Diskussion:Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
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Relevanz
[Quelltext bearbeiten]Welchen Grund gibt es, dieses Amt so ausführlich zu beschreiben und die anderen senatorischen Ämter nicht zu behandeln? Siehe auch Senat der Freien Hansestadt Bremen und Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Vergleich dazu. --House1630 (Diskussion) 00:46, 4. Mär. 2015 (CET)
- Die Frage ist keine nach der Relevanz dieses Amtes, sondern nur, wieso es die anderen Artikel (noch) nicht gibt.--Matthias Lorenz (Diskussion) 01:07, 4. Mär. 2015 (CET)
was ist vd?
[Quelltext bearbeiten]1959–1971: Ulrich Graf (vd), Senator für Justiz und Verfassung und Senator für kirchliche Angelegenheiten 1971–1979: Moritz Thape, (vd), Senator für Bildung und Senator für kirchliche Angelegenheiten 1979–1985: Hans Koschnick (ev.), (...) seit 2015: Carsten Sieling, (vd) Präsident des Senats und Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
VD →vertrauliche Dienstsache
oder
vd. ↔verdichtet
vd. ↔verdünnt
vd. ↔verschieden[e]
--129.69.140.138 18:25, 8. Jan. 2019 (CET)
- Bei der Kirchensteuer bedeutet "VD" nicht kirchensteuerpflichtig, weil konfessionslos/keiner Kirche angehörend. Da das bei Sieling so auch im WP-Artikel steht, kann eigentlich nur das gemeint sein.--Matthias Lorenz (Diskussion) 23:03, 8. Jan. 2019 (CET)