Diskussion:Sayn-Wittgenstein

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Stolp in Abschnitt Rennfahrer
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Hinweis

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Leider entsprechen die angebenen Titel nicht immer dem historischen Gebrauch. das ist eine schwierige Materie, aber man sollte hier nicht fantasieren. Außerdem gibt es ja auch nichtfürstliche Familien mit ein Adelsnamen Wittgenstein. Auch wenn man die nicht zur Kernfamilie zählen will, so sind sie genealogisch doch mit ihr verbunden.217.86.140.10

Erster Versuch einer Überarbeitung. Vielleicht sollte der Abschnitt über die Familie vor 1605 einen eigenen Artikel haben (Grafen von Sayn z.B.). Npsalomon 20:54, 12. Jan 2006 (CET)

Hier gehts um eine Enyzyklopädie, nicht um Genealogie. In dieser Form sieht es aus, als habe der Adel nur gepoppt und sich fortgepflanzt. Das alles ist ausbaubar zu mehr Inhalten. -- Simplicius 18:35, 21. Mär 2006 (CET)

@simplicius: Wahrscheinlich haben die nur "gepoppt und sich fortgepflanzt" (und ab und an mal den Nachbaradligen die Rübe eingeschlagen). --78.48.165.154 18:13, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Warum wird Diskussion verhindert?

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Warum ist Heinrich II. von Sayn, auch Safenberg nicht erwänhnt? Er hat meines Wissens das Kloster Merten gegründet, 1176 auch das Kloster Schwarz-Rheindorf. Um 1180 hat er die Burg Blankenberg erbaut.1189 nahm er am Kreuzzug mit Kaiser Barbarossa teil und begleitete 1194 den befreiten König Löwenherz bis zur Kanalküste.

  1. Es wird hier keine Diskussion verhindert.
  2. Bitte signiere deine Beiträge (mit vier ~.
  3. Ich vermute mal, dein "Heinrich II." gehört nicht hierher, sondern zum Artikel Grafschaft Sayn. Thomasmuentzer 10:05, 8. Aug. 2007 (CEST)Beantworten


Heinrich Prinz zu Sayn-Wittgenstein/deutscher Nachtjäger des WK-2

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Gehörte Heinrich Prinz zu Sayn-Wittgenstein zu dieser Dynastie dazu ? Rainer E. 16:02, 14. Apr. 2007 (CEST) Ich hab mir die Frage mittlerweile selbst beantwortet und eine Artikel darüber geschrieben. Prinz Heinrich zu Sayn-Wittgenstein Rainer E. 19:57, 16. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur

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"Literatur" (im Sinne von "Fachliteratur") bleibt "Literatur", auch wenn sie evt. nicht mehr über den Buchhandel zu beziehen ist. Die Unterteilung in "antiquarisch" und "aktuell" ist keine wissenschaftliche oder enzyklopädische, sondern eine rein buchhändlerische. Alle diese Bücher können in jeder besseren Uni- oder Seminarbibliothek oder über den öffentlichen Bibliotheken-Leihverkehr bezogen werden. Thomasmuentzer 11:55, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Umfangreiche Veränderungen

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Im Prinzip bin ich auch dafür, Artikel nicht mit Listen zu füllen. Allerdings frage ich mich (und alle anderen Nutzer), ob der Artikel jetzt lesbarer ist als vorher. Aueßrdem wäre es nett gewesen, derart umfangreiche Veränderungen vorher erstmal in der Diskussion anzusprechen. Dafür ist die schließlich da. Thomasmuentzer 11:55, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Nochmal ich. Es hat in den letzten Tagen wieder umfangreiche Veränderungen gegeben, die z.T. ganz neue Seitenlinien und Namen eingeführt haben. Damit ist jetzt aber Chaos ausgebrochen, vor allem im Teil "Genealogie". Vor allem die Überschrift "Grafen von Sayn aus dem Hause Sponheim" macht nun gar keinen Sinn mehr, weil die Herkunft der Sayn-Wittgensteiner aus diesem Geschlehct nicht mehr erwähnt wird. Bitte nochmal sorgfältig drübergehen! Thomasmuentzer 04:39, 27. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Adels"vorrechte"

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Wiedermal: Adel. Es gibt keinen Adel als "Stand" mehr, denn die WRV Art.109 sagt wörtlich: "Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben." Lediglich die "Bezeichnungen" (so wörtlich WRV) bleiben als Namensbestandteile erhalten. Deshalb bitte die Edits unterlassen. Thomasmuentzer 04:30, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

"von" vs. "zu"

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Wie bereits vorgetragen, wurden die Privilegien des Adels im Jahre 1919 mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung abgeschafft, nicht aber im deutschen Recht die Adelsbezeichnungen. Die Adelsbezeichnungen sind nach Artikel 109 Absatz 3 Sat 2 Weimarer Verfassung, der nach Art. 123 Absatz 1 GG als einfaches Bundesrecht fortgilt, Namensbestandteil des bürgerlichen Familiennames. Da das BGB keinen Unterschied kennt, ob ein Name durch Heirat, Geburt oder an Kindesstatt erworben wurde, dürften Hinweise darauf gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch wird eine Persönlichkeitsverletzung vorliegen, wenn Informationen über die Adoption einer Person preisgegeben wird und das Adoptionsgeheimnis nach § 1758 BGB verletzt wird. --RainerG

Interessanter Hinweis. Hier werden aber nicht bestimmte Personen namentlich genannt, sondern es wird auf die Verwechslungsgefahr zwischen zwei sehr ähnlichen Namen hingewiesen (die übrigens von manchen Mitgliedern zu mehr oder weniger kriminellen Machenschaften missbraucht wurde - es gibt da ja wohl diverse rechtskräftige Gerichtsurteile gegen die hier gemeinten Personen). Interessant ist natürlich auch der Hinweis, wie dieser Zweig der Familie "zustande" kam (nämlich 1904 in Bayern); das müsste eingearbeitet werden. ich versuch's mal möglichst neutral. Thomasmuentzer 07:39, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Es fehlt noch die Verbindung der echten adligen Vons (zuletzt erwähnt Alexander als erster VON aus der morganatischen Ehe eines ZU) zu jenen, die adoptiert haben und wurden. In den Quellen erwähnt ist noch eine Elisabeth Gertrud und ein Bruno lothar VON.
Gerade weil es diesen Unterschied zwischen Zus und Vons gibt, wobei auch Vons sich betrugshalber ZU nennen, möchte ich (sollte ich je mit solchen Leuten zu tun haben) wissen, ob es ein echter Adeliger ist, der seinen Namen ererbt hat. Heute eine Gesprächsrunde im SWR mit einem Karl Heinz Richard Fürst von Sayn-Wittgenstein. Noch bevor ich hier den Unterschied erfahren habe, hatte ich den Verdacht, daß er nur adptiert wurde.--Klio (Diskussion) 23:00, 20. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Die verschiedenen Namensführungen sind jetzt in einem eigenen Abschnitt klargestellt. --Equord 16:11, 08. Nov 2017 (CEST)

Historische Darstellung und Stammsitz

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Mit Änderung historischen Bezug hergestellt und auch den entsprechenden historisch-genealogischen Sinn für den "Chef des Hauses" und das "Hausgesetz", das eine rein private familienbezogene Regelung ist. Auch die von dieser IP mit Änderung vom 16. April 2010 vorgenommene Formulierung "inoffizielles Hausgesetz" ist keine hinreichend zutreffende Beschreibung. Diese Änderungen lehnen sich eng an die Darstellungen auch zu den Familien Sayn-Wittgenstein in den Handbüchern des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. XV, 1997 (und weitere) an.

Als Anregung: Überprüft werden sollte die Einstiegsformulierung zum Text des ehemaligen Adelsgeschlechtes mit Stammsitz Burg Sayn bei Bendorf, zumal das Adelsgeschlecht aus den beiden Adelsgeschlechtern Sayn und Wittgenstein durch Verheiratung von Graf Salentin von Sayn (Seyn) und der Erbprinzessin Adelheid von Wittgenstein (Berleburg) entstanden ist, nachdem die Grafschaft Wittgenstein im Mannesstamm 1359 ausgestorben war. Näheres ist der angezeigten Literatur im Lemma zu entnehmen. --80.131.203.209 23:34, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Grafen und Fürsten

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Der mit der Änderung herausgenommene Satz gehörte bzw. passte nicht in den Abschnitt Grafen und Fürsten, weil die Grafen- und Fürsten-Liste mit dem Jahr 1919 (WRV) endete und nicht weiter dargestellt werden kann. Das Lemma heißt im Übrigen Sayn-Wittgenstein und beschreibt die drei historischen Linien der ehemaligen Adels- bzw. Fürstenhäuser Sayn-Wittgenstein gemeinsam. Wenn nach dem vor- oder bisherigen Eintrag Heutiger Chef des Hauses ist Alexander (* 22. November 1943) im Text des Abschnittes vorgegangen würde, müssten alle drei historischen Adelslinien zu Sayn-Wittgenstein (Berleburg, Hohenstein und Sayn) vergleichbar erwähnt werden. Es ist aber bereits im Lemma dargestellt, dass Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg Chef des Hauses ist, wie es auch im Genealogischen Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, mehrere Auflagen, ausdrücklich steht, und im Lemma als Gesamtchef des Hauses Sayn-Wittgenstein bezeichnet wird, obwohl alle drei Linien Sayn-Wittgenstein im Adelshandbuch zusammen dargestellt werden und nur Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg als Chef des Hauses im historisch-genealogischen Sinne des (privaten) familiären Hausgesetzes dort bezeichnet wird, Alexander (Prinz) zu Sayn-Wittgenstein-Sayn nur als Chef des 2. Astes der Familien zu Sayn-Wittgenstein (hier: Sayn) dargestellt wird, ebenso wie für die 2. Linie Sayn-Wittgenstein (hier: Hohenstein), die Bernhart (Prinz) zu Sayn-Wittgenstein als Chef darstellt. Bei den beiden Letztgenannten, Alexander Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn und Bernhart Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein steht im Adelshandbuch im rein historisch-genealogischen Sinne die Bezeichnung Fürst, beide führen in ihren bürgerlich-rechtlichen Familiennamen jedoch wie Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg den Namensbestandteil Prinz im Namen. --80.131.218.162 10:52, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Das Haus Sayn-Wittgenstein wird zum Hochadel gezählt

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Gemäß dieses Edits heißt es im Artikel nun: „Das ehemals reichsunmittelbare Haus wurde zum Hochadel gezählt.“ Seit wann zählt das Haus denn nicht mehr zum Hochadel? Das ZDF hat hier eine Seite „Adel ohne Monarchie - Prinzen, Fürsten und Grafen in Deutschland“, auf der zu lesen steht:

„Seit 1919 gibt es in Deutschland keine Monarchie mehr. Dennoch gibt es Familien, die zum deutschen Hochadel zählen: Thurn und Taxis, Schaumburg-Lippe und Sayn-Wittgenstein sind noch immer klangvolle Namen. Die bekanntesten Mitglieder des deutschen Hochadels sind aber die Hohenzollern. Erfahren Sie hier mehr über den deutschen Adel, ihre Schlösser und Burgen.“ Ende des Zitats.

Das ZDF ist eine der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unseres Landes! Gemäß NPOV ist es nicht richtig, das Haus Sayn-Wittgenstein als ein dem Hochadel lediglich in der Vergangenheit zugehöriges Haus zu bezeichnen. Der Hochadel und dessen Mitglieder sind ein gesamteuropäisches und nach wie vor in vielen Medien international präsentes Phänomen. --Stolp (Disk.) 21:18, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Möchtest du bestreiten, daß der Adel in Deutschland abgeschafft ist? Die heutigen deutschen Mitglieder des "Hauses" sind nicht adlig. Diese Seite des ZDF hat BILD-Zeitungsniveau. --Nuuk 21:21, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Die Angehörigen des Hauses selbst und die meisten Medien verstehen das Haus als dem Hochadel zugehörig. Auch Walter Demel schreibt in seinem Buch Der europäische Adel. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart (= Beck'sche Reihe 2379 C. H. Beck Wissen). Beck, München 2005, ISBN 3-406-50879-0 auf Seite 123 vom Hochadel, wenngleich seine Funktion in Deutschland für die Gegenwart kritisch hinterfragend, nicht in der Vergangenheitsform, geht also davon aus, dass es ihn heute noch gibt. Dein Edit suggeriert, dass das Haus ausgestorben sein könnte oder man das Haus nun nicht mehr zum Hochadel zählen würde, was so aber nicht richtig ist. Es wird eben nach wie vor zum Hochadel gezählt, was man auch im Genealogischen Handbuch des Adels, welches in vielen wissenschaftlichen Bibliotheken nicht nur in Deutschland vorhanden ist, nachlesen kann. --Stolp (Disk.) 22:09, 5. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, ich bestreite, daß der Adel in Deutschland abgeschafft ist. Das ist ein verbreitetes Mißverständnis! Abgeschafft wurden mit der Weimarer Verfassung lediglich die Vorrechte des Adels. Die Titel wurden Namensbestandteile!!Benutzer:ovrandow 5. Juni 20124 (CEST)

Unsinn, es gibt keinen Adel ohne Vorrechte. Das sind heute einfache Staatsbürger mit einem etwas längeren Familiennamen. Was ist das auch für eine primitive Argumentationsweise mit den "wissenschaftlichen Bibliotheken"? Das Genealogische Handbuch des Adels ist keine wissenschaftliche Literatur und rechtlich völlig irrelevant. --Nuuk 23:00, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Das ist eben genau das Problem, wenn eine Sache nur von einem formal rechtlichen Gesichtspunkt betrachtet und dieser dann verabsolutiert wird und jede andere Sicht aufs Thema negiert wird. Damit wird man der Sache nicht gerecht. Natürlich sind die Nachkommen des bis 1918 privilegierten Adels in Deutschland Staatsbürger und vor dem Gesetz ohne Unterschied gleich, hoffentlich! Der Adel in Deutschland ist aber auch privatrechtlich organisiert und im öffentlichen Leben (zum Teil sehr) präsent. Gestern Abend lief im SWR Fernsehen die Sendung Ein "grüner" Schlossherr. Dabei ist eine weitere Familie des Hochadels, in diesem Falle das Haus Hohenlohe-Langenburg, vorgestellt worden. Natürlich kann man sich über solche Sendungen in intellektuell wohlfeiler Art naserümpfend mokieren, aber es ändert nichts daran, dass auch unsere öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten diesen Familien nach wie vor ein großes Interesse entgegenbringen. Und genau das meine ich, wenn ich an WP:NPOV gemahne. Es sind zwar staatlich garantierte Vorrechte in Deutschland 1919 weitgehend entfallen, aber dann nimm doch mal bitte das Buch Der europäische Adel. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart zur Hand. Das wurde von einem Wissenschaftler namens Walter Demel geschrieben, der die Familien, soweit es sie noch gibt, im Präsens behandelt. Ich habe nicht behauptet, dass das Genealogische Handbuch des Adels wissenschaftliche Literatur sei, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass man das Werk in vielen auch wissenschaftlichen und übrigens staatlichen Bibliotheken finden kann und, um dies hier noch zu ergänzen, es im übrigen auch im Rahmen von wissenschaftlicher Literatur zitiert wird! --Stolp (Disk.) 01:51, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Hier nochmal ein Beleg von öffentlich-rechtlicher Rundfunk-Seite, dass es den Adel in Deutschland noch gibt, auch ohne gesetzlich gewährte Vorrechte. Es ist eigentlich schon eine Zumutung, dass darüber immer wieder aufs Neue diskutiert werden muss, da das m. E. doch wirklich an vielen Ecken und Enden leicht zugänglich nachgelesen werden kann und somit jedem klar sein müsste, der ohne Scheuklappen (POV) die Medien in der Bundesrepublik konsumiert:
Adel heute, Seite bei Planet Wissen: „Das Jahr 1918 markiert für die Monarchie in Deutschland einen Wendepunkt. Der Kaiser dankte ab, und auch für den deutschen Adel brach eine neue Ära an. Die Macht im Staat musste der Adel abgeben, seinen Besitz konnte er zunächst jedoch weitgehend behalten. Mit dem Zweiten Weltkrieg verlor der Adel endgültig seinen politischen Einfluss und zum Teil auch den Besitz."
„Besonders schwer traf es dabei den früher mächtigen Ostadel. Er wurde enteignet und von den Landgütern vertrieben. Nicht wenige Adelige verloren ihr Leben. Viele flohen zu Verwandten in den Westen. Heute gehen die meisten Ostadeligen bürgerlichen Berufen nach. Adelige im Süden und Westen dagegen, die ihren Grundbesitz behalten hatten, sichern ihren Lebensunterhalt durch Land- und Forstwirtschaft und Weinbau. Das gesellschaftliche Leben vieler Blaublüter findet nach wie vor in engen abgegrenzten Zirkeln, Adelsvereinigungen und Adelsorganisationen statt. Denn das Standesbewusstsein, das Wissen um Geschichte und Herkunft der Familie wird nach wie vor sorgfältig gepflegt.“
„Der deutsche Adel tritt eher leise auf. Das liegt auch an der Staatsform der Bundesrepublik. Hier gibt es keine Thronreden, und die Gesetze werden in Deutschland vom Bundespräsidenten ausgefertigt. Der Adel ist damit frei von staatlichen Repräsentationsaufgaben. Die deutschen Häuser rücken meist dann in die Schlagzeilen, wenn sie im großen Stil Tafelsilber und Gemälde verscherbeln.“
Soweit die wörtlichen Zitate von der Seite Planet Wissen - Adel heute. In den Augen der dortigen Redakteure gibt es den Adel also noch.
Warscheinlich muss ich mir nun wieder vorhalten lassen, dass das bei Planet Wissen alles nur Yellow-Press-Niveau wäre und somit (obwohl diese Zitate von einer Internetseite mehrerer in Gemeinschaft auftretender öffentlich-rechtlicher ARD-Rundfunkanstalten kommen) kein Beleg für die Weiterexistenz des Adels in Deutschland ist. Wozu es dann die Seite WP:NPOV gibt, frage ich mich, wenn solche Zitate nichts Wert sein sollen.
Deshalb hier noch ein Zitat aus dem Buch Die Herausforderung der Moderne. Adel in Südwestdeutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Jan Thorbecke Verlag, Ostfildern 2010, ISBN 978-3-7995-5268-4, herausgegeben von Eckart Conze und Sönke Lorenz als Tagungsband des vierten Symposiums über Adel, Ritter und Ritterschaft vom Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat. Das Symposium fand am 17. und 18. Mai 2007 in Schloss Weitenburg statt. Darin heißt es auf S. 22 als Zusammenfassung des Vorworts:
„So steht am Ende der Befund, dass die Geschichte des Adels in Deutschland im 20. Jahrhundert nicht einfach aufhörte: weder 1918 noch 1945. In Wissenschaft und Öffentlichkeit ist in den letzten Jahren ein differenziertes Adelsbild entstanden: ein Adelsbild, das sich in einseitig verzerrter Junker-Kritik ebensowenig erschöpft wie beispielsweise in einer Gleichsetzung von Adel und Widerstand. Unsere Tagung spiegelt diesen Erkenntnisforschritt wider. Der Adel findet seinen Platz in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts, wenn er ihn auch weniger selbst aussucht als ihn zugwiesen bekommt, und seine Historisierung muss er sich gefallen lassen. Wie in diesem Zusammenhang die historische Erforschung des Adels über ihn hinaus weist und den Blick auf allgemeinere Entwicklungen lenkt, das hat dieser Beitrag anzudeuten versucht. Wenden wir uns daher stärker als bislang auch dem Adel nach 1945 zu - es dürfte sich lohnen.“
Auch von wissenschaftlicher Seite ist hier also keinerlei Rede, dass es den Adel seit 1918 nicht mehr gäbe, sondern das genaue Gegenteil wird festgestellt! --Stolp (Disk.) 23:09, 12. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Natürlich ist der Adel in Deutschland heutzutage nach drei bis vier Generationen seit dem Ausrufen der Republik und nach Phasen von gescheiterter Demokratie, staatlicher Diktatur, katastrophalem Zusammenbruch und gelungenem demokratischem Neubeginn ein anderer als der bis 1918 bestehende und politisch korrekt müsste man von den Nachfahren des historischen Adels sprechen, aber das macht in der Praxis fast keiner. Es leben in Deutschland heutzutage immer noch deutlich über 100.000 Nachkommen des historischen Adels, wengleich vielfach seit 1945 aus der angestammten Region entwurzelt. Aber darum geht es hier nicht. Es geht hier um eines der etwa 50 mehr oder weniger noch intakten und viel beachteten Hochadelshäuser. Insbesondere diese Hochadelshäuser sind für Kunst- und Kulturgeschichte noch immer interessant und eben nicht nur für die Yellow Press. Deshalb wiederhole ich nun die eingangs gestellte Frage: Warum liegt das ZDF falsch, wenn es auf der Seite „Adel ohne Monarchie - Prinzen, Fürsten und Grafen in Deutschland“ feststelt:

„Dennoch gibt es Familien, die zum deutschen Hochadel zählen: Thurn und Taxis, Schaumburg-Lippe und Sayn-Wittgenstein sind noch immer klangvolle Namen.“?

Seit wann soll das Haus Sayn-Wittgenstein nicht mehr zum Hochadel gehören, wohingegen die meisten anderen fraglichen Hochadelshäuser auch bei unseren Wikipedia-Artikeln von den jeweiligen Erstautoren nach wie vor dazugerechnet werden? --Stolp (Disk.) 14:51, 14. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Seit der Abschaffung des Adels in Deutschland 1918, die anderen Artikel dürfen gerne ebenfalls korrigert werden. --Nuuk 13:40, 15. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Aus rein juristischer Sicht der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Hochadel seit 1919 zwar gegenstandslos, aber gemäß WP:NPOV und WP:Belege zählen alle gewichtigen Belege! Die von mir genannten Belege sind von sachkundigen Historikern einerseits und von Redakteuren öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten andererseits verfasst worden, und die vertreten eine andere Sicht. Die radikale Sichtweise eines nicht mehr existenten Hochadels befindet sich nicht im Mainstream der bundesdeutschen Medien. Gegenteiliges zu behaupten ist eine weltfremde Überinterpretation des Artikels 109 der WRV, die sich nicht mit der gelebten gesellschaftlichen Praxis deckt. Seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels in Deutschland 1919 haben sich die meisten Hochadelshäuser hierzulande erstaunlich gut gehalten und sie existieren weiter, im Real Life und in unzähligen Medien, auch ohne öffentlich-rechtliche Vorrechte und sind bisweilen sogar Gegenstand von Parlamentsdebatten, z. B. wenn mal wieder ein Schloss oder Kulturgut zum Verkauf ansteht. Folglich fände ich es fair, die Wortwahl der Autoren so zu respektieren, wie es beispielsweise auch von Equord editiert worden ist. --Stolp (Disk.) 19:07, 16. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
@Nuuk: Ich stelle fest, dass Du den jeweils die gleiche Sache betreffenden Edit von vier verschiedenen Benutzern jedesmal revertiert hast, und zwar am 5. Juni 2014, am 8. Juni 2014, am 14. Juni 2014 und am 20. Juni 2014. Das ganze nennt man Edit-War und ist wenig konstruktiv. Trotzdem wendest du das Verfahren gerne an, wie ich Deinem Sündenregister entnehme. Um mal einen ersten Schritt in Richtung Auflösung des Konflikts zu machen: Wärst Du mit folgendem Kompromiss einverstanden: Das ehemals reichsunmittelbare Haus wird zum historischen[Ref] Hochadel gezählt. Bei dem eingefügten Wort historisch käme ein [Ref] mit folgendem Wortlaut: Im Artikel 109 der Weimarer Verfassung wurde 1919 festgelegt: „Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ Der Hochadel ist deshalb als öffentlich-rechtlicher Stand in Deutschland seit 1919 abgeschafft. Der Begriff Hochadel wird aber in Teilen der Öffentlichkeit und privatrechtlich im Zusamenhang mit dem Haus Sayn-Wittgenstein bis heute verwendet.
Wärst Du damit einverstanden? --Stolp (Disk.) 09:40, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dein Kompromißvorschlag geht in Ordnung. Aber wie konstruktiv war es denn, mit fadenscheiniger Begründung immer wieder eine Version herzustellen, die der eindeutigen Rechtslage widerspricht? --Nuuk 10:59, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Dass der Adel der Rechtslage widerspricht ist eine zu pauschale Ansicht, die ich und offenbar die drei anderen Benutzer nicht teilen. Ich selbst habe übrigens keine Vorfahren, die zum historischen Adel gehört haben (zumindest soweit ich das weiß :-) noch kenne ich irgendjemand aus der Gruppe des historischen Hochadels persönlich. Als ein an Landes- und Regionalgeschichte interessierter Mensch halte ich die Familien des Hochadels jedoch nach wie vor für relativ interessante Erben einer langen Tradition. Da es Menschen sind, werden sie der Tradition natürlich nicht alle gerecht, und sind dann ein auflagensteigernder Spielball der Yellow-Press. Der historische Adel widerspricht meines Erachtens nicht unserer Rechtslage, solange er sich privat organisiert und ansonsten an Recht und Gesetz hält. Eine kriminelle Vereinigung hingegen widerspricht zwar der Rechtslage, aber selbst einer kriminellen Vereinigung kann man die Existenz nicht aberkennen, wenn sie sich eben mit entsprechenden Tätigkeiten öffentlich manifestiert. Wie auch immer, jedenfalls vielen Dank für die gütliche Einigung. Immerhin nimmt man es selbst in wissenschaftlichen Werken mit der politischen Korrektheit im Zusammenhang mit den Nachkommen des historischen Adels nicht so streng wie bei uns. ;-) --Stolp (Disk.) 12:15, 22. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Chef des Gesamthauses

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Im letzten Satz des Kapitels "Fürstentitel und Namensführung „Prinz zu“ und „Fürst von Sayn-Wittgenstein“" steht, dass Richard zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg Chef des Gesamthauses ist. Dieser ist gestern verstorben. Ich habe ad hoc mal die in Klammern angegebenen Lebensdaten angepasst. Er kann nun ja aber nicht mehr Haus-Chef sein, ich gehe davon aus, dass diese Aufgabe dem ältesten Kind bzw. Sohn (in diesem Fall identisch) zufällt, dies weiß ich aber nicht sicher. Zu Gustav Frederik Philip Richard gibt es auch (noch) keinen eigenen Artikel. Kennt sich jemand aus und mag verbessern/schreiben? --Hotte07 (Diskussion) 13:43, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Doris von Sayn-Wittgenstein

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Es gibt hier einige, die ständig "Doris von Sayn-Wittgenstein" aus der Liste der bekannten Träger dieses Namens entfernen. Zuletzt mit der Begründung sie wäre keine "zu". Ich möchte folgendes zu Bedenken geben: - Dies ist nicht der Artikel "zu Sayn-Wittgenstein", sondern der Artikel "Doris von Sayn-Wittgenstein".
- Es ist auch nicht der Artikel "Angehörige der Familie Sayn-Wittgenstein nach den Kriterien der deutschen Adelsverbände".
- Egal wie die Dame zu diesem Namen gekommen ist, und was man von ihren politischen Positionen hält, im Moment ist sie zweifellos bekannter, als die meisten anderen Personen in dieser Liste.
- Daher ist ist in meinen Augen nicht gerechtfertigt, sie aus dem Artikel zu entfernen.
Falls es Gegenargumente gibt bitte ich Sie hier zu nennen, anstelle mit den reverts weiterzumachen. Unsignierter Beitrag der IP 217.235.81.68 vom 15. Dez. 2017‎ 23:18

Das Gegenargument ist gemäß WP:Belege und WP:NPOV ganz einfach. Die Liste umfasst bekannte Träger des Namens dieser Familie. Solange es keine aussagekräftigen Belege gibt, die dafür sprechen, dass Doris von Sayn-Wittgenstein zu der hier behandelten Adelsfamilie dazugehört, spielt ihre Bekanntheit keine Rolle. Es gibt dagegen inzwischen hinreichend viele Befunde, die eindeutig darauf hinweisen, dass sie nicht zu der hier behandelten Hochadelsfamilie dazugehört. Der derzeitige Chef des Hauses Sayn-Wittgenstein-Sayn hat das u. a. hier im faz.net explizit ausgeschlossen und bewertet es aus seiner Sicht als Hochstapelei, wenn es um das Ansinnen dieser Frau gehen sollte, eine Zugehörigkeit zur Tradition seiner Familie herstellen zu wollen. Ursula von der Leyen ist vermutlich derzeit die bekannteste Trägerin ihres Namens Von der Leyen, gehört aber nicht zur alten Hochadelsfamilie von der Leyen und wird folgerichtig im Artikel dort nicht erwähnt. Es geht hier jeweils um den Gegenstand des Artikels zu einer bestimmten Familie und ob eine Person gleichen Namens dazugehört. Das hat primär noch nicht einmal etwas mit Adel zu tun. Es wäre auch genauso falsch, jeden bekannten Träger des Namens Mann in den speziellen Artikel Mann hineinzunehmen, welcher explizit die bekannte Literatenfamilie behandelt. Wenn man also Doris von Sayn-Wittgenstein schon in eine entsprechende Liste zu ihrem Namen aufnehmen wollte, so bräuchte es einen bisher nicht vorhandenen Artikel Von Sayn-Wittgenstein analog zu Von der Leyen oder Mann (Familienname). --Stolp (Disk.) 02:35, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Immerhin findet sich die Frau schon bei Sayn (Begriffsklärung) aufgelistet. --Stolp (Disk.) 03:01, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Das überzeugt mich nicht:

- Wie im Artikel bereits erklärt sind die "von"s eine Seitenlinie der "zu"s, die Fragestellung lässt sich also nicht mit den Manns oder von der Leydens vergleichen.

- Die derzeitigen "von"s sind laut den verschiedenen Quellen direkt oder indirekt über Eheschließung und/oder Adoption mit Elisabeth Gertrud von Sayn-Wittgenstein zu diesem Namen gekommen. Auch wenn Motivation um Umstände ungewöhnlich waren, sind damit nach geltendem Recht familiäre Bindungen entstanden.

- Die Meinung des "Chefs" der Familie muss nicht verbindlich für Wikipedia sein. Die deutschen Adelsverbände führen ja Listen mit Angehörigen des Adels unter der Fiktion, das das Adelsrecht des Kaiserreiches noch weitergelten würde.

- Um präzis zu sein: aus meiner Sicht handelt es sich nicht um eine Adelsfamilie oder um Hochadel, sondern um eine ehemalige Adelsfamile, da der Adel als Rechtsinstitut seit 1919 bei uns abgeschafft ist.

- Gemeinsam ist Alexander zu S-W und Doris von S-W, dass sie offensichtlich glauben, der Name "Sayn-Wittgenstein" wäre edler, als "Ulrich". Das sind also zwei Seiten eine Medaillie, und es ist für den Leser von Wikipedia relevant zu erfahren, dass es solche Auswüchse gibt. Ich plädiere also dafür, Doris von S-Wwieder aufzunehmen, natürlich mit einer kurzen Erklärung des Hintergrunds. Unsignierter Beitrag der IP 217.235.81.68 vom 16. Dez. 2017‎ 16:26

Nein, das machen wir nicht. Gemäß Wikipedia:Keine Theoriefindung machen wir es so, wie es in reputabler Sekundärliteratur bzw. Medien dargestellt wird, z. B. wie auch in der Süddeutschen Zeitung: „Im Fall der AfD-Politikerin aber legt vor allem der alteingesessene Adel Wert auf die feinen Unterschiede: Bei Doris von Sayn-Wittgenstein handele es sich nicht um eine "zu Sayn-Wittgenstein" aus diesem traditionsreichen Adelszweig. Der Titel mit dem "von" am Anfang werde hingegen seit geraumer Zeit von Titelhändlern zu hohen Preisen verkauft. Doris von Sayn-Wittgenstein erklärt, dies sei einfach ihr Name. Es handele sich um zwei verschiedene Familien, "wie bei Müller und Schulze, nur nicht so deutlich", sagt sie.“ --Stolp (Disk.) 21:30, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Große Teile des Gebietes in Rheinland-Pfalz

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Große Teile des Gebietes befinden sich in Rheinland-Pfalz, im Artikel wird jedoch nur Nordrhein-Westfalen benannt, welches Flächenmäßig vermutlich eine kleinere Schnittmenge darstellt Jormsen (Diskussion) 22:27, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Der Artikel stammt nicht von mir, aber folgende Anmerkung kann ich dazu machen: Die Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein haben ihren Schwerpunkt auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen (Kreis Siegen-Wittgenstein), weshalb der Artikelschreiber in der Hinsicht recht hat, wohingegen die Linie Sayn-Wittgenstein-Sayn ihren Schwerpunkt tatsächlich im heutigen Rheinland-Pfalz hatte (rechtsrheinischer Landkreis Mayen-Koblenz, Westerwaldkreis), jedoch lagen im Zuge der Mediatisierung diese Gebiete zunächst im Herzogtum Nassau (insbesondere Amt Hachenburg) und im preußischen Rheinland (siehe dazu den alten Landkreis Koblenz). Insofern könnte man im Artikel das Land Rheinland-Pfalz ergänzen. Allerdings gingen die Gebiete der Grafschaft Sayn dem Haus Sayn-Wittgenstein schon 1636 mit dem Aussterben der alten Linie Sayn-Wittgenstein-Sayn verloren, und die im heutigen Rheinland-Pfalz gelegenen Territorien der Nachfolgegrafschaften Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg unterstanden seither nicht mehr der Herrschaft des Hauses Sayn-Wittgenstein. --Stolp (Disk.) 02:02, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten

"alfabetische" Reihenfolge

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Den "Typo" hab ich ja schon korrigiert, aber die Liste der bekannten Namen sieht doch eher chronologisch (mit mindestens einem Fehler) als alphabetisch aus... 46.114.138.125 18:21, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für die Änderung! Das bezieht sich vermutlich auf den links stehenden Link. Das könnte man sicherlich eindeutiger und besser lösen. --Paskengen (Diskussion) 18:25, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Auf meinem Handy ist da nichts "links", nur darunter. Ich sortier mal eben den Typen von 1740 richtig um. 46.114.138.125 19:51, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Da war noch eine zweite Person verkehrt. 46.114.138.125 19:58, 15. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Rennfahrer

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@Stolp, Dorado, Lorenz Ernst, LeoDavid: Hallo, vielleicht wisst ihr dazu was: Gehört der Rennfahrer, der das Pseudonym Werner Lindermann nutzte, auch in diese Familie oder ist bei ihm eine Adoption zu vermuten? Danke und viele Grüße, DynaMoToR (Diskussion) 10:48, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Vermutlich gehört er im genealogischen Sinne nicht zur fürstlichen Familie Sayn-Wittgenstein, denn es findet sich kein entsprechender Eintrag zu seiner Person im Online-Gotha unter Sayn-Wittgenstein, wenn ich es richtig sehe. Paul Theroff, der Betreiber dieser Seiten (Royal Genealogy Site und Online Gotha), ist meiner Erfahrung nach immer sehr verlässlich in der Darstellung und Zusammenfassung dessen, was in den genealogischen Büchern des Adels veröffentlicht wurde. Vermutlich ist die in Rede stehende Person deshalb nach einem mir nicht bekannten Vorgang zu dem illustren Namen gekommen. --Stolp (Disk.) 16:10, 5. Okt. 2024 (CEST)Beantworten