Diskussion:Reem Alsalem

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Amanda A. Brant in Abschnitt Rechtswissenschaftlerin
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Rechtswissenschaftlerin

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Warum wird die Person als Rechtswissenschaftlerin bezeichnet? Es ist aus dem Artikel nicht ersichtlich, dass sie einen Abschluss in Rechtswissenschaften hat (sondern nur im Bereich Menschenrechte) oder in der juristischen Forschung tätig ist. --TranslationTalent (Diskussion) 18:16, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Reem Alsalem hat einen Master in International Relations der American University in Kairo und einen Master in Human Rights Law der University of Oxford, Bildungsgänge im angelsächischen Raum sind sicher nicht eins zu eins auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Nach einem Grundstudium mit Bachelor folgt im Master meist eine frühere Spezialisierung als das in einem Studiengang mit deutschem Staatsexamen üblich ist. Was würdest du denn für eine Formulierung vorschlagen? Gruß von Fritzober (Diskussion) 19:24, 1. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Sie hat einen einjährigen Masterabschluss in Human Rights Law, aber keine weiteren juristischen Qualifikationen und ist keine Wissenschaftlerin. --Amanda A. Brant (Diskussion) 22:18, 3. Nov. 2024 (CET)Beantworten