Diskussion:Semipräsidentielles Regierungssystem/Archiv
Duverger
Sollte nicht noch als Quelle der Aufsatz von Duverger selbst genannt werden? Duverger, Maurice: A new political system model: semi-presidential government, in: European Journal of Politicial Research, Jg. 1980, Ausgabe 8, S. 165–187. -- Papewaio 17:37, 2. Sep. 2009 (CEST)
Prototyp
nicht die fünfte republik deutschlands sondern frankreichs ist der prototyp des semipräsidentialismus. in deutschland gab es noch gar nicht mehr als zwei republiken und die aktuelle (zweite) ist sehr parlamentarisch...
quellen dazu muss ich nicht angeben, da das geschriebene zum allgemeinwissen gezählt werden sollte. (nicht signierter Beitrag von 85.179.22.78 (Diskussion) 19:58, 6. Nov. 2006 (CET))
- War bloßer Vandalismus, hab's zurückgesetzt. --Asthma 20:00, 6. Nov. 2006 (CET)
Frage
"Anders als in diesem wird jedoch auch der Präsident durch eine Direktwahl bestimmt" der Präsident wird ohnehin direkt gewählt....an dieser Stelle müsste "Regierungschef" stehen! -> ebenfalls Allgemeinwissen (nicht signierter Beitrag von Gickie (Diskussion | Beiträge) 19:22, 19. Dez. 2006 (CET))
- Das stimmt so nicht ! Regierungschef muss nicht dirket gewählt sein ! Wichtig zu vermerken ist das Regierungschef und der Präsident nicht das selbe sind (wie im Präsidentialismus) und das es bei fehlen eines Rollenverzichts, cohabitation, oder was auch immer zu einer Lähmung des Systems kommen kann. Der Präsident hat ungleich zum Parlamentarismus mehr Rechte ! Aber der Regierungschef wird sicher nicht direkt gewählt. Es sei denn es kann jemand beweisen, dass zum Beispiel in Frankreich oder Österreich der Regierungschef direkt gewählt wird. --Pneumothorax 09:21, 29. Jan. 2007 (CET)
"Anders als in diesem wird jedoch auch der Regierungschef durch eine Direktwahl bestimmt (de facto gilt das heute auch für die USA) und hat signifikante Befugnisse. "
Auch das stimmt nicht. In der V.Republik Frankreichs, dem prototypischen Fall eines semipräsidentiellen Regierungssystems, ist doch der Premierminister Regierungschef. Wie oben richtig bemerkt muss man zwischen dem Staatschef (Präsident) und Regierungschef (Premierminister) unterscheiden. Im Artikel 8 der französischen Verfassung steht: "Der Präsident der Republik ernennt den Premierminister." Signifikante Befugnisse hat übrigens vielmehr der Staatspräsident im Fall Frankreichs. Im allgemein sind aber semipräsidentielle Systeme durch eine Verteilung von Machtbefugnissen zwischen beiden exekutiven Organen gekennzeichnet. (nicht signierter Beitrag von 134.76.170.122 (Diskussion | Beiträge) 11:49, 22. Mär. 2007 (CET))
Missverständlich: (de facto gilt das heute auch für die USA)
Bezieht sich woll auf das US-Presidentschaftswahlsystem mit Wahlmännern/frauen.
Die USA ist nicht "semi", da der Präsident beide Ämter inne hat. (wenn ich das Richtig verstanden habe. Alle Informationen, die ich zu diesem Thema habe, habe ich aus diesen Artikeln)
Der Zusatz "(de facto gilt das heute auch für die USA)" ist m.E. daher sehr missverständlich.
Er sollte entweder im Artikel "Präsidentielles Regierungssystem" (da gehört er eigentlich hin) oder es sollte klarer formuliert werden. Ich habe anfänglich den Unterschied zwischen den beiden Regierungsformen nicht verstanden, da ich die USA für "semi" hielt. Die (sehr gute) Karte liefert eine Andere, (richtige) Information.
Es wirkt jedoch anfänglich so, als liege hier eine wissenschaftliche Meinungsverschiedenheit vor, nach der die eine Ansicht die USA dem einen, die a.A. dem andern System zuweist. Insbesonder durch das "de facto". Man könnte davon ausgehen, das die Einteillung in der Karte z.B. "traditionell" ist, im Text aber auf die "moderne" Ansicht verwiesen wird, nach der die USA "semi" ist. (nicht signierter Beitrag von 212.23.126.12 (Diskussion | Beiträge) 03:38, 24. Apr. 2007 (CEST))
- Der Zusatz sollte gelöscht werden, er ist schlicht falsch. Die USA sind das klassische Präsidialsystem, es gibt keinen Ministerpräsidenten. Hieronymus38 12:29, 19. Aug. 2007 (CEST)
- Genau! "De facto" bezieht sich auf den Zweifel, ob das "Electoral College" wirklich als "Direktwahl" bezeichnet werden kann. NIEMAND in der Literatur bezeichnen die USA jedoch als Semi-Präsidentiell. Die Frage ist aufgrund der Wahlmodalitäten des Präsidenten höchstens, ob es ein VOLLWERTIGES Präsidentielles System ist... --71.188.119.126 00:55, 7. Nov. 2010 (CET)
Direkt gewählter Regierungschef
Wie oben bereits angesprochen ist es definitiv falsch, daß der Regierungschef direkt gewählt wird. Beispiele: In Frankreich wird er vom Präsidenten eingesetzt, braucht aber eine Mehrheit im Parlament. In Österreich wird er, wie auch bei uns, vom Parlament gewählt! -- Hornung-MS 22.11.2007 14:06 (falsch signierter Beitrag von Hornung-MS (Diskussion | Beiträge) 14:07, 22. Nov. 2007 (CET))
- Nein! In Ö wird er allein vom Präsident ernannt. 188.22.19.107 22:23, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Es kommt nicht auf die formale Ernennung an. Die Frage ist, kann der Regierungschef von der PARLAMENTSMEHRHEIT aus POLITISCHEN Gründen ABBERUFEN werden.! (USA: geschlossene Exekutive, also Staatsoberhaupt = Regierungschef, keine Abberufbarkeit aus politische Gründen, nur aus rechtlichen!) --71.188.119.126 00:52, 7. Nov. 2010 (CET)
Frankreich
In Frankreich kann der Premierminister nicht vom Präsidenten entlassen werden! Er wird von diesem ernannt, aber nicht entlassen! Ich empfehle die Literatur von Udo Kempf: Das politische System Frankreichs! Ein grober Schnitzer!!! -- Gast 12:03, 04.12.2008 (CEST) (falsch signierter Beitrag von 217.236.250.211 (Diskussion | Beiträge) 12:04, 4. Dez. 2008 (CET))
- Kann dem nur zustimmen. Die Regierung in Frankreich kann nur von der Nationalversammlung entlassen werden. Will der Präsident den Regierungschef entlassen muss er dies über die Nationalversammlung vornehmen. Ist die Versammlung nicht damit einverstanden, dann kann der Präsident die Versammlung auflösen. So wird die Entlassung des Regierungschef durch Neuwahlen dem Volke überlassen. (falsch signierter Beitrag von 212.71.122.181 (Diskussion | Beiträge) 19:32, 5. Jan. 2009 (CET))
Unverständliche Satzstellung
Der Einleitungssatz lautet:
"Der Begriff semipräsidentielles Regierungssystem (andere Bezeichnung: gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem) wurde 1970 von Maurice Duverger für das politische System Frankreichs unter der Fünften Republik eingeführt und später konzeptionell erweitert und Mischform zwischen parlamentarischem und präsidentiellem Regierungssystem auf andere Staaten ausgedehnt."
Aber müsste es nicht eher so heißen:
"Der Begriff semipräsidentielles Regierungssystem (andere Bezeichnung: gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem) wurde 1970 von Maurice Duverger für das politische System Frankreichs unter der Fünften Republik eingeführt. Dann wurde es konzeptionell erweitert und so eine Mischform zwischen parlamentarischem und präsidentiellem Regierungssystem. Später übernahmen auch andere Staaten diese Regierungsform."
Gruß, MaKiller (nicht signierter Beitrag von 80.134.209.7 (Diskussion | Beiträge) 19:02, 24. Apr. 2008 (CEST))
- In dem Satz stimmt tatsächlich etwas nicht. Aber mit Deinem Vorschlag bin ich auch nicht ganz glücklich; denn es war nicht notwendigerweise so, dass andere Staaten später diese Regierungsform übernahmen, sondern vielmehr wurden auch bereits bestehende Regierungssysteme anderer Staaten (z.B. Finnland) mit diesem Begriff bezeichnet. Ich werde mir mal Gedanken machen, wie man das in einen verständlichen Einleitungssatz packen kann. --Patrick Thalacker 00:09, 25. Apr. 2008 (CEST)
- Die Direktwahl des Präsidenten ist nicht notwendiges Kriterium für ein semipräsidentielles System. Duverger führt als Beispiel eines semipräsidentiellen Systems Finnland an, wobei er ausdrücklich betont, dass hier Wahlmänner zwischengeschaltet sind, die in ihrer Entscheidung frei sind (Duverger, Maurice, A new political system: semi-presidential government. In: EJPR 8/1980, Seite 166). Somit ist die Wahl des Präsidenten nicht direkt. (nicht signierter Beitrag von 91.43.237.143 (Diskussion | Beiträge) 11:39, 28. Jul. 2008 (CEST))
Diskussionspunkte zum Artikel
Anmerkungen um Ergänzungen und Korrekturen zum Beitrag:
Ist Semipräsidentialismus ein eigener Typ von Regierungssystemen? vgl. dazu Beiträge von Winfried Steffani
- - - Darauf Bezug nimmt auch ein Beitrag von Cristine Pütz: "Parteien in parlamentarischen und präsidentiellen Demokratien. Zu den Systemfunktionen der Parteien in der V. Republik Frankreichs" in "Demokratietheorie und Demokratieentwicklung. Festschrift für Peter Graf Kielmansegg" von André Kaiser und Thomas Zittel (Hrsg.)im VS Verlag
Pütz sieht in ihrer (Neoinstitutionalistischen) Betrachtung das Französische System in seinen Funktionslogiken sehr viel näher an parlamentarischen Systemen. Vor allem in Hinblick auf die Bedeutung und das Handeln von Parteien. Die Autorin weiß jedoch auch auf die schwere Generalisierbarkeit der Befunde über Frankreich hinaus hin.
Leider fehlt mir für eine Einarbeitung die Zeit. Ich denke aber auch, dass das über das hinausginge, was in Wikipedia stehen muss. Das gehört eher in Fachlexika, vor allem da die Debatte noch nicht abgeschlossen sein dürfte. --Feinkost 00:42, 7. Jul. 2010 (CEST) - - -
Der Präsident wird nicht zwangsläufig direkt sondern (Quasi-)direkt, d.h. über Wahlmänner gewählt. Genau wie im Präsidentialismus auch
Die Unterscheidung von parlamentarisch-präsidentiellen (auch premier-präsidentiell genannt) und präsidentiell-parlamentarischen Systemen geht nicht auf Ismayer zurück sondern auf Shugart und Carey (Buch: Presidents and assemblies) (nicht signierter Beitrag von 93.131.231.140 (Diskussion | Beiträge) 13:15, 13. Jul 2009 (CEST))
Polen
Hallo, ich bin ein bisschen verwundert: Laut Wikipedia ist Polen eine parlamentarische D. - Allerdings nimmt der Präsident deutlich mehr Einfluss auf das Exekutivgeschäft und wird auch direkt gewählt. Ab wieviel Einfluss spricht man von semi-p.? --Lukaslentner 18:34, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Das ist wohl die 1 Million Euro Frage der Politikwissenschaft. Wichtig ist zur einen, er kommt auf die Verfassungspraxis an, nicht auf de nVerfassungstext (sonst wäre z.B. Österreich semi-präsidentiell und Frankreich nicht). In Polen ist es so dass das System zunächst sehr semi-Präsidentiell darher kam - sich die Verfassungspraxis aber tendenziell eher in Richtung parlamentarisches System entwickelt hat. Beide Einordnungen sind in der Literatur aber nach wie vor anzutreffen ... --71.188.119.126 00:44, 6. Nov. 2010 (CET)
Österreich
Diese Darstellung hier ist blanker Unsinn. Österreich hat eine klare semipräsidentiale Verfassung. Es gibt auch keine davon abweichende "Realverfassung" wie es bei den Sozialpartnern sonst üblich ist. Allein aus dem Umstand, dass bisher eher schwache Persönlichkeiten zum Präsidenten gewählt worden sind, darf noch lange keine Staatsform abgeleitet werden. Und abgesehen von der höchst fragwürdigen Behauptung, dass der österreichische Bundespräsident entgegen der klaren Verfassungsbestimmung doch nicht in die Regierungsbildung eingreift (wo sind die Fakten?) möchte ich erwähnen, dass in Russland und Frankreich der Regierungschef ohne längerfristige Duldung durch das Parlament nicht amtiert. Die mediale Betrachtung mag anders sein, aber eine Regierung hält sich weder in Frankreich, noch in Russland oder Österreich längerfristig gegen den Widerstand des Parlamentes im Amt. Und darauf kommt es an: Der Präsident allein ernennt die Regierung ohne jede Mitwirkung der Parteien oder des Parlamentes. Das Parlament kontrolliert die Regierung und spricht gegebenenfalls das Misstrauen aus. Der Präsident beachtet daher die Zusammensetzung des Parlaments. Dies gilt genauso für Frankreich und Österreich, ebenso für das Jelzin-Russland. (Der Putinismus ist sowieso keine Demokratie.) Also ist Österreich klar von Deutschland zu unterscheiden und muss korrekt dargestellt gleich wie Frankreich eingefärbt werden. Wenn irgendwelche Medien oder Politologen von schwachen Präsidenten schreiben, sollte dies nur sehr eingeschränkt in WP einfließen und immer bedachtnehmend auf zwei Tatsachen:
- Die Vergleichende Regierungslehre orientiert sich nicht am Verfassungstext, sondern an der Verfassungspraxis! Du hast recht, laut Verfassung wäre Frankreich wohl ein streng parlamentarisches System, Österreich das Paradebeispiel für Semi-Präsidentialismus. Aufgrund der Verfassungswirklichkeit wird in der Literatur aber in der Regel Frankreich als "semi-präsidentiell" eingestuft (Duverger hat die Bezeichnung im Hinblick auf Frankreich entwickelt!) und Österreich ganz überwiegend als parlamentarisch, wobei es sicher auch Stimmen in der Literatur gibt, die dies eher so sehen wie du... --71.188.119.126 00:48, 6. Nov. 2010 (CET)
1) Es gab noch immer eine klare Parlamentsmehrheit und keine hessischen Zustände oder hunk parliament in Österreich. Somit gibt es keinen Gestaltungsraum für einen "starken Präsidenten".
2) Persönliche Schwächen von Politikern sollten wenn überhaupt, so nur möglichst objektiv und für alle Staaten gleichermaßen dargestellt werden. Beispiele: UK) Ministerialrepublik statt Monarchie; USA) Plutokratie; Thailand) Ausnahmezustand; Irak) kein Zentralstaat; Iran) Wächterrat; Kongo) kein Staat; zeitweise Madagaskar) polypräsidiales System_mehrere selbsternannte Präsidenten etc. etc. etc.
Keinesfalls soll nur bei Österreich die realpolitische Abweichung schwacher Präsident dargestellt werden. Weiteres stimmt es nicht, das die österreichische Regierungsbildung als parlamentarisch bezeichnet wird. Wo steht das? Selbst der Hinweis auf Welan gibt das nicht her: Er selbst schreibt von einem Zustand zwischen "Präsidialismus oder Parlamentarismus" und genau das trifft die Definition von Semipräsidentielles Regierungssystem exakt. Also bitte: Österreich ist haargenau ein semipräsidentiales System, Kritik am angeblich schwachen Präsidenten oder einer anderen Realverfassung bitte in die Artikeln zu einzelen Persönlichkeiten schreiben und nicht hier, weil es hier um allgemeine Staatstheorien geht. 188.22.19.107 22:20, 25. Sep. 2010 (CEST)
- * Es gibt auch in der Staatswissenschaft den Begriff der Realverfassung.
- * Kreisky hat 1970 eine Minderheitsregierung ohne Parlamentsmehrheit gebildet.
- * Miklas hat 1930 den Nationalrat aufgelöst.
- * Das kann der Bundespräsident jedoch nur auf Vorschlag der Bundesregierung tun (siehe dazu Generalklausel des Art. 67 Abs. 1 B-VG)
- * Der Rollenverzicht des Bundespräsidenten ergibt sich aus der Schwäche des Amtes im B-VG, im Verhältnis zum Nationalrat und nicht aus eventuellen Schwächen der Organwalter.
- * Die Bundesregierung muss vom NR nicht bestätigt werden. Sie hat sich diesem bloß vorzustellen und ist auf dessen Misstrauensvotum hin auszuschließen. Eine Vertrauenserklärung hingegen gibt es nicht.
- Das nächste Mal bitte besser recherchieren, um Fehler zu vermeiden.
- P.S.: Es heißt "hung parliament".--Glorfindel Goldscheitel 17:42, 30. Sep. 2010 (CEST)
- Nein, auch Kreisky hatte eine stabile Mehrheit aus SPÖ und Duldung der FPÖ unter Peter, dem ging ein Pakt zur Änderung des Wahlrechts voraus. Das war keine Minderheitsregierung einer "lame duck", sondern eine Regierungsvereinbarung ohne förmliche Koalition. Miklas ist kein Argument gegen meine Behauptung. Ich behaupte, Österreich ist eine semipräsidentielle Republik und keine parlamentarische Republik. Hierfür ist auschließlich die Frage zu beantworten, ob bei der Regierungsbildung und Entlassung das Parlament oder der Präsident zuständig ist und die Stärke der Regierung selbst oder des Bundeskanzlers ist dabei unerheblich. Natürlich bestätigt der Nationalrat jede Regierung, indem er auf ein Misstrauensvotum verzichtet. Die Förmlichkeit des Aktes der Bestätigung ist sekundär. Entscheindend ist: Die Regierung wird vom BP ernannt und vom Nationalrat bestätigt/geduldet/im Amt belassen. Daher berücksichtig der BP die Parlamentsmehrheit. Dies ist kein Rollenverzicht und keine abweichende Realverfassung, sondern die doppelte Legitimierung laut BVG. Wenn es hingegen keine Parlamentsmehrheit gibt, auch keine Duldung, dann entscheidet der Präsident frei. Würde der Präsident allein entscheiden ganz ohne Parlament, dann wäre es eine Präsidialrepublik- wobei es unerheblich ist, ob eine machtlose Figur den Titel "erster Minister" oä trägt oder nicht, solange dieser allein vom Präsidenten kontrolliert wird. Knapp zusammengefasst:
- parlamentarisch: Regierung wird nur vom Parlament ernannt
- präsidentiell: Regierung wird nur vom Präsidenten ernannt
- semipräsidentiell: Regierung wird vom Parlament und Präsidenten ernannt/entlassen/kontrolliert/geduldet
- Nein, auch Kreisky hatte eine stabile Mehrheit aus SPÖ und Duldung der FPÖ unter Peter, dem ging ein Pakt zur Änderung des Wahlrechts voraus. Das war keine Minderheitsregierung einer "lame duck", sondern eine Regierungsvereinbarung ohne förmliche Koalition. Miklas ist kein Argument gegen meine Behauptung. Ich behaupte, Österreich ist eine semipräsidentielle Republik und keine parlamentarische Republik. Hierfür ist auschließlich die Frage zu beantworten, ob bei der Regierungsbildung und Entlassung das Parlament oder der Präsident zuständig ist und die Stärke der Regierung selbst oder des Bundeskanzlers ist dabei unerheblich. Natürlich bestätigt der Nationalrat jede Regierung, indem er auf ein Misstrauensvotum verzichtet. Die Förmlichkeit des Aktes der Bestätigung ist sekundär. Entscheindend ist: Die Regierung wird vom BP ernannt und vom Nationalrat bestätigt/geduldet/im Amt belassen. Daher berücksichtig der BP die Parlamentsmehrheit. Dies ist kein Rollenverzicht und keine abweichende Realverfassung, sondern die doppelte Legitimierung laut BVG. Wenn es hingegen keine Parlamentsmehrheit gibt, auch keine Duldung, dann entscheidet der Präsident frei. Würde der Präsident allein entscheiden ganz ohne Parlament, dann wäre es eine Präsidialrepublik- wobei es unerheblich ist, ob eine machtlose Figur den Titel "erster Minister" oä trägt oder nicht, solange dieser allein vom Präsidenten kontrolliert wird. Knapp zusammengefasst:
Übrigens: Zur Entlassung des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung braucht es keine Gegenzeichnung. 188.22.30.233 22:09, 4. Okt. 2010 (CEST)
- Es ist mir sehr wohl bewusst, dass die entlassung der BReg bzw. des BK keiner Gegenzeichnung bedarf. Kreisky hat eine Minderheitsregierung geführt. Punkt. Es ist ja interessant, dass hier eine "informelle" Koalition bestanden haben soll und dort dann nur der "formelle" Buchstabe der Verfassung zählt. Ich habe nie bezweifelt, dass Österreich eine Semipräsidialrepublik ist, aber eben eine mit Übergewicht auf der parlamentarischen Ebene. Warum das so ist, hat zB Mayer sehr einleuchtend in seiner Stellungnahme an den Österreich-Konvent dargelegt. Alles aus dem Buchstaben des B-VG ableitbar. Die BReg wird vom NR nicht bestätigt, sondern gedultet. Da besteht ein riesen Unterschied. Bedürfte die Regierung der Betsätigung durch den NR, wäre sie erst dadurch im Amt. Sie wird aber durch den BP ernannt. An der Bestellung einer BReg wirkt das Parlament in keinster Weise mit. Würde die neu bestellte BReg dem BP die Auflösung des NR vorschlagen, könnte dieser es anordnen, noch bevor der NR die BReg durch Misstrauensvotum entlassen könnte. Im Gegensatz zur Selbstauflösung, tritt bei der Auflösung durch den BP nämlich eine Parlamentslose Zeit ein, in der nur noch der ständige Unterausschuss des Hauptausschusses des NR tagungsfähig ist. Der Knackpunkt ist der, dass der BP auf Dauer nicht ohne bzw. gegen da Parlament regieren (lassen) kann und deshalb auf die Parlamentsmehrheit angewiesen ist (siehe näher Mayer). Das Ganze könnte sich zB mit einem Mehrheitswahlrecht ändern. Wenn es wahrscheinlich ist, dass eine Partei über eine Mehrheit im Parlament verfügt, mag das Amt des Staatsoberhauptes für die politische Führung interessanter wirken (siehe Frankreich). Und Realverfassung ist die Interpretation und Auslegung der Bundesverfassung durch das politische System (maßgeblich durch den VfGH). Im B-VG steht nichts von Versteinerungstheorie und kompetenzrechtlicher Akzessorität bei Materienverwandtschaft. Es steht dort auch nicht, was unter Grundprinzipien der BV iSd Art. 44 Abs. 3 B-VG zu verstehen ist (vgl.: Gesamtänderung der Bundesverfassung). Das ist alles reine Interpretation, die sich im politischen System widerspiegelt so wie der politische Verzicht des BP auf verfassungsrechtliche Möglichkeiten aus ebenso verfassungsrechtlichen Erwägungen --> Realverfassung.--Glorfindel Goldscheitel 03:29, 9. Okt. 2010 (CEST)
- Ist Ägypten nicht momentan eine militante Regierung? --217.248.179.33 21:43, 14. Apr. 2011 (CEST)
Polen
Moin, ich weiß, die Diskussion gab es schon mal, aber trotzdem: Polen ist in der Karte als parlamentarisch gekennzeichnet, obwohl es im Text ausdrücklich (analog zu Frankreich) als semipräsidentiell beschrieben wird. Eine Quelle sollte also geändert werden. --Gruß, SnowIsWhite 18:46, 6. Feb. 2012 (CET)
- Ich kenne das heutige Polen nur als semipräsidentielles System, aber die Grenzen zwischen den Systemen sind freilich fließend. --Bahrmatt 19:08, 6. Feb. 2012 (CET)
Abschnitt über den Weimarer Reichspräsidenten
In dem Abschnitt über das Weimarer System in Deutschland findet sich folgende Aussage:
Die Reichspräsidenten selbst sahen es am liebsten, wenn sich im Reichstag eine parlamentarische Mehrheit bildete, die eine Regierung unterstützen wollte. Diese setzte der Reichspräsident bevorzugt ein, denn er wollte nicht, dass die von ihm ernannte Regierung gleich bei der nächsten Reichstagssitzung gestürzt wird und nur noch geschäftsführend im Amt ist.
Diese Aussage erscheint mir doch reichlich theoretisch und weltfremd. Es gab in der Geschichte Weimars genau zwei Reichspräsidenten, von denen der erste überzeugter Demokrat war und auf den diese Aussage vielleicht zutrifft. Auf den zweiten Reichspräsidenten, der mit Demokratie nicht so wahnsinnig viel am Hut hatte, trifft das schon deutlich weniger zu (und falls man die beiden Personen, die nach 1933 noch die Aufgaben des Reichspräsidenten wahrnahmen, dazurechnet, dann trifft die Aussage auf diese beiden erst recht nicht zu). SchnitteUK (Diskussion) 19:30, 5. Jun. 2013 (CEST)
- Ich habe die unbelegte Aussage im Artikel entfernt. --Bahrmatt (Diskussion) 09:24, 8. Jun. 2013 (CEST)
...ist laut eigener Seite semipreräsidentiell, laut der Karte aber parlamentarisch. --Яedeemer 17:48, 20. Jan. 2014 (CET)
- Das ist ein "Problem", welches auf Commons zu diskutieren ist, da dort die Karte abgespeichert ist. Es gibt Wissenschaftler (und entsprechende Literatur,) die das Konzept Semipräsidentialismus nicht verwenden. Zudem ist - wie der Artikel ja sagt - die Abgrenzung oftmals strittig. Nach gängiger wissenschaftlicher Meinung ist jedoch Österreich als semipräsidentiell zu qualifizieren. Viele Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 18:09, 20. Jan. 2014 (CET)
Iran
Laut Benutzer:Jonas Steinhöfel ist der Iran ein Staat mit semipräsidentiellem Regierungssystem ("Infobox: Regierungsystem ist semipräsidentiell, da sich Präsident und Revolutionsführer die politische Macht teilen"). Trifft das zu? Die Weltkarte im Artikel sieht den Iran als Staat mit (voll-)präsidialem Regierungssystem. --Excolis (Diskussion) 16:33, 24. Feb. 2014 (CET)
- Nein, der Iran passt eben nicht in diese westliche Klassifikation. Das ist reine TF. Auf der Karte könnte ihn mal kemand grau färben.--Antemister (Diskussion) 21:14, 24. Feb. 2014 (CET)
--Iran --
Ist der Iran als Islamische Republik wirklich auf eine Präsidentale Republik zu reduzieren, wenn es so mächtige nicht gewählte Räte gibt? --Maxian D-C (Diskussion) 13:27, 20. Jun. 2014 (CEST)
- Nein, das iranische Regierungssystem passt nicht in diese Systematik. Da müsste mal einer die Karte ausbessern.--Antemister (Diskussion) 21:15, 20. Jun. 2014 (CEST)
Österreich
Auf dem angefügten Bild wird Österreich als parlamentarisches Regierungssystem abgebildet, aber laut Bundespräsident (Österreich) ist Österreich ein semipräsidentielles Regierungssystem. Was denn nun?--84.112.151.27 00:14, 25. Okt. 2014 (CEST)
- Ist eine häufig aufkommende Frage: Österreich ist ganz klar semipräsidentiell, aller spielt der Bundespräsident im Tagesgeschäft keine sonderlich bedeutende Rolle, und das politische System funktioniert mehr nach parlametarischen Prinzipien. Es gibt viele Politologen, die das Konzept des Semipräsidentialismus nicht benutzen, und entsprechende Staaten recht subjektiv als "parlamentarisch" bzw. "präsidentiell" bezeichnen, je nachdem wie sie meinen dass es besser passt.--Antemister (Diskussion) 10:42, 25. Okt. 2014 (CEST)
wieso...
sind die USA blau gefärbt, wenn sie laut diesem artikel gelb gefärbt sein müssten? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:A1B6:7A00:5981:8588:8BB1:19F8 (Diskussion | Beiträge) 22:36, 6. Nov. 2016 (CET))
- Im Artikel steht: "In einem Präsidialsystem [...] Das bekannteste Beispiel sind die USA." -- die USA sind also laut Artikel ein Präsidialsystem, kein Semipräsidentelles Regierungssystem. Viele Grüße -- Phil1881 (Diskussion) 00:37, 7. Nov. 2016 (CET)
Russland
Hallo, ich wurde von einem Leser mit Bezug auf Russland angesprochen. Die Einschätzung als semipräsidentiell sei doch nicht mehr haltbar. Ich habe da auch so meine Bauchschmerzen. Aber der Artikel erwähnt ja im weiteren durchaus den Unterschied von Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit. Vielleicht könnte das schon in der Einleitung deutlicher gemacht werden. Oder was meint ihr? Ziko (Diskussion) 15:43, 9. Apr. 2022 (CEST)
- Aber nicht ohne Belege aus der Fachliteratur. --Benatrevqre …?! 16:24, 12. Apr. 2022 (CEST)