Diskussion:SIM-Lock

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Heribert3 in Abschnitt Entsperren von Handys in Österreich → Deutschland
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „SIM-Lock“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Wiederspruch: Netlock // Simlock ?!

[Quelltext bearbeiten]

1. Sperre für Netze: Sie bewirkt die Einschränkung des Mobiltelefons auf die Nutzung bestimmter Netze. 2. Hiervon zu unterscheiden ist der Netlock oder auch die Sperrung durch den Diensteanbieter (im Wirknetz)!

Bei 1. ist der Netlock ein Teil des Simlocks; nach 2. etwas ganz anderes... IMHO ein Wiederspruch

SIM-Lock in Finnland / Skandinavien

[Quelltext bearbeiten]
  • SIM-Lock gibt es in Finnland seit Jahren, vor allem bei den großen Operatoren Sonera
und Elisa. Der SIM-Lock gilt, genau wie in D, für volle 2 Jahre. Wer ihn vorzeitig entfernen 
lassen will, zahlt kräftig. Net-Lock gibt es auch, z.B. beim iPhone 3G. Der schwedisch-
finnische Operator TeliaSonera, der in Skandinavien und im Baltikum das exklusive 
Vertriebsrecht für das iPhone 3G hat, verkauft hier in Finnland seine iPhones mit Net-Lock  
und 2 Jahres-Vertrag. Ich bitte die Administratoren/Autoren der Seite um Korrektur der 
Falschmeldung. (Autor lebt seit vielen Jahren in Finnland)
  • Ich habe den Verweis auf die E-Plus Entsperrnummer aus dem Haupttext entfernt. Die Links finde ich sinnvoll, aber so etwas hat nichts in einer Enzyklopädie zu suchen. -- Christoph 80.130.104.75 18:48, 17. Jul 2005 (CEST)
  • Dass SIM-Lock fast ausschließlich bei Prepaid-Paketen anzutreffen ist, trifft auf die Situation in Österreich nicht zu, denn da sind annähernd alle Handys mit SIM-Lock versehen DubAUT
  • In Frankreich sind auch die meisten Handys gelockt. Man könnte im Text noch darauf hinweisen, dass das Entsperren in vielen Ländern lagal ist.
vermutlich sind auch die meisten Frauen gelockt. Frag doch mal einen Coiffeur. --Leider 10:46, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Privater Anbieter

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Abschnitt entfernt, da die Entfernung eines Sim-Locks Sache des Netzanbieters ist. Auch werden keine Kosten der 09003-Nummer genannt. --Andreas 06 20:35, 5. Jun 2006 (CEST)

Ad: Privater Anbieter

[Quelltext bearbeiten]

1 Mit der Entfernung des 0900-Spams hast du recht. Der 0900-SPAM kommt von einem gewissen Herrn "Gregor Meier", einfach bei Google nach "SLF.AT" suchen und man findet seinen SPAM, oder auch in der WHOIS Datenbank. Er spammt in fast allen Foren, die es gibt. Siehe auch WHOIS zu seinen Domains.

Eigentlich eine Frechheit, etwas das es schon lange kostenlos gibt als 0900-Dienst anzubieten, noch dazu, wenn man die Programme Freeware sind.


2 SIM-Lock ist nicht "die Sache des Netzbetreibers", siehe dazu die Gerichtsurteile T-Mobile VS YESSS. Solange es legal ist, kann jeder Handys entsperren wie er will.

ISP?

[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach sollte es nicht überall "ISP" heißen, wenn in Wirklichkeit "Service Provider" gemeint ist. ISP steht nämlich für Internet Service Provider. Und darum gehts ja schließlich nicht.

Sehe ich auch so. Aber SP ist nicht üblich. Also habe ich ISP durch Service Provider ersetzt. Segelmaus 21:54, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Seit wann gibt's SIM-Lock?

[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, seit wann es SIM-Lock gibt? Mein Handy ist ein 5 Jahre alter Knochen (auch aus einem Prepaid-Paket) und in der Bedienungsanleitung steht nichts darüber. Allerdings gibt es eine Menü-Funktion, in der ich sowas selbst einschalten könnte - als Sicherheitsfunktion sozusagen. Daraus schließe ich mal, dass es grundsätzlich erst mal nicht gesperrt ist, oder?

Nein, ich habe ein neues handy (1/2 Jahr) und Sim-lock. Auch ich habe diesen Menüpunkt.

Falsche Angaben zur Rechtslage in Deutschland

[Quelltext bearbeiten]

Handys selbst zu entsperren ist nicht illegal! Allenfalls kommt eine Vertragsverletzung in Frage! Es gibt in D kein Gesetz, das das Entsperren von Mobiltelefonen verbietet! Ich denke auch. Wäre schon, wenn einmal jemand die rechtliche Lage aufteilen könnte in strafrechtliche Konsequenzen (also keine Geldstrafe und keine Freiheitsstrafe) und zivilrechtliche Konsequenzen (also möglicher Verlust von Gewährlistungsansprichen, Schadensersatz).

Habe es einfach gelöscht. Unterirdisch schlecht. Vertragsstrafen können immer und überall auftreten. Wer es wieder drin haben will, darf es gerne neu schreiben. Dann aber richtig! Gruß --Srvban 17:26, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

ziemlich viel schrott im Artikel

[Quelltext bearbeiten]

Ich - komme aus diesem Fach - und habe einige "Vorschläge".

Netlock und Simlock sind nicht wirklich 2 komplett verschieden Sachen. Schon gar nicht für den gemeinen Kunden! ich hatte noch NIE einen Kunden der den Netlock aufgehoben werden wollte, auch wenn dies die korrekte Bezeichnung wäre. JEDER bezeichnet es als Simlock

ausserdem ist das Aufheben des Simlocks nachzu nirgends Legal. entweder verstößt man gg. das Copyright eines Mobilfunkherstellers oder ansonsten gegen die AGB des jeweiligen Netzanbieters.

ausserdem ist der verweis auf die semaf.at Seite nicht im Sinne von Wikipedia und ausserdem, steht dabei das es sich um eine illegale Methode handelt !

kleine Ergänzung: und auch wenn man gesamtem Sprachraum was über diese Materie wissen will ist das schlagwort zu 99% SIMLOCK ... auch bei großen ketten werden die handys "ohne simlock" angeboten, also ist die Differenzierung eher nicht so genau ....


also von dem her würde ich das Ganze im Artikel nicht gerade als "da Gelbe vom Ei bezeichnen"; von Änderungen sehe ich jedoch ab, da dann sicher wieder was gelöscht wird

übrigens: SIM-LOCK = simkartensperre, also ich würde NETlock als eine Art von SIMlock bezeichnen ! nicht anders, und schon gar nicht umgekehrt

PS: ich habe auch schon genug deutsche prepaid handys entsperrt, manche verfügen tatsächlich über einen speziellen Lock. aber nur das T-mobile Wertkarten in T-mobile Wertkarten Handys kaufen. das 1 bestimmte Karte NUR in 1 bestimmten Handy geht, ist mir nicht in der Praxis bekannt. man müßte sich mal den Aufwand so eines Systems vorstellen ... tztztz.

mfg --Energy2003 12:06, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der Titel dieses Abschnitts paßt hervorragend...  ;-)
Wer schreibt nur immer so einen Käse wie hier jetzt "Dies wird jedoch seit den letzten Jahren zunehmend seltener." im Abschnitt "Verwendung"? Angaben dieser Art ohne dazu gegebene Info, auf welchen Zeitpunkt das bezogen ist, sind völlig sinnlos. Ich weiß nicht, ob man an irgendeiner auffälligen Stelle (siehe oben "Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher.") etwas entsprechendes ausgeben lassen kann (wüßte allerdings nicht, wie man das formulieren sollte...)? Findet sich in vielen Artikeln, nutzlose Angaben der Art "zur Zeit ist" oder "seit kurzem gibt es" oder "zukünftig wird", usw. -- Zopp 17:25, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Handy muss repariert werden

[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Ausdruck, "ein Handy muss repariert werden", wenn die SIM Karte, auf die es gelockt ist, kaputt geht?? Im konkreten Falle müsste die SIM Karte "repariert" werden. Konkret muss das Handy vom Netzbetreiber nach Tausch der Karte auf die neue SIM neu gelockt werden oder entlockt werden.

mfg, mungo. 14:08, 11.08.08

Simlock-Test

[Quelltext bearbeiten]

Wie kann ich ohne eine andere SIM-Karte feststellen, ob mein Handy mit Simlock versehen ist? --62.158.119.141 17:18, 19. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


@--[[Benutzer:62.158.119.141

es gibt Tastenkombinationen im Handy die dies anzeigen, ausserdem läßt es sich mit dem entsprehcnenden Programm am PC auslesen. ist aber beides KOMPLETT ohne fachwissen mühsam zu interepretieren --Energy2003 12:39, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Info: full SIM card lock

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde ins positive abgeändert! jedoch:

Die totale SIM-Kartensperre (full SIM card lock) - Die bringt die größte Einschränkung hervor und ist die in Deutschland üblichste Variante. 

Das GEGENTEIL ist der Fall, eben diese Sparre gibt es nahezu gar nicht. WENN dann die Sperre: dass Wertkarten eines bestimmtes Netzes mit eben nur einem Wertkartenhandy und nicht mit einem (meist teureren) Vertragshandy desselben Netzes laufen !

--Energy2003 12:39, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hey, guys, please add iwiki // ERLEDIGT

[Quelltext bearbeiten]

da:Simlås it:Sim Lock nl:Simlock no:Operatørlås pl:Simlock ru:SIM lock. Thank you in advance! --Gsmviktor 11:56, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Webseite zum Thema Simlock

[Quelltext bearbeiten]

Evtl. könnte man die Seite http://www.Mobilfunk-Talk.de bei den Weblinks aufnehmen, diese hat mir selbst auch geholfen die Sperre kostenlos aufzuheben.

Legalität von Sperren klarstellen

[Quelltext bearbeiten]

"Sie erlauben die Sperre, aber nur für die Dauer des aktuellen Vertrags des Kunden."

Impliziert das die Illegalität des Umgehens der Sperre? Das sollte dezidiert im Artikel erklärt werden. Das wäre ein wichtiger Punkt! 91.113.90.96 22:37, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Vergangenheitsform

[Quelltext bearbeiten]

Anzutreffen war ein SIM-Lock in Deutschland fast ausschließlich in Prepaid-Paketen ... wieso "war"? Es gibt in D weiterhin SIM-lock, oder? Maikel 16:30, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Entsperren in Deutschland erlaubt?!

[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich das überblicken kann ist das entsperren der eigenen Sim in Deutschland erlaubt. Kann das jemand in den Artikel übernehmen, oder ist da jemand anderer Meinung. Der Spiegel schreibt dazu: [1] "Strafbar ist die Entfernung des SIM-Locks und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer zwar auch in Deutschland nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Besitzers oder mit ihm persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Locks oder die Werbung mit Entfernungstools ist dagegen strafbar." Alex42 21:07, 6. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Umstritten und leider bislang nicht richterlich geklärt. Zumindest zum Thema gewerbsmäßiger Entfernung laufen ja aktuell einige Verfahren - hier ist die Staatsanwaltschaft allerdings nicht nur gegen die Firmen die entfernt haben vorgegangen sondern auch gegen die Kunden, die die Entfernung beauftragt haben. Urteile stehen noch aus, vielleicht lässt sich ja sobald das gelauen ist aus den jeweiligen Urteilsbegründungen auch ablesen, wie es sich bei rein privater Entfernung (Also selbstmachen) verhalten könnte. Wenn du hier was reinsetzt dann höchstens im Konjunktiv, verbindliche Aussagen können einfach zu dem Thema aktuell schwer getroffen werden. --217.9.102.3 08:34, 6. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ich denk' da an drei Punkte:

  1. SimLock-Handies sind i.A. (noch) nicht Eigentum des Kunden, daher kommt der Tatbestand einer Sachbeschädigung in Betracht.
  2. Ebenfalls kann ein Fall einer unberechtigten Datenveränderung (siehe dazu "Tatvorwurf: Datenvernichtung", c't 11/2011, S. 158) vorliegen.
  3. Es verstößt gegen den Vertrag, den man mit dem Provider/Handy-Verkäufer geschlossen hat. (Vertragsbruch ist allerdings nicht "illegal" (man verstößt gegen einen Vertrag, nicht gegen ein Gesetz.) Daraus entstehen dann zivilrechtliche Folgen.

--arilou (Diskussion) 10:46, 5. Jun. 2012 (CEST) PS: Das ist keine Rechtsberatung und unverbindlich - nur meine persönliche Meinung.Beantworten

Aus Sicht der Diensteanbieter

[Quelltext bearbeiten]

Interessant wäre für diesen Artikel doch auch, auf welche Art diese Sperren überhaupt gesetzt werden. Sind die vorgehensweisen dafür vertraulich? Muß der Diensteanbieter an den Mobiltelefonhersteller irgendwelche Gebühren entrichten, um so eine Sperre setzen zu können? Oder wird das schon beim Hersteller gemacht? Geht das vollautomatisch, oder muß jedes Telefon dazu einzeln in die Hand genommen werden? Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel dieser Punkt. (nicht signierter Beitrag von 85.177.149.8 (Diskussion) 08:49, 16. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

Diebstahlsicherung

[Quelltext bearbeiten]

Hi zusammen,

ich meine mich zu erinnern, dass die heutige Nutzung des SIM-Locks eigentlich ein "Missbrauch" durch die Provider ist, der ursprüngliche Gedanke dahinter war eigentlich eine Diebstahlsicherung. Die Idee: dadurch, dass das damals (Anfang der 90er) noch recht teure Endgerät softwaremäßig (SIM-Lock) an die SIM-Karte gebunden wurde, war das Gerät ohne die Karte praktisch wertlos (zumal zu der Zeit kaum jemand privat die nötige Ausstattung an Rechnern oder Kabeln hatte). Die Karte konnte ja wiederum im Falle eines Diebstahls einfach über den Anbieter gesperrt werden. Die Idee war natürlich letzlich Abschreckung: wenn ein Telefon nicht funktioniert, kann ein Dieb es nicht verkaufen. Später kamen dann die Provider auf die Idee, dass man diese Funktion eigentlich auch zum eigenen Vorteil nutzen könnte.

Kann das evtl. nochmal jemand verifizieren? Ich habe gerade mal div. Suchmaschinen bemüht, aber nur jede Menge Anleitungen und Forumsdiskussionen gefunden, wie man das ganze umgehen kann. Oder habe ich das völlig falsch in Erinnerung? Will ich auch nicht ausschließen ;-) --RickJ Talk to me ... 00:53, 3. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Leider ist meine Erinnerung auch schemenhaft. Ich meine, der SIM-Lock kam erst mit der zweiten Kartengeneration.
SIM-Lock war nie ein Element der Diebstahlsicherung und auch nicht als solches vorgesehen. SL kam auf Wunsch der Netzbetreiber und Provider für die damals aufkommenden subventionierten Handys. Die Endgerätesperrung geschieht nicht über SIM-Lock, sondern eine Übergreifende IMEI-Sperrung. 2003:CB:A734:8D01:C08C:E0B3:B18:E47C 10:48, 30. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Sicher ist jedenfalls: Die sehr enge Bindung Gerät-Karte ist im Reparatur- oder Austauschfall sehr unvorteilhaft. Deshalb wird meist ein Netz- oder Providerlock verwendet.--84.187.67.63 16:40, 9. Jan. 2015 (CET)Beantworten

[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:37, 20. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Überarbeiten

[Quelltext bearbeiten]

Netlock ist nicht SIM-Lock. Hier werden Begriffe vermischt, teilweise neue erfunden (nur, weil die Eingabe "Beschränkungscode" heißt ist es kein Synonym für SIM-Lock). Es fehlen massenhaft Belege. Der Abschnitt "Arten von SIM-Lock" ist derart unbequellt und stellt steile Behauptungen auf, dass er komplett auskommentiert werden musste. Deutsche Begriffe sollten etabliert sein und keine Eigenübersetzungen darstellen (WP:TF). --StYxXx 03:21, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Dass Geräte unter Einstandspreis abgegeben und das Defizit über Nutzungsumsätze am Netz wieder ausgeglichen wird, ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist die vetragliche Bindung des Kunden auf diese Weise. Die Bindung zwischen Gerät und SIM-Karte war zudem falsch dargestellt. --Kulturkritik (Diskussion) 14:30, 22. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Entsperren von Handys in Österreich → Deutschland

[Quelltext bearbeiten]

In der EU kann ich doch ein entsperrtes Handy in Ö kaufen und in D eine beliebige SIM reintun? -- Heribert3 (Diskussion/Talk) 13:53, 21. Okt. 2022 (CEST)Beantworten