Diskussion:Reerdigung

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Letzter Kommentar: vor 23 Tagen von 109.43.177.89 in Abschnitt NRW
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Was passiert mit dem Skelett?

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Pietätlos, aber für mich wichtig zum vollen Verständnis: Bei einer Feuerbestattung wird im Krematorium das, was übrigbleibt, anschließend recht pragmatisch - meist manuell - soweit kleingeklopft, dass die Asche in die Innenurne passt. Die kollagenhaltigen Knochen, die bei der Reerdigung übrigbleiben, sind aber sicher aus zäherem Holz geschnitzt als Leichenbrand. Bloße Muskelkraft dürfte kaum ausreichen, um das Ergebnis der Kompostierung einschließlich der ungeheuer harten Zähne wirklich in eine erdeähnliche Korngröße zu umzuwandeln. Kommen hier etwa große Knochenmühlen wie in der Düngemittelindustrie zum Einsatz? Ich bekomme jedenfalls das Bild der "Mühle im Koselbruch" aus dem Roman Krabat nicht mehr aus dem Kopf! --Erasmus Düwel (Diskussion) 09:00, 7. Feb. 2023 (CET)Beantworten

"Die verbliebenen Knochen und Knochenfragmente verfeinern wir – ähnlich wie im Krematorium – mit einer Mühle und geben sie der neuen Erde wieder bei." (https://www.reerdigung.de/#faq FAQ "Ist der komplette Körper nach 40 Tagen verschwunden?") -- Jan Tietje 00:33, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Mit der Ausnahme von klitzekleinen Gehörknöchelchen und einigen feingliedrigen Sehnenansätzen ("styloi") dürfte eine wie auch immer geartete Fragmentierung von Knochen nach 40tägiger Liegezeit komplett ausgeschlossen sein. Daran halte ich bis zum Beweis des Gegenteils fest. Mit anderen Worten: Am Ende der Prozedur wird ein zu 99 Prozent vollständig erhaltenes Skelett in die Mühle geworfen. Da gilt es nicht, etwas fast schon Aufgelöstes zu "verfeinern", sondern erstmal etwas sehr Stabiles aufzubrechen. Wenn dem nicht so wäre, dann sähe das euphemistische Wording im Prospekt mit Sicherheit anders aus. Also sollte sich der Endkunde bereits vor seinem Ableben noch mal Max und Moritz zu Gemüte führen, damit er weiß, was ihn erwartet: "Rickeracke! Rickeracke! Geht die Mühle mit Geknacke." ~~~ --Erasmus Düwel (Diskussion) 10:52, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Leipzig hat den Prozess wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse veröffentlicht (Die „Reerdigung“. Eine neue Bestattungsform aus forensischer Sicht):
  • „Das Erdsubstrat wird nach Entfernung von metallischen Prothesen, Herzschrittmachern und sonstigen körperfremden Materialien mit den Knochen mittels einer Hammermühle gemahlen und homogenisiert. Das so entstandene Erdsubstrat wird in einem abbaubaren Leinentuch bestattet.“
  • „Die DNA in den Knochen ist nach 40 Tagen degradiert und im zermahlenen, der Erde beigemischten Zustand nicht mehr mit herkömmlichen Methoden nachweisbar. Ein toxikologischer Nachweis von prämortal eingenommenen Medikamenten war analyt- und matrixabhängig teilweise möglich. Morphologisch-osteologisch entsprechen die Knochen einer Liegezeit von 20–50 Jahren. Die entstehende Erde weist die Eigenschaften von Humus auf.“
Die zu bestattende Erde hat deutlich mehr Volumen als die Asche nach einer Kremierung (kurze Filmdoku, in der die Asche vor dem Mahlvorgang zu sehen ist). Ich meine mich zu erinnern, dass ein Bestatter von etwa 100-200 kg ([1]) sprach, finde aber keine belastbare Quelle dazu. --1falt (Post) 13:07, 3. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Allgemeiner fassen? / Lemma

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Ist die Reerdigung ein besonderes von mehreren Verfahren der Humankompostierung? Eventuell sollte der Artikel allgemeiner gefasst werden und weitere Verfahren nennen. --130.180.18.14 10:55, 2. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ja, die Reerdigung ist ein von einem StartUp-Unternehmen entwickeltes Verfahren der Humankompostierung. Der Begriff wurde beim Deutschen Marken und Patentamt geschützt. Die Betriebsfirma hat eine gemeinützige Kapitalgesellschaft als Tochterfirma gegründet und die wirtschaftlichen Rechte auf diese übertragen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020211196074/DE

--To.Clo (Diskussion) 22:40, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Gleichzeitig wird versucht, der Begriff Reerdigung als Gattungsbegriff für Humankompostierungen einzuführen. So wurde der Begriff in dem Handbuch des Friedhofs und Bestattungsrechts 2021 aufgenommen. Herausgeber des Buches ist u.a. Herr Barthel, der gleichzeitig das entscheidende Gutachten für das Pilotprojekt in Schleswig-Holstein verfasst hat, dessen Lebenspartner Herr Litwinschuh-Barthel die o.g. Tochterfirma Stiftung Reerdigung gGmbH leitet. Interessenkonflikte liegen somit auf der Hand. Insofern stellt sich die Frage von 130.180.18.14 nach einer anderen Fassung des Artikels umso dringlicher: Wird die Humankompostierung allgemein oder das besondere, unbekannte aber markenrechtlich geschützte Vefahren besprochen? --To.Clo (Diskussion) 03:54, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten
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Angestoßen von der obigen Frage "Allgemeiner fassen?" habe ich mich eingehender mit dem Artikel beschäftigt und bin auf erhebliche Mängel gestoßen. Im Gegensatz zum Thema bin ich nicht sicher mit den Werkzeugen von Wikipedia. Hiermit bitte ich um Hilfe, wie diese Fehler behoben werden können oder ob der Artikel gänzlich neu aufgestellt werden muß.

Aus der letzten größere Änderung, die von ErdeWerden24 vom 23. November 2023, zeige ich einige Beispiele auf:

Sicherheit: Es wird ein Zusammenhang mit den Vorgängen in dem Kokon und den Vorschriften bei thermophilen Kompostierungen hergestellt: es werden dauerhaft Temperaturen von bis zu 75° Celsius erreicht. Daraus wird die Behauptung aufgestellt, dass eine natürliche Sterilisation bei der Reerdigung stattgefunden hat. Dies ist eine Theoriebildung. Die angegebene Quelle ist nur die Verordnung zur Kompostierung. Es gibt keine Belege für eine sterile Erde, geschweige denn nach der Verwesung.

Die im Folgenden angegebene Studie der Washington State University aus 2018 kann hier gar nicht helfen: Es mag Humankompostierung untersucht haben, aber keine Reerdigungen mit ihren Besonderheiten, die wurden ja einem neuartigen Verfahren unterzogen. Das der entstandende "Humus ... unbedenklich" für Mensch und Pflanze sei, ist somit auch nur Theorie.

Kritik: Hier ändert Erdewerden24 die Einleitung. Aus einem Abschnitt, der einen Überblick über die Kritikpunkte des Verfahrens und Umgangs damit in dem Pilotprojekt geben soll, wir eine offene Erörterungsrunde.

Gleich bei dem ersten Punkt wird einfach ein wichtiger Kritikpunkt kommentarlos gelöscht. Dieser Punkt war ordentlich belegt. Dies ist doch Vertuschen von Tatsachen. Stattdessen wurde Mutmaßungen über die Motive von nicht näher definiteren Kritikern aufgenommen.

Kurz danach wird die Zusammenfassung des zentralen Spiegelartikels gekürzt. Kritikpunkte "die seit langem bekannt und bisher nicht beantwortet wurden" wurde ebenfalls kommentarlos gelöscht. Genau dies ist aber ein zentraler Kritikpunkt an die Betreiberfirma: nicht nur die Punkte ansich, sondern auch die Nichtbeantwortung oder Nichtbeachtung.

Die ablehnde Studie aus den Niederlanden wird mit dem Satz quittiert: "Die Studie datiert auf das Jahr 2020, als es noch keinen europäischen Anbieter mit entsprechenden wissenschaftlichen Datenerhebungen auf dem Markt gab". Dies ist irreführend, es suggeriert, mit dem Reerdigungsanbieter in Deutschland wäre das anders. Nach zwei Jahren Pilotphase gab es nur 2 begleitete Reerdigung von dem zitierten Schwarz aus Leipzig. Eine Veröffentlichung wurde immer angekündigt, aber erfolgte nicht.

Weiter werden die ablehnden Erlässe aus NRW und Bayern ebenfalls kommentarlos gekürzt. In beiden Ländern wurde als wichtiger Grund der Ablehnung der Reerdigung der Schutz der Totenruhe angegeben, dieser wurde gelöscht. Neutralität sieht anders aus. Süffisant ist auch der Hinweis, dass keine umfassenden Prüfungen stattgefunden hätten. Es gibt ja schlicht nichts zu prüfen, was auch in dem Erlaß steht.

Nachhaltigkeit: Es wird behauptet, die Reerdigung sei natürlich und ökologisch nachhaltig. Auch dies ist Theorie. Es gibt schlicht keine Belege dazu, keine CO2 Bilanz, nicht mal Daten zum Stromverbrauch. Stattdessen wird eine Meinung eines Umweltaktivisten zitiert und dies noch ohne Beleg. Dafür ist Wikipedia doch nicht da?!

Akzeptanz: Hier wird nochmal der Erlaß aus NRW aufgenommen und mit dem Wort "aktuell" versehen. Schaut man sich den Erlaß an, steht da "Aus aktuellem Anlaß...". Auch hier wird ein gänzlich anderes Bild erzeugt.

Gelöscht wurde ebenfalls der Satz: Die Stadt Kiel hat die Beisetzung aus einer Reerdigung stammende Erde untersagt. Obwohl dies Fakt ist und belegt wurde. Stattdessen wird eine Medienschelte geschrieben. Wo ist da die Neutralität?

Dies waren nur ein paar Hinweise zur letzten größeren Änderung dieses Artikels. Dies passt für mich alles nicht so richtig zur Idee von Wikipedia und zum freundlichen Umgang mit den Leuten, die vorher diesen Artikel mitgeschrieben haben.

Nur, wie geht man damit um? --To.Clo (Diskussion) 05:40, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Hallo To.Clo, erstmal Danke für die Auflistung der zahlreichen Punkte. Bitte schau Dir doch mal die Vorlagen Vorlage:Neutralität und Vorlage:Überarbeiten an. Die Vorlage Vorlage:Belege fehlen wirkt auf den ersten Blick deplaziert - angesichts einer Liste von > 40 Einzelnachweisen. Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, den Artikel bei der Qualitätssicherung einzutragen, meine Erfahrungen damit sind eher durchwachsen.
Grundsätzlich stimme ich einer Lemmaverschiebung auf z.B. Humankompostierung zu, um das Thema umfassender und ohne werbliche Vorbelastung behandeln zu können. Eine Möglichkeit, bei Konflikten bzw. festgefahrener Diskussion wäre ein Eintrag bei WP:Dritte Meinung. Meine eigenen Resourcen sind gerade mit einem Umzug gut ausgelastet. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 12:20, 1. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Wer benutzt „Humankompostierung“? Ist das nicht eine Begriffsbildung? --Wullenwewer (Diskussion) 11:19, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Zum Punkt der natürlichen Sterilastion: Die im Januar 2024 veröffentlichte Studie von Rechtsmedizinern der Universität Leipzig stuft das Erdsubstrat als "hygienisch unbedenklich" ein. Reicht dir das als Beleg? --AlexanderN81 (Diskussion) 20:23, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten
To.Clo Vielleicht hat sich seit deinem Kommentar was getan, was gut ist. Aber das mit Stadt Kiel und untersagt ist immer noch im Artikel, auch mit Quelle. Beim Umweltaktivisten ist eine Quelle verlinkt. Da gebe ich Dir Rechte, ohne Quelle müsste man das flaggen. --AlexanderN81 (Diskussion) 20:30, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ich war jetzt mal ziemlich radikal... Nach meinem Eindruck wurde hier ein derzeit wohl noch kleines Thema enorm ausgiebig dargestellt. Auffällig fand ich, dass 76 % des Artikeltextes von vier (!) verschiedenen Single-Purpose-Accounts stammten (weitere 9% von IPs). Die einzelnen Schritte sind in den ZQ erläutert, sodass sie gut nachvollzogen werden können. Natürlich sind meine Kürzungen diskutabel. Über die VG lassen sich (einzelne) Inhalte ggf. ja auch wieder herstellen. Vielleicht ist die derzeitige knappe Form eine Grundlage, von der aus ggf. der Artikel auch wieder wachsen kann. Grüße, --Coyote III (Diskussion) 15:57, 13. Mai 2024 (CEST)Beantworten

NRW

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https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1000/E18-1065.html

Im umseitigen Wikipedia-Artikel fällt auf, dass die Gründe für die 'Skepsis" der meisten Bundesländer bzw. für die ausdrückliche Untersagung nicht genannt werden. Neutralität sieht wirklich anders aus. 109.43.177.89 07:57, 26. Nov. 2024 (CET)Beantworten