Diskussion:Senat (Osmanisches Reich)
Keine Auflösung durch Abdülhamid II
[Quelltext bearbeiten]Was Abdülhamid II im Februar 1878 verfügte, war keine Auflösung des Parlaments (und erst recht keine der Meclisi Ayân, deren Mitglieder auf Lebenszeit ernannt waren), sondern dessen Schließung (kapatılma), die (hier vorzeitige) Beendigung der Sitzungsperiode des Parlaments und zwar beider Kammern, die gelegentlich auch zusammen tagten. In der Folge wurde das Parlament, das, wie damals, in manchen Staaten auch heute noch üblich, kein Selbstversammlungsrecht besaß einfach nicht mehr einberufen. Bei einer Auflösung des Parlaments wären Neuwahlen zur Abgeordnetenkammer die Folge gewesen. Es war im Grunde das gleiche Manöver, das im Herbst 2019 auch Boris Johnson im Zuge der Brexit-Verhandlungen versuchte, als er bei der Königin die Beurlaubung des Parlaments (hier aber nur für einige Wochen) durchsetzte. --Hajo-Muc (Diskussion) 11:01, 9. Mär. 2021 (CET)