenbändige Ausgabe Kunst und Literatur im antifaschistischen Exil wurde auch in den VLB Buchläden verkauft, wobei die Käufer und auch die inhaltlichen Defizite dieser auch im Auftrag der SED geschriebenen Bücher häufig nicht bemerkten. Dem DDR Werk kam darüber hinaus, wie bei den anderen Röderbergtiteln auch, der geringe Preis zu Gute. --Orik (Diskussion) 00:59, 28. Dez. 2018 (CET)