Diskussion:Rat des Kreises

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2001:A61:590:EB01:617D:10EF:218:9C98 in Abschnitt Zahlenangabe zu Land- und Stadtkreisen in der Einleitung
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Vergleichbarkeit mit einer Kreisverwaltung in der Bundesrepublik?

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Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern 1993 (in Kraft 1994) wurde unter anderem ausdrücklich damit begründet, dass die Kreisverwaltungen nach neuem Recht bzw. bundesrepublikanischem Vorbild nicht mit dem Rat des Kreises vergleichbar seien und für den Bürger wesentlich weniger Bedeutung hätten (LT-Drs. 1/2681, S. 25); daher wurden auch aus 31 Kreisen nur noch 12. Ich habe leider überhaupt keine Vorstellung davon, welche Aufgaben der Rat des Kreises hatte, etwa in Abgrenzung zum Rat der Gemeinde. Kann es sein, dass der Rat des Kreises zwar vom räumlichen Zuständigkeitsbereich mit heutigen Kreisverwaltungen vergleichbar war, nicht aber vom sachlichen Zuständigkeitsbereich? Es wäre schön, wenn hier jemand mit DDR-Erfahrung und -Fachwissen etwas näher beschreiben könnte, wofür der Rat des Kreises überhaupt zuständig war. --Melopsittacus 09:16, 9. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Holprig und staatsrechtlich wie historisch nicht recht haltbar

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Was ich unter gleicher Überschrift in der Diskussion zum Lemma Rat des Bezirkes schrieb, trifft hier umso mehr zu: So wie der Artikel bis heute da stand, war er schlichtweg falsch und - mit Verlaub - etwas "zusammengestoppelt". Ich habe mir erlaubt, einmal "darüberzugehen" und hoffentlich einen besseren Vorschlag daraus zu machen. --Cherub51 (Diskussion) 17:56, 2. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Zahlenangabe zu Land- und Stadtkreisen in der Einleitung

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189 usw. ? Eher nicht so gut, da deren Zahl ja nicht die ganze Zeit über stabil war. Derartige Angaben können also nur eine Momentaufnahme (welchen Moments ?) sein. --2001:A61:590:EB01:617D:10EF:218:9C98 20:55, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten