Diskussion:Richter/Archiv/2008

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Zipfelheiner in Abschnitt "Bindung auch an das Recht hinzugefügt"
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Absätze gelöscht

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Ich habe folgende Absätze gelöscht:

Richterbesoldung

Der Wirtschaftsjurist und Publizist Hermann Marcus schrieb 1976 eine Abhandlung über die Arbeit der Justiz. Dabei widmete er einen Abschnitt der Frage, was Richter verdienen.[1] Wenn es um die Besoldung geht, ziehen Richter nach seiner Erkenntnis an einem Strick, die Erfolge seien aber bescheiden. Denn der Richterlobby fehlt es an Durchschlagskraft. Daran hat sich nichts geändert. Die Grundgehaltssätze für Richter befinden sich noch auf dem Stand vom 1. August 2004. Nach der Bundesbesoldungsordnung R ist für Richter am Amts- wie auch Landgericht in der Besoldungsstufe 1 bei einem Lebensalter von 27 Jahren ein monatlicher Grundgehaltssatz von 3.093,94 € vorgesehen und in der Besoldungsstufe 12 im Lebensalter von 49 Jahren ein monatlicher Grundgehaltssatz von 5.043,02 € veranschlagt.[2] Im europäischen Vergleich befindet sich die hiesige Richterbesoldung unter den Schlusslichtern.[3]

Am 11. Oktober 2007 demonstrierten rund 1.300 Richter und Staatsanwälte in Düsseldorf gegen die Pläne der Landesregierung, Arbeitsplätze in der Justiz zu streichen, sowie gegen zu geringe Besoldung für verantwortungsvolle Arbeit.[4]

Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 - BBVAnpG 2008/2009) vom 29. Juli 2008 wurde am 1. August 2008 im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 34, Seiten 1582 ff verkündet. Demnach erhöhen sich durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die Grundgehaltssätze rückwirkend ab 1. Januar 2008 um jeweils 50 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 20 Euro sowie in beiden Fällen um 3,1%. Als weitere Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist für Beamte, Richter und Soldaten ab 1. Januar 2009 eine Erhöhung um 2,8% und eine einmalige Zahlung von 225 Euro vorgesehen.

  1. Hermann Marcus, Wer je vor einem Richter steht. So arbeitet die deutsche Justiz, Seite 58. Droste Verlag Düsseldorf 1976, ISBN-7700-0434-5
  2. Besoldungsordnung R nach dem Bundesbesoldungsgesetz vom 6. August 2002, BGBl. I S. 3020
  3. Richtereinkommen im europäischen Vergleich [1]
  4. WRD aktuelle Stunde vom 11.10.2007

Die Absätze waren einigermaßen konfus. Erst wird die Ansicht eines Hermann Marcus zitiert, dann folgen Ausführungen zur Richterbesoldung. Abgesehen davon, dass das mit dem Thema Kritik überhaupt nichts zu tun hat, passen die Absätze nicht in den Artikel. Über die Besoldungsordnung R gibt es einen eigenen Artikel. Bekanntermaßen stehen aber fast alle Richter nicht im Bundesdienst, sondern im Dienst eines Bundeslandes, und seit der Föderalismusreform sind die Bundesländer für die Richterbesoldung zuständig und haben eigene Besoldungsordnungen erlassen. Daher sind die Ausführungen über bundesrechtliche Vorschriften zur Besoldung relativ uninteressant. Außerdem handelt es sich um Detailfragen, die nicht in einen Übersichtsartikel gehören. Enzyklopädisch relevant ist m. E. bloß der europäische Vergleich, ihn füge ich wieder ein.

--Zipfelheiner 12:37, 1. Aug. 2008 (CEST)

Richterbesoldung

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Der Abschnitt Richterbesoldung betrifft einen geschlossenen Zusammenhang. Hermann Markus hat sich bereits damit befaßt und das Thema anschaulich erörtert. Richter demonstrierten erstmalig und sehr spät am 11.10.2007 gegen zu geringe Besoldung. Das heute verkündete Bundesbesoldungsgesetz kommt dieser Intention entgegen. Es umfaßt auch die „Besoldungsordnung R“. Was ist nun „konfus“: Der beanstandete Abschnitt „Richterbesoldung“ oder die Kritik daran nebst Löschung? Eine Enzyklopädie erfordert auch eine zusammenhängende Information und diese wird durch lakonische Einengung der Thematik beeinträchtigt. Ich verbleibe bei der Anmerkung zur Richterbesoldung. Gruß --JaJo Engel 13:47, 1. Aug. 2008 (CEST)

Ein eigener Abschnitt Richterbesoldung war gerade nicht eingefügt worden, vielmehr waren die Ausführungen - für mich unverständlich - in den Abschnitt Kritik eingebaut. Die einzelnen Details sind in dem Artikel fehl am Platz, ein Artikel soll das Wesentliche darstellen und nicht uferlos Details aneinanderreihen. Gerade die Kunst, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen, macht einen guten Artikel aus. Dass mit der Richterdemo ist ganz interessant, ich füge es wieder ein. Das Besoldungsgesetz des Bundes gehört aber nicht in den Artikel, schon deshalb, weil es nur für Bundesrichter gilt, während die meisten Richter im Landesdienst stehen. Die über dreißig Jahre alte Meinung eines eher unbekannten Herrn Marcus ist wohl auch nicht relevant. Viele Grüße --Zipfelheiner 14:09, 1. Aug. 2008 (CEST)
Es ist ein Leichtes, an fremden Texten herumzumäkeln, ohne selbst produktiv Hand anzulegen. Das Bundesrecht für Richter ist richtungsgebend, solange der Landesgesetzgeber keine abweichende Regelung getroffen hat. Dieser Gesichtspunkt bietet den Kritikern Gelegenheit, dies auf- und auszuarbeiten. Solange das nicht geschehen ist, verbleibt es beim einheitlichen Abschnitt "Kritik". Wie steht es mit einer Synopse zum Landesrecht? Oder sollen Bundes- und Landesrichter getrennt von einander demonstrieren? Ich verbleibe beim Anschnitt Richterbesoldung. Gruß --JaJo Engel 18:40, 1. Aug. 2008 (CEST)
Im gelöschten Absatz „Richterbesoldung“ haben sich die genannten Grundgehaltssätze der Richter im Bundesdienst von 3.093,94 € rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf 3.241,40 € und zum 1. Januar 2009 auf 3.332,16 € erhöht, der von 5.043,02 € rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf 5.250,90 € und zum 1. Januar 2009 auf 5.397,93 €.
Wie steht es mit Deiner Synopse zu den Richtern im Landesdienst? MfG --JaJo Engel 14:54, 3. Aug. 2008 (CEST)
Ich habe einen Satz entfernt, weil es schlicht irrelevant ist, auf Grund welchen Gesetzes die Richterbesoldung letztmals erhöht wurde. Beamten- und Richterbesoldungen werden nun mal gelegentlich erhöht, das ist nichts Besonderes.
Bezüglich der Kritik ist mit immer noch nicht klar, wer was an der Richterbesoldung kritisiert? Wenn es relevante und belegte Kritik gibt, mag sie in den Artikel eingefügt werden.
Eine „Synopse zum Landesrecht“ würde wohl die Dimensionen des Artikels sprengen, auch wenn ich zugeben muss, dass das schon interessant wäre. Aber ich werde eine solche Synopse sicher nicht erstellen, dafür fehlt mir die Zeit.
Viele Grüße --Zipfelheiner 12:23, 4. Aug. 2008 (CEST)
Gesetze zur Erhöhung der Richterbesoldung sind höchst relevant und zu benennen. Wenn eine Synopse interessant ist, sollte derjenige, der zu ständigen Beanstandungen neigt, sich die Zeit dazu nehmen. MfG --JaJo Engel 17:45, 4. Aug. 2008 (CEST)
Die Synopse in Form von Musterfällen zur Richterbesoldung in Bund und Ländern nach dem Stand von Januar 2008 ist nunmehr durch Einzelnachweis Nr. 1 Bestandteil des Artikels geworden. Gruß --JaJo Engel 12:26, 6. Aug. 2008 (CEST)
Danke für dem Link auf die interessante Tabelle. --Zipfelheiner 14:19, 6. Aug. 2008 (CEST)

"Bindung auch an das Recht hinzugefügt"

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Diese Bearbeitung habe ich rückgängig gemacht, weil in den genannten (und verlinkten!) Vorschriften nur von Bindung an das Gesetz die Rede ist. Die Bindung an das Recht ist übrigens in der Einleitung des Artikels bereits erwähnt, in den Vorschriften über die richterlicher Unabhänggkeit (um die es in den bearbeiteten Abschnitt ging) ist sie aber gerade nicht genannt. --Zipfelheiner 11:47, 9. Okt. 2008 (CEST)