Diskussion:RedTube/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Rolf29 in Abschnitt Lemma
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Geschäftssitz

Diese Woche stand in der Zeitung die hätten ihren Geschäftsitz in Panama (also nicht in Luxemburg). Vielleicht hat die Zeitung sich geirrt, aber vielleicht irrt ja auch wikipedia.--87.155.38.245 22:00, 21. Dez. 2013 (CET)

Der Eigentümer Manwin hat seinen Sitz in Luxemburg. Und genau das steht auch im Artikel. Dass einem luxemburgischen Unternehmen ein deutsches/chinesisches/moldawisches/... Unternehmen gehört, ist doch nichts außergewöhliches. --Der irrende Memnel (Diskussion) 22:29, 21. Dez. 2013 (CET)

Formulierung?

Vielleicht irre ich mich ja, aber müsst es im letzten Satz statt "sowie die Einordnung des Angebots als Streaming-Verfahren statt als Filesharing" nicht gerade umgekehrt heißen "sowie die Einordnung des Angebots als Filesharing statt als Streaming-Verfahren"? Es geht ja darum, das eine (erste) Annahme sich als falsch erweisen und eine andere wahr sein könnte - also müsste ed doch SO formuliert werden ... Beste Grüße 00:08, 22. Dez. 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.68.84.131 (Diskussion))

War ein bisschen missverständlich formuliert. Sollte jetzt besser sein. --Der irrende Memnel (Diskussion) 00:31, 22. Dez. 2013 (CET)

Perfekt! Viele Grüße 94.219.126.189 11:59, 22. Dez. 2013 (CET)

Zitat aus dem Artikel: "Laut der Anwaltskanzlei Daniel Sebastian, Berlin, wurden von ihr "die Beschlüssen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen der Verletzung von Rechten an Filmwerken" auf der Grundlage der durchgeführten Ermittlungen des Unternehmens itGuards, Inc., (San Jose, Californien) "unter Zuhilfenahme der Software GLADII 1.1.3", beantragt.[5]"

Ich habe mir die Pressemitteilung [5] angeschaut, da ist von "Beschlüssen" die Rede, aber grammatikalisch ist das "n" bei Beschlüssen, zumindest so, wie das Zitat hier im Satz eingebracht wurde, eher falsch, oder nicht? Gäbe es da nicht die Möglichkeit, dass etwas schöner zu formulieren, bzw. das Zitat besser einzubringen (eventuell Beschlüsse(n))? Ich wollte es nicht gleich ändern und auch nicht extra einen neuen Diskussionspunkt eröffnen, deshalb frage ich hier. ;) (nicht signierter Beitrag von 37.201.46.119 (Diskussion) 23:08, 22. Dez. 2013 (CET))

erledigt Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 23:20, 22. Dez. 2013 (CET)

So schnell und einfach kann man in der wikipedia an der der Verbesserung eines Artikels mitarbeiten, ich glaub ich spende was :) Danke Rolf, schöne Grüße aus Mönchengladbach ;) (nicht signierter Beitrag von 37.201.46.119 (Diskussion) 23:23, 22. Dez. 2013 (CET))

Ähnliche Seiten

Das zu TedTube Geschriebene behandelt wohl nur das zu redtube.com Vorgefallene, wenn ich das zutreffend verstehe. Andere Seiten nennen sich aber auch RedTube, z.B. redtube.net usw., sind aber hier von RedTube nicht gemeint. Wie könnte man im Text für Klarheit sorgen? Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 17:01, 23. Dez. 2013 (CET)

Damit könnte unter anderem meine Informationen zum Thema Domain-Registrierung (siehe vorheriger Diskussionsabschnitt, Punkt 1 und 2, gemeint sein. Ich stelle in Kürze etwas dazu ein, vielleicht kannst Du den Abschnitt ja ergänzen. --Par-Salian (Diskussion) 17:23, 23. Dez. 2013 (CET)

Belege zu unvollständig für Sichtung von 14:39, 23. Dez. 2013‎ Par-Salian?

Eine Sichtung möchte ich noch nicht abnicken. Wieso 5 Pornofilme? Kein Beleg dafür vorhanden. Die angeführte Quelle nennt keine 5 Filmtitel! Die spärlichen Argumente wären freilich für beide Parteiseiten noch sehr ausbaufähig, was ich für eine spätere Einarbeitung für angemessen und gut hielte. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 17:18, 23. Dez. 2013 (CET)

Ich habe leider den falschen Link angegeben, werde ich gleich noch korrigieren - sorry. Mea culpa. --Par-Salian (Diskussion) 19:02, 23. Dez. 2013 (CET)
Hinweis: Der vorstehende Beitrag von mir wurde vor wenigen Minuten von Par-Salian kommentarlos gelöscht. Ein Versehen? Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 17:41, 23. Dez. 2013 (CET)
Ich habe nichts bewusst oder absichtlich gelöscht. Es gab einmal einen Hinweis durch Wikipedia, dass jemand parallel zu meiner Arbeit editiert habe. Daraufhin sollte ich meinen Textblock aus dem unteren Bereich wieder in den oberen kopieren, um ihn zu übernehmen. Bei den ungesichteten Versionen habe ich aber einen Textblock über Daniel Sebastian und die Kanzlei Urmann gesehen, sowie eine kleine Grammatikkorrektur. Bitte einfach wieder einfügen, bin neu hier bei Wikipedia - in unserem Firmen-Wiki ist nicht soviel Beteiligung. --Par-Salian (Diskussion) 19:02, 23. Dez. 2013 (CET)
erledigtLiebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 19:16, 23. Dez. 2013 (CET)
Irgendwie habe ich das System mit den Referenzen nicht ganz verstanden. Entweder habe ich unabsichtlich kleine Unterschiede in den Referenzangaben oder ich benutze sie falsch. Wenn ich auf einen Artikel wie von chip.de an verschiedenen Stellen verweisen möchte dann soll die Referenz nur einmal auftauchen und nicht mehrfach. Kann jemand das bitte korrigieren oder ist das in Wikipedia so gedacht? (nicht signierter Beitrag von Par-Salian (Diskussion | Beiträge) 20:50, 23. Dez. 2013 (CET))
Suchst du das? Ich vermute: ja. Hilfe für mehrfache Referenzierung Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 21:18, 23. Dez. 2013 (CET)
Exakt. Besten Dank, ich überarbeite die Referenzierungen. --Par-Salian (Diskussion) 22:29, 23. Dez. 2013 (CET)
Erledigt. Ich habe allerdings absichtlich noch eine gleichartige Referenz belassen, weil sie durch einen anderen Wikipedia-Autor am 21. statt wie von mir am 23. Dezember abgerufen wurde. Wenn niemand ein Problem sieht, dass sich der Inhalt der Referenz geändert haben könnte, kann man diesen Verweis auch übernehmen. Habe auch ein paar der anderen Referenzen in das Format gebracht, was ich vorgefunden habe. --Par-Salian (Diskussion) 23:36, 23. Dez. 2013 (CET)

Anwaltliche Berufsethik

Rechnet man die aufgeschlüsselten Forderungen der Anwaltskanzlei Urmann + C nach, so würden sich folgende Einnahmen für die Beteiligten ergeben, wenn die Anwälte mit den ca. 89.000 Anträgen bei Gericht durchkommen würden.:

Anwaltgebühren: 15.085.500,00 € Ermittlungsgebühren: 5.785.000,00 € Schadensersatz: 1.379.500,00 €

Diese gigantischen Summen sollen gefordert werden für Verletzung der Urheberrechte von zwei Porno Filmen der „The Archive AG“. Die geschätzten Herstellungskosten dieser minderwertigen Filme mit zweifelhaftem Urheberrecht betragen aber nur maximal 20.000 €. Was dem einfachen Bundesbürger sofort einleuchtet, ist die offensichtliche Tatsache, dass hier Rechtsanwälte ihre anwaltliche Berufsethik[1] mit Füßen treten und das Ansehen ihrer Berufskollegen schwer beschädigen. Zitat:"Der Versuch, nachträglich als unangemessen erkannte Vergütungsvereinbarungen gleichwohl durchzusetzen und die diesbezügliche Unwissenheit des Mandanten auszunutzen, verstößt gegen die Werte der Loyalität gegenüber dem Mandanten und der Integrität". --Maakratzer (Diskussion) 18:32, 23. Dez. 2013 (CET)

Warum stellst Du diese Abschätzungen nicht hinter den zusammenfassenden Textblock (Gegenstand der... ) zusammen mit der der Zahl der Betroffenen? Ich vermute allerdings, dass eine Abmahnung nur einen Verstoß anspricht (also 1 Person für 1 Film). Einige Betroffene haben mehrere Abmahnungen erhalten, ergo sollte es weniger Betroffene als Abmahnungen geben. Nach einem Artikel (muss ich noch wieder finden) rechnet man mit 10% - 20% Zahlern. Oder Du machst einen eigenen Unterabschnitt "Finanzielle Betrachtungen" auf, in dem das alles beleuchtet wird --Par-Salian (Diskussion) 19:02, 23. Dez. 2013 (CET)

Ermittlung der Benutzer

Der zweite Schritt, um einen Rechtsverstoß im Internet abzumahmen, besteht darin, mittels der IP-Adresse des beteiligten Rechners zu ermitteln. Mit dem Satz stimmt was nicht. Gruß Timm Thaler (Diskussion) 07:42, 25. Dez. 2013 (CET)

erledigt Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 13:21, 25. Dez. 2013 (CET)

Umfangreiche Sammlung besonders hochwertiger Quellen

http://archiv.twoday.net/search?q=streaming --FrobenChristoph (Diskussion) 22:33, 25. Dez. 2013 (CET)

Siehe auch http://abmahnbetrug.wikia.com/wiki/Ermittlungsakte_Streaming-Gate_//_U%2BC_Urmann_Sebastian_Abmahnungen --FrobenChristoph (Diskussion) 22:39, 25. Dez. 2013 (CET)

Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde mir das Morgen in Ruhe ansehen, viel Erfolg. Es hat mich volle 2 Tage gekostet das ganze Geflecht einigermaßen aufzudröseln und es zu verstehen. Versucht Euch von Spekulationen fernzuhalten und nachweisbar und sauber zu arbeiten. --Par-Salian (Diskussion) 23:50, 25. Dez. 2013 (CET)
@Rolf29 kannst Du Dir bitte einmal auf der Wiki-Hauptseite die "Infografik Redtube-Skandal" (hxxp://goo.gl/xcrgEs, die eigentliche URL wird als shortener geblockt) inhaltlich anschauen und prüfen? Ich wollte demnächst etwas ähnliches selbst erstellen. Dieses Bild sagt mehr als 1000 Worte.
  • Siehst Du inhaltliche Angaben, die für die Wikipedia zum jetzigen Zeitpunkt fragwürdig sind und daher entschärft werden müssten?
  • Könntest Du eine Liste von Punkte gerade hier als Mitteilung für FrobenChristoph einstellen?
  • Könntest Du eine Liste von Punkte gerade hier für mich einstellen, was noch sauber zu belegen wäre, wenn die Grafik übernommen würde?
  • Besteht die Möglichkeit, die Grafik zu importieren vorrausgesetzt, das Autor stimmt zu und sie wurde ggf. überarbeitet und der Artikel mit Belegen erweitert?
  • Können wir alternativ zumindest darauf verlinken, die eigentliche URL wird als shortener geblockt?

Besten Dank für Deine Mühe im vorraus. --Par-Salian (Diskussion) 23:50, 25. Dez. 2013 (CET)

@ Par-Salian, sicher gut gemeint, aber nicht mein Ding. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:00, 26. Dez. 2013 (CET)-
@Rolf29 Meintest Du mit nicht mein Ding "ich habe keine Zeit/Lust/Kompetenz" dazu? Dann kannst Du jemanden hier bei Wikipedia vorschlagen, der es machen würde und könnte? Oder meintest Du keine Übernahme in jedweder Form wegen prinzipieller Bedenken? --Par-Salian (Diskussion) 00:22, 26. Dez. 2013 (CET)
Es trifft bei genauer Überlegung alles zu. Also "nicht mein Ding". Ich vermag auch niemanden vorzuschlagen. Tut mir leid. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:34, 26. Dez. 2013 (CET)

Wie man der Versionhistorie der letzten Stunden entnehmen kann, gab es von meiner Seite aus drei Versuche einen Weblink einzufügen, die nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht wurden.

Beim ersten Mal dachte ich an ein Versehen, den Link überhaupt eingefügt zu haben. Beim zweiten Mal war ich der Meinung anhand der Kommentars von Jivee Blau den Fehler gemacht zu haben, den Link nicht in einem dafür vorgesehenen Unterverzeichnis abgelegt zu haben. Beim dritten Mal hatte ich auch den bisher durch einen anderen Autor angelegten Link für The Archive AG in das dafür vorgesehene Unterkapitel verschoben, dieses wurde nun komplett vom Benutzer Felix Stember gelöscht.

Ich habe mir die Seite zum Thema Weblinks durch gelesen und mich bemüht entsprechend der dort aufgestellten Regeln zu arbeiten. Daher verstehe ich die Löschungen nicht. Es wäre konstruktiv, wenn einer der beiden Benutzer einmal hierzu erklärende Worte finden kann, insbesondere da beide Benutzer ja schon laut ihren Seiten gute Artikel hervorgebracht haben. Alle Weblinks stehen im Zusammenhang mit der Abmahnwelle, ich habe sogar versucht das deutlich zu machen, indem ich einen Kommentar zum Link im Verzeichnis gegeben habe. --Par-Salian (Diskussion) 17:44, 24. Dez. 2013 (CET)

Ich habe auch mal bei der WP-Hilfe zu WEB nachgeschaut. "Wikipedia ist ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie und keine Linksammlung" könnte man doch nehmen? Oder frei weg: zu allgemeine Links, also ohne lexikalischen Wert. Ich selbst nähme es auch nicht so eng, bin aber auch kein WP-Profi ... Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 16:49, 25. Dez. 2013 (CET)
Zumindest der Link auf die Serrano Gesellschaft sollte irgendwie verfügbar sein. Wie soll ich sonst einfach nachweisen, dass auf deren Seiten außer "lorem ipsum" praktisch nichts steht. Die URL der Internet-Seite ist auch nicht direkt deren Name. Auch der Verweis auf die The Archiv AG ist herausgeflogen, obwohl ihn vorher irgendjemand anderes als Referenz eingefügt hat.--Par-Salian (Diskussion) 17:37, 25. Dez. 2013 (CET)
Ja, manchmal wird zu schnell gelöscht, anstatt verbessert oder erst mal gefragt. Wenn du meinst, es gehört rein, entweder rückgängig machen oder verbessert wieder einstellen. Ich selbst möchte zu deinen Fragen keine Wertungen abgeben. Ich kenne mich auch nicht gut genug aus. Aber es gibt ja viele WP Mentoren. Hat sich dir bei der Begrüßung noch keiner angeboten? Bei mir war es JCIV. Ich machte vom Angebot aber keinen Gebrauch. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 18:18, 25. Dez. 2013 (CET)
Meine erste Erfahrung bei Wikipedia vor mehreren Jahren endete in einem Schnelllöschantrag nach 10 Minuten wegen Irrelevanz. Einen Mentor gab es damals glaube ich nicht. Heute bin ich zwar wieder neu, aber eben doch formal nicht. Ich könnte natürlich einen der Mentoren ansprechen.--Par-Salian (Diskussion) 20:30, 25. Dez. 2013 (CET)
Hallo Par-Salian, Hallo Rolf29, Hallo alle anderen! Nach Wikipedia:Weblinks dürfen externe Links nicht im Fließtext untergebracht werden. In einen Abschnitt „Weblinks“ gehören nur ausgewählte Links mit weiterführenden Informationen zum Artikelgegenstand. Sonstige externe Links, die als Quelle für eine Information im Artikel dienen, können als Einzelnachweis gesetzt werden. Wenn von Belang ist, welcher Inhalt auf einer bestimmten Seite steht, kann diese Seite natürlich als Einzelnachweis herhalten. Diese Information zuzulassen, aber nicht den Einzelnachweis, wäre geradezu absurd. Da sich der Inhalt einer Seite jederzeit ändern kann, sollte natürlich noch das Zugriffsdatum im Einzelnachweis mit angegeben werden. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 04:01, 1. Jan. 2014 (CET)

Firma besitzt Filmrechte an Pornos womöglich gar nicht

Siehe zum Beispiel "Welt am Sonntag" bzw. hier verlinkt Focus Online 29.12.2013 Firma besitzt Filmrechte an Pornos womöglich gar nicht. Ich kann die Information aus Zeitgründen leider nicht selbst einarbeiten. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:27, 30. Dez. 2013 (CET)

Erledigt. --Par-Salian (Diskussion) 11:04, 30. Dez. 2013 (CET)

Mir steht eine Quelle für die Lizenzverträge zwischen Serrato Consultores S.L. und Hausner Productions sowie Hausner Productions und The Archive AG zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Filmen folgen in Text und Bild heute Abend. --Par-Salian (Diskussion) 11:04, 30. Dez. 2013 (CET)

Einzelnachweise

Da praktisch alle Einzelnachweise aus dem Internet entstammen werde ich die Referenzen entsprechend der Vorlage:Internetquelle automatisch formatieren lassen.

In der Regel passt die Variante {{Internetquelle | url= | titel= | autor= | hrsg= | datum= | zugriff=2024-11-19}}. Die fett gedruckten Parameter sind erforderlich, der Rest optional, zusätzlich gibt es weitere optionale Parameter.

--Par-Salian (Diskussion) 20:48, 24. Jan. 2014 (CET)

Vorlagen sind jetzt komplett eingearbeitet. Als nächstes möchte ich die häufig fehlenden Felder Herausgeber und Autor füllen bzw. die Angaben prüfen.

--Par-Salian (Diskussion) 00:12, 25. Jan. 2014 (CET)

EANs, GÜFA und Giarusso

Es sollte noch mit Quellen was über die durch Jutta Schilling alias Julia Reaves manipulierten EANs auf den Videocovern geschrieben werden, wodurch die Videos plötzlich einer völlig unbeteiligten Wäschefirma zugeordnet wurden, und die Gütesiegel der GÜFA, die sie eigenmächtig auf den Covern angebracht hat.

Erstens ist das Urkundenfälschung, zweitens Verschleierung des Rechteweges (offenbar sollte niemand die Videos zu Combat Zone zurückverfolgen können) und drittens fallen sämtliche Rechte zur Abmahnung mit der Prüfung (die mit dem Siegel beglaubigt wird) sofort an die GÜFA, weshalb THE ARCHIVE AG also ebenfalls keinerlei Recht gehabt hätte, Abmahnungen in Auftrag zu geben. Aufgedeckt wurde das im HEISE-Forum, wo auch einer meinte, daß er deshalb erfolgreich Anzeige gegen Schilling eingereicht hätte, was nun auch den Ermittlern helfe, langsam die Strukturen zu begreifen, die aufgrund der bewußt gewählten Kleinteiligkeit zum Nachweis von Betrug und Erpressung in diesem Fall nötig sind.

Ach ja, und es sollte auch noch mit Quellen erwähnt werden, daß der ehemalige Drogenbaron en gros (15 Jahre für das Verticken von tausenden Kilo Kokain am Tag) Dion Giarusso, der Chef von Combat Zone, genau dieselbe Nummer schon in den Staaten durchgezogen hat, also Leute wegen Streamingkonsums seiner Pornofilme abgemahnt und zahlen lassen, indem er vor Gericht behauptet hat, es handele sich nicht um Streamingportale, sondern um P2P. Giarusso befindet sich laut eigener Aussage mit Gratisportalen wie dem inbesondere von ihm wiederholt genanntem Redtube im Krieg, die ihm angeblich das Geschäft kaputtmachen würden. Einige Quellen dazu finden sich in diesem Thread: [2]. Dort hieß es mit Bezug auf die Redtube-Abmahnungen auch: "Wenn das nicht der Kopf der Bande ist, freß' ich 10 Besen!" Offenbar sucht Giarusso in seinem so selbstlosen Kampf gegen die Gratisportale nach neuen lukrativen Abmahnmärkten; für seine Mühe beim Testballon darf Urmel erstmal die Millionen aus diesem ersten Raubzug behalten, und bei Erfolg würde Giarusso dann bei der nächsten Welle auch offiziell als Rechteinhaber und Schadensersatzempfänger auftreten. --2.241.38.164 06:00, 11. Jan. 2014 (CET)

Die Recherchen zu den EANs und den GÜFA-Siegeln im HEISE-Forum stammen übrigens vom dortigen User SammyFox. Ein recht verwirrt-verschwurbelter Kowabit hat versucht, auf diese Sachlage hier[3] nochmal einzugehen (die Originaposts von SammyFox bei HEISE sind wesentlich kürzer, präziser und übersichtlicher). Immerhin reicht Kowabit in der Fußnote 3 noch eine Strafanzeige eines anonymisierten Mönchengladbacher Anwalts in puncto der EANs und GÜFA-Siegel gegen Schilling alias Reaves, RA Sebastian und Phillip Wiik, Verwaltungsrat von THE ARCHIVE AG, nach.
Und um das nochmal klarzustellen: Entweder sind die GÜFA-Siegel auf den von RA Sebastian zur Erlangung der Benutzerklardaten beim LG Köln vorgelegten Covern echt, und dann hatte THE ARCHIVE AG keinerlei Recht, Abmahnungen an den Videos in Auftrag zu geben, weil dieses Recht dann allein der GÜFA zusteht; oder sie waren gefälscht, was auf offenen Betrug und somit genausowenig vorhandene Rechte hinweist, da es sich dann im Grunde um Hehlerware handelt, wobei es dann fürs Strafmaß nur drauf ankommt, wer genau die Siegel gefälscht hat. Hinzukommt (s. Kowabit und Strafanzeige aus Mönchengladbach), daß die GÜFA bei Anfrage verneinte, daß ihr die Filme in der abgemahnten Form, sowie die auf den Covern abgebildeten EANs bekannt seien, womit der Fälschungsbeweis erbracht ist.
Ach ja, und bei der Wäschefirma, der durch die Manipulation der EANs die Hardcorevideos zufällig zugeordnet wurden, handelt es sich um Betty Barclay. --2.240.60.230 02:33, 14. Jan. 2014 (CET)
werter Unbekannter, bitte bleiben Sie sachlich. Einen Blogger, der sich redlich bemüht, Hintergründe aufzudecken als "verwirrt-verschwurbelt" zu bezeichnen, passt nicht hierher. --Bimbes-Karl (Diskussion) 14:28, 14. Jan. 2014 (CET)
Wieso? Er gibt doch selber im P. S. zu, daß er die Sache mit der Rechtekette und den EANs nicht so recht überblickt und von daher in seinem Blogpost noch einige Fehler drinsein könnten. Erst eine riesenlange verschwurbelte Einleitung, wo noch drinsteht, daß das eigentlich garnichts neues wäre, "weil wir ja sowieso schon wußten, daß THE ARCHIVE AG vielleicht garnicht die Rechte hatte", und als es dann ans Eingemachte geht, drückt er sich auch sehr schwammig und unübersichtlich aus. Das steht alles bei SammyFox im HEISE-Forum und in der Anzeige von dem Mönchengladbacher Anwalt besser.
Und außerdem ist auch entschwurbeln ein sachlicher Begriff, der fast täglich in der Wikipedia Verwendung findet, wenn man sowas wie Kowabits letzten Blogpost verständlicher umarbeiten muß. --2.241.123.61 21:23, 14. Jan. 2014 (CET)
Es ist schon ein Unterschied, ob man einen Beitrag als verschwurbelt bezeichnet oder eine Person als "verwirrt-verschwurbelt" diskriminiert. --Bimbes-Karl (Diskussion) 12:49, 15. Jan. 2014 (CET)
Ja, Herrgott, lieber Bimbes-Karl, das war doch nur eine Kurzform für: Kowabit äußert sich verwirrt-verschwurbelt. Das ist keine Diskriminierung mit irgendwas, sondern eine Tatsachenbehauptung über Kowabits Stil und Argumentationsweise. Im Lawblog von Udo Vetter hat auch schon jemand geäußert, daß er sich mit dem Gedanken getragen hat, Kowabits übliche Blogposts zu kopieren und das ganzes sinnlose und verwirrende Geschwurbel um die wesentlichen Tatsachen herum wegzuschneiden, hat sich dann aber wegen der großen Arbeit für einen relativ winzig abzusehenden Ertrag dagegen entschieden.
Nichts gegen Einleitungen und klärende Einordnungen in Kontexte; aber sowas machen Leute wie [4] und [5] wesentlich klarer, fachkundiger, sachdienlicher und übersichtlicher. Kowabit habe ich vor allem deshalb verlinkt, weil er erstens zu den meistzitierten bzw. -verlinkten Quellen in dem Fall gehört, er zweitens recht konsistent am ganzen Fall dranzubleiben versucht und drittens mit seinen Schrotschußposts so ziemlich jedes Fitzelchen Information weiterzugeben bemüht ist, das irgendwo anders ausgegraben wird, auch wenn der Eintopf, den er daraus kocht, das Gesamtbild eher verunklart. U. a. auch bei der Annahme, was bei D & P gelaufen ist bzw. was denen eigentlich präsentiert wurde, ist er nicht nur meiner Meinung nach ziemlich auf dem Holzweg, sondern vor allem mit seiner Meinung, daß das Nachbauen seiner höchstwahrscheinlich falschen Version des Budenzaubers, der bei D & P allein zum Zwecke der Täuschung des Gerichts gelaufen ist, irgendwas juristisch wasserdichtes über die tatsächliche IP-Ermittlung bei den Abgemahnten zutagefördern würde, das über die bloße Feststellung der §§ 202a und b StGB hinausginge. --2.241.125.226 02:18, 27. Jan. 2014 (CET)
So, dank des neuesten, dorthin verlinkenden CHIP-Artikels[6] *ENDLICH* wenigstens den ersten der beiden betreffenden Posts von SammyFox wiedergefunden: [7] Es gibt noch einen zweiten, wo SammyFox auch die EANs alle einzeln auflistet und durchspielt, der noch dazugehört, aber der ist ähnlich in den Untiefen des HEISE-Forums versteckt.
Und der CHIP-Artikel gibt sich etwas dämlich (stellt sich dumm), indem er so tut, als handele es sich um einen: "Irrtum" auf Seiten von THE ARCHIVE AG. Laut eigener Aussage im Auskunftsantrag von RA Sebastian am LG Köln begann die IP-Ermittlung im Auftrag von THE ARCHIVE AG schon am 21. Juli 2013, d. h. einen Monat, bevor THE ARCHIVE AG die Rechte überhaupt erworben hat (Datum der Unterschrift Wiiks auf dem Kaufvertrag; CHIP zitiert fälschlich das einen Monat früher liegende Datum der Unterschrift des Verkäufers Oliver Hausner). Und da will CHIP noch an einen: "Irrtum" glauben und nicht an bandenmäßigen Betrug? Hinzukommt noch, daß Hausner sich etwa seit Jahresbeginn der Presse gegenüber als regulärer Mitarbeiter von THE ARCHIVE AG ausgibt. --2.241.123.61 21:42, 14. Jan. 2014 (CET)
Nö, da gibt´s keinen Irrtum. Die Unterschrift von Wiik wurde am 23.7.2012 getätigt, die von Hausner am 18.7.2012. Lizenzverträge mit den Unterschriften hat kowabit im Artikel vom 11.01.2014 eingestellt und können dort angesehen werden [8]. Allerdings sind nun Abmahnungen aufgetaucht, die sich schon auf den 22.7.2012 beziehen / IP-Ermittlung am 22.7.2012 (nicht signierter Beitrag von 217.243.225.243 (Diskussion) 17:05, 15. Jan. 2014 (CET))
Okay, kein ganzer Monat, aber ich hatte mich schon richtig daran erinnert, daß wo geschrieben worden war, daß Wiik: "verdächtig lange zum Unterschreiben von Verträgen braucht". Und es gab auch nachweislich IP-Ermittlung und darauf bezügliche Abmahnungen schon vor dem Rechteerwerb.
Und hier endlich der zentrale Post von SammieFox zu den EANs: [9] Evtl. interessant dürfte auch dieser noch sein: [10] --2.241.125.177 19:50, 17. Jan. 2014 (CET)

Die Thematik um die EAN und das GÜFA-Siegel habe ich im Abschnitt "Übertragung der Filmverwertungsrechte" hinzugefügt. --Par-Salian (Diskussion) 00:56, 24. Jan. 2014 (CET)

Die Strafanzeigen gegen Jutta Schilling, Daniel Sebastian und Phillip Wiik sind ebenfalls eingearbeitet. --Par-Salian (Diskussion) 01:59, 24. Jan. 2014 (CET)

Urheberrechtliche Schutz

In Deutschland gilt doch (gefühlt seit Jahrzehnten, seit wann den genau?) das Prinzip "Pornos haben keine Schöpfungshöhe", das wurde erst vor wenigen Monaten erneut bestätigt [11] (der Artikel spielt soagr auf genau so was wie hier noch an). Jetzt die Frage, war/ist/sollte das hier anders? Oder waren die Abmahnungen unter diesem Gesichtspunkt schon rechtswidrig?--Antemister (Diskussion) 23:11, 24. Jan. 2014 (CET)

Wie wäre es unter dem Abschnitt "Juristische Gegenwehr" die ganze Abwehrlinie aufzuzeigen und dazu auch bestehende Zeilen aus dem Artikel zusammen zu tragen? Ich denke da an eine Aufzählungsliste, die bei dem von Dir angesprochenen Punkt beginnt, die Zweifel an GladII, den Filmverwertungsrechten, etc.

--Par-Salian (Diskussion) 00:20, 25. Jan. 2014 (CET)

Hallo Antemister, Hallo Par-Salian! Laut dem oben angeführten Heise-Artikel ist die Auffassung, Pornos genössen keinen urheberrechtlichen Schutz, nur die Außenseitermeinung ein paar weniger Richter. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 22:30, 26. Jan. 2014 (CET)
Objektiv ist die für einige Richter fehlende Schöpfungshöhe doch nur einer von mehreren möglichen Betrachtungspunkten (Argumenten). Wenngleich letztlich nicht oder vielleicht doch ausschlaggebend. Keiner weiß, was ist für die Judikative ein zutreffendes und gewichtiges Argument. Deswegen: Die vorgeschlagene Liste fände ich zur Abrundung der Thematik gut.Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 02:05, 27. Jan. 2014 (CET)

Beautragungen

Vorgenommene Textänderung: "Mit der Durchführung der einzelnen Schritte soll angeblich von der The Archive AG stets ein anderes Unternehmen bzw. eine andere Kanzlei beauftragt worden sein" geändert zu "Mit der Durchführung der einzelnen Schritte wurden von der The Archive AG verschiedene Unternehmen bzw. Kanzleien beauftragt" bestätigt nur mit der zweiten Aussage eine Tatsache. Die Erstaussage besagt jedoch (m.E. richtig), dass man es nicht weiß. Ist es denn eine Tatsache, dass The Archive AG verschiedene Unternehmen bzw. Kanzleien beauftragt hat? Ich meine nein, denn, Zitat: "Rechtsanwalt Thomas Urmann jedoch sprach von einer klassischen Arbeitsteilung, wie Die Welt berichtete, also nicht von getrennt erteilt gewesenen Aufträgen, und wird wie folgt zitiert: „Eine klassische Arbeitsteilung: Sebastian hat die Anträge gestellt, wir organisieren die einzelnen Abmahnungen“." Somit hätten sich die Rechtsanwälte untereinander die Arbeit geteilt (klassisch) und zumindest einer wäre nicht von The Archiv AG beauftragt gewesen. Ich schlage darum die Änderung wieder auf "Mit der Durchführung der einzelnen Schritte soll angeblich von der The Archive AG stets ein anderes Unternehmen bzw. eine andere Kanzlei beauftragt worden sein" vor. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 19:43, 27. Jan. 2014 (CET)

Vielleicht ist es im Zuge von Textverschiebungen nicht mehr klar woher das stammt.
  1. Daniel Sebastian: Pressemitteilung vom 11. Dezember 2013 zu dem Inhalt der Beauftragung durch The Archive AG. (PDF) Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian, 11. Dezember 2013, abgerufen am 25. Dezember 2013 (27 kB). belegt die verschiedenen Auftragnehmer für Schritt 1 und 2
  2. Benedikt Fuest: Geld zurück für Pornofans? Die Welt, 22. Dezember 2013, abgerufen am 24. Januar 2014. belegt die verschiedenen Kanzleien für die Schritte 2 und 3
Das Wort "stets" stammte aus einer Internetquelle, die mir jetzt entfallen ist, kann man aber gerne weglassen. Die Beauftragung für die Kanzleien wurde ja von ihnen selbst eingeräumt. Die Beauftragung für ítGuards - nun ja, sicher wird sich mit der Zeit auch noch der Geschäftsführer für eine Stellungnahme finden oder der Vertrag mit der Archive AG veröffentlicht. :-)
Sollen an der Stelle des Satzes noch einmal die beiden Referenzen aufgenommen werden?
--Par-Salian (Diskussion) 22:27, 27. Jan. 2014 (CET)
Hallo Rolf29, Hallo Par-Salian! Ich halte es für eine gute Idee, das von Rolf29 ursprünglich beanstandete „stets“ zu entfernen, weil gar nicht klar ist, ob es das angeblich mit dem ersten Schritt beauftragte Unternehmen itGuards überhaupt gibt oder ob das nur eine Briefkastenfirma ist. Doch in der von Par-Salian angeführten Pressemitteilung von Daniel Sebastian steht klar drin, dass die mit dem zweiten und dritten Schritt beauftragten Kanzleien von der Archive AG beauftragt wurden. Das Geschwafel von der „klassischen Arbeitsteilung“ hat entweder Thomas Urmann einfach gesagt, weil das besser klingt, oder der Weltzeitungsjournalist hat sich diese Aussage Urmanns einfach ausgedacht (ja, die Weltzeitung erfindet öfter mal was).
Meiner Meinung nach muss der Satz nicht noch einzeln mit einem Einzelnachweis belegt werden, denn der nächste Satz (unter dem bildschirmfüllenden Bild) ist ja mit dem passenden Einzelnachweis belegt. Ich denke aber auch, dass ein Extraeinzelnachweis zumindest nicht schaden würde. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 23:24, 27. Jan. 2014 (CET)
Mir persönlich könnte es völlig egal sein, was da formuliert wird. Trotzdem habe ich Sorge für Wikipedia bzw. deren bestmöglicher Glaubwürdigkeit, dass sich durch subtile Verlautbarungen Betroffener, Beteiligter, Sympathisanten oder Beauftragter allmählich Unwahrheiten einschleichen könnten. Ich bin für Neutralität und darum für sauberes Belegen und für saubere Unterscheidung zwischen dokumentierbaren Behauptungen und nicht dokumentierbaren Behauptungen - möglichst bei Beachtung eines gehörigen Misstrauens, Misstrauen auch bei Angabe der Quelle! Zum Beispiel - nur zum Beispiel - in der Presseerklärung von Daniel Sebastian würde ich eine mögliche Gefahr sehen, dass Schutzbehauptungen oder einige für ihn günstige Formulierungen eingeflossen sein könnten ... Es wäre doch wider alle Vernunft, täte er es nicht. Aber Objektivität stelle ich mir nicht so vor, dass ich ggf. Geschöntes für bare Münze weiter verkaufe. Also muss ich meines Erachtens dem Leser ggf. sagen (wenn es mir bekannt ist), dass eine Interessens-Partei eine bestimmte Formulierung oder eine Behauptung zum Wikipedia-Text beigetragen hat, dass es also so sein könnte, wenn mir kein allgemeiner Beleg gegeben ist, der untermauert. Freilich, leider mögen "allgemeine Belege" auch beeinflusst sein können, aber ich will wenigstens immer versuchen, "Unterwanderungen" durch Lobbyarbeit zu erkennen und zu benennen (durch Auslassen oder durch Konjunktiv usw.) ... Deswegen würde ich den erörterten Text wieder im Konjunktiv formuliert haben wollen Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:38, 28. Jan. 2014 (CET)

Eigener Artikel über die Massenabmahnung?

Diese Massenabmahnung hat einiges an Staub aufgewirbelt und eine breite Rezeption in allgemeinen Medien gefunden, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht in wenigen Tagen wieder vorbei sein wird – im Gegenteil, hier wird noch einiges kommen. Der Teil über diese Abmahnungen ist jetzt schon fünfmal so lang wie der ganze Rest des Artikels. Diese Abmahnwelle hat auch mit RedTube direkt nichts zu tun – nach allem, was wir wissen, ist RedTube da eher zufällig zum Handkuss gekommen. Es hätte auch jedes andere (Porno-)Streaming-Portal bzw. dessen Nutzer (wenn es denn überhaupt Nutzer waren) treffen können.
Langer Rede kurzer Sinn: Sollte diese ganze Abmahngeschichte nicht besser in einen eigenen Artikel ausgelagert werden? Eine kurze Zusammenfassung im Artikel hier mit Verweis auf den Hauptartikel ist selbstverständlich okay.
Bitte um Meinungen. Troubled @sset  Work  Talk  Mail   22:01, 22. Dez. 2013 (CET)

Hier ist eine: Ich halte das für verfrüht. Nicht besser erst mal paar Tage verstreichen lassen? Denn Stand jetzt ist doch, dass sich sämtliche Berichte dazu direkt oder indirekt auf RedTube beziehen, bzw. unter dieser Überschrift kursieren. Stand jetzt ist auch, dass lediglich (von mir aus vermeintliche) Benutzer eben dieser Seite betroffen sind und zwar genau wegen der Benutzung dieser Seite. So jedenfalls die Quellenlage. Warum man das jetzt schon auslagern sollte, leuchtet nicht ein. Zumal niemand, der sich dafür interessiert, momentan unter etwas Anderem danach suchen wird, als RedTube. Reine Mutmaßungen ("hier wird noch einiges kommen") rechtfertigen kein vorsorgliches Auslagern. Sondern das rechtfertigt nur die weitere Entwicklung. Oder eben nicht. Danke für deine Korrektur meiner Ergänzung! --ZT (Diskussion) 23:49, 22. Dez. 2013 (CET)
Mittelfristig bietet auch die Anlage eines Artikels Thomas Urmann (analog z.B. zu Günter Werner Freiherr von Gravenreuth oder Bernhard Syndikus) Möglichkeiten zur Auslagerung; Urmanns Kanzlei war schon in der Vergangenheit eine bekannte Größe, um es zurückhaltend auszudrücken.[12] Auch diese Neuanlage sollte aber nicht überstürzt, sondern abhängig von der künftigen Rezeption des Anwalts bzw. seiner Kanzlei geschehen. fg, Agathenon 14:10, 23. Dez. 2013 (CET)
Ich halte eine Auslagerung auch noch für verfrüht. Allerdings schätze ich diese Auseinandersetzung als sehr brisant ein. Ich würde gerne etwas Struktur in den Abschnitt bringen und zwar in die Teile mit dem Inhalt
  1. Vorbereitung (Filmrechtetransfer über 3 Firmen, Upload auf Redtube, Domain-Registrierung)
  2. IP-Adressen Ermittlung (GLADII Software, Gutachten, Redirects, weitere Möglickeiten)
  3. Abmahnung (Beteiligte Kanzleien, IP-Provider, Landgericht)
  4. Juristische Gegenwehr (Einstweilige Verfügung von RedTube, Anzeige gegen die Kanzleien)
  5. Trittbrettfahrer (SPAM E-Mails)
Für die eigentlichen Überschriften bin ich offen. Außerdem habe ich einen Abschnitt über ein gutes Dutzend der Beteiligen Akteure und ihrer Rollen vorbereitet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. --Par-Salian (Diskussion) 16:01, 23. Dez. 2013 (CET)
Erledigt. RedTube-Abmahn-Affäre neu angelegt.Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:51, 2. Feb. 2014 (CET)

Lemma

Um was geht es einerseits bei dem Lemma und andererseits bei dem Artikel eigentlich? Um "RedTube" oder um die Abmahnung? Mir scheint, da ist eine kleine Differenz. Also entweder Lemma ändern oder die Abmahnsache extrem eindampfen oder in eigenen Artikel auslagern. -- WikiMax - 10:13, 26. Dez. 2013 (CET)

Dies wurde weiter oben bereits diskutiert. Derzeit scheint es keine Mehrheit für eine Auslagerung zu geben. Troubled @sset  Work  Talk  Mail   10:44, 26. Dez. 2013 (CET)
Danke für deine Antwort. Aber keine Mehrheit für eine Auslagerung hätte eigentlich zwangsweise zur Folge extreme Reduzierung des Punktes Massenabmahnung! Was ja kein Beinbruch wäre, ist nicht wirklich relevant, nur von temporärer subjektiver Wichtigkeit in den Augen einer porno-affinen Minderheit und der Presse, die für ein paar Tage einen Aufhänger braucht. Keine Auslagerung? => also löschen, sehr deutlich verkürzen. Gegen eine Auslagerung spricht aber übrigens eben auch die relativ hohe Unwichtigkeit. Also wenn man sich an die Wikipedia-Richtlinien hält, dann muss man was ändern. Mir persönlich ist es egal, denn als echte Enzyklopädie im klassischen Sinn taugt die Wikipedia sowieso nicht. -- WikiMax - 11:44, 26. Dez. 2013 (CET)

Das Thema Abmahnung wird viel zu umfangreich in diesem Artikel behandelt, das Thema RedTube geht darin verloren. Empfehle Auslagerung. --KurtR (Diskussion) 13:19, 26. Dez. 2013 (CET)

Es ist eine der Stärken der Wikipedia, dass sie einen Sachverhalt in größerem Umfang ausbreiten kann als der Brockhaus und Konsorten. ...nur von temporärer subjektiver Wichtigkeit in den Augen einer porno-affinen Minderheit... stimmt so nicht, hier geht es in ersten Linie um die Ausnutzung eines Grauzonenbereichs bzw. einer nicht ganz klaren Gesetzlage im deutschen Recht, und darum, wie man juristisch mit den Konsequenzen umgeht, was sicher noch weite Kreise ziehen wird. (Wenn schon Richter Filesharing mit Streaming verwechseln, wie soll das dann mit Streaming und progressivem Download klappen?) Dass es hier ein Pornoportal erwischt hat, ist gleichgültig, es hätte auch YouTube ereilen können. Man darf gespannt sein, was die Bundesregierung zu der Thematik sagen wird, insbesondere zur rechtlichen Bewertung von Streaming. Eindampfen halte ich jedenfalls für unsinnig; wenn, dann darf das ruhig im Hauptartikel bleiben, sonst bleibt wirklich nur ein verhältnismäßig kleiner Artikel übrig. --Singsangsung Los, frag mich! 13:45, 26. Dez. 2013 (CET)
PS: Bevor ich hier irgendetwas Falsches in die Welt setze: Die Kölner Richter scheinen vor allem deswegen keine Ahnung gehabt zu haben, weil die Anträge unvollständig waren, nicht mal der Name der Plattform kam darin vor. (siehe [13]) --Singsangsung Los, frag mich! 14:07, 26. Dez. 2013 (CET)

Es ist nicht noch längst nicht alles in diesem Abschnitt, was bereits hieb- und stichfest bekannt ist, ich werde weiter daran arbeiten. Und es gibt eine ganze Menge mehr, was man vermuten könnte, aber hier noch nicht sauber belegen kann. Ich stimme aber voll und ganz zu: es hätte jedes Streaming-Portal treffen können und das macht die Sache so brisant. Der Porno-Bereich war meiner Meinung nach nur ein sehr geeigneter Angriffspunkt. Über die beteiligten Interessengruppen und ihre Ziele bin ich mir noch nicht genau im Klaren. Eines muss man allerdings festhalten: nur Redtube mit seiner einstweiligen Verfügung hat diesen Vorstoß aufgehalten, aber sicher nicht nur aus den vorgebrachten Gründen. Daher beurteile ich diesen Vorgang als sehr bedeutend für die Zukunft des Internet in Deutschland. Ich schlage vor die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Köln abzuwarten, bis etwas ausgelagert wird. Wenn dabei nachweislich herauskommt, dass man von einem organisierten Vorgehen sprechen kann, dann haben wir einen Betrugsfall oder Skandal. Mir ist es aber gleich, ab wann es ein eigenes Lemma ist oder sein muss. Oder baut vorerst eine Weiterleitung ein. --Par-Salian (Diskussion) 00:11, 28. Dez. 2013 (CET)

Dem stimme ich zu. Auslagern sollte man den Fall RedTube erst nach weitgehendem Abschluss der Angelegenheit RedTube Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 01:38, 28. Dez. 2013 (CET)
Zunächst einmal handelt es sich nicht um einen „Fall RedTube“ – diese Bezeichnung führt in die Irre. RedTube ist hier nicht das Problem. RedTube ist letztlich zufällig für diese erste Abmahnwelle ausgewählt worden, und die abmahnende Seite hat ja bereits angekündigt, bei Erfolg dieser Methode das Verfahren bei möglichst vielen anderen ähnlichen Sites genauso anzuwenden. (NB: Wenn diese Vorgehensweise rechtskräftig als (mindestens versuchter) Betrug eingeordnet werden sollte, stünde aufgrund dieser eigenen Aussage der handelnden Personen eine Qualifizierung als gewerbsmäßig durchaus im Raum.)
Die gegebene Begründung für „jetzt noch nicht auslagern“ erschließt sich mir jedenfalls schon logisch nicht. Nachdem der Fall sicher irgendwann (mindestens „weitgehend“) abgeschlossen sein wird und dieser Vorgang daher auch nach deinem Vorschlag letztlich sicher einen eigenen Artikel bekommen wird, frage ich mich, warum eine Auslagerung dann plötzlich sinnvoll sein soll, jetzt aber noch nicht? Troubled @sset  Work  Talk  Mail   11:00, 28. Dez. 2013 (CET)
Erledigt. RedTube-Abmahn-Affäre neu angelegt.Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:53, 2. Feb. 2014 (CET)
Du betrachtest den Fall als „weitgehend abgeschlossen“? Troubled @sset   Work    Talk    Mail   11:28, 2. Feb. 2014 (CET)
Nein, keineswegs. Das geht noch über Monate bis Jahre. Aber für ein weiteres Lemma ist vielleicht jetzt ein guter Zeitpunkt gewesen: Viel abzutrennender Stoff, ziemlicher Überblick über Beteiligte, relativ ruhige Nachrichtenlage im Abmahnverfahren, RedTube ist mehr "Randfigur" geworden, ist wieder Lemma für sich, und jetzt schon Lemma, die dritte, dort auch "die Zustimmung" vom Hauptschreiber und jetzt noch das Abnicken vom Admin bei leichter Umbenennung durch einen - :-). War ich mit der Aktion zu schnell? Gibt es wirklich Erwartungen, es wäre mit mehr Zeit viel anders gehandhabt worden? Ist der Istzustand von irgendeinem Nachteil gegenüber vorher? Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 15:44, 2. Feb. 2014 (CET)
Ich finde, Ironie- oder Sarkasmus-Tags zerstören den gewünschten Effekt, deshalb setze ich sie normalerweise nicht. Ich gehe damit natürlich das Risiko ein, dass meine Sätze nicht so verstanden werden, wie sie gemeint waren … Du warst mit der Aktion nicht zu schnell, im Gegenteil – in meinen Augen ist es bereits viel zu spät, weite Teile der Versionsgeschichte stehen nun beim falschen Lemma. Ich selbst hatte doch als Erster schon vor langer Zeit eine Ausgliederung vorgeschlagen, die du hier gleich drüber mit der Begründung abgelehnt hattest, dass du dem „erst nach weitgehendem Abschluss der Angelegenheit“ zustimmen würdest. Nun hast du doch ausgelagert, und deshalb hatte ich – durchaus mit der Absicht eines zynischen Untertons – mal fragen wollen, ob du die Angelegenheit tatsächlich mittlerweile für weitgehend abgeschlossen hältst. Man hätte nämlich schon viel früher auslagern können – dass der jetzt erreichte Zustand des Artikels irgendwann erreicht werden würde, war doch immer schon klar, und den Artikel mit einer abwegigen Begründung noch mehr als einen Monat unter einem anderen Lemma laufen zu lassen, fand ich immer schon falsch, nicht nur wegen der zerstörten Versionsgeschichte. Aber was soll’s. Schönen Sonntag noch.
Troubled @sset   Work    Talk    Mail   16:42, 2. Feb. 2014 (CET)
Da ist nix mit Sarkasmus oder Ironie. Nur ein Smily wegen des Abnickens bei Umbenennung mit einem Strich (aus RedTube Abmahn-Affäre wurde durch den Admin RedTube[Strich]Abmahn-Affäre) und als Freundlichkeit, dass ich da nichts verübele und das Lemma auch belassen hätte werden können oder nicht usw. Ist vielleicht sogar nur so richtig. Das kann ich nicht sagen. Aber: Eben, alles in Butter. Es tut mir leid, wenn du dich des Smilies wegen angegriffen gefühlt hast. Unbererechtigt. Garantiert. Ja, ich war anfänglich noch gegen eine Separierung der aktuellen Ereignisse. Aber ich bin doch nicht der Ausschlaggebende! Ich hatte nur meine damalige Meinung niedergeschrieben. Warum meinst du bitte, jetzt zu spät ausgelagert? Das verstehe ich nicht, bzw. ich erkenne kein nachwirkendes Problem. Warum eine zerstörte Versionsgeschichte? Das interessiert mich jetzt und ich bitte um Information, in der Hoffnung es zu verstehen und nicht wieder mal so einen Fehler zu machen, sofern es wirklich ein Fehler war.Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 22:27, 2. Feb. 2014 (CET)
ODMG … Mein Hinweis auf (fehlende) Ironie-Tags bezog sich nicht auf deinen Smiley, den ich fehlinterpretiert hätte, sondern auf meine Frage, ob du den Fall inzwischen für abgeschlossen hältst … aber was soll’s. Im „alten“ Artikel RedTube war der von dir „ausgelagerte“ Abschnitt über die Abmahn-Affäre von Dutzenden Bearbeitern mit Hunderten Bearbeitungen erstellt worden. Du darfst nicht einfach einen solchen Textabschnitt dort löschen und in einem Rutsch *als deinen Text* in einen neuen Artikel eintragen. Wie soll man denn da nachvollziehen können, wer was geschrieben hat?? Die ganze Versionsgeschichte all der einzelnen Bearbeitungen, die zum aktuellen Stand des neuen Artikels geführt haben, ist ja im alten, jetzt „falschen“ Artikel verblieben … Richtig wäre eine Duplizierung des Artikels inkl. Versionsgeschichte und eine anschließende Löschung der überflüssigen Teile in beiden Artikeln gewesen. Ich habe das mit Hilfe einer freundlichen Admina repariert, das verlangt aber einiges an Aufwand 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.
Bitte nicht wieder solche Hopplahopp-Aktionen, nur weil du denkst, today is the day. Danke. Troubled @sset   Work    Talk    Mail   23:22, 2. Feb. 2014 (CET)
Ja. Siehe vielleicht auch meinen Beitrag zu den betreffenden Diskussionsseiten von vor ein paar Minuten: Diskussion:RedTube-Abmahn-Aff%C3%A4re --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 23:48, 2. Feb. 2014 (CET)