Diskussion:SBB-Panoramawagen
Der Artikel „SBB-Panoramawagen“ wurde im September 2024 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 29.09.2024; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Kennt jemand die Fussbodenhöhe?
[Quelltext bearbeiten]Leider konnte ich bei der Erstellung des Artikels nicht herausfinden, um wie viel Zentimeter der Fussboden der Panos höher ist als bei regulären Wagen. Kennt jemand den exakten Wert dieses Alleinstellungsmerkmals? --Firobuz (Diskussion) 23:06, 15. Aug. 2024 (CEST)
- Interessant wären darüber hinaus auch noch der Kaufpreis und der Ersteinsatz. --Firobuz (Diskussion) 15:38, 17. Aug. 2024 (CEST)
Leerzeichen
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel sollte nach SBB-Panoramawagen verschoben werden (Leerzeichen in Komposita). --Peteremueller (Diskussion) 08:45, 28. Aug. 2024 (CEST)
- Grammatikalisch ja! Allerdings besagen unsere Namenskonventionen für Schienenfahrzeuge, dass erst die Gesellschaft und dann der Typ genannt wird. Als zum Beispiel SBB Re 4/4 II, SBB RABDe 500 und etliche weitere. Danach habe ich mich bei der Lemmawahl gerichtet, auch wenn es sicherlich komisch aussieht. Was tun? --Firobuz (Diskussion) 19:49, 30. Aug. 2024 (CEST)
- Verstehe. Bei SBB Re 4/4 II würde ich gemäss der NK auch keinen Bindestrich setzen. Aber ist Personenwagen eine Bezeichnung (Typ) wie Re 4/4 II? Ich bezweifle es. Die Wahl überlasse ich aber Dir als Experten. Gruss --Peteremueller (Diskussion) 11:39, 31. Aug. 2024 (CEST)
- Na "Personenwagen" ist ein allgemeiner Begriff, aber "Panoramawagen" ist dann schon deutlich spezifischer. Immerhin besitzen die SBB keine weiteren Panoramawagen und hatten auch früher nie andere. Ganz, ganz offiziell heissen sie aber eigentlich nur "Apm 61". Weil es aber auch gewöhnliche Apm 61 gibt, findet man häufig den Zusatz "Apm 61 Pano". Bei letzterem bin ich mir aber nicht wirklich sicher, ob er je offiziell war. Hier bin ich mit meinem Latein am Ende, da müssten wiederum andere ran. --Firobuz (Diskussion) 11:49, 31. Aug. 2024 (CEST)
- Sorry, habe die Diskussion hier erst gesehen, nachdem ich den Artikel schon auf das durchgekoppelte Lemma verschoben hatte. Meiner Meinung nach ist es ein gewöhnliches Kompositum und keine offzielle Typenbezeichnung. Gruß in die Runde --Brettchenweber (Diskussion) 17:47, 9. Sep. 2024 (CEST)
- Von offizieller Typenbezeichnung hat auch nie jemand was behauptet, alle oben erwähnten, generisch erzeugten, Lemmata sind im Übrigen keine Typenbezeichnungen... --Firobuz (Diskussion) 18:05, 9. Sep. 2024 (CEST)
- Sorry, habe die Diskussion hier erst gesehen, nachdem ich den Artikel schon auf das durchgekoppelte Lemma verschoben hatte. Meiner Meinung nach ist es ein gewöhnliches Kompositum und keine offzielle Typenbezeichnung. Gruß in die Runde --Brettchenweber (Diskussion) 17:47, 9. Sep. 2024 (CEST)
- Na "Personenwagen" ist ein allgemeiner Begriff, aber "Panoramawagen" ist dann schon deutlich spezifischer. Immerhin besitzen die SBB keine weiteren Panoramawagen und hatten auch früher nie andere. Ganz, ganz offiziell heissen sie aber eigentlich nur "Apm 61". Weil es aber auch gewöhnliche Apm 61 gibt, findet man häufig den Zusatz "Apm 61 Pano". Bei letzterem bin ich mir aber nicht wirklich sicher, ob er je offiziell war. Hier bin ich mit meinem Latein am Ende, da müssten wiederum andere ran. --Firobuz (Diskussion) 11:49, 31. Aug. 2024 (CEST)
- Verstehe. Bei SBB Re 4/4 II würde ich gemäss der NK auch keinen Bindestrich setzen. Aber ist Personenwagen eine Bezeichnung (Typ) wie Re 4/4 II? Ich bezweifle es. Die Wahl überlasse ich aber Dir als Experten. Gruss --Peteremueller (Diskussion) 11:39, 31. Aug. 2024 (CEST)
Eingangsbereich
[Quelltext bearbeiten]„Sie sind aber 21 Zentimeter höher, deutlich schwerer, haben sechs Sitzplätze weniger sowie im Sitzbereich einen erhöhten Fussboden, der mit den Einstiegsbereichen durch zwei Rampen verbunden ist. Letzterer soll insbesondere die Aussicht für Reisende auch auf Strecken mit Lärmschutzwänden gewährleisten.“
"Letzterer" wäre bei dieser Formulierung der Eingangsbereich, der sicher die Aussicht auf Lärmschutzwände ermöglicht - das ist aber garantiert nicht gemeint. Eine schönere Formulierung fällt mir aber leider spontan auch nicht ein. --2A02:8206:BEA8:C000:387E:D492:E5D7:C928 09:59, 29. Sep. 2024 (CEST)