Diskussion:Ratifikation

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Unterzeichnung und Ratifikation
Zur Navigation springen Zur Suche springen

bin ich hier auf der Diskussionsseite ?? hat das geklappt ? lynx lynx 23.10.2006

Mein Beitrag kommt demnächst. lynx lynx 1.11.2006

Ratifikation, Unterzeichnung

[Quelltext bearbeiten]

Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Ratifizierung und Unterzeichnung? Wenn ja, dann sollte er auf [Ratifizierung] eingearbeitet werden. --87.179.54.24 19:07, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Natürlich gibt es da einen Unterschied, eine Unterzeichnung ist eine Unterzeichnung, eine Ratifizierung ein gültig Machen, wird aber oft als Umsetzen verwendet.

Nicht ganz. In der Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt liegt die Ratifizierung, damit stimmt der Bundespräsident dem Vertrag zu. Das Umsetzen bedeutet, dass der Vertrag innerstaatlich durch ein Gesetz verbindlich gemacht wird. Dies hat mit der Ratifiziereung (völkerrechtlich) nichts zu tun.

"In der Unterzeichnung durch das Staatsoberhaupt liegt die Ratifizierung" - das ist nicht wahr. Unterzeichnung und Ratifikation sind voelkerrechtlich zwei verschiedene Dinge, die Umsetzung ist wieder was anderes. Man konsultiere die WVRK. (nicht signierter Beitrag von 163.1.105.56 (Diskussion | Beiträge) 18:31, 30. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Ich muss sagen, der Unterschied zwischen Ratifizierung und Unterzeichnung erschließt sich mir anhand des Artikels auch nicht. Ein Beispiel: "Der Vertrag wurde von 20 Staaten unterzeichnet, von 15 Staaten ratifiziert." - Was genau muss nach der Unterzeichnung noch passieren, damit der Vertrag als ratifiziert gilt? -- PyroPi 08:24, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten

So wie ich das sehe, ist der Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung daß ein Vertrag erstmal von den Verhandlundsführern (z.B. Außenminister) unterzeichnet wird, aber erst gültig wird wenn er vom Staatsoberhaupt ratifiziert wird (siehe auch den verlinkten Artikel Paraphierung). Hintergrund ist eben daß völkerrechtliche Verträge nicht immer von den Staatsoberhäuptern ausgehandelt werden, sondern von ihren Vertretern. Wer aber sagt daß ihre Vertreter wirklich zu 100% im Sinn des Staatsoberhauptes gehandelt haben? Der ausgehandelte Vertrag könnte ja dem Willen des Staatsoberhauptes widersprechen. Daher muß er erst noch ratifiziert werden bevor er gültig wird. Ich würde vermuten daß das eher sowas wie "Tradition" aus Zeiten ist, in denen es keine modernen Kommunikationsmittel gab. Nehmen wir als Beispiel den westphälischen Friedenskongress aus den 1640er Jahren. Der römisch-deutsche Kaiser konnte halt schlecht mal schnell von Wien nach Münster und Osnabrück jetten um sich den aktuellen Stand der Vehandlungen anzusehen. Seine Diplomaten handeln den Frieden dann eben auf eigene Faust aus und legen ihm dem Kaiser später zur Ratifikation vor - so im Prinzip halt jedenfalls. -- 84.170.249.134 09:38, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das klingt sehr schlüssig, danke für die Erklärung. -- PyroPi 18:14, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Auch die Frage schon sehr lange her ist: Die Erklärung der IP ist nur teilweise richtig. Es stimmt zwar einerseits, dass die Ratifikation aus Zeiten stammt, in denen es keine modernen Kommunikationsmittel bestanden und hauptsächlich Vertreter verhandelten. Jedoch: auch heute noch ist die Ratifikation sehr wichtig, da typischerweise ein Vertrag unterzeichnet (bzw. paraphiert) wird, bevor das Parlament damit befasst wird. Eine Ratifikation durch das Staatsoberhaupt erfolgt erst nach Zustimmung des Parlaments. Daher ist es nicht nur Tradition, sondern hat gerade in modernen demokratischen Staaten seine Berechtigung! --Taste1at (Diskussion) 22:32, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Nun mal eine etwas heikle Frage: Reicht auf einer Ratifikations-Urkunde allein das Handzeichen aus -- weil, alle Welt weiß ja, wer es war. Konkretes Beispiel 2+4-Vertrag. Vertagswerk: volle Unterschrift von H.-D. Gentscher; Ratifikations-Urkunde: Handzeichen. Bei solch wichtigen Dokumenten sollten doch eigentlich kein Zweifel entstehen -- oder? (nicht signierter Beitrag von Muesique (Diskussion | Beiträge) 13:19, 30. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

50?

[Quelltext bearbeiten]

Dort steht etwas als ob 50 Staaten für eine Wirksamkeit ratifizieren müssen. Umseitig finde da aber nichts entsprechendes. --Itu (Diskussion) 22:30, 29. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Artikel 31 Absatz 1 Minamata Convention on Mercury bestimmt: "This Convention shall enter into force on the ninetieth day after the date of deposit of the fiftieth instrument of ratification, acceptance, approval or accession. Der multilaterale Staatsvertrag tritt also erst in Kraft, wenn er mindestens 50 Vertragsparteien umfasst. Alles fliesst (Diskussion) 10:31, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Und inwiefern entsteht dadurch eine völkerrechtliche Verbindlichkeit? Wohl gar nicht, diese Aussage dort ist dann wohl einfach irreführend, denke ich.(Damit auch nichts was hier weiter zu diskutieren wäre) --Itu (Diskussion) 00:23, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Bitte anhand Sekundärliteratur argumentieren und nicht eine Primärquelle selbst interpretieren. Das hilft, Missverständnisse zu umgehen. Benatrevqre …?! 13:35, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Unterzeichnen

[Quelltext bearbeiten]

Nochwas: Dem Artikel muss man entnehmen dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Ratifizieren und Unterzeichnen gibt; vergleiche auch den Thread oben. Nur findet man die von unter* nichts im umseitigen Artikel. --Itu (Diskussion) 00:31, 1. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Löschung wegen nicht reputabler Quellen

[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für diskutabel, Angaben im Artikel infrage zu stellen, weil die Quelle http://www.rechtslexikon.net/d/ratifikation/ratifikation.htm ist. Ich finde es aber indiskutabel, Dinge zu löschen, die auf diese Quelle zurückgehen und dafür etwas ohne jede Quellenangabe zu schreiben. Wer etwas aus besserer Quelle belegen kann, soll dies tun, aber nicht das löschen, was ihm unzureichend belegt erscheint. Außerdem sollte man vor dem Löschen den Artikel im Rechtslexikon wenigstens lesen. Da der Inhalt auf die Dissertation von Gisela Tuschhoff, Die Ratifikation völkerrechtlicher Verträge durch den Bundespräsidenten, Diss Mainz 1976 zurückgeht, die auch von einschlägigen Handbüchern zum Völkerrecht immer noch zitiert wird, scheint der Inhalt des Artikels gar nicht so unzureichend zu sein. Ich bitte um Stellungnahmen. Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 19:45, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Die von dir angeführte Quelle ist keine hinreichende Informationsquelle, auf deren Grundlage Bearbeitungen an diesem Artikel vorgenommen werden sollten. Auch empfinde ich die bisherige Fassung aus stilistischen Gründen besser als deine neue Fassung, insbesondere war deine Behauptung ("fälschlicherweise ....") nicht nachvollziehbar und unbelegt, m.E. war sie insoweit auch unbegründet. Im Übrigen sei angemerkt, dass eine Dissertation allgemein nicht unter den WP-typischen Begriff von reputabler Sekundärliteratur fällt, gleichwohl sie natürlich Grundlage für ein späteres Fachbuch sein kann. Es mag auch sein, dass es Völkerrechtsliteratur gibt, die eine knapp 40 Jahre alte Dissertation zitiert, dennoch gibt es bestimmt geeignete Fachliteratur, die vorzuziehen ist; vor allem dürften üblicherweiser aktuelle Fachbücher die bessere Wahl sein.
Der Status quo des ganzen Artikels war zudem nicht unverständlich und inhaltlich nicht falsch, weshalb es für mich nicht nachvollziehbar war, diesen insoweit überhaupt zu verändern, insbesondere sah ich keine zwingende Notwendigkeit hierfür. Falls es wirklich Verbesserungsbedarf geben sollte, so wäre es hilfreich, dass darüber zunächst hier auf der Artikeldiskussionsseite präzise dargelegt wird, welche Aussagen infrage gestellt und welche einzelnen Sätze anders formuliert werden sollten und aus welchen inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Gruß Benatrevqre …?! 21:23, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Es wäre trotzdem schön, wenn du mit deinem hohen Anspruch an Reputabilität deine eigenen Aussagen belegen würdest, was dir als Jurist nicht schwer fallen dürfte. Es bleibt sonst der Eindruck, dass du dich selbst schon für so reputabel hältst, dass deine Ausführungen oder die bisher im Text enthaltenen nicht weiter für belegbedürftig einschätzt. Deine Kritik an Internetquellen ist sicher nachvollziehbar, als Mitarbeiter von Wikipedia, die einen Disclaimer für nötig hält, solltest du dich aber nicht zu weit über "Internetquellen" erheben, sonst fragt man sich, wozu du hier überhaupt mitarbeitest, anstatt reputable Quellen selbst zu verfassen, zu denen du ja noch nicht einmal Dissertationen zählst. Ich nehme an, du bist gerade dabei, dich zu habilitieren :-) Ein Schuss Selbstkritik würde dir sicher nicht schaden! Die Überarbeitung, die ich vorgenommen habe, ergab sich aus einer Diskussion im Rahmen des Artikels zum Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, wo ich selbst einiges dazulernen konnte. Das Ergebnis meines Lernprozesses wollte ich zum Wohl anderer in dem Ratifizierungsartikel, auf den ich einen Link erstellte, herausarbeiten. Ich wollte damit nicht ausdrücken, dass das, was vorher dastand, schlecht sei. Aber ich habe den unbelegten Text anhand einer (wenig reputablen) Quelle umformuliert, präzisiert und erweitert. Ich habe nichts dagegen, dass du eine andere Fassung erstellst, aber sie sollte nicht weniger Information enthalten (zum Beispiel zum Sprachgebrauch) und sollte nach deinen eigenen Maßstäben reputabel belegt sein. Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 21:33, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich kann deinen Ausführungen leider nicht entnehmen, auf welche Artikelaussagen du dich beziehst, wenn du vom Sprachgebrauch schreibst, und auf was du deine Kritik begründest; Behauptungen mit apodiktischem Charakter, wodurch beabsichtigt wird, etwas richtigzustellen ("fälschlicherweise ..."), sollten stets durch einschlägige Literatur, bestenfalls ein Lehrbuch bzw. mit Verweis auf die h.L. haltbar belegt werden. Allerdings sehe ich in solchen Wortkonstruktionen die Gefahr, dass die Darstellung bei Fehlen einer h.L. insgesamt dazu tendiert, einseitig zu werden oder es dadurch schon wird.
Mir ist daher weiterhin unklar, warum es einer Umformulierung der ganzen Einleitung und in erheblichem Umfang des Hauptteils bedürfe. Welche Aussage(n) möchtest du präzisieren und aus welchem triftigen Grund? Benatrevqre …?! 21:47, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
1. Fast der ganze jetzige Text, den du beibehalten willst, enthält keine Quellenangabe.

2. Der Text ist unpräzise, da er die genaue Bedeutung des Begriffs "Ratifizierung" gerade nicht erklärt: "Erklärung der Bestätigung eines abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien." - das ist Geschwurbel ("Erklärung der Bestätigung") und macht nicht klar, dass es der letzte Akt im Vertragsschluss ist, dem die Zustimmung der legislativen Körperschaften vorausgeht. "Diese geschieht durch das Organ der jeweiligen Vertragspartei, das diese nach außen vertritt" -die Funktion des Staatsoberhauptes ist viel umfassender als die Außenvertretung und diese ist hier für die Gültigkeit des Vertrags gar nicht entscheidend, da es nur um den verfassungsgemäßen Prozess der Rechtmäßigkeit geht, dazu muss das Organ Staatsoberhaupt sein (in der Regel). Die Vertragsparteien sind die Länder, der Vertrag wird als Ratifikationsgesetz durch die Volksvertretung verabschiedet, die Bestätigung des Staatsoberhaupts bestätigt die Gültigkeit des Vertrags.Dies sollte so klar und präzise wie möglich deutlich gemacht werden. Meine Fassung war meiner Meinung nach klarer und präziser und leider immer noch etwas geschwurbelt.

"In der Regel vom Staatsoberhaupt abgegebene formelle Erklärung der Bestätigung eines völkerrechtlichen Vertrages (Staatsvertrages), nachdem das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Die R. ist somit der letzte Schritt des völkerrechtlichen Vertragsschlusses."

3. Der Sprachgebrauch war mir wichtig, weil der Begriff oft - wie man bei der Zeitungslektüre feststellen kann - salopp benutzt wird. Der Hinweis darauf ist nützlich - gerade für diejenigen, die sich aus Unkenntnis fachlich informieren wollen. Häufig wird schon die Zustimmung des Parlaments zu einem Ratifikationsgesetz fälschlicherweise mit dem Begriff "Ratifizierung" bezeichnet. Innerstaatliche Zustimmung und Erklärung der Verbindlichkeit nach außen zusammen werden aber auch zum Teil im juristischen Sprachgebrauch als Ratifikation bezeichnet."[1]


Ich hätte auch gerne eine bessere Quelle für den Sprachgebrauch. Dass Ratifizierung im oben angegebenen Sinne, den du auch vertrittst, korrekt, und damit der andere falsch ist, setzt du doch selbst (ohne Quellenangabe) voraus.

Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 22:46, 17. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

"Ratifizieren" heisst schlicht und einfach "gültig machen". Benatrevqre liegt mit seiner jetzigen Definition im Artikel durchaus richtig. Damit ein zwischenstaatlicher Vertrag gültig wird, sind die innerstaatlichen Verfahren irrelevant. Ob ein Parlament zugestimmt hat, mehrere Kammern, überhaupt niemand, Exxon Mobil Corporation oder der Pabst, das ist für die Gültigkeit des Vertrages völlig egal. Der Vertrag wird rechtsgültig durch die Zustimmung dessen, der den Vertrag abschliesst und von den Vertragspartnern als berechtigt anerkannt wird. Sonst könnte beispielsweise eine Junta, die mal gerade den Präsidenten ausgeschaltet und das Parlament gekauft hat, keine rechtsgültigen internationalen Verträge schliessen. Fiddle (Diskussion) 00:00, 18. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Gabel1960, ich habe die Aussagen nun durch ein Standardwerk (Schweitzer, Staatsrecht III) belegt und dementsprechend angepasst. Damit dürfte Punkt 1 nun Genüge getan sein. Ich teile im Übrigen die Auffassung Fiddles, dass das Staatsoberhaupt nicht der vertragsschließende Akteur als vielmehr der „Staatsnotar“ ist, der den Vertrag in Kraft treten lässt und eine Vertragspartei nach außen repräsentiert. Verkürzt lässt sich sagen: Er ist austauschbar und auf seine Haltung kommt es dabei nicht an, er muss lediglich unterzeichnen.
Zu Punkt 2: Nein, es muss erwähnt und herausgestellt bleiben, dass die mit kraft ihres Amtes als Vertreter ihres Staates angesehenen Vertragspartner die handelnden Akteure sind, nur in wenigen Fällen sind dies auch wirklich die Staatsoberhäupter selbst, die die Verhandlungen führen, s. a. Schweitzer.
Zu Punkt 3: Der Sprachgebrauch ist so eine Sache: streng genommen bezeichnet die Ratifikation nur die Gültigmachung; durch wen genau, da wird unterschieden: Schweitzer, Rn 153. Benatrevqre …?! 13:33, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Benatreveqre, ich danke dir für deine konstruktive und eingehende Antwort und die qualitätssteigernde Verbesserung des Artikels. Zu Punkt 2: völkerrechtlich binden sich Länder, nicht Akteure, sonst wäre mit deren Ableben der Vertrag beendet. Das Staatsvolk ist Souverän, jeder andere handelt nur im Auftag oder in Vertretung. Ich weiß nicht, wo wir uns hier missverstehen, da du "Nein" sagst, aber ich habe gegen die Auffassung gar nichts, dass das Staatsoberhaupt die Gültigmachung vollzieht (Ratifikation). Allerdings bin ich bei der Entscheidungsfreiheit anderer Meinung. Es hängt vom Land ab, inwiefern das Staatsoberhaupt hier noch Einwendungen machen kann oder sich verweigern kann. Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 14:07, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
M.E. deutest du zuviel in die Rolle des Staatsoberhaupts hinein, Schweitzer gibt da jedenfalls nicht deine Ansicht wieder, und auch sonst gibt der Begriff diesbezüglich nicht viel her. Für die Ratifikation an sich ist die Einspruchsmöglichkeit des Staatsoberhaupts unerheblich, da der Vertragsinhalt bereits fixiert ist und sonst in jedem Fall neu ausgehandelt werden müsste. Auch beträfe dies ohnehin Verfassungs- und nicht Völkerrecht. Benatrevqre …?! 19:20, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Benatreveqre, ich finde deine Einwendung gut begründet, finde aber bei "Exekutive Vetorechte im deutschen Verfassungssystem" von Stefan Malorny die Aussage, dass die Mehrheit der Staatsrechtler von einem formellen und materiellen Prüfungsrecht de dt. Bundespräsidenten ausgeht, allerding allein bezogen auf die Verfassungsmäßigkeit. Wenn du Völkerrecht und Verfassung auseinander dividierst, finde ich das etwas fragwürdig, da die deutsche Verfassung auch völkerrechtlich relevant ist. Vgl. Geiger: Grundgesetz und Völkerrecht mit Europarecht. Die Bezüge des Staatsrechts zum Völkerrecht und Europarecht. 2013. Außerdem war meine Aussage auf Staatspräsidenten allgemein bezogen, das schließt auch den französischen ein, der doch wohl ein Prüfungsrecht hat: "Er fertigt die Gesetze vor ihrem Inkrafttreten aus und kann weitere Beratungen über bereits verabschiedete Gesetze erzwingen sowie Volksentscheide durchführen lassen." Der Artikel behandelt einmal Ratifikation international und dann auf Länder bezogen. Der allgemeine Teil darf deshalb nicht zuviel typisch Deutsches enthalten, finde ich. Gabel1960 (Diskussion) 19:41, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Danke übrigens für deine professionelle Verbesserung meiner Links, das muss ich noch lernen :-)Gabel1960 (Diskussion) 19:53, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nein, Verfassungsrecht und Völkerrecht sind zwei unterschiedliche Bereiche; die Verfassung wie auch innerstaatliche Regelungen sind nachrangig und müssen den auswärtigen Vertragspartner nicht interessieren. Entscheidend (!) für ihn ist ausschließlich, dass der Vertrag von seinem Vertragspartner ratifiziert wird. Im Übrigen widersprechen mir dabei in der Sache auch nicht die beiden von dir aufgeführten Autoren. Benatrevqre …?! 20:23, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich möchte es bis auf Weiteres bei deiner Stellungnahme belassen, da mir die Details selbst nicht so wichtig erscheinen. Im Grundsätzlichen und einigen Einzelfragen sind wir uns, denke ich, einig geworden. Vielen Dank! Gruß, Gabel1960 (Diskussion) 20:31, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Was ist "Staatengruppe"?

[Quelltext bearbeiten]

Im Völkerrecht werden internationale Organisationen, in denen sich Staaten zusammengeschlossen haben, (wie zB die AKP-Gruppe) häufig als "Staatengruppe" bezeichnet. Fiddle (Diskussion) 21:04, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ich weiß, was eine Staatengruppe ist. Belege bitte durch Fachliteratur, dass diese als handelnder Akteur bzw. Vertragspartner bei vr. Vertragen auftritt. Darum ging's. Meines Erachtens ist die Verwendung dieses Begriffs in diesem Zusammenhang falsch. Warum dann nicht gleich von internationalen Organisationen schreiben, wenn du diese meinst? Und aus welchem Grund hebst du gesondert die UNO hervor? Benatrevqre …?! 23:22, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
der Unterschied zwischen einer Staatengruppe im Sinne des Völkerrechts und einer x-beliebigen internationalen Organisation von Staaten liegt in ihrer Rechtsfähigkeit. Die hat zB die EU auch nicht von Anfang an gehabt. Mein Giese (Kommentar zum GG) führt die Staatengruppe zwar in der Erläuterung von §59 GG explizit auf, aber wenn Du meinst, das wäre kein Allgemeinwissen und weiter erklärungsbedürftig, kannst Du die Staatengruppe auch wieder löschen. Zum Lemma trägt es wenig bei. Fiddle (Diskussion) 00:10, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Warum UNO extra aufführen? hattest Du noch gefragt. Ist jetzt nur Systematik in der Aufzählung. Deutschland steht zur UNO als Mitgliedsstaat in einem besonderen Rechtsverhältnis, das für ihre Mitglieder gilt, nicht unbedingt aber auch für Nicht-Mitglieder. Bei Staaten und Staatengruppen geht es generell um Auswärtiges. Fiddle (Diskussion) 00:44, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich schrieb nicht von x-beliebigen internationalen Organisationen, sondern ich bezog mich — wie meine Verlinkung erkennen lässt — bewusst auf eine Internationale Organisation. Ich setze also voraus, dass die Mitglieder dieser IO selbst alle völkerrechtliche Subjekte sind; darauf zielte im Wesentlichen meine Frage ab.
Lassen wir beides mal so stehen im Artikel. Benatrevqre …?! 04:31, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Deutschland: Besatzungsmächte?

[Quelltext bearbeiten]

So ist das halt gewesen, Bundespräsident unterschrieb. Artikel sollte sich nicht nur auf künftige Verträge beziehen, sondern auch Gegenwart und die jüngere Vergangenheit einbeziehen. Fiddle (Diskussion) 21:04, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ist aber nicht zwingend notwendig für dieses Lemma und auch nicht, um den Begriff Ratifikation zu erklären. Man braucht daher heute nicht mehr die früheren Besatzungsmächte erwähnen. Sonst kommen intellektuell Minderbemittelte, vulgo den sog. "Reichsbürgern" Nahestehende noch auf die Idee, es gäbe trotz des Souveränitätsvertrags von 1990 immer noch Besatzungsmächte. Deren Gebaren brauchen wir m.E. nicht noch durch verzichtbare Formulierungen fördern. Benatrevqre …?! 23:28, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Habe ich auch nicht wieder eingebaut. Obwohl Giese..., siehe eins drüber. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit, einen ganzen Satz statt zweier Worte zu spendieren, und darin den letzten Vertrag mit den Besatzungsmächten zu erwähnen. Up to you. Fiddle (Diskussion) 00:15, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Eher nicht. Das würde m.E. vollkommen den Rahmen sprengen, denn mit dem behandelten Artikelgegenstand, der Begriffsdefinition und Erläuterung einer Ratifikation, hätte das im eigentlichen Sinne nichts mehr zu tun. Benatrevqre …?! 04:43, 20. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Vereinigte Staaten

[Quelltext bearbeiten]

Zum einen müsste hier wahrscheinlich das Beraten hinzugefügt werden, im Englischen steht: the treaty must be advised and consented to by a two-thirds vote in the Senate

Zum anderen, das mit den executive agreements gibt es durchaus, allerdings heißt es was anderes. Soweit ich weiß, bedeutet es, dass der Senat den Vertrag dann nur noch als Paket abstimmt, während normalerweise jeder einzelne Punkt abgestimmt werden kann (da der Senat ja mit beraten kann). (nicht signierter Beitrag von Morgainlf13 (Diskussion | Beiträge) 21:52, 24. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Unterzeichnung und Ratifikation

[Quelltext bearbeiten]

Seit knapp 10 Jahren wird auf der Disk hier angemahnt, man möge doch im Rahmen des Artikels auf den Vorgang des Unterzeichnens eines völkerrechtlichen Vertrages eingehen (Threads 1 u. 3), aber irgendwie scheint das hier niemanden zu interessieren. Dabei gibt es nach Betrachtung dieser WP-Suche über 800 Artikel, aus denen offensichtlich eine klare Differenzierung einerseits und andererseits ein notwendiger Zusammenhang hervorgeht. Ich habe mal einige dieser Artikel kurz überflogen und dabei die Erkenntnis gewonnen, dass fast jeder Ratifikation eine Unterzeichnung chronologisch und rechtlich vorausgeht, die jedoch in der Regel jedoch nur eine Absichtserklärung und vor der Ratifikation rechtlich noch nicht verbindlich ist. Habe das mal etwas in der Einleitung verständlich gemacht--Ciao • Bestoernesto 19:37, 27. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Ich kann die Not von Benutzer:bestoernesto verstehen und habe die Einleitung versucht klärend umzuformulieren. Ich habe mutig angenommen, dass es immer das Staatsoberhaupt ist. Sollte es nennenswerte Abweichungen davon geben, lässt sich das Wort „grundsätzlich“ einfügen. Differenziert wird das im Artikel später erläutert. Meine Absicht war, den Begriff Ratifikation insbesondere zeitlich klarer ins Verhältnis zum Inkrafttreten eines Vertrags zu setzen. Dafür kommt es meist weniger auf den Zeitpunkt der einen oder anderen Unterschrift als das Hinterlegen einer Urkunde an. Diese maßgebliche Handlung ist gemeint, wenn umgangssprachlich vom Tag der Ratifikation die Rede ist. Welche Fragen könnte es noch geben?--Aktenstapel (Diskussion) 12:48, 5. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Einzelnachweise

[Quelltext bearbeiten]
  1. http://www.rechtslexikon.net/d/ratifikation/ratifikation.htm