Diskussion:Ronald Fritzsch
Belegfiktion entfernt
[Quelltext bearbeiten]Folgendes habe ich eben aus dem Artikel entfernt:
„Fritzsch wurde bis kurz vor seiner Verhaftung nicht als Mitglied der Bewegung 2. Juni erkannt. Nach der Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz, mit der sechs Gefangene freigepresst wurden, konnte er zusammen mit Ralf Reinders am 9. September 1975 festgenommen werden. Vor dem Prozess wegen der Ermordung des Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann griff er wie seine Mitangeklagten Fritz Teufel und Ralf Reinders seinen Pflichtverteidiger an, um zu erreichen, einen Verteidiger seiner Wahl zu erhalten.“[1]
- ↑ Pflichtverteidiger Fritz Teufel schlug zu, Berliner Morgenpost, 22. Juli 2015
Grund ist, dass nichts davon in dem als Beleg angegebenen Zeitungsartikel auch nur erwähnt wird. Auch ist der Titel des unter dem verlinkten URL zu findenden Artikels ein ganz anderer. Abgesehen davon war Teufel natürlich nicht Pflichtverteidiger. Es mag sein, dass die entfernten Angaben wahr sind, aber dann müsste eben ein brauchbarer Beleg her. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 21:03, 13. Nov. 2022 (CET)
- Nachtrag: gemeint war wohl ein Artikel aus der Frankfurter Rundschau mit ähnlichem Titel wie der genannte [1]. Dort ist die Sache mit der Handgreiflichkeit Thema, weshalb ich das jetzt wieder in den Artikel eingefügt habe. Nicht erwähnt werden aber die Details zur Identifizierung und Ergreifung von Fritzsch. --Yen Zotto (Diskussion) 21:30, 13. Nov. 2022 (CET)