Diskussion:Schlepperei
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Itu
Damit das Lemma seinem (Sprach-)Gebrauch gerecht wird, sollte es direkt am Anfang deutlich ausgedrückt werden, dass der Begriff allgemein verwendet wird auch wenn er nur in Österreich direkt ein juristischer ist. -- itu (Disk) 15:12, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Allerdings schaut es jetzt so aus, als ob der Begriff bei uns nur im Amtsdeutsch verwendet wird. In der Realität wissen die wenigsten in Österreich, dass es sich "auch" um den Rechtsbegriff handelt. --K@rl 20:39, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Eben nicht nur im Amtsdeutsch sondern im ganz allgemeinen Deutsch praktisch aller Medien. Wohl im gesamtdeutschem Sprachraum. Dabei steht es in der allgemeinen Verwendung bereits für einen klaren Tatbestand. Ob bzw. wo der Begriff direkt juristisch ist, ist dabei am Ende ziemlich sekundär. -- itu (Disk) 22:19, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Als Beobachter beim großen Nachbarn habe ich eigentlich mehr den Schleuser als den Schlepper begegnet. Auch der Bayer verwendet da beides - weiß halt net, wo er hin ghört ;-) --K@rl 22:39, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Im Allgemeinverständnis geben sich Schleuser und Schlepper kaum was (= sind ziemlich synonym). -- itu (Disk) 01:51, 1. Sep. 2015 (CEST)
- Als Beobachter beim großen Nachbarn habe ich eigentlich mehr den Schleuser als den Schlepper begegnet. Auch der Bayer verwendet da beides - weiß halt net, wo er hin ghört ;-) --K@rl 22:39, 31. Aug. 2015 (CEST)
- Eben nicht nur im Amtsdeutsch sondern im ganz allgemeinen Deutsch praktisch aller Medien. Wohl im gesamtdeutschem Sprachraum. Dabei steht es in der allgemeinen Verwendung bereits für einen klaren Tatbestand. Ob bzw. wo der Begriff direkt juristisch ist, ist dabei am Ende ziemlich sekundär. -- itu (Disk) 22:19, 31. Aug. 2015 (CEST)