Diskussion:Römisches Nihil obstat

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Jossi2 in Abschnitt Übersetzung im Intro
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Der Artikel „Römisches Nihil obstat“ wurde im Oktober 2024 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 1.11.2024; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Übersetzung im Intro

[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Übersetzung Eingangs < "(Nihil obstat Sanctae Sedis, wörtlich: „das Nichts-steht-entgegen des Heiligen Stuhls“)"> für falsch. Es müsste heißen: "Nichts steht dem heiligen Stuhl entgegen".

Das sind zwei völlig unterschiedliche Bedeutungen. Zum einen wird "das Nichts" hier personifiziert (das "Nichts" vs. "Etwas"), als Nomen, was den Eindruck erweckt, "das Nichts" sei der Gegner, der Feind, des hl. Stuhls, ähnlich "das Gute gegen das Böse". Heißt es jedoch schlicht "Nichts steht ihm entgegen" (hier "nichts" als Indefinitpronomen) bedeutet das: der hl. Stuhl als höchste Instanz, - dem nichts entgegen steht.

Zum zweiten kommt das Wort "obstat" von obstare, in der ersten Bedeutung "behindern, im Weg stehen". obstat ist also dritte Person Singular: er/sie/es behindert. Der Stuhl ist lat. feminin, also "sanctae". "sanctae" (von Sanctus,-a,-um) ist im fem. nicht nur die Endung des Genitiv, sondern auch des Dativ, also "des hl. Stuhls", oder "dem hl. Stuhl"
Bei "obstat": er/sie/es steht entgegen, muss man also fragen: wem steht er/sie/es entgegen. Antwort: "dem hl. Stuhl.
Ich setzte den Einwand zunächst mal auf die Diskussionsseite, statt zu ändern, da ich davon ausgehe, daß der/die Artikelschreiber, respektive der Bearbeiter des Intros sich sicher etwas dabei gedacht haben und die Übersetzung irgendwoher haben und nicht "mal eben" aus dem Handgelenk übersetzt haben. Bei mir ist das große Latinum allerdings auch zig Jahre her, vllt hab ich da auch was übersehen. --Killerkürbis (Diskussion) 08:20, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ich hatte auch zunächst übersetzt: "Nichts steht dem heiligen Stuhl entgegen", dann aber ein Problem darin gesehen, obstat mit dem Genitiv sedis zu verbinden (konsonantische Deklination! mein Latinum ist sicher auch schon recht verblichen.) Darum habe ich mich entschlossen, Nihil obstat als bereits geprägte juristische Formel aufzufassen, also das Nihil obstat bzw. das Nichts-steht-entgegen des Heiligen Stuhls. --Ktiv (Diskussion) 09:50, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ha! Ich wußte, ich hab was übersehen. Sedis steht natürlich im Genitiv. (Im Dativ müsste es Sedi heißen, wenn ich nicht irre). Demzufolge müsste obstat sedis der Genitiv sein.
Das jedoch nur als Nebenkriegsschauplatz. Was mich indes noch mehr gestört hat, weswegen ich den Thread überhaupt initiiert habe, ist der Sinn, den das Ganze ergibt.
Dank dir für die umgehende Antwort, liebe @Ktiv. Ich würde das "das" weglassen und dann die Übersetzung eher als Sentenz oder Sinnspruch : "nichts entgegen des heiligen Stuhls" stehenlassen (so wie etwa: "alle Macht dem Volke", als Beispiel). Klingt ein wenig merkwürdig, aber "das Nichts" im Ggs. zur Entität, zum Seienden, ist sicher nicht gemeint und sinnverzerrend.
Schöne Grüße... --Killerkürbis (Diskussion) 10:13, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
„Nihil obstat“ ist ein feststehender Ausdruck im Kirchenrecht (weshalb er in der Regel auch nicht übersetzt, sondern als „das Nihil obstat“ so übernommen wird). Wenn man eine verdeutlichende Übersetzung benötigt, ist „Das ‚Nichts steht entgegen‘ des Heiligen Stuhls“ richtig. --Jossi (Diskussion) 12:54, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ja, dann würde ich das auch so übernehmen: "Nichts steht entgegen des Heiligen Stuhls", (ohne das verwirrende "das" zu Anfang, oder aber in Anführungszeichen, so wie in deiner Ausführung). So meinte ich das. --Killerkürbis (Diskussion) 13:18, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Im Lateinischen gibt es keinen Artikel, im Deutschen ist er erforderlich. Ob man die Verdeutschung als Durchkopplung oder in Anführungszeichen setzt, halte ich für eine Geschmacksfrage. Grammatisch ist beides möglich. --Jossi (Diskussion) 14:03, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten