Diskussion:Sainte-Laguë-Verfahren

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Repp2 in Abschnitt Aussprache des Namens
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Rundungsfehler? Wie viele Nachkommastellen werden offiziell beim Runden berücksichtigt?

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Zitat: "Standardrundung der Quotienten 7,8 : 2,55 : 4,6 verteilt 8 : 3 : 5 Sitze."


Für Partei Z ergibt sich 3.100 / 667 = 4,64767616191...

Wenn ich diese Zahl runde, käme man nur dann auf die obige gerundete Zahl von "4,6", wenn man lediglich die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt.

>> Denn 4,64 ist abzurunden und ergibt dann 4,6.


Aber wenn man eine etwas weiter reichende Auflistung an Nachommastellen betrachtet (also etwas genauer arbeitet), kommt man zu folgendem Ergebnis:


>> 4,647 ist eher 4,65 als 4,64 (da wegen der dritten Nachkommastellenziffer "7" ja AUFgerundet werden muss)...und diese 4,65 wiederum wären dann aufgerundet 4,7.

Wenn man es NOCH genauer nimmt:

3.100 / 666,666666.... = 4,6500000... >> Und auch nach dieser Betrachtung wären es dann aufgerundet 4,7 (und nicht 4,6).


Das wirft folgende Frage auf:

Wie viele Nachkommastellen werden offiziell beim Runden berücksichtigt?

--79.193.221.141 04:31, 14. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Wenn ich das richtig verstehe, soll eigentlich nur einmal gerundet werden, nämlich am Ende. Daher sollte man das Beispiel wohl umformulieren, damit das klarer wird. --D3rT!m (Diskussion) 11:59, 14. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wahrscheinlich wäre es noch erwähnenswert, dass in § 5 Absatz 3 Bundeswahlgesetz eine spezielle Regelung zum Runden existiert. --Pistazienfresser (Diskussion) 13:12, 14. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es werden so viele Nachkommastellen berücksichtigt, bis eine klare Entscheidung möglich wird, ob der Nachkommarest ALS GESAMTES kleiner als ein Halb (abrunden) oder größer als ein Halb (aufrunden) ist. Der Nachkommarest von 3.100 / 667 = 4,64767616191... ist 0,64767616191...; weil dieser Rest ALS GESAMTES größer ist als ein Halb (1/2 = 0,5), wird hier aufgerundet. Es ist zwar richtig, dass "eine etwas weiter reichende Auflistung an Nachkommastellen" mehr Genauigkeit sichtbar macht. Wenn aber dann schrittweise von hinten nach vorne jeweils für eine einzelne Stelle Rundungsentscheidungen getroffen werden, türmen sich die Auswirkungen dieser vielen Rundungsentscheidungen übereinander, weshalb NACH den vielmaligen Rundungen weniger Genauigkeit übrigbleibt, auch wenn VOR den Rundungen mit mehr Genauigkeit gestartet wurde. Weil aber der Nachkommarest ALS GESAMTES gewertet wird, ist nur einmal zu runden und nicht vielmals. Ein verwandtes Beispiel ist der Rundungsstreit von Mallersdorf-Pfaffenberg. Dort war mit zwei Nachkommastellen keine klare Entscheidung möglich, wohl aber dann mit drei Nachkommastellen. --Repp2 (Diskussion) 10:23, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten

(Keine) Anwendung für den Bundestag

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Zu "Der Bundestag folgte der Empfehlung und übernahm das Sainte-Laguë-Verfahren in das Bundeswahlgesetz.": Wenn das Verfahren in seiner Reinform für den Bundestag angewendet werden würde, gäbe es dort keine Ausgleichs- und Überhangsmandate und keine Notwendigkeit für die kürzlich beschlossene Reform. Es sollte im Artikel geklärt werden wie genau das Verfahren derzeit angewendet wird (oder früher angewendet wurde).

Außerdem ist die Gesetzesänderung die im Einzelnachweis 6 verlinkt wird, nicht das was derzeit im Bundeswahlgesetz steht, mindestens mal für den §6 dort (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__6.html). Dort wird das Sainte-Laguë-Verfahren derzeit gar nicht mehr erwähnt (in der Gesetzesänderung war es mit Hilfe des Zuteilungsdivisors beschrieben, und diese Beschreibung kommt jetzt nicht mehr vor). Diesen Paragraphen finde ich übrigens ausgesprochen schwer verdaulich, aber das muss ja nicht in diesem Artikel erklärt werden. Gandalf44 (Diskussion) 12:10, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Die "Berechnung der Sitzverteilung" ist derzeit in § 5 BWahlG definiert, der zuletzt 2023 geändert wurde. Ich denke, man könnte für das ganze Verfahren der Sitzverteilung im Artikel hier auf den Artikel/Abschnitt Bundestagswahlrecht#Wahlsystem verweisen (beispielsweise mit Vorlage:Siehe auch). --Pistazienfresser (Diskussion) 13:08, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Aussprache des Namens

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Warum wird das ue als Diphtong gesprochen, wo doch über dem e zwei Punkte sind? Gibt es dafür eine Quelle oder ist die Lautschrift im Artikel einfach nur ein Fehler? Es heißt beispielsweise ja auch Citroën, nicht Zitrön. --Laufe42 (Diskussion) 20:44, 7. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Siehe Trema#Verwendung in verschiedenen Sprachen und Schriften. Wörter mit gleichlautender Endung sind z.Bsp. aiguë, ambiguë, ciguë. Siehe auch https://fr.wikipedia.org/wiki/Discussion:Andr%C3%A9_Sainte-Lagu%C3%AB --Repp2 (Diskussion) 07:40, 9. Sep. 2024 (CEST)Beantworten