Diskussion:Rechtsradikalismus

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von JonskiC in Abschnitt Mathematik
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Ergebnis LA

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Die abgeschlossene Löschdiskussion hat als Ergebnis zur Löschung des Artikels als eigenständigem Lemma und zur Einrichtung des geschützten Redirects geführt. Gegebenenfalls nicht abschließend gelöst ist die Frage, wohin der Redirect weisen soll: Radikalismus oder Rechtsextremismus. Die erste nun eingerichtete Lösung ist die im Wortsinne logische, die zweite würde eine (nachzuweisende) Gleichsetzung im allgemeinen Verständnis und Sprachgebrauch bezogen auf "Rechts ganz außen" widerspiegeln. Ich beobachte diese Seite, da ich sie gesperrt habe. Falls es neue Argumente gibt, den Redirect zu verlegen, wären sie hier gut untergebracht. --He3nry Disk. 07:27, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke es wäre ganz hilfreich auf dieser Seite nochmals im Review die Gründe für ein Redirect zu Radikalismus versus Rechtsextremismus aufzulisten, um abschließend die beste Lösung festzuklopfen. Ich sehe den derzeitigen Redirect als Provisorium resultierend aus dem LA - was nicht heißt, dass ich gegen die jetztige Lösung bin. Wir sollten aber gemeinsam die sachlich richtige Variante - welche der beiden es auch immer sein wird - sehr gut begründen können. --KarlV 10:35, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Argumente pro Weiterleitung auf Radikalismus

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Mein Argument: Die synonyme Verwendung der Begriffe „rechtsextrem“ und „rechtsradikal“ ist falsch (oder zumindest in der Wissenschaft nicht mehrheitsfähig). Nachfolgend einige Quellen für diese Behauptung:

Brigitte Bailer-Galanda (DÖW):

„Ähnlich wie im Bereich der Faschismusforschung herrscht auch im Umfeld der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Rechtsextremismus oftmals Begriffsverwirrung. Da werden – vor allem in populärwissenschaftlichen und journalistischen Arbeiten – Bezeichnungen wie Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus, Neofaschismus, Neonazismus, neuerdings Ökofaschismus durcheinander und unreflektiert verwendet, nicht selten als Schlagwörter in politischen Auseinandersetzungen propagandistisch eingesetzt. Leider findet sich auch in der wissenschaftlichen Fachliteratur die gleichzeitige und offensichtlich synonym verstandene Anwendung zumindest der Begriffe Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus, wodurch selbst bei Interessierten begriffliche Verwirrung ausgelöst und gefördert wird.“ [1]

Mirko Heinemann (Das Parlament):

„Nicht nur in der Presse, auch in wissenschaftlichen Abhandlungen werden die Begriffe oft synonym benutzt. Die Ursachen sind vielfältig, indes führt die laxe Handhabung dazu, dass die Begriffe schwammig und langfristig bedeutungslos werden. Oftmals übernehmen Autoren die gängigen Phrasen, die Agenturen oder so genannte "Leitmedien" geprägt haben. So wird die bundesdeutsche NPD wahlweise als rechtsradikal oder als rechtsextrem bezeichnet, die österreichische FPÖ als "rechtspopulistisch".“ [2]

Gabriele Nandlinger (Bundeszentrale für politische Bildung):

„Von den Behörden und der Sozialwissenschaft wird der Begriff Rechtsradikalismus seitdem in der Regel auf Personen und Organisationen gerichtet, die klar rechts der Mitte des politischen Spektrums stehen, dabei allerdings im Rahmen der Verfassung bleiben. Der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht Rechtsradikalismus in der Regel nicht feindlich gegenüber. Die Grenzen vom Rechtsradikalismus zum Rechtsextremismus sind dabei allerdings häufig fließend.“ [3]

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz:

„Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.“ [4]

Bernd Neubacher (Dissertation zur Erlangung der Würde eines Doktors der Philosophie):

„Anders als der Rechtsextremismus strebt der Rechtsradikalismus nicht danach, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Wie der lateinische Stamm des Wortes anzeigt, bezeichnet er eine Haltung, die eine radikale, „das heißt bis an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung” hat, die aber deshalb nicht schon verfassungsfeindlich ist.“ [5]

--Q-ß 12:05, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


Sehr schön - nur - die ersten beiden Beispiele von Bailer-Galanda und Heinemann, konstatieren jeweils die synonyme Anwendung in der wissenschaftlichen Literatur (über die Presse mag ich jetzt nicht referieren - sie tut es ja täglich). Jetzt müssen wir noch schauen, ob die Empfehlungen des Verfassungsschutzes einheitlich aufgenommen und rezipiert werden, bzw. ob die synonyme Anwendung in der Wissenschaft nur wenige oder gar eine Mehrheit der Wissenschaftler betreibt. Für Letzterses sprechen die beiden ersten Zitate. Aber da schaue ich noch mal ganz genau nach. --KarlV 12:51, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe das erste Zitat mal erweitert, um den Zusammenhang deutlich zu machen. Daß auch bestimmte Wissenschaftler die Ausdrücke teilweise synonym verwenden, ist klar. Ob das aber für diese Wissenschaftler spricht, ist eine andere Frage. --Q-ß 14:36, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Argumente pro Weiterleitung auf Rechtsextremismus

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1. Über die Verfassungschutzberichte stellt Uwe Backes folgendes dar[6]:

Neben „rechtsradikal“ war auch das Attribut „rechtsextrem“ von Beginn der öffentlichen Berichtstätigkeit an verwendet worden – mit zunehmender Tendenz. Im Bericht für das Jahr 1967 hieß es erstmals, die Begriffe „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ seien „im wesentlichen synonym“.

2. Über die Verwendung der Begriffe im wissenschaftlichen Diskurs stellt Maria Busche-Baumann folgendes dar[7]:

Der Begriff Rechtsextremismus wird in der wissenschaftlichen Diskussion meistens synonym mit Rechtsradikalismus verwendet.

3. Uwe Gossner über Rechsradikalismus[8]:

Der Begriff 'Rechtsradikalismus' wird wohl mit dem Begriff 'Rechtsextremismus' am ehesten gleichgesetzt.

4. Über beide Begriffe in der weltweiten Forschung[9]:

In der deutschen wie internationalen Diskussion haben sich die oft synonym verwendeten Bezeichnungen Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus für eine Vielzahl nationaler und ideologischer Phänomene in industriellen Gesellschaften durchgesetzt.

5. Siehe oben bei Pro Rechtsradikalismus, wo Brigitte Bailer-Galanda vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes genau das bestätigt:

Leider findet sich auch in der wissenschaftlichen Fachliteratur die gleichzeitige und offensichtlich synonym verstandene Anwendung zumindest der Begriffe Rechtsradikalismus und Rechtsextremismus, wodurch selbst bei Interessierten begriffliche Verwirrung ausgelöst und gefördert wird.

6. Siehe oben bei Pro-Rechtsradikalismus, wo Mirko Heinemann ebenfalls konstatiert:

Nicht nur in der Presse, auch in wissenschaftlichen Abhandlungen werden die Begriffe oft synonym benutzt.


Fazit: Es scheint nach wie vor so zu sein, dass auch in der Wissenschaft beide Begriffe synonym verwendet werden. Das wird auch hin und wieder kritisiert oder auch bedauert (aber nicht mehrheitlich, sonst wäre das Problem ja nicht vorhanden). Da es keine einheitliche Regelung gibt (auch der Verfassungsschutz benutzt trotz seiner eigenen Favorisierung der Nutzung des Begriffs Rechtsradikal als schwächere Variante des Rechtsextremismus die gerade noch im Rahmen der FDGO ist, immer noch in ihren Veröffentlichungen beide Begriffe durcheinander) ist eine Weiterleitung nach Radikalismus eine Festlegung auf eine Mindermeinung (nämlich die, welche das so differenziert sehen möchte, wie der Verfassungsschutz es zuletzt definiert hat). Eine Weiterleitung auf Rechtsextremismus entspräche eher der gängigen Praxis, die nach wie vor in der öffentlichen politischen Diskussion, aber auch im wissenschaftlichen Diskurs vorzufinden ist. Selbst die vom Verfassungsschutz formulierte Definition, dass Rechtsradikal gerade noch im rahmen der FDGO ist, wird von Wissenschaftlern wie Wolfgang Wippermann im umgekehrten Sinne falszifiziert, inmdem er bezweifelt, dass Rechtsextremismus generell eindeutig außerhalb der FDGO steht. Wikipeida wäre also gut beraten, die Weiterleitung auf Rechtsextremismus und nicht auf Radikalismus einzurichten. Das wäre auf diesem schwierigen Terrain sachlich richtiger.

--KarlV 14:35, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die Zitate 2 und 3 sind gute Argumente für Deinen Vorschlag. Fraglich ist allerdings, ob Busche-Baumann und Gossner die Mehrheit der Forschung repräsentieren.
Zitat 1 ist leider aus dem Zusammenhang gerissen: Daß die Begriffe zwischen 1967 und 1973 von offizieller Seite im wesentlichen synonym verwendet wurden, ist klar. Verschwiegen wird aber, daß das seit inzwischen 35 Jahren anders ist.
Zu den Zitaten 4, 5 und 6: „Oft“ heißt gar nichts. Aus „oft synonym“ folgt logisch: „oft auch nicht synonym“; Die Formulierung „findet sich“ deutet sogar auf „eher selten“. Entscheidender als die Mengenangabe ist aber das Urteil des jeweiligen Autoren über die synonyme Verwendung. Darum auch die Verwendung von 5 und 6 als Argument der Gegenseite. --Q-ß 17:43, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Übrigens: Nichts gegen Wippermanns Ansicht, aber Falsifikation ist etwas anderes. --Q-ß 10:03, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Streng genommen wäre eine Weiterleitung nach Liste obsoleter Kampfbegriffe sinnvoll; da die Geheimdienstler beim Bundesverfassungsschutz in den 90ern umschwenkten und den selbst geprägten Begriff "Rechtsradikalismus" zugunsten des neu von ihnen geprägten Kampfbegriffes "Rechtsextremismus" aufgaben und die Medien der Vorgabe folgten. Gruß --85.181.132.127 08:03, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Die 70er waren es. Siehe oben. --Q-ß 10:03, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

  1. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes: Zum Begriff des Rechtsextremismus von Brigitte Bailer-Galanda
  2. Mirko Heinemann: Wirrwarr der Begriffe. Die Unterschiede zwischen Radikalismus, Extremismus und Populismus, in: Das Parlament, 45/2005
  3. Bundeszentrale für politische Bildung: Wann spricht man von Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus oder Neonazismus….? von Gabriele Nandlinger (2008)
  4. Bundesamt für Verfassungsschutz: Häufig gestellte Fragen: Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?
  5. Bernd Neubacher: Die Republikaner im baden-württembergischen Landtag – von einer rechtsextremen zu einer rechtsradikalen, etablierten Partei? Dissertation, Universität Stuttgart 2001. S. 45
  6. Uwe Backes, Politische Extreme, Eine Wort- und Begriffsgeschichte von der Antike bis in die Gegenwart, Vandenhoeck & Ruprecht 2006, S.196
  7. Maria Busche-Baumann, Frauen und Rechtsradikalismus in Europa, VS Verlag 2005, S.18
  8. Uwe Gossner, Rechtsextremismus--Herausforderung für das neue Millennium, Tectum Verlag 2002, S.13
  9. Michael Minkenberg, Demokratie und Desintegration der politikwissenschaftliche Forschungsstand zu Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, 2005 S.9

BKL

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d.h. Redirect auf beides? --He3nry Disk. 20:50, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsradikalismus

Hmm, auch nicht schlecht. Geht das technisch?--KarlV 05:37, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Klar, ist ne ganz normale BKL, --He3nry Disk. 07:03, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Dann aber nur in der Reihenfolge 1) Radikalismus, 2) Rechtsextremismus. Außerdem mit Hinweis auf eine „häufige“ Synonymverwendung, da es häufig eben auch nicht synonym gebraucht wird:
Rechtsradikalismus
--Q-ß 10:11, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Weia, die Reihenfolge... wenn es Dir wichtig ist. Das mit dem Kampfbegriff dürfen wir wohl übergehen. --He3nry Disk. 19:30, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Sieht gut aus. Ich hoffe, damit können wir jetzt alle halbwegs gut leben. -- Timber (mrt) 19:39, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Die Reihenfolge ist doch Schnurzpiepsegal. Bitte den Wortlaut von He3nry benutzen, der präziser ist. Ansonsten gute Lösung!--KarlV 20:34, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Nein. Der Wortlaut ist eben nicht präziser. Die Verkürzung ohne „häufig“ impliziert eine systematische Synonymverwendung, welche ich oben widerlegt habe. Außerdem ist „politischen“ eine überflüssige Verengung auf einen bestimmten Bereich. Und dann hat sich auch noch ein Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen. Bitte überarbeiten. --Q-ß 23:41, 7. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Sorry wegen der Fehler war schon spät. Das häufig habe ich reingenommen, da es ja in der Tat nicht immer ... --He3nry Disk. 06:46, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Paralell bei radikal eingeführt. Gruß--KarlV 06:49, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

ist eine Variante von des Radikal, klingt wie Freie Radikale. Da fehlt, dass es ein politischer ausdruck ist. Z.b: "ist eine politische Form/Variante von Radikal". Gruß--ot 07:13, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Dewegen war ich ja auch für "steht für eine Variante des Radikalismus".--KarlV 08:11, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
ot spielt auf Deine Änderung unter rechtsradikal an. Wie wäre es da mit einer Weiterleitung hierher? --Q-ß 10:36, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
nö, mach ich nicht. Gruß--ot 10:37, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Neubewertung der bestehenden BKL

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Nun hat die eingefrorene BKL so lange ihren Dienst getan, aber das schützt zum Glück nicht davor dazuzulernen.

Von einer Variante des Radikalismus kann natürlich immer noch keine Rede sein. Selbst Befürworter des Extremismusbegriffs würden sich nicht dazu hinreißen lassen, von lediglich unterschiedlichen Varianten ein- und desselben zu sprechen, und was beim Extremismusbegriff qua normativem Auftrag der Staatsverteidigung mit Biegen und Brechen noch definierbar sein mag, kann mit dem Adjektiv radikal nur noch vollends scheitern, weshalb ja auch der Verfassungsschutz davon spätestens in den 1970ern abgekommen ist.

Bemerkenswert das letzte Langzitat unter Radikalismus#Definition durch den bundesdeutschen Verfassungsschutz, und man beachte, dass das Substantiv Radikalismus überhaupt nicht mehr fällt, sondern von radikalen politischen Anschauungen gesprochen wird. Die gibt es ja zweifelsohne, sie lassen sich bloß nicht unter einen Radikalismus subsumieren, und das wird in der Literatur auch nirgendwo getan, zuallermindest seit Jahrzehnten nicht mehr. So sprechen die oben aufgeführten Argumente eigentlich auch nicht für eine Weiterleitung auf Radikalismus, sondern sie sprechen gegen eine Gleichsetzung von Rechtsradikalismus mit Rechtsextremismus.

Lösungsvorschlag 1: Nun bedeutet eine Weiterleitung auf Rechtsextremismus keineswegs eine Gleichsetzung, sondern vielmehr einen Verweis auf die dort stattfindende Abgrenzung, eine Weiterleitung auf Rechtsextremismus#Begriff würde dies vielleicht noch verdeutlichen.

Lösungsvorschlag 2: Will man hingegen partout auf Beibehaltung als BKL bestehen, so würde ich vorschlagen:

Rechtsradikalismus
* bezeichnet radikale, häufig revolutionäre Strömungen innerhalb der politischen Rechten.
* wird in politischer Literatur und öffentlicher Debatte häufig synonym für Rechtsextremismus gebraucht.

Dabei kommt uns entgegen, dass sich der Artikel zur politischen Rechten in den letzten Jahren ganz positiv entwickelt hat. Im Ergebnis ist dies jedenfalls deutlich differenzierter und durch die Literatur gedeckter als der doch fragwürdige Text der derzeitigen BKL. --PanchoS (Diskussion) 06:10, 27. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Neuer Anlauf zur Weiterleitung

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Stand der Dinge ist der: In der Vergangenheit wurden die Begriffe „radikal“ und „Radikalismus“ fälschlicherweise für verfassungsfeindliche Subjekte verwendet. Wahr ist aber: Der Begriff Radikalismus hat rein gar nichts mit Verfassungsfeindschaft zu tun. Viel mehr ist er untrennbar mit der bürgerlichen Linken verbunden. Aus dem Artikel Radikalismus: „Der Begriff „Radikalismus“ stammt ursprünglich aus der liberalen Freiheits- und Demokratiebewegung des 19. Jahrhunderts und stand lange Zeit als politischer Richtungsbegriff für die bürgerliche Linke (das linksliberale politische Spektrum). Die radikalen Demokraten traten für das allgemeine Wahlrecht, eine konsequente Entmachtung der Kirche und die Republik als Staatsform ein.“ Das ist nun wirklich alles andere als verfassungsfeindlich. Im Gegenteil. Gottseidank hat man seit einigen Jahrzehnten begonnen, den richtigen Begriff „extrem“ bzw. „Extremismus“ zu verwenden. Einen „Rechtsradikalismus“ gibt es also de jure nicht. Deshalb muss jeder, der nach dem falschen Begriff sucht, auf den richtigen Artikel, also Rechtsextremismus, weitergeleitet werde. Dort kann dann ein Passus eingefügt werden, wer den falschen Begriff klärt. Die radikaldemokratische Strömung und der Rechtsextremismus sin geradezu gegeneinander laufende Strömungen. Der Radikalismus grenzt sich vom Linksextremismus ab und vom Rechtsextremismus. Der Artikel Linksradikalismus ist nicht ganz so falsch, aber immerhin immer noch eine Dopplung: Dass es sich um das linksliberale Bürgertum als Vertrete des Radikalismus handelt, steckt schon in diesem Begriff drin. Also nochmal den Vorschlag am Schluss: Weiterleitung von Rechtsradikalismus direkt auf Rechtsextremismus + im Artikel Rechtsextremismus ein Abschnitt der erklärt, was der Begriff Rechtsradikalismus ist, nämlich ein begrifflicher Fehler und nichts anderes. Ein kurzer Blick auf die Parteienlandschaft bestätigt das: Wie der Radikalismus-Artikel auch erwähnt, kennt man „Radikal“ immer noch als richtungsbezeichnenden Namen für linksbürgerliche, sozialliberale Parteien. Wie beispielsweise die Radikale Linkspartei (Parti radikal de gauche) in Frankreich. D'accord? --fwevrebeafc (Diskussion) 01:27, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

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Bitte Link zum gleichnamigen Artikel in Wiktionary setzen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 17:31, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

eigene Sichtweise

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Da sowohl rechts als auch radikal relative politische Richtungsbegriffe sind, ist die politische Einordnung als „rechtsradikal“ stets von der eigenen politischen Einstellung abhängig. Eine große Offenheit erhält der Begriff auch dadurch, dass er sowohl als Eigen- wie als Fremdbezeichnung benutzt wird. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 2a02:908:fd33:3000:b5b2:f515:73cd:9f00 (DiskussionBeiträge) 17:38, 1. May 2017 (CEST)), nachgetragen durch Benutzer:Jordi

Rechtsradikalismus ist sicher keine "Variante des Radikalismus"

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Oben im Abschnitt "Neubewertung" hat ein anderer Benutzer das bereits vor einigen Jahren klargestellt.

Die falsche Aussage sollte nun bitte möglichst bald entfernt werden. Sie lässt sich m.E. durch nichts belegen und ist offensichtlich selbstgestrickt, eine Art Volksetymologie. Als politische Richtungsbegriffe haben Rechtsradikalismus und Radikalismus nichts miteinander zu tun. Die Gemeinsamkeit liegt ausschließlich in der gemeinsamen semantischen Wurzel "radikal".

Sollte es wider Erwarten doch Belege geben, die eine derartige Behauptung stützen, bitte hier beibringen. Alle oben (2009) zitierten Belege aus der Literatur, die angeblich eine Weiterleitung von Rechtsradikalismus auf Radikalismus rechtfertigen sollen, sprechen indes eher dagegen und belegen die Behauptung in keiner Weise.--Jordi (Diskussion) 01:56, 21. Mai 2017 (CEST)Beantworten

bezeichnend !

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das soll also objektiv, neutral, seriös, wissenschaftlich, enzyklopädisch sein ?

die Gleichsetzung der Komposition aus Rechts (Politisches Spektrum) und radikal mit der Komposition aus Rechts und extrem (Extremismus)

eine Farce

--Über-Blick (Diskussion) 05:02, 12. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Verblendung (Geistesgeschichte):

Probleme an der Wurzel Radix anpacken !

wie soll das gehen bei anti-emanzipatorischer, anti-egalitärer, anti-humaner, anti-aufklärerischer, egostischer, rücksichtloser, chauvinistischer, sozialdarwinistischer, marktfundamentalistischer, skrupeloser, ... Ideologie und Weltanschauung

einer Weltanschauung basierend auf Konkurrenz, Macht, Autoritarismus, Gewalt, Ausbeutung, Kontrolle, Überwachung, Unterdrückung, Ausbeutung, Diskriminierung, Erniedrigung...

Radikal ist in der politischen Sphäre ein emanzipatorischer Begriff !

wie können die Anhänger des Gegenteils von Emanzipation radikal sein ?

eine Gaga Wortschöpfung die angeblich selbst der sog. "Verfassungsschutz" nicht mehr verwendet !

dazu passend die Konjunktur (mit angekoppelteten Institutionen) des Gaga bürgerlich reaktionären Begriffs Deradikaliserung

die gleiche Unlogik wie beim allgegenwärtigen bürgerlich reaktionären Gaga Mantra von der "herrschenden Anarchie" wahlweise auch "Anarchie und Chaos" und das wo Anarchie inhaltlich für Ordung ohne Herrschaft steht

--Über-Blick (Diskussion) 04:19, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Beachte WP:DS und [1]! --Gustav (Diskussion) 05:04, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Mathematik

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Auch dort gibt es den Begriff „Rechtsradikal“. --92.218.168.76 22:55, 1. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ja stimmt, aber was hat das mit dem Lemma hier zu tun? Es besteht zu 100% keine Verwechslungsgefahr.--Jonski (Diskussion) 11:08, 4. Nov. 2018 (CET)Beantworten