Diskussion:Schlachte (Bremen)

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Absatz gelöscht

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Um den inzwischen durch mich gelöschten / umformulierten Absatz

Eine skurrile Kontroverse besteht über die Straße: da ein Gesetz das Tragen von Lebensmitteln quer über öffentliche Verkehrswege verbietet, ist es den Lokalen nicht gestattet, die „Freiluft-Gäste“ auf der anderen Seite mit Speisen aus ihrer Küche zu beliefern. Die Kunden können nur Getränke bestellen, die auf „ihrer“ Seite der Straße an den dafür vorgesehenen Ständen gezapft werden, essen können sie nur auf den wenigen Sitzplätzen auf der dem Wasser abgewandten Seite der Straße.

hat sich eine Diskussion auf der Seite Benutzer Diskussion:Imladros entwickelt, die ich - zwecks besserer Auffindbarkeit - hierher kopiere:


Hallo, ich habe dem Artikel einen {{Quelle}}-Baustein verpasst, weil mir als Jurist die geschilderte Tatsache etwas skurril vorkommt. Hast Du nähere Informationen, auf welchem Gesetz das Verbot des Tragens von Lebensmitteln quer über öffentliche Verkehrswege basiert? --[Rw] !? 11:42, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Habe das mal von einem Freund gehört, der an der Schlachte als Barkeeper arbeitet. Werde ihn noch mal fragen, wo genau das steht! (Hier steht etwas ähnliches über ein Lokal in Essen) mfg aus Bremen nach Bremen -- Imladros 18:06, 18. Jul 2006 (CEST)
Mir ist auch so etwas in Erinnerung, hat wohl im WK gestanden. Müßte ja über die Bremer Gaststättenverordnung o.ä. herauszufinden sein. Vielleicht weiß Kriddl etwas darüber. -- Godewind 09:19, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Es ist wohl so, dass das (gewerbliche) Tragen von Lebensmitteln quer über öffentliche Verkehrswege eine Sondernutzung darstellt, die nach § 18 LStrG erlaubnispflichtig ist. Die Erlaubnis ist kostenpflichtig (§ 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Abs. 10 LStrG). Gründe, die gegen eine Erteilung der Erlaubnis sprechen, sind nicht ersichtlich und insbesondere weder im Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung noch in der Straßenordnung für die Stadt Bremen zu finden. Es ist also nach meiner Einschätzung nicht so, dass das Tragen von Lebensmitteln quer über öffentliche Verkehrswege stets verboten wäre, sondern die Gaststättenbetreiber scheuen lediglich die (geringen) Kosten, die sie für eine entsprechende Erlaubnis zahlen müssten. Darüber hinaus ist die fehlende (weil nicht beantragte) Erlaubnis für die Gaststättenbetreiber ein bequemer Vorwand, auf der anderen Straßenseite keine Speisen servieren zu müssen, mit denen ihre Küche kapazitätsmäßig ohnehin überfordert wäre. --[Rw] !? 10:52, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich lach mich kaputt, ist ja geil, was es so gibt! Das werd ich meinem Kumpel heut abend gleich mal unter die Nase reiben! "verboten", haha... das sollten wir dann im Artikel mal umformulieren. -- Imladros 18:06, 18. Jul 2006 (CEST)
@RW, da hast Du ja gründlich recherchiert. Anerkennung. -- Godewind 15:07, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Nochmal Layout

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... steht in der Zusammenfassung dieser Version. Es sollte wohl der gutgemeinte Versuch sein, die Anordnung der Bilder zu verbessern. Vier verschiedene Bildgrößen, dazu eine Bildertabelle neben Einzelnachweisen und Weblinks, die die Artikellänge noch überschreitet und vorher ein großes Loch läßt. Ein unruhiges Erscheinungsbild. Man sollte akzeptieren, dass Fließtext und unterschiedliche Bildschirmgrößen der Betrachter eine textbezogene Zuordnung vieler Bilder oft nicht ermöglichen. Ruhig auch mal auf Bilder und genauen Absatzbezug verzichten – ein „Filmstreifen“ am rechten Rand mit gleichem Bildabstand ist mir da lieber. -- Godewind [...] 15:08, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Von mir aus auch gerne Filmstreifen, wenn die Bilder adäquat beschriftet werden und dadurch zuordnebar sind. Aber die von Dir zitierte Verison ist allemal besser und ruhiger im Layout als diese hier (und das war mein Ziel). Aber wie gesagt, wenn Di einen noch besseren Vorschlag hast – sei mutig ;-) --Carbenium 00:31, 28. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zur Neufassung des historischen Teils

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Ausgangspunkt der redaktionellen Änderungen war die unrichtige Chronologie. Wo 1050 die Weserboote angelegt haben, wissen wir nicht! Im 11. Jh. gabs noch keine Schlachte. Die Brücke wurde nicht von der Schlachte aus gebaut. Anleger ist der falsche Terminus. Nach Weidinger gabs zur Weser hin zunächst sehr wohl eine Stadtmauer. Nicht 8, sd. 10 Pforten. Der erste Haupthafen war sicher nicht die Schlachte sd. an der Balge. Die Quelle für die Pflasterung 1646 habe ich nicht gefunden, bei dankenswertem Nachweis kann das angeblich gern gelöscht werden. In dem Abschnitt zur Moderne habe ich die Bedeutung der teilweise originalen Kaimauer als ursprüngliche Wasserkante hervorgehoben, das sollte ein Besucher der Schlachte sich schon klarmachen. --Alfred Löhr (Diskussion) 23:28, 17. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 03:09, 21. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schlachte (Bremen)#Heutige Gebäude: Dänisches Konsulat ?

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Weshalb fehlt die Repräsentanz in der Liste der Auslandsvertretungen Dänemarks ? --Hasselklausi (Diskussion) 14:32, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Weshalb fehlen die anderen dänischen Konsulate in der Liste? (Ich hasse solche Abteilungsleiterfragen.) --Quarz 14:58, 29. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Kogge Roland von Bremen derzeit nicht an der Schlachte

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Sollte der Hinweis auf die Kogge nicht - zumindest temporär - gelöscht werden, so lange die Kogge mit unklarem Ausgang auf ihre Reparatur wartet? Attraktiver Ersatz ist die Alexander von Humboldt, ein Textvorschlag ist eingefügt.(nicht signierter Beitrag von Apoanum (Diskussion | Beiträge) 2018-07-09T22:47:37)