Diskussion:Sebastian Striegel

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Stepro in Abschnitt Fahrerflucht
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Ermittlungen eingestellt

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Das Verfahren gegen Sebastian Striegel wurde am 29.10.2015 mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Vorwürfe eines Polizisten, Striegel habe einen Böller geworfen, haben sich als falsch erwiesen. Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 03.11.2015, S. 2.

--213.211.243.18 08:37, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Das ist nicht bewiesen! (nicht signierter Beitrag von 2003:5F:7F5E:6999:315B:7EE4:FF8D:3B9 (Diskussion | Beiträge) 11:29, 5. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Fahrerflucht

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Das Verfahren wegen des Böllerwurfs wurde zwar eingestellt, in einem anderen Fall wurde Striegel aber verurteilt, und zwar wegen Fahrerflucht: Strafbefehl nach Unfall Sebastian Striegel veröffentlicht Erklärung auf Facebook. Da Striegel den Strafbefehl akzeptiert hat, ist das auch unstrittig. -- Glückauf! Markscheider Disk 11:36, 20. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Da die Vorstrafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen wurde, hat sie meiner Meinung nach nichts im Artikel über die betroffene Person zu suchen. --Sflori (Diskussion) 15:46, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Siehe: WP:BIO#Resozialisierung --Ailura (Diskussion) 15:52, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
@Ailura@Sflori @Stepro Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht soll in einem Artikel über einen Landespolitiker in herausgehobener Position nicht relevant sein? Sorry, aber hier überwiegt ganz klar das öffentliche Interesse - hier ganz konkret das Interesse der Wählerinnen und Wähler. Wenn man einen schweren Unfall verursacht und dann einfach weiterfährt, wirft das schon ein gewisses Licht auf das Verantwortungsbewusstsein einer Person. Für die Wahlentscheidung eines Wählers durchaus ein sehr relevantes Kriterium. Ob eine Verurteilung nun im Führungszeugnis steht oder nicht, hat keinerlei Auswirkungen auf eine mögliche Erwähnung bzw. Nicht-Erwähnung der Verurteilung in der Wikipedia. Eine Nennung des Vorgang ist daher aus meiner Sicht zwingend geboten.
Darüber hinaus setzt sich die Wikipedia durch Nicht-Erwähnung eines solchen Vorgangs, über welchen sowohl in der regionalen wie auch überregionalen Presse berichtet wurde, dem Verdacht aus, "linksgrüne" Schlagseite haben. --Wusselpowa (Diskussion) 13:56, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Auszug aus WP:BIO:In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht. Der Unfall war wohl im August 2016, das ist 8 Jahre her. Außerdem ist der gute Mann nicht verurteilt worden, sondern hat einen Strafbefehl akzeptiert. Wie man dem oben verlinkten Zeitungsartikel entnehmen kann, ist er auch nicht einfach weitergefahren, sondern hat die Polizei angerufen und kam dann zurück. Das müsste man alles auswälzen. Die Richtlinie WP:BIO sagt aber "kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich" (Politik), daher können bzw. müssen wir es uns sparen. --Blech (Diskussion) 16:39, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 17:17, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Bleiben wir bei den Fakten:
  • Es gab keine Verurteilung.
  • Die Lemmaperson gilt nicht als vorbestraft. (§ 53 BZRG)
  • Die Parteizugehörigkeit der Lemmaperson spielt dabei keine Rolle.
  • Das Recht auf Vergessen verbietet schlicht rechtlich eine Aufnahme in den Artikel, unabhängig von WP-internen Regelungen.
  • Die WP-Richtlinie verbietet es ebenso.
Damit sollte sich jede weitere Diskussion erübrigen. --Stepro (Diskussion) 10:19, 7. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

sachsen-anhaltinisch nur bei Askaniern? -> Nein.

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[1], [2]. Das Argument in der ZF ist also falsch.-- Glückauf! Markscheider Disk 10:41, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Es ist nicht unbedingt falsch, eher nicht genau formuliert. Vgl. dazu auch im Artikel Sachsen-Anhalt den zweiten Absatz im Abschnitt 4.1 (Volksgruppen). Folgendes ist gemeint: Es kann durchaus sinnvoll sein, „anhaltinisch“ möglichst nicht in der Verbindung „sachsen-anhaltinisch“ für das heutige Bundesland Sachsen-Anhalt zu verwenden, um dem amtlichen Sprachgebrauch Rechnung zu tragen und um Verwechslungen zu vermeiden. --Dabefewulu (Diskussion) 12:54, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Da geht es um die Sachsen-Anhalter, also Menschen. Hier ums Adjektiv zum Bundesland. Völlig andere Baustelle, du bist auf dem Holzweg. -- Glückauf! Markscheider Disk 13:07, 9. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Sechs Monate Führerscheinentzug

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Ich möchte darauf hinweisen, dass ein Führerschein höchstens für drei Monate entzogen werden kann. Darüber greift ein anderes Verfahren: die Fahrerlaubnis wird entzogen und mit einer Sperrfrist versehen, z.B. 6 Monate. Der wichtige Unterschied ist, dass man nach Ablauf nicht automatisch wieder fahren darf, sondern einen neuen Antrag stellen muss. Im Normalfall wird dann eine MPU oder eine Nachschulung verlangt. Außerdem verfallen etwaige Besitzstände (z.B. Fahrerlaubnis für 7,5-Tonner bei der alten Führerscheinklasse 3). Als Resultat darf ein Betroffener in der Regel erheblicher länger kein Fahrzeug führen. Die Darstellung hier im Artikel ist somit sehr verkürzt. --212.65.1.102 12:31, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Striegel 'angefahren'

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Ich habe das Video gestern in den Nachrichten gesehen. Striegel und der zweite Verletzte haben aktiv versucht, das Auto am weiterfahren zu hindern. Striegel ist ihm ein paarmal in den Weg gesprungen. Das rechtfertigt natürlich nicht das Verhalten des Autofahrers, aber Striegel war keineswegs ein passiver Beobachter. Ich glaube, der gestern gezeigt Ausschnitt war länger. --Glückauf! Markscheider Disk 08:45, 16. Jan. 2024 (CET)Beantworten