Diskussion:Römerbrunnen (Bad Vilbel)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hasenläufer in Abschnitt „Heilquelle“ und „gemeinnützige Quelle“
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„Heilquelle“ und „gemeinnützige Quelle“

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Mit dieser Änderung habe ich „Heilquelle“ durch „gemeinnützige Quelle“ ersetzt. Bedeutet „gemeinnützige Quelle“ gleichzeitig „Heilquelle“? Ein ähnlicher Fall im Artikel Gerolsteiner Brunnen, dort heißt es:

„1953 erklärte das rheinland-pfälzische Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, dass es sich bei Gerolsteiner Sprudel um eine gemeinnützige Quelle handelt. Damit erhielten die Mineralquellen nach rheinland-pfälzischem Wasserrecht den Status staatlich anerkannter Heilquellen.“

Soweit also die Rechtslage in Rheinland-Pfalz. Gilt Ähnliches auch in Hessen? --Hasenläufer (Diskussion) 21:29, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten