Diskussion:Sicherheitsbeauftragter
Sicherheitsbeauftragte können, müssen aber nicht schriftlich bestellt sein. -- 195.243.117.86 15:34, 8. Dez. 2008 (CET)
- Auf welchen der Sicherheitsbeauftragten bezieht sich Deine Aussage? Wenn Du den Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeitssicherheit meinst, ist Deine Aussage nicht korrekt. Die einschlägigen Gesetzes- und Vorschriftentexte sprechen zwar nur von "bestellen", der Arbeitgeber hat aber eine "Dokumentationspflicht". Im Rahmen einer "gerichtsfesten Organisation" kommt daher nur eine schriftliche Bestellung mit klar beschriebenen Aufgabenbereich in Frage. Mündliche Bestellungen, die im nachhinein nicht mehr nachvollziehbar sind, erfüllen nicht die Anforderung nach einer "gerichtsfesten Organisation". Im übrigen ist auch im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems eine schriftliche Bestellung erforderlich. --Taratonga 00:41, 9. Dez. 2008 (CET)
Ist "SiBe" nicht eher die Abkürzung für Sicherheitsbevollmächtigter? Frans Fowler 10:59, 9. Sep. 2009 (CEST)
- SiBe ist nach meinem Wissen keine "offizielle" Abkürzung für Sicherheitsbeauftragte, wird aber durchaus verwendet. Siehe hier und hier. Es ist nichts ungewöhnliches, dass ein Kürzel für mehrere Bedeutungen steht. --Taratonga 23:06, 9. Sep. 2009 (CEST)
Die einzige einigermaßen offizielle Abkürzung lautet Sibe. Weder im § 22 SGB VII (Gesetzesgrundlage Sibe in Deutschland) noch in der dieses Gesetz konkretisierenden DGUV Vorschrift 1 (§ 20) gibt es eine solche. Allerdings verwendet die Deutsche Gesetzliche Unfallversichrung (DGUV) als der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger auf ihrer entsprechenden Seite (http://www.dguv.de/fb-org/Sachgebiete/Sicherheitsbeauftragte/Aufgaben-der-Sicherheitsbeauftragten/index.jsp) die Abkürzung "Sibe". Weiterhin ist Sibe als Abkürzung analog zur Sifa zu sehen. Dieser Begriff hat sich mittlerweile für Fachkräfte für Arbeitssicherheit durchgesetzt. Ich rechne damit, dass sich die Abkürzung Sibe in Deutschland jetzt nach und nach überall (auch auf Wikipedia) durchsetzen wird (Sibe SGL, 8. Oktober 2015) (13:24, 8. Okt. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Seit wann gibt es Sicherheitsbeauftragte?
[Quelltext bearbeiten]Also, ich meine die nach §22 SGB VII. Das SGB VII gibt es seit 1996, aber ich weiß, dass es vorher auch schon Sicherheitsbeauftragte gegeben hat, da wohl nach §719 RVO (hatte gerade Unterlagen von 1981 in Händen). Aber seit wann es sie eben gibt, weiß ich nicht? Kann mir da jemand weiterhelfen? Dies wäre sehr nett. Vielen Dank im Voraus. Gruß --217.227.144.213 20:38, 7. Jul. 2010 (CEST)
- Sicherheitsbeauftragte wurden in Deutschland durch das Unfallversicherungsneuregelungsgesetz im Jahre 1963 eingeführt. Das UVNG regelte das Dritte Buch der Reichsversicherungsordnung völlig neu. Das Dritte Buch RVO ist dann 1996 in das SGB VII überführt worden. Im Vorfeld gab es zu dem § 719 übrigens eine interessante Diskussion in den Bundestagsausschüssen. Vielleicht sollte man im Artikel einen Abschnitt "Historisches" einbringen, der dann auch nachvollzieht, wie nach zehn Jahren Erfahrung mit den Sicherheitsbeauftragten die Fachkraft für Arbeitssicherheit 1973 eingeführt wurde.
- Der Link zum Bundesgesetzblatt enthält leider eckige Klammern. Wer trotzdem auf den hier erzeugten Link klickt, muss sich in der linken Spalte zu Bundesgesetzblatt Teil I > 1963 > Ausgabe 12 durchklicken: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl163s0241.pdf%27]__1410934200539
- --Mazankius (Diskussion) 08:31, 17. Sep. 2014 (CEST)
Der Vorläufer des Sicherheitsbeauftragten war in Deutschland (bzw. der BRD) der Unfallvertrauensmann. Bereits 1919 gab es eine Initiative, diese Person in $ 14a der damligen Normnal-Unfallverhütungsvorschrift aufzunehmen (Quelle: Die Berufsgenossenschaft Nr. 20 vom 31. Oktober 1919). In der DDR gabe es bereits 1955 Sicherheitsbeauftragte, die allerdings vergleichbar waren mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit. Dem später im Westen vorhandenen Sicherheitsbeauftragten entsprach in der DDR der Arbeitsschutzobmann, der ab 1958 gewerkschaftlicher Funktionär war (Qelle: Arbeitsschutz in der DDR: Kommunistische Durchdringung fachlicher Konzepte, Lutz Wienhold) (Sibe SGL, 08. Oktober 2015) (13:24, 8. Okt. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Sicherheitsbeauftragter nach DIN EN 15635
[Quelltext bearbeiten]In der DIN EN 15635 zur Regalprüfung wird z.T. auch von "Sicherheitsbeauftragten" gesprochen. Sollte dieser Punkt auch aufgenommen werden? Gruß --217.227.144.213 20:40, 7. Jul. 2010 (CEST)
Der in der Norm benannte Sicherheitsbeauftragte ist nicht der Sibe nach §22 SGB 7 bzw. §20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", sondern eine "für die Lagersicherheit verantwortliche Person". Die hier verwendete Bezeichnung "Sicherheitsbeauftragte" ist sehr unglücklich, weil es bei der Regalprüfung um Arbeitsschutz geht, der Sibe im Arbeitsschutz aber gerade eben keine verantwortliche Person ist. Bei der Überarbeitung der Norm wird der Name hoffentlich geändert. (Sibe SGL, 19.10.2015)
Singularregel und Gender
[Quelltext bearbeiten]Würde sich hier nicht die weibliche Form als Lemma besser machen? ;-) -- Tasma3197
Link ist tot
[Quelltext bearbeiten]Quelle 1 (DGUV) ist an der angegebenen URL nicht mehr verfügbar. Momentan funktionierender Link: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/1.pdf 2A00:C1A0:418E:5600:D97F:D58C:C6DB:2442 15:47, 25. Feb. 2018 (CET)