Diskussion:Rudolf Huebner (Generalleutnant)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Goesseln in Abschnitt Falsche Schreibweise des Nachnames
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Falsche Schreibweise des Nachnames

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Seit langen Jahren bin ich als begeisterter konsumierender Fan von Wikipedia unterwegs. Eine Sache bringt mich heute in Aktion:

Ein Fehler der hartnäckiger Weise nicht ausgebessert wird. Trotz klarer Hinweise auf die verkehrte Schreibweise des Namens des Mannes dem dieser Artikel gilt, wird dieser Fehler nicht korrigert bzw. die Richtigstellung redigiert. Wikipedia hat in der Öffentlichkeit immer noch damit zu kämpfen, dass die veröffentlichten Informationen nicht als valide und gesichert gelten. So dürfen z.B. meine Auszubildenden in ihren schriftlichen Arbeiten keine Wikipedia-Quellen verwenden. Dies habe ich bisher immer vehement kritisiert bzw. bekämpft. Nun bin ich in doppelter Weise betroffen: Erstens bin ich der älteste Enkel des Mannes um den es im Artikel geht und zweitens ist da dieser Fehler im Arikel, der keine Kleinigkeit darstellt, geht es doch um die korrekte Wiedergabe eines amtlich registrierten Namens. Der Punkt ist: 1) Das `ue´ in Huebner ist nicht beliebig: Es ist amtlich und ein Indikator für die Herkunft der Familie, als im 18 Jahrhundert unter Maria Theresia aus Österreich deportierte Protestanten. 2) Ist für mich die korrekte Handhabung des Namens eine Frage der (Selbst-)Wertschätzung und 3) es wirft ein schlechtes Licht auf die fragliche Korrektheit eines Artikels, wenn schon die Überschrift falsch ist.

Mir liegen vor: Die Geburtsurkunde von Rudolf (eigentlich: Rudolph), Erich, Edgar geboren am 29. April 1897 in Erlenthal. Diese lautet auf den Namen HUEBNER und zwar mit `ue´ geschrieben. Darüber hinaus befinden sich in meinem persönlichen Besitz: Die originale Immatrikulationsbestätigung an der Universität Greifswald, die Verleihungsurkunde der Doktor-Würde, eine Hochzeitsanzeige, ein Dienstellenausweis mit Lichtbild aus den Jahren 1944/1945, das Lichtbild- und Datenblatt einer Fahrerlaubnis, sowie die Kopie einer Soldbuchbestätigung des Heerespersonalamts des OKH vom 27.05.1945. Alle diese höchstamtlichen Dokumente weisen unisono den Nachnamen mit den Buchstaben `ue´ als HUEBNER aus und so stand der Name schließlich auch auf seinem Grabstein. Nun bin ich als Angehöriger die vielfältige Schreib- und Sprechfehlerhaftigkeit des Namens gewöhnt. Das ist nicht das Problem. Dieses liegt darin, dass in der Öffentlichkeit die korrekte Form wiedergeben werden muss. Es schadet Wikipedia wenn dies nicht geändert wird, denn es ist Wasser auf die Mühlen derer die meinen Wikipedia nicht ernstnehmen zu müssen. Außerdem stört es mich als Angehörigen wenn der Name meines Großvaters fehlerhaft wiedergegeben wird. Es spielt in diesem Kontext auch keine Rolle ob andere Autoren den Namen mit `ü´ wiedergegeben haben. Nichts ist leichter, vor allem im internationalen Kontext ,dass aus einem `ue´ ein `ü ´ gemacht wird und jeder weiß, wie hartnäckig Fehler weitergegeben werden können. Es zählt allein wie hier auf Wikipedia mit dem Faktum "Fehlerhaft geschriebener Nachname des Generallleutnant Huebner" umgegangen wird. Entspricht das, was veröffentlicht wird den Tatsachen oder nicht? Allein darum geht es. Und Tatsache ist, dass der Mann, auf den sich dieser Artikel bezieht amtlich HUEBNER hieß. Dies möchte ich berücksichtigt wissen.

~EW~ --~EW~ (Diskussion) 19:41, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Danke für die Mitteilung. Trauen Sie sich zu, diese Informationen, zumindest teilweise, in den Artikel einzubauen? Ich würde dann die Verschiebung veranlassen. --Prüm  19:58, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Hi Prüm! Da ich absolutes Neuland betrete bin ich mir nicht sicher. Da sind viele Fragen. Kann ich das einfach überkorrigieren? Das würde ich wohl schaffen; dabei ist mir klar ,dass alle Namensnennungen im Artikelverlauf geändert werden sollten. Wie lade ich den Beleg hoch? Speziell die Geburtsurkunde? Reicht hier in den Quellenangeben der Hinweis darauf? Und schließlich muss das jemand genehmigen?
Ich habe mal bzgl. der Namensänderung den Weg über die "Diskussion" gewählt, weil dies die Empfehlung, war die ich im Netz herausgelesen habe. Aber wie es jetzt konkret weitergeht bin ich unsicher. Vielen Dank für die mutmachende Rückmeldung - Edgar Welby --~EW~ (Diskussion) 20:05, 29. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Herr Welby! Ein amtliches Dokument wie die Geburtsurkunde, für das kein Urheberrechtsschutz gilt, würde rechen. Die Datei kann über das lokale Hochladeformular oder direkt auf dem zentralen Repository Commons hochgeladen werden. (So profitieren gleich alle globalen Wikiprojekte von der Datei.) Wegen der in diesem Fall korrekten anzugebenden Lizenz erkundige ich mich noch und gebe dann hier Rückmeldung. Auf Commons würde vermutlich commons:Template:PD-Germany-§134 passen. Die fälligen Änderungen, auch in den Links auf diese Seite, würden die fleißigen Wikipedianer in Nullkommanichts umsetzen und die Änderung am Artikel kontrollieren und als gesichtet markieren. Die Diskussion aufzusuchen war übrigens genau richtig. Gruß und schönen 2. Advent, --Prüm  18:17, 3. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Meine Recherchen haben ergeben, dass beim Hochladen der Geburtsurkunde auf Commons die Vorlage {{PD-text}} am ehesten geeignet wäre. Beim lokalen Hochladen würde ich empfehlen, {{Bild-PD-alt}} zu verwenden. --Prüm  18:46, 4. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hi Prüm! ich habe soeben die Geburturkunde und das Führerschein-Passfoto-Datenblatt hochgeladen. War nicht schwierig ist nur sehr ungewohnt. Was passiert jetzt? Ich verstehe dich so, dass der Artikel jetzt geändert wird oder soll/muss ich das machen? Werden die hochgeladenen Daten in den Artikel eingebetet? Vielen Dank für Deine Hilfe und beste Grüße, ~EW~ --~EW~ (Diskussion) 11:24, 5. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo und danke für die Bilder, die alle Zweifel ausräumen. Wenn Sie die Änderung der Schreibweise, das Einbinden (des Führerscheinbildes?) und ggf. eine Erläuterung hier einbringen möchten, lasse ich Ihnen selbstverständlich den Vortritt. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, würde ich mich - sagen wir Ende der Woche - um die Änderungen kümmern. Falls Sie Probleme mit der Bildeinbindung oder beim Verschieben des Artikels bekommen, gern auf mich zurückkommen. Hier noch ein Link auf die zugehörigen Hilfeseiten Hilfe:Bilder#Einbindung und Hilfe:Seite verschieben. --Prüm  18:29, 5. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Lieber Prüm, ich habe mich versucht mit der Materie vertraut zu machen; der Quelltext schaut ja ganz anders aus als der Artikel. Da ich mit dieser Arbeit gar nicht vertraut bin erscheint mir das ganze etwas dschungelartig; ich möchte da nichts falsch machen, deshalb bitte ich sie, dass zu übernehmen. Es sollte so gut wie möglich und nicht nur irgendwie erledigt sein. Ich habe vollstes Vertrauen und bedanke mich ~EW~ --~EW~ (Diskussion) 19:42, 7. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Verschoben und alle Links aus anderen Artikeln umgebogen, wo dies sinnvoll war. --Prüm  17:55, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Lieber Prüm, was soll ich sagen? Vielen Dank. Die Sache hat mich lange Zeit beschäftigt, bis ich mich jetzt getraut habe. Ich bin doch sehr froh - Beste Grüße ~EW~ --~EW~ (Diskussion) 18:27, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Keine Ursache. Worauf ich mich jetzt nicht festlegen will, ist die Schreibweise des Vornamens. Hier gibt es ja zwischen beiden Bildern eine Diskrepanz. Da ist die aktuellere Variante im Führerschein wohl geläufiger, weshalb ich sie belassen habe. Gruß, --Prüm  18:44, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Also das `f´ im Vornamen ist auf jeden Fall passend und offensichtlich auch von meinem Großvater lebenslang verwendet. Alle amtlichen Unterlagen die ich besitze verwenden die moderme Schreibweise "Rudolf". So stand denn konsequenterweise auch auf seinem Grabstein das `f´ im Vornamen. Da gibt`s nichts zu aktualisieren. Über das Wann und Warum der Schreibänderung kann man nur mutmaßen - Herzliche Grüße, ~EW~ --~EW~ (Diskussion) 21:11, 11. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Viel Lärm um was? Huebner, Rudolf heißt im Im Namen des Gesetzes, also in dem Urteil des LG München 1948, Hübner, Rudolf. So etwas kommt schon mal vor, dass ein Gericht eigensinnig ist. Wenn Benutzer:Edgar Welby daraus gleich einen Skandal machen will, wenn hier im WP-Artikel eine gewisse Unsicherheit herrscht, dann darf er das.

Wenn allerdings Benutzer:Edgar Welby für Huebner, Rudolph eine Zweitschrift der Geburtsurkunde aus dem Jahr 1923 vorlegt, so ist damit die Schreibweise im Original 1897 nicht bewiesen.

Also bitte etwas weniger Lärm. --Goesseln (Diskussion) 17:45, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Sehe ich ähnlich! Hilfreich für anderweitige Recherchen wäre allerdings, wenn in Klammern mit einem entsprechenden Vermerk auch die Falschschreibung angegeben würde, diese findet sich nämlich vielfach. --Karl 3 (Diskussion) 18:10, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Servus. Nein, Kein Lärm und keinen Skandal, aber Korrektheit. Wie oft ich schon erlebt habe, dass Huebner als Hübner falsch in amtlichen Papieren aufgetaucht ist, habe ich nicht gezählt und über das Warum lässt sich trefflich streiten. Wenn´s mal falch wo steht hält es sich zum Teil sehr zäh. Ich hab´s halt immer wieder freundlich-hartnäckig korrigiert. Namen und und dazu gehört auch die richtige Schreibweise, sind für mich nicht beliebig, sondern sie stehen für Herkunft und familliäre Wurzeln. Hübners mit `ü´ sind so weit mir bekannt in der Regel Nachfahren aus Frankreich vertriebener Hugenotten. Der Name Huebner mit `ue´ leitet sich vom Hufner ab. Das waren zur Zeit Maria Theresias nach Schlesien deportierte Evangelische die mit einer Hufe Land = das Land, das ein Mann an einem Morgen (definierte Zeiteinheit) umreiten konnte, entschädigt wurden. Dementsprechend war der Vater von Rudolf Huebner, bis er es verspekulierte, noch Gutsbesitzer. Neben dem persönlichen Selbstwert der richtigen Schreibweise finde ich hier aber auch die korrekte Wiedergabe für die Plattform wichtig. Immer wieder begegne ich beruflich (Ausbildung und Lehre) Menschen die Wikipedia gegnüber Vorurteile hegen, was die Verlässlichkeit der Informationsquelle angeht. Leider! In diesem Sinne bin ich ebenfalls darauf aus, dass die Schreibweise des Namens exakt ist. Apropos, die Idee die Falschschreibung mit einem Vermerk in Klammern zu ergänzen, scheint mir für bestimmte Kontexte sehr hilfreich zu sein. ~EW~ --~EW~ (Diskussion) 15:46, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
oh, lieber, Herr Welby, was du dir da über die Namensgeschichte des Allerweltsnamens Hübner zusammengegoogelt hast, das geht kaum auf eine Hufe. Wie ein Hugenotte aus Frankreich sein U-Umlaut nach Deutschland exportiert haben soll, derweil die Salzburger Exulanten sich mit u-e schrieben, interessant, ja ja. Oder war es am Ende genau umgekehrt? Dass du, Herr Welby, nun das Wikipedia-Abendland mit einer besonderen Genauigkeit vor dem Untergang retten willst, das ist sicher löblich.
Dass nun alle möglichen Instanzen die hier in Frage stehende Person hinter dem Lemma alle naslang mit Falschschreibungen des Vor- oder Nachnamens überhäuft haben, das nimm doch einfach mal hin. Es ist kein Einzelschicksal.
--Goesseln (Diskussion) 22:31, 24. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Gefängnisstrafe

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Gemäß der unter Literatur genannten Quelle und auch der engl. Wikipedia, wurde Huebner in den Verfahren LG München I 481125 bzw. OLG München 490630 zu z e h n Jahren Haft verurteilt. --Karl 3 (Diskussion) 14:44, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht, worauf du dich beziehst. Im Artikel wird von der Seite 568 wortwörtlich zitiert, dass aus 8 plus 4 eine Gesamtzuchthausstrafe von 10 Jahren zu bilden ist. --Goesseln (Diskussion) 17:21, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Stimmt! Und zwar seit heute, 11:18h, da habe ich den zitierten Urteilstext nämlich eingefügt. Vorher hatte ich die Strafe von 4 auf 10 Jahren schon geändert, aber mit einer anderen Quelle. Ich finde, das Urteil ist aussagekräftiger, insbesondere, wenn man das gesamte Urteil in der zitierten Quelle liest. Für mich besonders aufschlussreich war, dass die Verurteilung nicht aufgrund der Vorgänge um die Remagener Brücke, sondern aufgrund der Vorfälle in München bzw. Oberbayern erfolgte.--Karl 3 (Diskussion) 18:07, 11. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Richter

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@Karl 3, laut Artikel war er Vorsitzender eines Fliegenden Standgerichts. Auch ad hoc Richter (Tokioter Prozesse als prominentes Beispiel) sind Richter im Sinne des Kategorienbaums. Und die Tätigkeit dort ist ja mit EN versehen. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:52, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

@Ichigonokonoha Natürlich sind auch ad hoc Richter Richter i.S. des Kategorienbaums. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um ein ordnungsmäßiges Gericht handelt. Details hierzu gemäß LG München II, 07.08.1948, JuNSV Bd.III S.78 f: "Standgerichte bestanden auf deutschem Reichsgebiet während des letzten Krieges erst seit dem 15.2.1945, dem Tage des Inkrafttretens der Verordnung über die Errichtung von Standgerichten. Diese Verordnung regelte die Zuständigkeit, die Besetzung usw., sowie das besondere Verfahren vor den Standgerichten, während für das allgemeine Verfahren die Vorschriften der StPO sinngemäss anzuwenden waren. Hier interessiert, dass ein Standgericht, um entscheidungsfähig zu sein, mit einem Strafrichter als Vorsitzenden, 2 Beisitzern und einem Protokollführer besetzt sein musste." Diese Voraussetzungen waren in den Standgerichtsverfahren von Rudolf Huebner nicht gegeben, folglich war er auch nicht Richter. Würde man ihn als Richter kategorisieren, müßte man das auch bei anderen Standgerichtsvorsitzenden, z.B. bei Major Erwin Helm.--Karl 3 (Diskussion) 14:40, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Nein, es ist vollkommen egal, ob eine Person bei einem ordnungsgemäß besetzten Gericht Richter war oder nicht. Vielmehr gehört zu einer Kategorisierung nur, dass er als Richter tätig war und nicht als ehrenamtlicher Richter einzustufen ist - also vergleichbar mit einem heutigen Schöffen ist. Aber nach dem, was im Artikel steht, hat er Urteile gesprochen und auch nicht eine mit einem Schöffen vergleichbare Situation ausgeübt. Dann ist er natürlich als Richter zu kategorisieren. (Für den Major Erwin Helm müsste ähnliches gelten). --Ichigonokonoha (Diskussion) 14:48, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn man jemanden, der keinerlei fachliche Qualitikationen für das Richteramt hat und der zusätzlich die Funktionen Ankläger, Richter und Berufungsinstanz in einer Person vereinigt, als Richter bezeichnet, dann bestünde im Rahmen der vorhandenen Kategorisierung die Möglichkeit, eine neue Unterkategorie, „Richter (Standgerichte)“ einzurichten. Das wäre dann analog der vorhandenen Kategorie „Richter (Reichskriegsgericht)“- Auch die Richter am Reichskriegsgericht waren nicht zwangsläufig Juristen. Ein Teil der von Huebner gefällten Urteile wurde übrigens vom LG/OLG München als rechtsunwirksam, deren Vollstreckung als rechtswidrig beurteilt.--Karl 3 (Diskussion) 16:37, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, um Richter zu sein, braucht man nicht eine fachliche Qualifikation für das Richteramt, es ist egal, dass die Urteile als rechtsunwirksam eingestuft werden. Einzig und allein ist relevant, dass er richterliche Tätigkeiten ausübte. Und das tat er. In Kategorie:Richter (Reichskriegsgericht) werden natürlich auch die nicht juristischen Mitglieder eingeordnet. --Ichigonokonoha (Diskussion) 17:05, 27. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Das Hauptkriterium, das Ausüben von "richterliche(n) Tätigkeiten" wäre noch zu präzisieren. Neben den bereits Benannten (Helm und Hübner) würde mindestens auch Ferdinand Schörner in die Kategorie "Richter" gehören. Wie auch Hübner wurde auch Schörner in einem Nachkriegsverfahren wegen Todschlags zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Im WP-Artikel Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus) wird die spätere Praxis der Wehrmachtjustiz, als „Terror in Gesetzesform“ bezeichnet. Speziell bei den Vorgängen um die Niederschlagung der Freiheitsaktion Bayern in München Ende April 1945 war neben Hübner auch der damalige Gauleiter Paul Giesler mit richterlichen Tätigkeiten beteiligt: Ein Großteil der dort ausgesprochenen ca. 150 Todesurteile waren von Giesler veranlasst. Auch er (und andere Gauleiter bzw. Reichsverteidigungskommissare) Richter nach der Kategorisierung von Wikipedia? Der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger ist der Kategorie "Richter (Deutsches Reich)" zugeordnet. Wenn also alle, die in der NS-Zeit richterliche Tätigkeiten ausgeübt haben, als Richter zu kategorisieren sind, dann bitte wenigstens in der Unterkategorie "Deutsches Reich" (nicht signierter Beitrag von Karl 3 (Diskussion | Beiträge) 12:14, 30. Sep. 2024 (CEST))Beantworten