Diskussion:RedTube
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Lemma, die dritte
[Quelltext bearbeiten]Anknüpfend an Diskussion oben: Ich fände eine Auslagerung auch sinnvoll. Unter dem Lemma "RedTube" erwarte ich eine Abhandlung zu eben dieser Website/Firma. Was umseitig aber beschrieben wird, ist ein rechtliches Verfahren einer Anwaltskanzlei, eines Gerichts, einiger Internutzer. Dass RedTube als "Platform" benutzt wurde, ist rein willkürlich. Das wäre ja so, als würde im Artikel VW jeder Raubzug aufgeführt, der mit einem VW-Transporter gemacht wurde. Sinnvoller wäre meines Erachtens ein kurzer Abschnitt mit einer Zusammenfassung (~fünf Sätze) und ein Hauptartikel-Verweis auf sowas wie "Abmahn-Affäre". Denn de facto geht's doch inzwischen gar nicht mehr um RedTube, sondern um die vermeintlich illegalen Machenschaften der Anwaltskanzlei (die mit RedTube in keiner Verbindung steht, genausowenig wie ein VW-fahrender Räuber mit VW in Verbindung steht). --2003:63:2F2D:EA00:958C:EB10:8648:9E2E 20:15, 1. Feb. 2014 (CET)
- Ja, aber "Abmahn-Affäre" sagt gar nichts, mag es sogar viele andere auch noch geben. RedTube Abmahn-Affäre fände ich darum schon besser. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 21:06, 1. Feb. 2014 (CET)
- Schliesse mich der RedTube Abmahn-Affäre oder RedTube Abmahnaffäre an, beides findet man auch schon im Internet. Nach kurzer Suche im Internet gibt immer wieder Firmen, die Bereich des Wettbewerbsrechts solche Abmahnwellen versuchen. Der Artikel hat im Moment einen konsolidierten Stand. --Par-Salian (Diskussion) 22:43, 1. Feb. 2014 (CET)
- Erledigt. RedTube-Abmahn-Affäre neu angelegt. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:43, 2. Feb. 2014 (CET)
- Danke. Hab Kleinigkeiten geändert, bitte um Sichtung. --2003:63:2F2D:EA00:F060:8C6C:CD66:D984 10:07, 2. Feb. 2014 (CET)
- Erledigt. RedTube-Abmahn-Affäre neu angelegt. Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 00:43, 2. Feb. 2014 (CET)
Index
[Quelltext bearbeiten]Bitte auch mal angeben , dass Diese Seite schon 10 Jahre auf dem Index für jugendgefährdende Medien steht und niemand im Land in der Lage ist eine Altersbeschränkung zu fordern oder das Ding zu sperren (nicht signierter Beitrag von 2003:ED:3F3:A500:30C3:BEA6:CD80:41AE (Diskussion) 07:45, 10. Apr. 2018 (CEST))
- Dass diese Seite indiziert ist, bedeutet erst mal nur, dass sie "nur für Erwachsene" ist. Gesperrt werden kann diese und andere indizierte Webseiten über die Funktionen des Routers, dort lässt sich das BPJM bzw. Jugendschutz-Modul aktivieren (das ist jedem individuell überlassen) - erst dann funktioniert der Zugriff nicht mehr. --Chris Retro (Diskussion) 19:12, 25. Aug. 2024 (CEST)