Diskussion:Rundumkennleuchte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von 2A04:4540:652E:9400:4913:1FD:6600:2CBF in Abschnitt Fehler in "Wasserfahrzeuge"
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Worauf stützt sich die Aussage, dass Drehspiegellampen tagsüber leichter zu erkennen sind als Blitzer? Ich habe eher die umgekehrte Erfahrung gemacht. DerSchim 15:44, 14. Sep 2004 (CEST)

Da geb ich dir recht, stimmt auch nicht. Ich ändere es --K@rl 18:21, 14. Sep 2004 (CEST)

Warum sind Blaulicher eigentlich blau? DerSchim 20:07, 14. Sep 2004 (CEST)

Zur Vollständigkeit: Die Frage ist inzwischen beantwortet. -- DerSchim

@Der Schirm: Ich habe deine Änderungen wieder zurückgesetzt. Weil sie in dieser Art nicht stimmen. Außer in Deutschland gibt es weder Martinshorn noch das Sondersignal. Also wenn textlich ändern, dann bitte richtig - es gibt nicht nur D ;-D --gruß K@rl 12:24, 6. Jan 2005 (CET)

Einspruch! ;-)
Erstens habe ich bei dieser Änderung mehrere Stellen bearbeitet, dein Revert wegen eines einzelnen Satzes schießt also über das Ziel hinaus und baut alte Fehler wieder ein.
Zweitens ist die Bezeichnung Martinshorn auch in Österreich durchaus in Verwendung, wenn auch nicht so gebräuchlich wie in .de
Drittens gibt es in Österreich sehr wohl die Bezeichnung "Sondersignal" Blaulicht und/oder Horn. Wirf mal einen Blick auf Google.at, das findet sogar Gesetzestexte. Kann es sein, dass du Sondersignal und Sonderrechte verwechselst?
Viertens heiß ich Schim und nicht Schirm ;-)
Ich würde daher vorschlagen, das Revert rückgängig zu machen und die beanstandete Formulierung nochmal zu überarbeiten.
lg DerSchim 10:53, 7. Jan 2005 (CET)
Okay sorry, habe ich gemacht. Der Begriff Martinshorn ist in Österreich vor allem aus diversen Katalogen, wie Spielzeug etc. oder den Fernsehfilmen bekannt, wird aber in der Umgangssprache zumindest in Ostösterreich kaum und in den Einsatzorganisationen überhaupt nicht verwendet. Das Sondersignal, dass man im Gesetz findet handelt über dei Straßenbahn und nicht für Einsatzfahrzeuge
Wegen dem Namen sorry, mit den Nik's habe ich zeitweise meine Probleme, gebe ich zu :-) -- gruß K@rl 11:26, 7. Jan 2005 (CET)
Alles klar, schaut ja ganz gut aus... ;-)
Die vielen Kataloge findest du deshalb, weil die im Google alle vorne stehen. So ab ca. Seite 3 kommen auch andere Links. Straßenbahn ist mir keine untergekommen, wo hast du die denn aufgetrieben? Ich hab nur das Tiroler Rettungsgesetz gefunden, bzw. eine Verordnung dazu. Vielleicht hab sie in Tirol Rettungsbims? :-P
lg DerSchi(r)m
Auf http://www.schienenbahnen.at/Gesetze/Strassenbahnverordnung1999.pdf Auf Seite 21/12 ;-) - mit den Katalogen habe ich eher die Praxis nicht bei Google gemeint Lego etc. Man schaut hie und da auch neben den Bildschirm :-) -- gruß K@rl 17:38, 7. Jan 2005 (CET)

Warum sind Blaulichter eigentlich blau?

[Quelltext bearbeiten]

Dürfen wir auch die antwort erfahren?

Tobias b köhler 22:18, 12. Jan 2005 (CET)

Dann schau im Artikel nach ;-) K@rl 23:05, 12. Jan 2005 (CET)
Hier wäre eine farbpsychologische abhandlung recht hilfreich (welche farben werden eher wahrgenommen?) Tobias b köhler 19:37, 26. Jan 2005 (CET)
Ich glaub eher nicht, dass die Wahl der Farbe psychologische Hintergründe hatte. Blau war halt noch "frei". Rot, gelb und grün sind die Ampelfarben (gab's damals eigentlich schon Ampeln?), weiß ist gut sichtbar, aber nicht auffällig im allgemeinen Verkehr, rosarot macht sich auch nicht so gut...
Von der Sichtbarkeit her ist blau sicher schwach, bei Sonnenlicht sind Blaulichter oft kaum zu sehen. Ganz klar, je dunkler die Farbe, desto schlechter. Deshalb kombinieren die Amis es ja mit rot und weiß.
-- DerSchim 08:18, 25. Feb 2005 (CET)
Zum einen kombinieren die Amis Blau mit Rot, unterstützt durch aufblitzende Scheinwerfer und zum anderen hat die Farbe Blau sehr wohl einen Hintergrund. Blau ist die Farbe, die bei beschränken Sichtverhältnissen am längsten als Farbe erkennbar ist und bei Dunkelheit intensiver wahrgenommen wird als rot. PF20060509

@Matt: Warum hast du die Kategorie "Feuerwehr" rausgenommen, aber "Rettungsdienst" drinnengelassen? Entweder, oder? Außerdem ist es ja doch auch ein Feuerwehrthema. Möchte nicht wissen, wie viele Mitglieder viele FFs hätten, wenn's kein Blaulicht gäb... ;-P -- DerSchim 08:18, 25. Feb 2005 (CET)


Die Aussage dass das „Signallicht“ an Einsatzfahrzeugen Blau ist damit man diese bei einem Fliegerangriff nicht sieht ist Unsinn und hat es unverständlicher Weise sogar in die US Wiki geschafft? Als Denkanstoß, die US Regierung hätte demzufolge beschlossen an deren Einsatzfahrzeugen auch Blaulicht zu verwenden weil die mit „Luftangriffen“ in den 30er Jahren gerechnet hätten? Wer glaubt das wenn man da wirklich drüber nachdenkt?

Vielmehr richtig ist das auf der Weltausstellung die ersten Modelle von Verkehrampeln auch schon in der Farbgebung ROT-Orange-Grün der Welt präsentiert wurde. Die erste wurde ca. 1914 (USA) Rot Grün und 1922 (Frankreich) installliert. Und schon im Zuge dessen Vorschläge gemacht zur allgemeinen Nutzung von Lichtfarben im Straßenverkehr. So eben auch für Einsatzfahrzeuge. So wurde dann ein blaues Licht zur vorwarnung und ankündigung einer Ampel empfohlen (warnung vor Gefahrenstelle) und oft installiert. So auch bei den ersten 5 Ampelanlagen in Berlin. Im Zuge dessen wurde die Farbe Blau schon für alle Einsatzfahrzeuge vorgeschlagen. Erste blaue Signaleinrichtungen für Einsatzfahrzeuge wurden schon auf den Weltvorstellungen 1925, 1926 und 1929 der Welt vorgestellt und sozusagen schon der Grundstein Weltweit gelegt. Das blaue Licht war schon vor 1933 in vielen Länder in Vorbereitung zur Einführung und der Grund hatte absolut nichts mit bevorstehenden Ängsten vor Fliegerangriffen zu tun. Das muss auch klar sein das nach 1933 Fliegerangriffe im schon von sich überzeugten Deutschland praktisch undenkbar waren.

Die Behauptung Blaulicht wurde eingeführt um die Verdunkelung zu „verbessern“ ist absolut nicht haltbar.

Das muss wirklich raus, weil es einfach nur falsch ist. Das ist wie die Aussage der Grund warum es heute regnet ist der dass ich mir gestern einen Regenschirm gekauft habe.


Woher kommt eigentlich diese Behauptung? Gibt es eine Quellenangabe? (nicht signierter Beitrag von Dr Remus Ab (Diskussion | Beiträge) 21:58, 8. Sep. 2020 (CEST))Beantworten

Um das hier mal abzuschließen und die Markierung zu entfernen: Die Aussage ist korrekt und steht in offiziellen Veröffentlichungen dieser Zeit. Zitat "Gasschutz und Luftschutz - Das Deutsche Luftschutzgesetz", 1935, Seite Acht aus der Bewertung einer Verdunkelungsübung in Berlin: "Die beste Abblendung bei genügend weiter Sichtbarkeit stellt dunkles Blaulicht dar. (...) Die öffentlichen Fernsprechzellen der Reichspost aus Glas hatten durch Blaulicht ebenfalls eine weitgehende und genügende Abblendung erhalten". (http://download.gsb.bund.de/BBK/BBKNV193507.PDF). Gleiches Dokument, Seite 11: "Diese wenigen noch brennenden Leuchten mußten aber völlig abgeblendet werden, um eine vollkommene Verdunkelung gegen Fliegersicht zu erreichen. Zu diesem Zweck wurden nach eingehenden Vorversuchen die Lampen durch blaue Glasglocken, die Laternen durch lose eingesetzte und auf der Spitze stehende Kegel aus blauer Cellon~Gaze abgeblendet. Soweit Preßgaslampen als Richtlampen vorgesehen waren, wurden sie durch Petroleum~Sturmlaternen mit Blauglaszylinder ersetzt."
Der Grund ist der, dass das kurzwellige Blau in der Atmosphäre dank der Rayleigh-Streuung stark zur Seite weg gestreut wird und nur langwelliges Licht übrig bleibt. Waagerecht sieht man es so zwar gut, aber nach 500 Metern ist Schluss, vor allem, wenn man von schräg oben oder oben auf die Lichtquelle schaut, die damals zudem noch kein wild rotierendes Blink-, sondern ein festes Standlicht war. Es ging darum, hochfliegenden Bombern keine weithin sichtbaren Leuchtfeuer zu bieten und da ist Blau für im Freien eingesetzte Fahrzeuge durch eben diese Streuung die logische Wahl, zumal - korrekt - Rot, Grün und Gelb schon durch die Ampeln belegt waren.
Was das Thema mit der US-Regierung angeht und das die keinen Grund für solche Gedanken gehabt hätte: Massive Luftangriffe waren in der Zwischenkriegszeit in den theoretischen Planspielen "en vougue" und alle Mächte rüsteten ihre Luftwaffen für diese Strategie auf. Die Royal Air Force bombardierte "Aufständische" in den britischen Kolonien, die B-17 "Flying Fortress" flog erstmals 1937, die Vickers Wellington 1935. Solche Flugzeuge werden über Jahre geplant und durchkonzipiert, die schüttelt man nicht mal eben aus dem Ärmel. Wenn man sich selbst solche Fähigkeiten aneignet, macht man sich auch Gedanken, was "die Anderen" sich ausdenken könnten. Und aus Sicht der (politisch wie militärisch aufstrebenden) Amerikaner saß mit dem Britischen Empire in Kanada ein strategischer Rivale, sprich potenzieller Kriegsgegner, direkt vor der eigenen Haustür. --Isvarian 19:53, 2. Dez. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Isvarian (Diskussion | Beiträge) )
Das ist kein Beleg. Blau wurde in dem Übungsbericht als weniger auffällig wahrgenommen. Allerdings steht da weder was drin, dass Einsatzfahrzeuge damit ausgerüstet werden sollten noch, dass das empfohlen wird. Die Aussage "Blaues Kennlicht weil Luftschutz" ist damit weiterhin unbelegt. --91.59.234.139 13:58, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten


Die Abschnitte „Technik“ und „Bauarten“ sind redundant und sollten zusammengefasst werden. --/me 18:21, 26. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht, dass das Blaulicht 1933 für alle Fahrzeuge der Polizei (und "Feuerlöschpolizei"/Berufsfeuerwehr) eingeführt wurde - wie sah das denn eigentlich in der fertigen Ausführung bei den Dienst-Pkws der Polizei aus? I. d. R. hatten die damaligen Fahrzeuge ein oder zwei Suchscheinwerfer; wurden die dann einfach mit einem kobaltblauen Glas abgedeckt? Oder gab es da spezielle Konstruktionen... Ich meine, diese Technik wäre sicherlich nicht von Vorteil für Zivilstreifen gewesen?! Übrigens, war das Martin(s)horn (ich glaube 1932 eingeführt) auch ein Bestandteil für Polizeifahrzeuge oder fand das nur bei Fahrzeugen der Feuerwehr Verwendung? Dr. Mabuse 13:19, 14. Jun 2005 (CEST)

Regelung in der Schweiz

[Quelltext bearbeiten]

Zu in der Schweiz sei sichern von Unfallstellen mittels Blaulicht sei gesetzlich nicht zulässig.
Aus Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn des UVEK vom 6. Juni 2005, ein Anhang der Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Blaulicht und Wechselklanghorn,gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG), Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 97 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV) sowie Artikel 220 Absatz 1 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS).

Pt. 2.bis
Bei besonderer Gefährdung dürfen die Blaulichter am stillstehenden Fahrzeug solange betätigt werden,
bis andere Sicherheitsmassnahmen getroffen worden sind, um die Einsatzstelle zu sichern.

Ich meinte,d.h. man darf Unfallstellen mittels Blaulicht sichern?

Hab's geändert...


Bei allem Respekt, aber wer hat den diesen Blödsinn geschrieben?

Der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges mit technisch bedingter Höchstgeschwindigkeit unter 120 km/h muss dann, sobald er auf die Autobahn aufgefahren ist, von Blaulicht mit Martinshorn auf Gelblicht ohne Tonfolge schalten und so im Verkehr mitschwimmen, bis er das Stauende erreicht hat, wo er dann wiederum auf Blaulicht mit Sirene umschaltet, um am stehenden Verkehr vorbei zu fahren;

In dem Moment, in dem Einsatzfahrzeuge in die Autobahn einfahren, gilt für den Nachfolgenden Verkehr ein Überholverbot! Denn jedes überholende Fahrzeug ist ein potentielles oder späteres Hindernis. In der Praxis Fahren die Fahrzeuge meist schräg versetzt, über zwei oder drei Spuren und bilden so einen Sperriegel um dem Nachfolgenden Verkehr das Überholen zu verunmöglichen. --NukeOperator 16:57, 21. Mär 2006 (CET) (aktiver Feuerwehrmann)

Hallo Nuke, bitte ändern :-) - ich habe mich auch gewundert, aber andere Länder andere Sitten (zumindest möglich), nachdem ich nur akt. in Ö bin --gut wehr K@rl 18:01, 21. Mär 2006 (CET)
O.K. habe die Änderung vorgenommen :) (obs jetzt allerdings immernoch ein Schweizer Sonderfall ist, weiss ich nicht.) --NukeOperator 03:36, 4. Apr 2006 (CEST)
In Ö gilt das so definitiv nicht; entgegen anders lautenden Gerüchten darf bei uns ein im Einsatz befindliches Einsatzfahrzeug von anderen Fahrzeugen überholt werden (nur traut sich das normaler weise niemand (grins)) LG Kksen 11:23, 4. Apr 2006 (CEST)
Leider muss ich meinen Vorredner korregieren, lt. Stvo in Ö. ist unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren verboten, daher ergibt sich indirekt ein Überhohlverbot. ch.baumi 16:20, 20. Jun 2006 (CEST)
"Nachfahren" ist etwas anderes als "Überholen"; die Judikatur setzt den entsprechenden Passus der StVo mit dem Fall in Beziehung, wo vor einem Einsatzfahrzeug dichter Kolonnenverkehr nach links und rechts ausweicht und dann nach der weiterfahrt des Einsatzfahrzeuges sich niemand ungerechtfertigt einen Vorteil verschaffen darf. Fährt aus irgendwelchen Gründen ein Einsatzfahrzeug relativ langsam auf einem Fahrstreifen einer Autobahn, weil es einen Sondertransport eskortiert: warum soll man dann nicht überholen dürfen wenn es breit genug ist?!? LG Kksen 20:53, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten

blaues Blinklicht

[Quelltext bearbeiten]

Hi, zu der Aussage, dass Blinklichter im professionellen Bereich nicht benutzt werden muss ich wiedersprechen. Es ist richtig, dass diese Technik auf dem Dach nicht (mehr) verbaut wird, da diese Technik mittlerweile veraltet ist. Jedoch sind im Bereich der Straßenräumer durchaus weit verbreitet.

[Quelltext bearbeiten]

Habe leider den defekten Link entfernen müssen: http://www.api.or.at/akis/download/gestze/kfg_idf_bgbl_29-04.pdf Kraftfahrgesetz Österreich

Falls jemand das pdf noch hat, sollte er es vllt. wieder hochladen und verlinken wie es vor dem 15:59, 20. Jun 2006 war. --- danke ch.baumi 16:03, 20. Jun 2006 (CEST)

Wasserfahrzeuge

[Quelltext bearbeiten]

Gehört der Abschnitt "Wasserfahrzeuge" wirklich zu Österreich? Der Text klingt eher allgemein und vor allem die Erwähnung der Marine scheint mir für ein Binnenland nicht sonderlich passend. Meines Wissens haben wir zwei Kanonenboote auf der Donau... ;-) -- DerSchim 10:37, 21. Aug 2006 (CEST)

nicht nur im Straßenverkehr

[Quelltext bearbeiten]

Es gibt nicht nur Rundumkennleuchten sondern auch Rundumleuchten als Warnlampen an Maschinen und Anlagen. Dafür bzw. für Drehspiegelleuchte eigene Artikel anzulegen ist nicht sinnvoll. Ich habe daher alles etwas allgemeiner ergänzt und bitte, diese Eingrenzung auf den Straßenverkehr bleiben zu lassen. Inzwischen gibt es einen redirect von Rundumleuchte und Drehspiegelleuchte hierher. Falls niemand was dagegen hat, würde ich hiesigen Artikel gern konsequenterweise nach Rundumleuchte verschieben.--Ulfbastel 11:30, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Das halte ich für eine vernünftige Idee, zumal es das gebräuchlichere Wort ist. --RalfR 11:33, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Es wäre tatsächlich an der Zeit, den Artikel nach Rundumleuchte zu verschieben - in der StVO und insbesondere der STZO gibt meines Erachtens keine RKL, oder ? ...-- Koelner50 23:40, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Rote RKL

[Quelltext bearbeiten]
Rote RKL bei einem DLRG-ELW

Im Artikel steht im Abschnitt Rundumkennleuchte#Rot: Die Feuerwehr in Österreich und teilweise auch in Deutschland verwendet rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen zum Kennzeichnen der Einsatzleitung. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden.

Hier fehlt noch eine Quelle oder zumindest Hintergrundinformationen (also wer das festgelegt hat, wieso dies so ist und ob dies allgemein gilt (nur regional oder überregional, alle Hilfsorganisationen oder nur manche etc.). Anscheinend ist die rote RKL nicht nur bei der FW üblich, sondern auch für den KatS und den Rettungsdienst (siehe Abb.). Wer könnte mal Licht ins Dunkel bringen? -- Matt1971 05:19, 27. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hier bei uns in Baden-Württemberg wird eigentlich allgemein immer rot als Kennzeichnung der EL genommen. Egal ob bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst oder THW. --TheEagle 14:46, 8. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Schweiz

[Quelltext bearbeiten]

Habe da mal ein paar Sachen gelöscht.

1. "Hella hätte eine Polizei- oder Warnblinkerversion dieses sehr verbreiteten Blinkers anbieten müssen, welche beidseitig mit einer hellen Fresnelllinse versehen ist."
Grund: Hella muss gar nichts!

2. "Dabei wird ein verhängnisvoller Fehler gleich reihenweise begangen"
Grund: Ich sehe - selbst wenn der folgende Inhalt richtig wäre - absolut kein Verhängnis. Sollte auf Grund der Hauptleuchtrichtung es schon schwere Unfälle und Tote gegeben haben, mag man mich korrigieren, ansonsten unterlasse man bitte diese falsche Verwendung von "Superlativen" (übertragen gesehen).

3. "da wo sie meist am nötigsten ist" Grund: Verständnisproblem (von welcher Seite auch immer). Warum soll ein helles Strahlen nach hinten (= in die Blickrichtung des folgenden Verkehrs!) nötiger sein, als nach vorne (also in "Blickrichtung" Rückspiegel (und zugegeben eventuellen Gegenverkehrs). Gerade um im Rückspiegel gesehen zu werden, ist es wohl so recht sinnvoll.
Anders gemeint? Dann besser erklären.
Die "Anleitung mit dem Nippel und dem Pfeil" ist auf jeden Fall hier nicht unbedingt so richtig aufgehoben.
--WikiMax 09:20, 23. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Blaulicht nicht unbedingt Rundumkennlicht

[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß ja nicht wie es in D oder in der Ch ist. In Ö steht für das Blaulicht von Rundumkennleuchte nichts im Gesetz. Das können genaus so flache Blitzer sein oder nur blaue Lampen wie früher. Das Gestz wurde an die heutige Technik nicht angepasst, sondern war damals auch für Neuerungen offen. --K@rl 20:19, 3. Nov. 2007 (CET)Beantworten

In Österreich ist der Gebrauch des Gelblichtes nicht geregelt, es kann daher frei verwendet werden.

[Quelltext bearbeiten]

In Österreich ist der Gebrauch des Gelblichtes im §99 KFG (Kraftfahrgesetz) 1967 geregelt. (nicht signierter Beitrag von 84.119.30.211 (Diskussion) )

Literatur

[Quelltext bearbeiten]

Ein schöner Artikel aber nur dürftiger Literaturnachweis, keine Fachbücher, nur Weblinks. Ansonsten tollbebildert. MfG --Pittimann 12:48, 8. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Bauarten: Blitzleuchte

[Quelltext bearbeiten]

"... Blitzleuchten verwendet, welche die Spannung auf etwa 3000 Volt transformieren und dieses in einen Kondensator Speichern und dann über die Blitzentladungslampe in Lichtenergie umwandeln."

Nach meinem (allerdings begrenzten) Verständnis von Blitzröhren steht da ziemlich grober Unfug im Artikel. Die üblichen Kondensatoren für Blitzentladungslampen werden mit etwa 300 bis 600 V aufgeladen - und genau daher kommt die "Lichtenergie". Die Hochspannung (hier 3 kV) hat nur sehr geringe Energie und wird lediglich als Zündspannung gebraucht. Gespeichert wird sie soweit ich weiß auch nicht, sondern direkt bei Bedarf von einer kleinen Zündspule erzeugt. Mag das jemand mit etwas mehr Sachkenntnis überarbeiten? -- Wasabi 01:06, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Windigen Satz nun vorerst ganz rausgenommen, -- Wasabi 03:16, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Farben: blau

[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt blaue Rundumkennleuchte in Verbindung mit einem Folgetonhorn war eine Verlinkung auf "Sonderrechte". Jedoch nimmt ein Fahrzeug mit o.g. Kombination Wegerechte in Anspruch, nicht Sonderrechte. Sonderrechte können auch von Fahrzeugen ohne Sondersignalanlage in Anspruch genommen werden. --TheEagle 22:12, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Farben

[Quelltext bearbeiten]

In der QS wurde eine saubere(re) Trennung zwischen den allgemeinen Infos zu den jeweiligen Farben und der deutschland-spezifischen Information gewünscht. Ein paar weitere refs wären zu den Aussagen auch noch sinnvoll (seit wann / warum grünes, rotes Blinklich verboten? ...) Jiver 18:16, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Rechtliches zum Blaulicht

[Quelltext bearbeiten]

Mir ist in letzter Zeit öfter aufgefallen, dass vorallem LKW blaue LED-Dauerleuchten am Führerhaus und im Führerhaus haben. Mich würde interessieren inwieweit dies rechtlich Zugelassen ist.--141.24.54.154 19:09, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten

In der Straßenverkehrszullassungsordnung ist festgeschrieben, was zulässig ist und was nicht. Solche Anbauten sind nicht zugelassen. Damit erlischt für solche Fahrzeuge die Betriebserlaubnis.--93.192.27.33 15:44, 9. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Einführung Blaulicht in Deutschland

[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt." ist nicht mit Belegen versehen. Ich habe als Einführungstermin den 7.5.1938 gefunden. http://www.polizeihistorischesammlung-paul.de/wissenswertes/blaulicht/blaulicht_&_martinshorn.htm (Zeitungsausschnitt ganz unten).89.204.135.141 17:26, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Klingt plausibel, die Jahreszahl wurde 2004 (!) von einer IP ohne Angabe von Belegen eingefügt. Magst du den Absatz umformulieren?
--DerSchim (Diskussion) 11:40, 4. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Weitere Benutzung von Blaulicht

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe auch schon Fahrzeuge der Deutschen Bahn AG gesehen, die mit Blaulicht versehen sind, da steht auf der Seite "Notfall-Manager". Schätze, das Fahrzeug kommt bei Unfällen der Unglücken mit Personenschaden zum Einsatz. Ebenso in Stuttgart ein Fahrzeug der Stuttgarter Straßenbahnen AG, dies ist auch mit Blaulicht ausgerüstet. --H.A. (Diskussion) 10:38, 18. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Steht im Artikel: Das sind Unfallhilfswagen. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 16:22, 21. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Danke, dann hatte ich das irgendwie übersehen. --H.A. (Diskussion) 20:04, 23. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Farben: weiß

[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Bild "Amerikanisches Polizeifahrzeug mit einem weißen Lichtbalken" sind mit großer Wahrscheinlichkeit keine weißen Kennleuchten verbaut. Viel eher wird die eigentliche Lichtfarbe (vermutlich rot und blau) direkt von den LEDs erzeugt (https://www.youtube.com/watch?v=ekLaFkISvRg) (nicht signierter Beitrag von 2003:48:4C3B:5871:892A:EA87:9AE0:E37A (Diskussion | Beiträge) 10:01, 25. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Rote und Grüne Rundumkennleuchten in der DDR

[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage das Rote und Grüne RKL in Deutschland bei 'fahrenden' Einsatzfahrzeugen nicht zulässig sind, sollte relativiert werden. In der StVO - §44- der DDR von 1977 (bis 1990) gab es diese RKL für fahrende Fahrzeuge. Mit einer roten RKL neben einer blauen wurde das Führungsfahrzeug einer Kolonne gekennzeichnet mit Blau/Grün das Schlussfahrzeug. Dazu wurden beim in Fahrtrichtung rechten Blaulicht die Haube getauscht. Geht bei den verwendeten FER Ruhla RKL mit zwei Handgriffen. Das galt dabei aber nur für Polizeifahrzeuge und Fahrzeuge desKommandantendienst der NVA. Auch die Kolonnen der sowjetischen Armee hatten die roten und grünen Hauben auf den Fahrzeugen ihrer Militärpolizei.

Blaulichter in der DDR

Ich gehe davon aus das das abgebildete Schlussfahrzeug der Radveranstaltung in Thüringen mit der zusätzlichen grünen RKL diese Regelung aus DDR Zeiten aufgreift.

--Bigboy4015 (Diskussion) 09:10, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Weisse RKL in der DDR

[Quelltext bearbeiten]

Eine Besonderheit in der DDR war der Einsatz von Fahrzeugen mit weißer RKL. Diese Fahrzeuge sah man nur bei Staatsfahrten.

Zuerst kam ein Ankündigungsfahrzeug mit EINER weißen RKL die den Sicherheitskräften and er Strecke "ACHTUNG" signalisierte Kurz vor der eigentlichen Kolonne dann das Vorausfahrzeug mit ZWEI weißen RKL was bedeutete "STRECKE FREI".

Eine Bedeutung für andere verkehrsteilnehmer hatten die weißen RKL nicht.

Quelle auch hier die PDF wie bei grünen und roten RKL

--Bigboy4015 (Diskussion) 09:19, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Begriffsklärungshinweis

[Quelltext bearbeiten]

Da Blaulicht auf den Anker verweist, wäre es günstiger den Begriffsklärungshinweis in diesen Absatz zu setzen, da er auch am Kopf des Artikels, der einen ganz anderen Namen trägt unlogisch wirkt. --K@rl 11:06, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Gelebe RKL in Österreich

[Quelltext bearbeiten]

Im ganzen § 99 steht da nix drin - also kann so eine Regeleung nicht ausschauen - das ist so nicht verständlich, auch wenn eine OMA kein Gelblicht braucht ;-). danke K@rl 21:15, 14. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Du meinst den Satz Der Gebrauch der gelben Rundumkennleuchte ist durch § 99 Abs. 6 KFG 1967 geregelt. In der Angabe sollte vielleicht noch „Satz 2“ ergänzt werden, denn der ist offensichtlich gemeint. Eine gelbe RKL dürfte wohl unter „gelbrotes Licht ausstrahlende Warnleute“ fallen ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:38, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Da kannst recht haben - ist aber sehr weich formuliert, denn das gilt auch für normale Blinklichter - Schulbus habe ich noch keinen mit Gelblicht gesehen. Aber es könnte sein, dass es nur mit dem geregelt ist. auf alle Fälle danke - dann nehme ich es wieder raus. --K@rl 20:11, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Die Info zum Gelblicht in Ö ist hier definitiv ausbaufähig. Ivh habe dazu das gefunden: https://ktnv1.orf.at/stories/81045 - ist aber auch schon etwas älter. - Flexman (Diskussion) 14:20, 27. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Blinkfrequenzen

[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "gelb" werden zwei mögliche Drehzahlen - gemeint sind vermutlich Blinkfrequenzen - angegeben. Gibt es eine Quelle hierfür? Und sind diese Frequenzen für unterschiedliche Einsatzfälle vorgesehen? Gruß --Docbritzel (Diskussion) 15:16, 27. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Das ist so. Sturmwarnungen haben 2 versch. Drehzahlen, resp. Blinkfrequenzen. --Netpilots 10:20, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Spitznamen

[Quelltext bearbeiten]

Es wäre gut, hier auch mal alle möglichen gebräuchlichen Bezeichnungen für Blaulichte, Martinshörner und die Kombination aus beiden - fest verbaut oder auch zum temporären aufs Dach stellen - zu sammeln! (nicht signierter Beitrag von 82.202.112.231 (Diskussion) 13:06, 20. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Ich kenne den Namen Sputnik, wie das Teil unter Lastwagenfahrern und auf dem Bau genannt wird. --Netpilots 10:20, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Verlinkung auf Sturmwarnung

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, bei den Verwendungen befindet sich ein WIKI-link auf "Sturmwarnung". Dieser ist so nicht ganz korrekt, weil sich der Artikel in der Form gar nicht mit den Warnleuchten beschäftigt. Andererseits ist die Verlinkung hier auch für das Verständnis des Abschnitts nicht relevant. Die Frage ist: Link einfach rausnehmen (also die eckigen Klammern weg) und gut? Oder ist das sooo wichtig? Der Sturmwarnartikel wird gerade diskutiert, hier wird es wohl eine Begriffserklärungsseite geben und dann Unterseiten zu den unterschiedlichen Arten von Sturmwarnungen, da dann auch die Warnleuchten. Gibt es dazu Meinungen? Ich wäre dafür, das einfach zu löschen, weil m.E. bedeutungslos. Oder doch nach der Diskussion dann editieren und die "richtige Sturmwarnseite" rein? --O.Heinz (Diskussion) 21:46, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

So wie es jetzt da steht ist es genau richtig beschrieben. --Netpilots 10:20, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Fehler in "Wasserfahrzeuge"

[Quelltext bearbeiten]

Im einleitenden Satz des Abschnittes heißt es: "Auch an Wasserfahrzeugen kommen Rundumleuchten zum Einsatz. Blinken diese, werden sie als Funkellicht bezeichnet."

Diese Aussage ist insofern falsch, als dass ein Blinklicht auf Wasserfahrzeugen oder Seezeichen eine andere Taktung hat als ein Funkelllicht. Mit anderen Worten: Es gibt beide Feuerarten und die Begriffe sind keine Synonyme (Funkelfeuer 50 bis 60 Lichtblitze pro Minute, Blinkfeuer ist mind. 2 Sek an, Dunkelphase ist länger als Licht) --2A04:4540:652E:9400:4913:1FD:6600:2CBF 23:47, 11. Nov. 2024 (CET)Beantworten