Diskussion:Robert Sterl

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Frze in Abschnitt Herrmann vs. Hermann
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Volkshochschule?

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Sterl mag ein kluger Kopf gewesen sein, aber dass er bereits mit 6 Jahren zur Volkshochschule ging, darf bezweifelt werden. Vermutlich handelt es sich um die Volksschule!?-- 84.178.185.215 12:31, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe dies einmal in Volksschule geändert. Volkshochschulen gab es seinerzeit noch nicht in Deutschland. Viele Grüße --Marbot 18:12, 23. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Herrmann vs. Hermann

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aus einer e-mail an mich --Frze > Disk 07:15, 8. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Weder eine Geburtsurkunde noch ein Taufschein Robert Sterls liegen nach derzeitigem Stand im Nachlass des Künstlers vor, weder im Original noch als Kopie.

U. a. liegen folgende Dokumente im Original vor und benennen "Robert Hermann Sterl" (mit einem -r-):

  • Konfirmationsurkunde vom 19.4.1881: "Robert Hermann Sterl"
  • Trau-Schein vom 26.5.1897: "Robert Hermann Sterl"
  • Sterbeurkunde vom 11.1.1932: "Robert Hermann Sterl"
  • Bestallungsurkunde der Königlich Sächsischen Akademie der bildenden

Künste zu Dresden vom 19.6.1905 (Lehrer) und vom 9.4.1906 (Nachtrag: Professor): Hermann

  • Deutsches Reich, Reisepass vom 27.6.1928: "Robert Hermann Sterl"

Wir haben uns daher für die Schreibweise "Hermann" entschieden, die auch von Herrn Dr. Zimmermann in dessen Sterl-Biografie von 2011 geschrieben wird, ebenso im Werkverzeichnis von 2011.

Sollte doch noch eine Geburtsurkunde Robert Sterls auftauchen, müssten ggf. weitere Untersuchungen unternommen werden. Einstweilen würde es bei "Hermann" mit einem -r- bleiben.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Andreas Quermann, Leiter des Robert-Sterl-Hauses