Diskussion:Softairwaffe/Archiv/1

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Waffe auf dem Bild

Ist die Waffe auf dem Bild nicht ein M4A1?

Nein, denn Classic Army führt die Modelle der M16A2-/M4-Serie unter der Bezeichnung M15(Ax). --ColdCut 23:46, 01. Jul. 2007 (CEST)

Österreichisches Recht

Laut Österreichischem Waffengesetz gibt es keine Regelung was das Führen von Airsoftwaffen (die in Ö als Spielzeug deklariert sind) betrifft. Habe das angemerkt. Ich finde es wichtig da aufzuklären, da viele nicht zu wissen scheinen, dass diese Altersregelung (zumindest in Österreich, weiß nicht wie's in D ist) nur den Erwerb betreffen, nicht aber Besitz oder Führen. --AZtec 12:28, 7. Aug. 2009 (CEST)

Grenzwerte

Hallo, im Artikel steht folgendes: " Das Waffengesetz findet auf Spielzeugschusswaffen mit einer Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule mit Ausnahme der oben genannten Vorschriften über Anscheinswaffen keine Anwendung."

Doch auch Waffen mit 0,3 Joule oder 0,2 Joule unterfallen noch dem Waffengesetz oder versteh ich das jetzt falsch? ...

"Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind und aus denen nur Geschosse mit einer niedrigeren Bewegungsenergie als 0,08 Joule verschossen werden können, sind vom Waffengesetz ausgenommen."

Dieses Zitat habe ich von der Seite [www.time4teen.com], die von der (Hessischen-)Polizei betrieben/unterstützt wird. -- Zubat2010 17:39, 2. Sep. 2009 (CEST)

Hallo Zubat2010, die Website ist veraltet, das steht da auch: "Hinweis: Im Zuge der Novellierung des Waffenrechts zum 1.4.2008 haben wesentliche Erläuterungen in dieser Broschüre in den Waffengruppen Anscheinswaffen, Softairwaffen und Messer ihre Richtigkeit verloren. Verwenden Sie die Inhalte der Broschüre deshalb bis zu ihrer Aktualisierung lediglich zur Anschauung und nicht zur rechtlichen Würdigung der dargestellten Waffen und Gegenstände." Ich habe mich hier mal einen Abend lang hingesetzt und die ganzen Sachen nachgeschlagen. Ich denke, die momentane Version des Artikels ist korrekt. Gruß, --Gnom 00:49, 3. Sep. 2009 (CEST)
"weniger als 0,5 Joule" ist trotzdem falsch, es muss "nicht mehr als" heißen, da sonst Waffen mit genau 0,5 J nicht mit eingeschlossen wären.--134.61.78.236 18:12, 9. Mär. 2010 (CET)
Ist korrigiert. --Gnom 19:00, 9. Mär. 2010 (CET)

Abkühlung bei Schussabgabe bzw. cool-down-effect

Im Artikel steht zur Abkühlung des Gases bei Schussabgabe: "Bei CO2 als Treibmittel tritt dieser Effekt nicht so stark und bei Druckluft überhaupt nicht auf." Warum soll bei Druckluft kein Joule-Thompson-Effekt auftreten?--JenniferHailey 14:42, 10. Mär. 2010 (CET)

physik....in der regel bestehen die gase zum nachfuellen aus einer propan-butan mischung. daneben gibt es co2 kapseln und eben druckluft. jetzt beachte die eigenschaften dieser drei gase bzw. gasmischung und deren inversionstemperatur und lies dann hier --> Joule-Thomson-Effekt und im zweifelsfall im artikel Thermodynamik. in beiden artikeln findest du die antwort auf deine frage. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 20:48, 10. Mär. 2010 (CET)
Ich hab die Antwort auf meine Frage nicht gefunden, im Joule-Thomson-Effekt Artikel steht, dass die Inversionstemperatur von Luft bei 450°C liegt.--JenniferHailey 23:16, 10. Mär. 2010 (CET)
ich tendiere zu WP:Wikipedia_ist_kein_…#.28Pseudo-.29Wissenschaft punkt 5 ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:d  -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 10:08, 11. Mär. 2010 (CET)
Und was soll mir das jetzt sagen? Die Inversionstemperatur von Sauerstoff liegt bei 450°C, damit deutlich über Raumtemperatur, womit beim Joule-Thompsen Effekt eine Abkühlung auftritt.--JenniferHailey 13:28, 11. Mär. 2010 (CET)

auch wenn hier keiner ueber die physikalischen grundlagen mit dir diskutiert, heisst das nicht, dass du im artikel, ohne einen konsens zu finden, den betreffenden satz loeschst. bitte im vorfeld einen konsens finden, im zweifelsfall mit einer dritten meinung. physikalisch mag es hier unklarheiten geben, die erfahrung der spieler mit dem cool-down-effect bestaetigt aber diesen satz. vll sollte hier mal genau beschrieben werden um was es geht und was die einzelnen gase fuer eine auswirkungen auf die waffen haben. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 18:15, 14. Mär. 2010 (CET)

Hop Up

Dieser Effekt wird Magnus Effekt genannt (http://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_Effekt) - vielleicht kann das ja jemand hinzugfuegen. Gruss Tobias (nicht signierter Beitrag von 71.62.122.91 (Diskussion) 03:37, 11. Feb. 2011 (CET))

Beiträge ohne überschriften

"Airsoftguns sind in der Lage, Plastikkugeln von 6 mm Durchmesser zu verschießen (seltener auch 8 oder 9 mm)"

-> 9mm ?!? Hat dafür jemand einen Beleg, ist mir vollkommen neu! --84.58.80.136 18:13, 13. Feb. 2008 (CET)

-> Sofern sich niemand meldet werde ich es ich es editieren.


0,29g BBs hinzugefügt, Beschreibung zu den 0,43 war unpassend: "schiessen auf Menschen", Airsoft ist sowieso schon in einem schlechten Licht, da sollten wir nicht noch nachhelfen :) - Siggibruder Member of www.airsoftaustria.com

Warum bitte "fälschlicherweise Softair"???? Das ist eine ältere Bezeichnung und sicherlich nicht falsch. Sie wird nur kaum mehr verwendet!

In Deutschland scheint sich der Begriff Softair durchzusetzen. Google liefert für Deutschland 293000 Treffer für Airsoft und 1,35 Mio. für Softair. International ist Airsoft gebräuchlicher. Wobei zu beachten ist, das unter diesen Begriff, vor allem in den USA, auch Schussstärkere Luftdruckwaffen geführt werden. (07.03.2008)

= benutzer SoftAirSoft

WICHTIGE INFO: Achtung: Laut Aussage eines Polizeibeamten (Herr Hüttner, Dienststelle Bad-Kreuznach in RLP, Zimmer 401) wurde der Feststellungsbescheid des BKA aufgehoben! Sollte dies wahr sein, sind auch Waffen ab 0,08 Joule Waffenscheinpflichtig, wenn diese in der Öffentlichkeit geführt werden wollen! Bitte diesen Absatz bis zur entgültigen Klärung online lassen!!! dis is aba nur wenn du mit der softair auf der straße rumrennen willst Wiebitte??? wenn du keinen waffenshein hast musst du die softair in nem verschlossenen rucksack oder einer anderen tasche transportieren (in der öffentlichkeit) (nicht signierter Beitrag von 92.75.39.78 (Diskussion) 16:22, 6. Apr. 2011 (CEST)) Auf der Homepage des BKA ist dieser Bescheid weiterhin veröffentlicht, also dürfte er noch gültig sein! http://bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheid_spielzeugwaffen_energie.pdf 84.147.215.179 13:28, 28. Jul 2006 (CEST)


Im Artikel wird an einigen stellen von "tuning" gesprochen. Afaik dürfen Modifikationen an Softairs (ich ziehe diese Bezeichnung vor) nur vom Büchsenmacher vorgenommen werden (zumindest in Deutschland). Das gillt sogar für das Anbringen von Optics (Zielfernrohre). Auch muss nach jeder Modifikation die Schussenergie neu geprüft werden. Sollte vieleicht jemand nachtragen - man will schlieslich niemanden zu Straftaten verleiten. (Quelle meiner Info: softairforum.de) Wikime 16:03, 15. Mai 2006 (CEST)

Nur für Änderungen an waffenrechtlich relevanten Teilen muß man zum Büma - ein Zielfernrohr, ein Vordergriff etc. dürfen selbstverständlich auch vom Besitzer angebracht werden --Juergen Nieveler 13:50, 15. Feb. 2008 (CET)

Ja, wobei Lampen, Laser und teilw. Nachtsichgeräte an Waffen, verboten sind.

Wobei aber hier nicht nur das montieren von Lampen, Lasern etc. an Waffen verboten ist - die Gegenstände SELBST sind schon verboten, sobald sie über eine Montage verfügen die zur Anbringung an eine Waffe gedacht ist, der Besitz alleine ist schon strafbar. --Juergen Nieveler 14:22, 7. Mär. 2008 (CET)

Begriffsbestimmung "BB": BB steht definitiv für "Ball Bearing", siehe hier: http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=3847

Wirklich eindeutig geht aus dem Forum-Thread ja nicht hervor welcher Begriff nun tatäschlich "amtlich" ist, vieleicht sollte man das bei einem der Hersteller mal erfragen. Ich werd' in den nächsten Tagen mal ne' E-Mail an 2-3 hersteller rausschicken und die entsprechenden antworten dieser Diskussion hier hinzufügen. Rein intuitiv tendiere ich allerdings auch zu "Ball Bearing" Wikime
Der englische Artikel zu "BB Gun" enthält auch einen Abschnitt dazu, der ist allerdings nicht ganz schlüssig - da kommt sowohl Ball Bearing drin vor als auch die (ebenfalls logische) Erklärung, das BB eine Größenangabe bei Schroten wäre. "Baby Bullet" würde ich jedoch ausschließen, da "BB" anscheinend schon im 19. Jhd ein gebräuchlicher Begriff war - "Baby" passt nicht so ganz in die damalige Zeit, das hört sich eher nach 1960ern an. --Juergen Nieveler 11:26, 30. Mai 2006 (CEST)
Wie versprochen habe ich 3 Fachhändler wegen der Abkürzung BB angeschrieben (Hersteller konnte ich im Netz leider nicht finden), einer hat geantwortet - "Die ursprüngliche Bedeutung war wohl "Ball Bearing", da der Herstellungsprozess der Kugeln für Kugellager und für Airsoft-Kugeln ähnlich ist. Ich habe aber kein Problem damit, wenn Sie einen anderen Begriff verwenden." - Der eine von 3 angeschriebenen Händlern der geantwortet hat kam von airsofthardware.de - darf man an dieser Stelle ruhig mal erwähnen find' ich. Die bezeichnung "Baby Bullet" halte ich mitlerweile für eine schwachsinnige Neuschöpfung der neuzeit, bin der Meinung man sollte "Ball Bearing" als offiziellen Begriff verwenden und die Bezeichnung "Baby Bullet" im Artikel nur am Rande als "Urban-Myth"-ähnlich erwähnen. Wikime
Na ja, der englische Artikel zu "BB Gun" ist meiner Meinung nach sehr eindeutig: "While it is often stated that "BB" stands for "ball bearing", this is not the case. The original BB guns used the BB sized lead shotgun shot, midway between B and BBB size. BB shot was nominally ." Also ein klares Votum für die Schrotkugelgröße. Auch die Seite des "Rogers Daisy Airgun Museum" (www.daisymuseum.com), ein Museum über den ersten Hersteller von Airguns, gibt diese Erklärung an :"In the early days of air rifles, shot tubes were sized to utilize lead drop shot that was approximately .180 inches in diameter; a size referred to as “BB”, hence the name 'BB gun'." Ich würde also stark dafür plädieren den Artikel zu ändern anstatt sich auf Aussagen der Art "die ursprüngliche Bedeutung war wohl" zu berufen.
Ich habe das jetzt entsprechend korrigiert. Siehe auch Bruno Brukner: "Die Lufpistole", Journal Verlag 2000, S. 122. --
Kleiner Kompromissvorschlag meinerseits. Da anscheinend nicht eindeutig geklärt werden kann, welche Version denn nun den Tatsachen entspricht, in der Szene selbst die Meinungen divergieren und sogar die Erklärung mit 'baby bullet' öfter auftaucht, sollten eher alle Möglichkeiten erwähnung finden bis sich eine Version als tatsächliche Übersetzung herauskristallisiert oder definitiv als Erklärung ausgeschlossen werden kann. Sich an dieser Stelle in einen Edit-War zu verlaufen, kann nicht Sinn der Sache sein. An der Formulierung kann sicherlich noch gefeilt werden. --ColdCut 00:31, 9. Okt. 2007 (CEST)

BB wird in der "Softairszene" 2007-2008 mit Baby Bullet übersetzt. Ein Heranziehen der Bezeichnung der Kugellagerkugel oder Schrotgrößen ist möglicherweise wegen der Ähnlichkeit möglich, aber nicht sinnvoll. Denn eindeutig sind die Softair Kugeln nicht für Kugellager zu gebrauchen und für Schrot nicht "erlaubt". Baby Bullet ist relativ eindeutig und wird von den meisten Produzenten und Softairgeschäften, die das Zeug herstellen oder anbieten, auch so verwendet.

Weder sollen sie für Kugellager zu gebrauchen sein noch als Schrotmunition fungieren. Diese Verwendungsarten waren es aber letztlich, welche den heutigen BB's ihre ursprüngliche Bezeichnung verliehen. --ColdCut 03:48, 4. Mär. 2008 (CET)
Auch wenn hundert Händler was falsches verbreiten wird es dadurch nicht richtig ;-)
Wie die "Szene" etwas nennt ist außerdem für einen Lexikoneintrag nur bedingt relevant - Wikipedia ist kein Slangwörterbuch --Juergen Nieveler 11:42, 4. Mär. 2008 (CET)

Es gibt keine Beweise das Kugellager oder Schrotmunition (welches von beiden jetzt) als Namensgeber für die Plastik BB´s dienten. Vielmehr hat irgend jemand nach der Bedeutung gefragt und hunderte Leute haben mögliche Erklärungen gefunden. Ich denke der erste der BB´s für Softair hergestellt und verkauft hat, hat die Bedeutung von BB für die Szene definiert. Wenn ich BB benutze, dann BabyBullets, weil nur so eine eindeutige Zuordnung zu Softair möglich ist. Alles andere ist Provisorium und im üertragenen Sinne gebraucht. Und die sogenannte Szene ist der "Fachbereich" für Softair. Schlieslich werden Begriffe nicht von Sprachforschern geprägt, nach denen sich Wissenschaftler oder Sportler zu richten hätten, sondern von den Protagonisten einer "Szene". Wer von den Softairerfindern (vor allem in Japan) kannte und kennt heute die englischen Begriffe für Kugellager und Maßeinheiten für Schrot? Nur was man kennt, kann man auch verwenden. Nachträgliche Erklärungsversuche sind wenig sinnvoll, weil eben der Ursprung niemals einer Person oder Firma zugeordnet werden kann. Der Hinweis auf die BB Guns von Daisy trifft nicht. Hierbei handelt es sich 1. nicht um Softairs (oder Airsoft, sondern um Luftdruck) und 2. um eine Bezeichnung für eine Klasse von Waffen, angelehnt an die benutzte Kalibergröße! übrigens etwa 4,5 Millimeter und neben unseren Plastik BB,s immer noch im Handel und in Deutschland Rundkugeln oder Punktkugeln genannt. Wenn wir diese nicht BB nennen, warum dann die Plastikugeln, die eindeutig eine andere Herkunft und ein anderes Kaliber haben?

In den 50er und 60er Jahren gab es für BB nur eine allgemeinverbindliche Bedeutung, wie jeder weis, Brigitte Bardot!

Dann liefere einen Quellennachweis, wann welche Person den Begriff baby bullet als Bedeutung für die Abkürzung BB geprägt hat und der Artikel wird entsprechend geändert. Bis dahin bleibt unklar, was nun die genaue Bedeutung darstellt und der Artikel wird weiterhin die möglichen Erklärungen aufzeigen. --ColdCut 17:53, 4. Mär. 2008 (CET)

Ich habe kein Problem damit, dass Unklarheiten aufgezeigt werden. Gebe aber zu bedenken, dass wenn es nach dem Erfinder des Flugzeuges geht, wir heute Luftapperat sagen würden oder Himmelsapperat. Die Bedeutung wird von einem Übereinkommen der Vertreter der Szene geprägt. Es spielt keine Rolle was ein Professor für Sprache oder Waffenexperte meinen, nur die allegmein gebräuchliche Verwendung ist massgebend. Es darf gerne über Herkunft des Begriffes spekuliert werden, aber lernen sollte man, das es "jetzt" BabyBullet heist. Ansonsten blamiert man sich bei den "Experten". Ich kenne kein Softairforum in Deutschland wo man mit BB Kugellagerkugeln oder Schrotmunition verbindet. Obwohl auch extra schwere Kugellagerkugeln aus Stahl für Softairs angeboten werden . Was ich aber eher als Witz für ansehe, weil nicht wirklilch nützlich.

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Lauffarbe

Weis jemand nach welchen Kriterien die Farbe des Laufs einer Airsoft Waffe bestimmt wird?--Dante839 15:56, 29. Jan. 2007 (CET)

In Deutschland nach der Farbe beim Original - hierzulande ist bisher die Orangefarbene Mündung nicht vorgschrieben --Juergen Nieveler 13:33, 30. Jan. 2007 (CET)
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"Munition" nach Airsoft-Prinzip (Farbfüllung) mit deutlich größerem Kaliber (ca 18-20mm)?

Ich war neulich an einer Straßenbahn-Haltestelle, dort hatte jemand den Fahrkartenautomat mit einer sonderbaren orangefarbenen Substanz (leicht viskose Farbe) beschmiert. Während ich auf die Bahn wartete, sah ich, dass in der Umgebung (Haltestelle und Gleisbett) sonderbare kugelförmige Kapseln herumlagen, je mehr ich mich umsah, umso mehr fand ich. Einige waren zerbrochen / aufgeplatzt /zerquetscht und dort trat genau diese orangefarbene "Sauce" aus, die auch an dem Automat war, sie stammte offensichtlich aus diesen Kapseln. Die Kugeln hatten keinesfalls einen Durchmesser von nur 6 mm sondern ca. 18-20 mm, die eine Kugelhälfte war dunkelbraun oder dunkerot (es war abends und die Beleuchtung schwach) die andere Hälfte schien duchsichtig, auch einige intakte Kugeln waren zu sehen, bei denen der transparente Teil dann entsprechend der Farbfüllung orange aussah. Ich hatte sowas noch nie gesehen, es kam mir dubios vor, so dass ich mich hartnäckig fragte, was das ist (Kosmetikprodukt? Scherzartikel? Oder was Gefährliches?). Einige andere Fahrgäste, denen ich das zeigte, konnten sich auch keinen Reim darauf machen. Bei Internet-Recherchen kamm ich heute (durch "Kapsel-Kugel-Orange"-Suche) auf diesen Softair-Bereich und seine Munition (womit ich nichts zu tun habe, hatte von all dem nur entfernt gehört).

Kann das etwas aus diesem Bereich sein, oder was sonst? Danke

Das wird Paintball-Munition gewesen sein, das sind Gelatinekugeln die mit einer ungiftigen Farbe gefüllt sind. Paintball-Markierer sind prinzipiell ähnlich aufgebaut wie Airsoft-Waffen, aber halt mit einem größeren Kaliber (0,43 Zoll bzw. 0,67 Zoll Durchmesser).Im Airsoftbereich sind Farbkugeln eher unüblich, weil die zu oft im Lauf platzen und die Waffe versauen (oder alternativ auch im Ziel nicht platzen) --Juergen Nieveler 12:10, 5. Mär. 2007 (CET)


Hallo Jürgen,

danke für den Beitrag, ich bin mir nun recht sicher, dass es das ist, besonderes wenn die Dinger aus Gelatine sind, denn die Oberfläche sah in der Tat so aus, wie die von Gelatine oder Stärke Kapseln der Medikamente. Ich dachte auch an Kosmetik (Färbemittel) oder an Aromakapseln aus der Nahrungsmittelindustrie, nun weiß ich es besser.

Interessant zu erfahren, dass bei diesem Farbkugelschießen wie du sagst oft gar keine Farbkugeln verwendet werden. Ist diese Farbe aus Klamotten einigermaßen auswaschbar? Ich hab zwar nix angefasst, aber wenn hier in der Gegend mit sowas herumgeschossen wird (illegal im Wald?) dann könnte ich damit ja auch zu tun bekommen, bin oft mit dem Rad im Wald, auch im Dunkeln.

Von mir aus können andere tun und lassen was sie wollen (Spiele, Sport...) solange sie damit keinen anderen belästigen oder schädigen.

Das Aufkommen von Spielzeugwaffen, die aus der Ferne, zunehemend aber auch aus der Nähe echten automatischen Waffen (mit ihrer verheerenden Wirkung) im Aussehen gleichen sehe ich sehr kritisch, damit kann viel Übel angerichtet werden! Die Dinger müssten Neon-Popfarben haben wie Wasser-Pumpguns um Missverständnisse zu verhindern.

Früher gab es in Deutschland sowas wie ein "Ähnlichkeitsverbot" weswegen z.B. die Westernpistolen an Fastnacht bunt sein mussten, durch EU-Vereinheitlichungen wurde das glaube ich aufgehoben?

Mit den Farbkugeln kenne ich mich nicht so aus, ich bin kein Paintballer sondern schieße lieber mit Kunstoff (6mm) oder Blei (4,5mm) auf Zielscheiben. Das kann man bequem im eigenen Keller, ohne irgendwo mit Waffen rumrennen und alte Omas erschrecken zu müssen :-)
Der "Anscheinsparagraph" ist nicht durch die EU gekippt worden, sondern bei der letzten Waffenrechtsänderung rausgeflogen, bei der neben den ganzen Verschärfungen auch ein paar unsinnige Regelungen geändert wurden, ausnahmsweise mal zum Guten (z.B. sind jetzt Schalldämpfer für freie Luftgewehre/pistolen erlaubt). Der Anscheinsparagraph sollte verhindern, das "Zivilisten" Waffen haben durften die aussahen wie Militärwaffen - was aber vollkommener Schwachsinn war, denn ob man von einer Kugel aus einem schwarzen Sturmgewehr, einer edlen Jagdbüchse mit Nußbaumschaft mit Gravierung (passend zur Wohnzimmergarnitur!!1elf!) oder einer rosa/neongelb-gestreiften Pistole getroffen wird, tot ist tot.
Der Anscheinsparagraph war übrigens ein Kind der Terroristenangst der 70er - die RAF verwendete gerne Kleinkaliber-Halbautomaten von Landmann, die zufällig ähnlich aussahen wie eine UZI. Daraufhin haben sich deutsche Behördenvertreter gedacht "Sieht gefährlich aus, ist gefährlich, also alles was gefährlich aussieht verbieten"... --Juergen Nieveler 19:45, 5. Mär. 2007 (CET)
Das neue Waffenrecht, ab 01.04.2008 wohl gültig, wird Airsoft und ähnliches wieder mit einem Führungsverbot belegen. DH. Kinder und Erwachsene dürfen diese "Spielzeuge" auf keinen Fall in der Öffentlichkeit zur Schau stellen (Transportieren ist unter Auflagen erlaubt)
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Verkauf ab 14

Man möge mich korrigieren, aber durch den Feststellungsbescheid sind Airsofts unter 0,5J als Spielzeug eingestuft, dementsprechend ist der Verkauf ab 14 nicht waffenrechtlich begründet, sondern lediglich durch den Taschengeld-Paragraphen... --Juergen Nieveler 21:34, 30. Mär. 2007 (CEST) Auch hier wird ab 01.04.2008 eine eindeutige Regelung erfolgen und Airsoft bis 0,5 Joule als Spielzeug einordnen. Die Anscheinsregelung soll aber den "Missbrauch" verhindern.

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Berichte in den Medien

Da es sich hier um eine Enzyklopädie handelt, sollte auch dieser Artikel wertfrei geschrieben werden. Dass die Berichterstattung in den Medien häufig sehr oberflächlich ist, ist unstrittig. Dass "maßlos übertrieben" wird, ist für mich eine persönliche Einschätzung, aber keine Tatsache.


Also, ich würde die "maßlose übertreibung" in den Medein nicht als persönliche Einschätzung, sondern als Tatsache deklarieren. In den Medien gelten SoftAirs als quasi lebensgefährlich und deren Besitzer sind generell potentielle Amokläufer. Bei jedem dato ausgeführtem Amoklauf wurde mehrmals verdeutlicht, dass der Täter eine SoftAir zu Hause habe, was den mediengläubigen Menschen glauben lässt:"Mensch, was sind das für Leute..." ohne zu Wissen, dass ihre eigenen Enkel womöglich auch im Besitz dieser gerätschaften sind. Also: Werteinschätzung hin oder her, aber was die Medien abziehen ist de maßlose Übertreibung. Mfg --91.4.46.110 23:20, 28. Nov. 2007 (CET)

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unbelegtes und POV

ich lagere hier den POV aus dem artikel aus den ich grade entfernt habe. wer es wieder rein haben moechte moege es bitte vorher nach WP:NPOV umformulieren.

  • da ihre einfache Bauweise und die einfachen Komponenten sie günstig in der Herstellung machen. Aus diesem Grunde sind sie auch als Kinderspielzeug an vielen Ständen an Jahrmärkten günstig zu kaufen. Für den Gebrauch in Airsoftspielen sind diese Billig-Modelle weniger geeignet, da sie automatischen elektrischen Airsoftguns in der Feuerrate unterlegen sind.
  • Diese Präzisionsairsoftguns eignen sich im Spiel für die Rolle des Präzisionsschützen.
  • und bieten außergewöhnlich hohe Genauigkeit und Reichweiten von bis zu 70 Metern (effektiv etwa 50 Meter).
  • Einer der Gründe dafür ist der hohe Preis von R-12.
  • Der Schütze war so zu einer Pause gezwungen, in der sich die Airsoftgun wieder an die Raumtemperatur anpassen konnte.
  • Dieses System wird vor allem bei Gas-Präzisionsgewehren genutzt, da es einen guten Kompromiss zwischen Schussstärke und Preis darstellt. Hier sei zum Beispiel die Tanaka M700 Serie zu erwähnen die von vielen Airsoft-Fans als die erste Wahl für Airsoft-Präzisionsschützen gilt.
  • , allerdings konnten sie sich noch nicht durchsetzen, da die elektrische Mehrbelastung die Lebenszeit vieler Geräte stark verkürzt. Deshalb kommen solche Akkus nur für Waffen in Frage, die zwecks besserer Haltbarkeit aufgerüstet sind. Außerdem schrecken die hohen Preise, die Notwendigkeit ein spezielles Ladegerät zu benutzen und die hohe Störanfälligkeit der Akkus noch viele Nutzer ab
  • Letztere werden vor allem in Präzisionsgewehren verwendet.
  • Um die schweren 0,85-g-BBs passabel anzutreiben, wird eine sehr starke Airsoftgun benötigt.
  • diese ist heute sehr schwer zu finden und deshalb sehr teuer.
  • Bei der Applikation eines derartigen Speed-Tunings an einer Airsoftgun von Tokyo Marui sollten die serienmäßigen Gears (Getrieberäder) durch stärkere ersetzt werden, da erstere der höheren Belastung eventuell nicht standhalten und beschädigt werden können.
  • Dies kann jedoch auch zum Vorteil des Schützen benutzt werden um zum Beispiel Seitenwind auszugleichen, indem man die Airsoftgun je nach Windstärke mehr oder weniger stark gegen die Windrichtung neigt. Geübte Schützen könnten auf diese Weise sogar verdeckte Ziele Treffen.
  • Nachteil: man ist auf dieses Gewicht festgelegt,

--♠κÑØ∈®ζ 20:00, 8. Mär. 2009 (CET)

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Feststellungsbeschluss

EU-Spielzeugrichtlinien sehen die Grenze allerdings bei unter 0,5 J, weshalb das Bundesministerium des Inneren (BMI) eine "Kriminalisierung deutscher Kinderzimmer", durch das WaffG, erkannte. Deshalb wurde das Bundeskriminalamt (BKA) damit beauftragt einen Feststellungsbescheid zu erstellen, wodurch die Festlegung der Mündungsenergie von 0,08J auf 0,5J, bis zur Änderung des WaffG, anhebt. Mit diesem Feststellungsbescheid vom 18.06.04 wurde die Mündungsenergiegrenze für Geschossspielzeug auf 0,5J gesetzt und der Handel einigte sich selbstständig auf eine Altersgrenze zum Erwerb solcher AS-Waffen ab 14 Jahren. AS-Waffen unter der 0,5J Grenze werden somit nach jetziger Rechtsauffassung nicht Waffenrechtlich erfasst und sind frei erhältlich. D.h. man darf diese frei kaufen, mit sich führen und sogar in der Öffentlichkeit damit spielen.
Kann ich bitte mal einen Link auf den Originaltext dieses Feststellungsbeschlusses haben? Und welche Richtlinie ist gemeint? --Gnom 22:25, 19. Apr. 2009 (CEST)
--> feststellungsbescheid vom bka, siehe zu dem thema auch hier -- κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 09:02, 20. Apr. 2009 (CEST)
Der Feststellungsbeschluss war rechtswidrig [1], er gilt nicht mehr. Das Waffengesetz wurde deshalb reformiert [2] (zuletzt am 26. März 2008), die Schwelle von 0,08 Joule gibt es im Gesetz nicht mehr. Ich hab den Absatz noch einmal neu formuliert, er müsste jetzt noch verständlicher und eindeutiger sein. Diese "Rechtsauffassungen", die du da immer verlinkst, gefallen mir nicht: Die Formulierung "Rechtsauffassung" zeigt, dass der Text von Leuten geschrieben wurde, die von Jura offenbar keine Ahnung haben. Kannst du mir einen Link auf den Text dieser "Einigung" mit dem Handel geben? --Gnom 13:59, 20. Apr. 2009 (CEST)
ist ok, denn es ist ja nicht meine rechtsauffassung. ich habs euch bloss verlinkt. irgendwelche texte hinsichtlich einer einigung im handel kenne ich nicht und habe ich auch nicht. musst du mal abwarten ob die ip oder jemand anders da was hat -- κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 14:04, 20. Apr. 2009 (CEST)
gut uebrigens das du dir die muehe gemacht hast das zweite schreiben mal rauszusuchen. sehr gut, weiter so! ;o)) der letzte satz ist uebrigens mal ne ansage, leider lassen andere bereiche sowas meist vermissen --> Angesichts knapper personeller Ressourcen sollten wir uns bei der Bekämpfung der Waffen-kriminalität auf Bereiche konzentrieren, die auch die innere Sicherheit steigern. -- κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 14:15, 20. Apr. 2009 (CEST)
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Neu eingefügter Absatz erledigtErledigt

Um dem ewigen Revertieren ein Ende zu setzen bitte hier Argumente vorbringen, weshalb der von IP eingefügte Absatz wieder aus dem Artikel entfernt werden sollte. Für den Fall, dass keine hinreichenden Gründe vorgebracht werden (können), verbleibt die Einfügung im Artikel bzw. wird nötigenfalls abgeändert.--ColdCut 23:09, 9. Mai 2009 (CEST)

Ich habe nicht revertiert, sondern den doppelt eingefügten Absatz angemessen auf die beiden Artikel verteilt. Deine beiden inhaltlich unbegründeten Reverts sind meiner Ansicht nach Vandalismus. Ich weiß nicht mehr, was ich jetzt noch sagen soll. --Gnom 04:22, 10. Mai 2009 (CEST)
Dann hat sich die Sache ja erledigt.--ColdCut 11:35, 10. Mai 2009 (CEST)
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Revert Coldcut 14.5.

So, ColdCut, bitte begründe deinen Revert. --Gnom 23:09, 14. Mai 2009 (CEST)

Keine Verbesserung des Artikels.--ColdCut 07:52, 15. Mai 2009 (CEST)
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Rechtliche Situation in Deutschland

Im Artikel steht, dass Anscheinswaffen nur ungeladen transportiert werden dürfen, das stimmt nur für Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 J. Denn auf Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 J ist §12 WaffG nicht anzuwenden.

Ist korrigiert. --Gnom 19:00, 9. Mär. 2010 (CET)
ich habs mal wieder ergaenzt, denn das softairwaffen ueber 0,5 joule nur ungeladen und getrennt von ihrer munition transportiert werden duerfen, ist schon ein sehr wichtiger punkt. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 10:40, 10. Mär. 2010 (CET)

Daraus ergibt sich auch, dass Anscheinswaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 J nicht mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers geführt werden dürfen.

Was meinst du damit? --Gnom 19:00, 9. Mär. 2010 (CET)
anscheinswaffen duerfen, unabhaengig von der geschossenergie (zumindest beim hier behandelten thema softair), ausserhalb der oeffentlichkeit z.b. in meinem wohnzimmer oder auch in meinem garten grundsaetzlich gefuehrt werden, dies gilt auch fuer fremde grundstuecke mit einwilligung des besitzers. stichwort: befriedete besitztümer. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 10:40, 10. Mär. 2010 (CET)

Der Satz, dass Anscheinswaffen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, ist damit falsch. Anscheinswaffen dürfen generell, mit den Ausnahmen in §42a Abs 2 WaffG, nicht geführt werden.--134.61.78.236 17:53, 9. Mär. 2010 (CET)

"Führen" im Sinne des Waffengesetzes meint doch "in der Öffentlichkeit führen", oder? --Gnom 19:00, 9. Mär. 2010 (CET)
fuehren ist definiert im waffg. es gibt auch ein fuehren ausserhalb der oeffentlichkeit. in §42a Abs 3 wird berechtigtes interesse dargestellt. die dort dargestellten ausnahmen und die damit einhergehenden veranstaltungen, koennen so oder so nur mit genehmigung und in bestimmten raeumlich begrenzten gebieten stattfinden. sei es nun ein gebaeude, schiessstand, offenes schiessgelaende oder eine jahrmarktsschiessbude. nach §42a Abs 3 und auf bzw. in vorgenannten einrichtungen ist ein fuehren damit natuerlich erlaubt. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 10:40, 10. Mär. 2010 (CET)


wobei mir grade einfaellt das "Führen" in privaten Wohn- oder in Betriebsbereichen oder aber auf befriedeten grundstuecken per definition eh kein fuehren ist. nennen wir es einfach rumtragen und benutzen ;)) nein natuerlich nicht... -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 10:44, 10. Mär. 2010 (CET)


Anscheinswaffen unter 0,5 J Geschossenergie dürfen nicht geführt werden, mit den Ausnahmen in 42a, der Begriff des Führens schließt das bei sich Tragen auf fremdem Grundstück mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers nicht aus.
richtig -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 21:00, 10. Mär. 2010 (CET)
Für freie Waffen 0,5J-7,5J wird diese Ausnahme in §12 Abs 3 WaffG erteilt.
§12 Abs 3 WaffG ist aber auf Anscheinswaffen unter 0,5J Bewegungsenergie nicht anzuwenden, daher dürfen diese auch mit Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht auf fremden Grundstücken geführt werden.
falsch, denn merke, wie ich oben schon schrieb: "Führen" ist in privaten Wohn- oder in Betriebsbereichen oder aber auf befriedeten grundstuecken per definition kein "Führen" im rechtlichen sinne bzw. nach dem waffg. dabei ist es irrelevant ob eigenes grundstueck oder anderes befriedetes besitztum. die genehmigung des eigentuemers vorrausgesetzt. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 21:00, 10. Mär. 2010 (CET)
Das ist nicht falsch. Deine Definition von Führen ist falsch.
Nach Anlage 1 Abschnitt 2: 4. WaffG "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt," --JenniferHailey 23:17, 10. Mär. 2010 (CET)
aha und was ist der unterschied zwischen dem was ich oben geschrieben habe und deinem zitat? vll liest du erst, verdaust das und schreibst dann. innerhalb "...der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte..." "Führe" ich ueberhaupt nichts. das sagte ich oben, das sagt das waffg. und das zitierst du hier. wo ist dein problem bzw. was verstehst du nicht? falls du des diskutierens willen nun wieder zum thema eigenes oder fremdes grundstueck kommst, zitier ich fuer dich in weiser voraussicht schonmal hier: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 09:53, 11. Mär. 2010 (CET)
Das ist aber ein Zitat aus §12, der nach Anlage 2 Abschnitt 3: Unterabschnitt 2: 1. WaffG für Waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule keine Anwendung findet.--JenniferHailey 13:18, 11. Mär. 2010 (CET)
Das bei sich Tragen auf dem EIGENEN befriedeten Grundstück ist kein Führen.
richtig, sogar benutzen duerfte ich sie, sofern die geschosse das grundstueck nicht verlassen koennen. und ja das gilt auch auf allen anderen befriedeten grundstuecken mit einwilligung des besitzers/eigentuemers. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 21:00, 10. Mär. 2010 (CET)
Ein Berechtigtes Intresse nach §42a Abs 3 WaffG ist für Anscheinswaffen nicht möglich, Abs 3 bezieht sich nur auf das Führen von Gegenständen nach Absatz 1 Nr. 2 und 3.--JenniferHailey 13:20, 10. Mär. 2010 (CET)
am ende ist diese disk eh mittlerweile unnoetig, da ich oben in meinem nachtrag kurz geschrieben hab, wie fuehren definiert ist. -- 172.0.0.1 ※localhorst※ 21:00, 10. Mär. 2010 (CET)
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Grundsätzliches

Den Abschnitt in der Einführung: "elektronisch betriebenen Druckluftsystem Plastikkugeln mit 6 mm Durchmesser" halte ich für überarbeitungswürdig. 1. Ist ein Gleichstrommotor mit Schalter und Getriebe in keiner Weise "elektronisch" sondern lediglich "elektrisch" und das ganze Ensemble korrekt ausgedrückt "elektromechanisch". 2. Sind Plastikkugeln heutzutage eher die Ausnahme da fast ausschließlich Biodegradables verwendet werden. Ich würde stattdessen "Rundkugeln" schreiben da im Volksmund auch das Spitzgeschoß landläufig als "Kugel" bezeichnet wird.

Georg (nicht signierter Beitrag von 84.59.30.254 (Diskussion) 19:58, 6. Sep. 2011 (CEST))

Warum wurde "Airsoftsportgerät" als verharmlosend bezeichnet? In Österreich zählt ein Airsoftsportgerät nicht als Waffe, von dem her ist es auch nicht verharmlosend, nur weil in Deutschland Geräte mit einer gewissen Geschossenergie als Waffe gelten, heißt das noch lange nicht, dass es Allgemein (bzw. im für den gesamten deutschen Sprachraum) als gefährlich, oder sonstiges zu erachten ist. Als Vergleich, ein Sportbogen ist auch nicht die verharmloste Variante eines "Kampfbogens". --Anti-seb 14:18, 17. Feb. 2012 (CET)

Siehe oben: Für "Airsoftsportgerät" findet Google 141 Treffer, und zwar ausschließlich von Vereinen und Verbänden, die sich politisch für eine bessere Akzeptanz ihres Sports einsetzen und daher ganz selbstverständlich einen schöner klingenden Begriff verwenden. --Gnom 14:33, 17. Feb. 2012 (CET)
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Fluoreszierende Munition kann im Lauf....

Ich bezweifle, daß es sich um fluoreszierende Munition handelt, sondern eher um phosphoreszierende. Das Leuchten bei Fluoreszenz hört auf, sobald das Licht aufhört, Phosphoreszenz leuchtet länger nach. (nicht signierter Beitrag von 188.23.89.22 (Diskussion) 22:29, 29. Mai 2012 (CEST))

so isses. --Herr Knoerz vom Nudelholz 07:57, 8. Jun. 2012 (CEST)
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Falscher Titel?

Hallo,

warum "Softairwaffe"? Meines Erachtens ist diese Bezeichnung irreführend und falsch. Erstens handelt es sich um keine Waffe und 2. lautet der korrekte Name "Airsoftgun". Man sollte den Artikel umbenennen.

--EloKoN 12:19, 2. Aug. 2009 (CEST)

Diesen Titel trug der Artikel auch ursprünglich; fiel jedoch der Bearbeitungswut eines bestimmten Users zum Opfer... --ColdCut 13:24, 2. Aug. 2009 (CEST)
Es handelt sich sehr wohl um eine Waffe. Meinetwegen können wir auch "Airsoftwaffe" schreiben. --Gnom 16:08, 3. Aug. 2009 (CEST)

airsoftgun ist in deutschland nicht gebraeuchlich. Softairwaffe oder Airsoftwaffe schon. vergleiche 13k gockeltreffer gegenueber ueber 80k in der deutschen suche. und egal wie man die teile nennt, sie unterliegen dem waffengesetz und sind ueber 0,5 joule als waffen anzusehen und zu behandeln. quelle? --> alles relevante zum thema deutsches waffenrecht lesen! -- κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 15:17, 4. Aug. 2009 (CEST)

Eine Airsoftgun ist aber keine Waffe. Eine Waffe ist dazu da, eine Person, ein Tier oder einen Gegenstand zu zerstören bzw. ein Lebewesen zu töten. Eine Airsoftgun ist defintiv keine Waffe, da diese lediglich eine Imitation einer Waffe ist und nicht als Waffe zu gebrauchen ist. Der Verwendungszweck einer ASG ist Sport und nicht Mord.

--EloKoN (nicht signierter Beitrag von 91.113.9.141 (Diskussion | Beiträge) 17:22, 3. Dez. 2009 (CET))

Sobald eine Softairwaffe eine Geschossenergie von 0,5 Joule hat, ist es eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Und wenn man nicht ausreichend Schutz trägt, kann eine Airsoftwaffe auch bei sachgemäßer Verwendung zu schwersten Verletzungen (zum Beispiel der Augen) führen. --Gnom 17:27, 3. Dez. 2009 (CET)
Gut, wenn es rein rechtlich so ist, ist es eine Waffe. Doch sinngemäß nicht. Was ein Gegenstand kann, hat nichts damit zu tun, ob er eine Waffe ist oder nicht. Denn ein Buch kann ich auch nach jemandem schmeißen. Ein Buch ist allerdings keine Waffe, sondern ein Werk. Jedoch kann es als Waffe missbraucht werden.
Ist es rein rechtlich eine Waffe, muss man es allerdings leider als eine Waffe bezeichnen. Dass viele denken, eine ASG wäre eine Waffe (und zusätzlich diese als eine benutzen), ist leider schade. Danke für die schnelle Antwort!
--EloKoN (nicht signierter Beitrag von 91.113.9.141 (Diskussion | Beiträge) 17:36, 3. Dez. 2009 (CET))
Auch Softairwaffen unter 0,5 J sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Zweckbestimmung spielt für die Einteilung als Schusswaffe keine Rolle, vgl. § 1 Abs 2 Nr.1 WaffG.--JenniferHailey 14:24, 10. Mär. 2010 (CET)
Wenn wir das ganze rein rechtlich betrachten, ist eine Airsoftgun/Softairwaffe in Deutschland und der Schweiz eine Waffe, in Österreich jedoch nicht, ich bitte euch auch das zu berücksichtigen. Ich habe leider nirgends Richtlinien für Artikelnamen gefunden, aber ich denke, dass Softairwaffe nicht der allgemein gültige Begriff ist. Airsoftgun finde ich treffender, da dieser Begriff in allen 3 Ländern gebräuchlich ist.

--Anti-seb 14:18, 17. Feb. 2012 (CET)

Für "Airsoftsportgerät" findet Google 141 Treffer, und zwar ausschließlich von Vereinen und Verbänden, die sich politisch für eine bessere Akzeptanz ihres Sports einsetzen und daher ganz selbstverständlich einen schöner klingenden Begriff verwenden. "Gun" ist das englische Wort für "Schusswaffe", und wir wollen hier möglichst deutschsprachige Begriffe verwenden. --Gnom 14:33, 17. Feb. 2012 (CET)
Die direkte Übersetzung von Gun auf "Waffe" ist in diesem Fall aber auch nicht der richtige weg, da eine "Nerf-Gun" auch auf Deutsch keine "Nerf-Waffe" ist.. Mir ist dieser Punkt sehr wichtig, da in Österreich ein Airsoftsportgerät eben NICHT als Waffe gilt, da es nicht im Waffengesetz geregelt ist. Der Begriff Airsoftwaffe ist in Deutschland und der Schweiz richtig, da es dort als Waffe definiert ist. Deswegen ist es bei uns nicht verharmlosend eine Softgun als Sportgerät zu bezeichnen, da in Österreich eine Softgun ein Sportgerät ist.. Als vergleich will ich nocheinmal auch den unterschied zwischen einem Sportbogen und einem Mittelalterlichem Kampfbogen bringen. niemand käme auf die idee den Sportbogen als Bogen-Waffe zu bezeichnen, solange er nicht im Waffengesetz als solcher definiert wird.. --Anti-seb (Diskussion) 14:12, 3. Mär. 2012 (CET)
die bezeichnung Softairwaffe oder Airsoftwaffe ist auch fuer oesterreich korrekt. das teil unterliegt zwar keinen regelungen des waffg., sehr wohl aber dieser hier. damit ist es ein Schußwaffenähnliches Produkt und eben kein Spielzeug oder Sportgerät. der gewerbliche handel und der verkauf an endverbraucher ist zudem nur personen erlaubt, die eine Bewilligung zur Ausübung des Waffengewerbes besitzen. --Herr Knoerz vom Nudelholz 14:54, 3. Mär. 2012 (CET)
Soweit ich das verstehe schließt eben dieser hier Softairwaffen in Österreich als Waffe aus, da diese keine Waffen, sondern denen nur ähnlich sind. Des weiteren glaube ich, dass ein Produkt nicht eine Waffe sein muss, nur weil sie nur von Waffengewerbe-Berechtigten verkauft werden darf. Aber das übersteigt meine Kompetenzen, da muss ich vorher Rücksprache mit einem Anwalt halten. --Anti-seb (Diskussion) 13:46, 7. Mär. 2012 (CET)
Wir beschreiben hier im Artikeltitel etwas tatsächliches und nicht die rechtliche Behandlung der Sache. Die Frage darf nur lauten "Wie heißt das Ding im allgemeinen Sprachgebrauch?" Und unser Ding hat zugegebenermaßen mehrere Namen, aber 'Airsoftsportgerät' ist sicherlich nicht der gebräuchlichste. Ganz einfach. --Gnom (Diskussion) 13:53, 7. Mär. 2012 (CET)
Zitat aus dem Artikel Wikipedia: "Beiträge sind so zu verfassen, dass sie dem Grundsatz des neutralen Standpunkts[16] entsprechen."
Diese Voraussetzung erfüllt der Artikel definitiv NICHT. Die Kategorisierung als Waffe mag in Deutschland so sein und auch im deutschen Sprachgebrauch als solche betzeichnet werden, das ist aber eine deutsche Eigenart und somit die Ausnahme und nicht die Regel. Der Artikel suggeriert in der derzeitigen Form dass eine Sonderregelung die Norm darstellt und das ist keine Widergabe eines neutralen Standpunktes. Ebenso der widerwillige Satzteil "...besonders in Österreich und der Schweiz auch verharmlosend Airsoftsportgerät..." ist eindeutig nicht neutral. Tatsächlich wird durch diese Aussage dem Leser über den, der Diskussion zugrunde liegenden, Gegenstand ein Gefahrenpotential suggeriert das jeder Grundlage entbehrt. --Daark1982 11:25, 22. Mai 2012 (CET)
@Gnom, wenn der Artikel die gebräuchlichste Bezeichnung als Titel tragen müsste, dann muss definiert werden, von wem diese Bezeichnungen gebräuchlich sind. Wenn man Personen mit einbezieht, die selbst mit diesem Hobby nichts zu tun haben, ist ganz klar Softgun der häufigste Begriff. Mit Quellen belegen lässt sich das leider schwer. Ich glaube, dass viele Menschen garnicht wissen, dass es diese "Gegenstände" auch abseits von Jahrmarktständen zu kaufen gibt und eine seriöse Szene dahinter steht. All diese Menschen verwenden größtenteils den Begriff Softgun, da dieser Begriff auch von den Medien am häufigsten verwendet wird. Unabhängig davon finde ich nicht, dass der gebräuchliste Begriff automatisch impliziert, dass dies der richtige Titel sei. Siehe zum Beispiel den Artikel zu Taiwan, das eigentlich nicht Taiwan heißt, sondern Republik China. Dass erstere Bezeichnung die häufigere ist, ist evident. Ebenso bei Plastik, das korrekterweise Kunststoff heißt. Insofern ist für alle relevanten Begriffe (auch Airsoftwaffe und dgl.) eine Weiterleitung zum gewählten korrekten Titel herzustellen.
Dieser korrekte Titel hat aus meiner Sicht folgenden Kriterien zu entsprechen: Er muss aus einem neutralen, unbefangenen Standpunkt gewählt sein. Die rechtliche Behandlung ist, wie du selbst sagst, irrelevant, da wir Tatsachen beschreiben wollen und nicht rechtliche Standpunkte. Wie im Wiki-Leitartikel unter Grundsätze geschrieben, müssen Artikel diesem Grundsatz des neutralen Standpunkts gerecht werden. Der Titel eines Artikels, der ja als erstes gelesen wird und somit zur Meinungsbildung entscheidend beitragen kann, hat diesem Grundsatz ganz besonders zu entsprechen. Gibt es zu einem Thema mehrere Ansichten, sind diese, sofern relevant, nebeneinander - jedoch nicht unbedingt gleichwertig - im Artikel zu erwähnen - so verlangenen es die Grundsätze der Wikipedia.
Daher sollte ein neutraler Begriff für den Artikel gefunden werden, relevante, nicht-neutrale oder umgangssprachliche Begriffe auf diesen Artikel weiterleiten und im Artikel erklärt werden, warum es hier differierende Begriffe/Namen für den behandelten Gegenstand gibt. Alles andere entspricht, meiner Lesart nach, nicht den Wiki-Grundsätzen und ist damit nicht machbar.
-- Aztec184 (Diskussion) 11:58, 22. Mai 2012 (CEST)

Ich fange mal wieder links an. Also: Ja, es geht um die allgemein gebräuchlichste Bezeichnung, also nicht um die gebräuchlichste Bezeichnung in der Szene. Außerdem sind deutschsprachige Namen zu bevorzugen. Daher scheidet Softgun aus. Welchen Begriff hättest du jetzt gern? Dass "Airsoftsportgerät" als Begriff nur von Airsoftverbänden zur Lobbyarbeit erfunden wurde und damit verharmlosend ist, wirst du wohl nicht bestreiten, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:19, 22. Mai 2012 (CEST)

Du hast hier 3 Prämissen für den Titel aufgestellt - Titel soll nicht Produkt von Lobbyarbeit sein, Titel soll deutschsprachig sein, Titel soll neutral sein - die scheinbar nicht alle gleichzeitig erfüllt werden können. Mir scheint du hast diese Prämissen absichtlich so gewählt, um den Titel Airsoftwaffe zu legitimieren. Es ist aber wichtig, die Priorität dieser Voraussetzungen zu beachten. Denn: Dass der Titel deutschsprachig zu sein hat, ist sicherlich, das wirst du hoffentlich nicht bestreiten, weniger wichtig, als die Neutralität und damit Seriosität des Artikels zu wahren! Abgesehen davon ist die Airsoft ein ein internationaler Sport (Hobby), wie schon der Titel der Artikels Airsoft zeigt. Deutsche Spieler kommen aufgrund der prekären Gesetzeslage nach Österreich zum Spielen, Europäer diskutieren mit Amerikanern in Internetforen, deutschsprachige treffen sich mit tschechischsprachigen Spielern zum Airsoftspielen - Airsoft ist international! Darum heißt der Artikel zum Hobby selbst nicht Weichluft, sondern Airsoft. Insofern finde ich das Argument, der Titel des Artikels müsste deutsch sein, irrelevant.
Ich schlage daher, wenn Airsoftsportgerät komplett ausscheidet, als Titel Airsoftgun vor! Dieses Wort enthält den Begriff "Softgun" als umgangssprachlich verwendeten Begriff, wird in dieser Form auch von der Airsoftszene (sowohl in AT als auch DE - über die Lage in CH weiß ich nicht Bescheid), ist neutral (da "Gun" nicht gleich "Waffe", wie weiter oben behauptet) aber nicht deutschsprachig. Ich überlasse es dir, heir die klügere Entscheidung zu treffen!

Grüße, --Aztec184 (Diskussion) 12:32, 22. Mai 2012 (CEST)

Ich denke Airsoft (Softair) ist als Titel am besten geeignet. Klar sind deutsche Namen zu bevorzugen, der wäre dementsprechend "Luftweich". Den benutzt aber niemand, also ist Airsoft legitim, vor allem weil im derzeitigen Titel ja ebenfalls SOFT AIR Waffe steht, wo genau das Wort Waffe deutsch ist und sonst nichts. Mir wäre es auch lieber keine Anglizismen zu verwenden, aber es gibt einfach kein Pendant zu Airsoft (Softair) das den anderen Anforderungen gerecht wird. --Daark1982 12:25 22. Mai 2012 (CET)
Airsoft bezeichnet das Spiel. In diesem Artikel geht es um die dazugehörige Schusswaffe. Ich denke mal, dass ich zu Recht davon ausgehe, dass Daark1982 und Aztec184 ein und dieselbe Person sind oder sich zumindest kennen, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:28, 22. Mai 2012 (CEST)
Es geht nicht um die dazugehörige Schusswaffe, es geht um den Gegenstand, mit dem diese Tätigkeit primär ausgeübt wird. Dass es sich dabei in Deutschland um eine Schusswaffe handelt, macht es nicht allgemein zu dieser. Daark1982 und meine Wenigkeit sind nicht ein und dieselbe Person und wir kennen uns auch persönlich nicht. Wir sind lediglich beide aktive, an objektiver Berichterstattung interessierte, Airsoftgun-Benutzer :P. --Aztec184 (Diskussion) 12:35, 22. Mai 2012 (CEST)
Nein, wir sind nicht die selbe Person. Der Begriff "Airsoft, die" wird auch für das Gerät selbst verwendet, bzw. eine typenbezogene Bezeichnung (abhängig von der verwendeten Technik). Häufig wird es allgemein auch als ASG bezeichnet -> Air Soft Gun (mir ist die deutsche bedeutung des Wortes "Gun" durchaus bewusst, aber auch bei einer SchneeKANONE handelt es sich um keine Waffe ;) ) Es gibt durchaus andere Bezeichnungen die (mehr oder weniger) gebräuchlich für die "Airsofts" sind. Markierer, Spielzeug, Sportgerät etc. etc.
Eine wirkliche Alternative zu Airsoft würde aber meiner Meinung nach nur evtl. "Softgun" darstellen. (Hauptsächlich dadurch begründet dass dieser Begriff so auch der Allgemeinheit bekannt ist. -- Daark1982 12:36 22. Mai 2012 (CET)
Ich will nicht, dass das jetzt ein Argumentenüberfluss wird, aber ich möchte dennoch nocheinmal auf den "deutschsprachigen" Begriff eingehen. Da "Airsoftwaffe" (Softairwaffe) nicht in allen Deutschsprachigen Ländern gilt, würde ich definitiv "Softgun" als korrekt bezeichnen. vgl. Rechner - Computer, der auf Wikipedia unter dem Titel Computer zu finden ist. -- Anti-seb (Diskussion) 12:46, 22. Mai 2012 (CEST)
Tut mir leid, dass ich den Begriff "Schusswaffe" verwendet habe, der dir nicht gefällt. In Deutschland ist es rechtlich eine Schusswaffe, in der Schweiz auch, in Österreich ein "schusswaffenähnlicher Gegenstand". Ich sehe da keinen großen Unterschied. Hier zählt natürlich nicht die rechtliche Bewertung, sondern die objektive Lage. Und ein Gegenstand, der dazu geeignet und bestimmt ist, Gegenstände auf andere Menschen zu schießen und Verletzungen hervorrufen kann, ist nun mal nach deutschem Sprachgebrauch eine Schusswaffe. Natürlich ist so ein Ding auch ein Sportgerät. Aber "Sportgerät" ist ein ziemlich allgemeiner Begriff, da beschreibt "Waffe" das Ding schon besser. Außerdem: Was heißt "Gun" denn? Gewehr? Na super. Google findet übrigens 75.100 deutsche Ergebnisse für "Airsoftgun" und 83.000 Ergebnisse für "Airsoftwaffe". Ich finde das ziemlich gleichartig und finde, man kann beim aktuellen Begriff "Airsoftwaffe" bleiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:47, 22. Mai 2012 (CEST)
Wenn Schusswaffe und Schusswaffenähnliche Produkte das selbe wäre, dann gäbe es auch keinen Bedarf das extra per Gesetzblatt festzuhalten. Die einordnung als "Waffe" ist (auch international) für Österreich jedenfalls nicht zulässig, ergo die behauptung (durch die betitelung) dass es sich um eine Airsoftwaffe handelt irreführend. (Wenns um die Definition von "Waffe" geht gibts auch um einige mehr als die die im Deutschen Gesetz steht. "Airsoft" als Begriff für das gerät ist durchaus gebräuchlich, Softgun evtl. von der Bevölkerung die nicht in direktem Kontakt mit Airsoft steht ebenso geläufig. Somit haben wir hier zwei Alternativen Airsoft und Softgun die nicht nur gebräuchlich sondern auch nicht vorsätzlich irreführend sind. Etwas irritierend finde ich jetzt die Argumentation gegen eine richtigstellung auf der Übersetzung von "Gun" aufzuhängen, wobei hier etliche Argumente gebracht wurden warum der Artikel bzw. die Betitelung gegen geltende Wikipedia Grundsätze verstößt. Ich bitte dies nicht falsch zu verstehen, aber warum verschließt man sich hier der Meinung von Personen die sich eindeutig eingehend mit der Materie beschäftigen? Um noch ein Beispiel zu bringen von Dingen die einfach nicht ins deutsche übersetzt werdenkönnen: Ping_(Datenübertragung)

-- [Benutzer:Daark1982|Daark1982]] 13:01, 22. Mai 2012 (CET)

Bitte entschuldige, Gnom, aber deine Argumentationsweise ist absolut unschlüssig! Das Argument, dass gegen den Begriff "Softairwaffe" spricht ist nicht, dass er so ungebräuchlich ist, sondern dass er nicht neutral ist. Allein dadurch, dass in dieser Diskussion kein Konsens herrscht, ist die Neutralität des Titels nicht gegeben denn - ich muss nochmals auf den Wikipedia Artikel verweisen, dort steht unter dem Punkt Wikipedia#Grundsätze, bzgl. neutralem Standpunkt: "Danach soll ein Artikel so geschrieben sein, dass ihm möglichst viele Autoren zustimmen können". Das hier soll kein Shitstorm sein aber du bist nunmal der einzige in dieser Diskussion, der mit Softairwaffe zufrieden ist und argumentierst in dieser Hinsicht äußerst unschlüssig. "Wir" haben uns bereits insofern kompromissbereit gezeigt, als dass wir unseren "Lobbybegriff" "Airsoftsportgerät" aufgegeben haben und uns auch mit "Airsoftgun" oder "Softgun" zufrieden geben würden. Du allerdings verhaspelst dich konsequent in Scheinargumenten, um deine Position unverrückbar zu verteidigen. Ich sehe in dieser Diskussion schön langsam keine Zweckorientiertheit mehr! --Aztec184 (Diskussion) 13:04, 22. Mai 2012 (CEST)
Tut mir leid, wenn das dir hier nicht zielführend genug ist. Ich werde mich anstrengen. Also. Euer einziges Argument gegen "Airsoftwaffe" ist, dass der Begriff nicht neutral sei. Was genau ist daran nochmal nicht neutral? Habe ich nicht verstanden. Meint ihr, dass es sich nicht um eine Waffe handelt? Dagegen habe ich noch keine echten Argumente gehört. Außerdem: Wenn das Ding nunmalim deutschen Sprachräum gebräuchlicherweise "Airsoftwaffe" heißt, muss auch der Artikel so heißen. Das ist die oberste Regel, sie steht hier. Zu dem Vorwurf, ich hätte von dem Thema keine Ahnung: Ich hatte in der Tat in meinem Leben noch nie so ein Ding in der Hand. Darum kann ich aber auch ganz neutral sein, weder positiv noch negativ voreingenommen ;-) Und ich habe immerhin im Artikel den Abschnitt "Rechtliches" geschrieben, also hab ich offenbar schon ein bisschen Ahnung. ;-). Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:18, 22. Mai 2012 (CEST)
Ich bestehe darauf, dass dieser Artikel einen Titel erhält, der aus einem differenzierten Standpunkt heraus entsteht und folgenden Wikipedia-Richtlinien, nachzulesen unter Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel_und_Klammerzusatz, entspricht:
Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.). Bitte bestätige mir in deinem nächsten Beitrag, dass diese Richtlinie der Grundsatz deiner Überlegungen zur Wahl des Artikeltitels ist. Ich will jetzt Schritt für Schritt die drei Punkte (allg. Gebrlk., vbl. amtl. Bez. & anerk. Fachterminologie) durchgehen.
Zuerst der Aspekt der allgemeinen Gebräuchlichkeit:
Zitat Waffe: Als Waffe werden in der Regel alle Gegenstände bezeichnet, die dazu bestimmt und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch Mittel, die Gegenstände oder immaterielle Güter beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig machen können.
Zu den Waffen zählen auch Sportgeräte, die für den sportlichen Wettkampf bestimmt sind und entweder aus Waffen entwickelt wurden oder das Gefährdungspotential einer Waffe besitzen.
Eine Airsoftgun ist weder dazu bestimmt, noch dazu geeignet, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit einzuschränken, zu verletzen (in einem Maß, dass nicht bei anderen Sportgeräten ebenso der Fall wäre), oder gar zu töten. Es ist insofern vom inuitiven Aspekt her nicht implizit, dass eine Airsoftgun eine Waffe ist. Weiters ist der Begriff Softgun im gesamtdeutschen Sprachraum allgemein gebräuchlicher als der Begriff Softairwaffe. Dein Verweis auf die Ergebnisszahl in Google-Suchanfragen ist nicht aussagekräftig, da unter den gesuchten Begriffen besonders häufig Treffer von Händlern zu finden sind, während Treffer die die Verwendung der Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch darstellen unterrepräsentiert sind. Um das auf die Praxis umzulegen: Ich bitte dich auf die Straße zu gehen, jeweils 10 dir unbekannte Menschen zu fragen, ob sie wissen, was eine Softgun ist und 10 Menschen, ob sie wissen, was eine Airsoftwaffe ist.
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Nun der rechtliche Aspekt (der von dir selbst weiter oben ebenso als irrelevant bezeichnet wurde):
Laut Artikel Waffengesetz Deutschland sind Airsoftguns als "Airsoft" eingestuft, wobei hier zwischen "Airsoft bis 0,5 Joule" und "Airsoft zwischen 0,5-7,5 Joule". In Deutschland ist der Sachverhalt also eindeutig.
Laut Artikel Waffengesetz Schweiz sind Airsoftguns unter Punkt e des Geltungsbereiches ebenso als Waffen eingestuft. Auch hier ist der rechtliche Sachverhalt eindeutig.
In Österreich ist die Lage anders! Unter http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_245654/BEGUT_COO_2026_100_2_245654.pdf wird bei §1, Art.2 klar von Softguns gesprochen, welche schusswaffenähnliche Produkte sind und nicht unter das Waffengesetz fallen. Dieser Link soll nicht die österreichische Rechtslage bzgl. Airsoft illustrieren, da es sich dabe, wie anfangs zu lesen, um einen Entwurf handelt. Dieser zeigt jedoch deutlich, dass, anders als in DE und CH, nicht von Softairwaffen die Rede ist, sondern von Softguns.
Aus rechtlicher Sicht haben wir also eindeutig eine unklare Situation, denn von 3 Ländern haben 2 eine ähnliche Regelung, die Regelung des 3 Landes weicht ab. Der Artikel hat den Anspruch, die Situation im gesamten Gültigkeitsbereich der deutschen Wikipedia darzustellen, da er ansonst mit einem Klammerzusatz (Deutschland) oder (Schweiz) gekennzeichnet sein müsste.
---
Zuletzt der fachterminologische Aspekt. Wenn du Ahnung von der Materie hast, wie du selbst schreibst (anhand der Wiki-Netiquette bin ich verpflichtet, dir das zu glauben), weißt du, dass in sämtlichen deutschsprachigen Foren die Begriffe Softair, Airsoft, Softgun, Airsoftgun, Replika oder Markierer verwendet werden. Die Begriffe Softairwaffe oder Airsoftwaffe hingegen werden nur in Deutschland und evtl. der Schweiz verwendet. Auch hier: Der Artikel stellt die Lage im gesamten deutschen Sprachraum dar. Aus fachterminologischer Sicht - mit Fachterminologie bezeichne ich hier die Begriffe, die die aktive, vernetzte Airsoftszene verwendet - herrscht also bezgl. Airsoftwaffe und Softairwaffe eine unklare Situation, die anderen Begriffe werden aber klar in allen drei Ländern von der Szene verwendet und anerkannt. Aus diesem Aspekt heraus ist hier ein Begriff ohne das Wort "Waffe" zu bevorzugen.
---
Ich fasse zusammen: Rechtlich gesehen ist die Situation unklar und wenn man hier einen exklusiven Begriff wählen will, wäre Softairwaffe in der Mehrzahl der Länder richtig, wobei auch in Deutschland und der Schweiz die anderen Begriffe rechtlich relevant (bzw. verbindlich amtl. bezeichnend, sofern man in diesem Sachverhalt hiervon sprechen kann) wären. Der Allgemeingebräuchliche Aspekt kann aufgrund fehlender Daten nicht statistisch hergeleitet werden, es ist aber anzunehmen, dass der einfachere, medial gebräuchlichere Begriff Softgun im Volksmund häufiger verwendet wird. In der Fachterminologie wird zwar der Begriff Softairwaffe in Anbetracht der rechtlichen Situationen verwendet, in der Diskussion untereinander verwendet man aber in allen drei Ländern die englischsprachigen Begriffe Softgun oder Airsoftgun, während die Begriffe mit -Waffe in DE und CH eher die Ausnahme sind, während sie in AT überhaupt nicht vorkommen.
---
Ich habe hier nun fast schon essayistisch meine Sicht der Dinge dargestellt und ich hoffe, dies war eine ausreichend wissenschaftlich-objektive Herangehensweise, um dich als ernsthafte Person, die um die Qualität der Wikipedia bemüht ist, überzeugen zu können.
--Aztec184 (Diskussion) 14:27, 22. Mai 2012 (CEST)

Mal wieder links angefangen. Wie sagt man in Österreich denn zu dem Dings? Du hast noch keine Alternativen vorgeschlagen und keine Belege(!) geliefert. Und nochmal: Was im Gesetz steht, interessiert nicht. Wie eine Waffe definiert ist, interessiert auch nicht. Trotzdem schreibst du schon wieder jede Menge zum Gesetz und zur Definition von Waffen. Relevant ist nur, wie man das Dings gebräuchlicherweise bezeichnet und wo es einen Beleg dafür gibt. In deinem "Essay" findet man wenig darüber. Foren sind nicht allein ausschlaggebend, man muss auch in Zeitungsartikel, Bücher etc. zum Thema schauen. Google-Treffer liefern einen guten ersten Hinweis. Wenn man dich unter "Ich fasse zusammen" liest, dann bist du doch mittlerweile auch für den Begriff "Airsoftwaffe", oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:33, 22. Mai 2012 (CEST)

Sie fordern uns auf Begründungen zu liefern warum Airsoftwaffe nicht neutral ist. Wir haben klar und deutlich belegt dass der Terminus Waffe nicht angemessen für diese Geräte ist und auf eine gesetzliche Kathegorisierung hinweist. Dies haben wir einerseits mit der Definition Waffe für unpassend erklärt als auch aus der rechtlichen Sicht, da es nicht nach den Gesetzen jedes Landes eine Waffe ist. Sie selbst sagen ja auch dass gesetzliches hier irrelevant ist, somit dürfte diese Kathegorisierung erst Recht nicht schon im Titel bzw. im Namen beginnen. Das sind die Begründungen die Sie wollten. Sie haben angefangen davon zu schreiben dass Waffe das Gerät besser beschreibt, das haben wir auf Grund der Definition widerlegt. Dann kommt das Argument die Geräte sind allgemein als Airsoftwaffen bekannt. Diese Bezeichnung findet sich jedoch nicht in den Gesetzen wieder, somit ist es kein Begriff der von einer Institution offiziell schriftlich dafür genutzt wurde. Dies deutet auch darauf hin, dass es nicht die erste Wahl in Bezug zur Benennung dieser Objekte ist. Zusätzlich wurde von Ihnen darauf hingewiesen, dass es der meistgenutzte Begriff zur Benennung dieser Geräte sei. Aber hier liegen Sie nicht richtig. Der 0815 Bürger der mit Airsoft als Hobby nie in Kontakt gekommen ist, kennt die Geräte als Softgun, wer damit in Kontakt gekommen ist, kennt es ebenfalls auch unter dem Namen Softgun, verwendet aber einen anderen, großteils Länderspezifisch. Wir haben Softgun als Vorschlag gebracht, im Übrigen findet Google dazu satte 641.000 Ergebnisse, 97.900 auf deutschen Seiten, wurde abgelehnt weil es Englisch ist. Airsoft ist auch Englisch, und Airsoftwaffe ist nicht "deutscher" als Softgun. Wo sie aber komplett falsch lagen war mit der Benutzung des Begriffs in Österreich. Suchen Sie Seiten ausschließlich aus Österreich. Sie werden feststellen, dass unter Airsoft Sportgerät (hier besteht auch ohne Anführungszeichen mit Sicherheit ein direkter Zusammenhang) 12200 Einträge ausschließlich in AT zu finden sind und unter Airsoftwaffe nur 2730. (Softgun 15.900 ganz nebenbei) Der Großteil letzterer ist jedoch durch Wikipedia oder den Medien welche wiederum ihr Wissen von Wikipedia haben beeinflusst. Das ist eine überwältigende Mehrheit trotz der falschen Benutzung auf Wikipedia. Wer sich in Österreich wirklich mit dem Thema und auch der Gesetzeslage auseinandersetzt nennt es nicht Waffe. Und wer Airsoft als solches nicht kennt nennt es Softgun. Schöne Grüße -- Falcon2812 (Diskussion) 16:03, 22. Mai 2012 (CEST)
Bleiben wir beim Du, okay? Nein, ihr habt nicht "klar und deutlich belegt dass der Terminus Waffe nicht angemessen für diese Geräte ist und auf eine gesetzliche Kathegorisierung hinweist". Ihr habt die Behauptung aufgestellt, dass Airsoftwaffen nicht zur Verletzung von Personen bestimmt sind. Airsoft-Treffer tun aber weh, sonst könnte man gar nicht spielen, wenn man die Treffer nicht spürt. Und wenn das deutsche Waffengesetz Airsoftwaffen als Waffen kategorisiert, dann ist der Terminus Waffe ja wohl doch zumindest nicht völlig aus der Luft gegriffen. Und nein, der Name einer Sache weist nicht auf seine gesetzliche Kategorisierung hin. Und ein "waffenähnlicher Gegenstand" ist nunmal fast eine Waffe, da darf man das entsprechende Ding wohl auch als Waffe bezeichnen. Aber, richtig, das Gesetz ist nicht relevant, es geht darum, wie das Ding allgemeinsprachlich genannt wird. Zeigt tausend Menschen in der Fußgängerzone ein Foto des Dings und fragt sie, wie das Ding heißt. Was dann raus kommt, muss der Name des Artikels sein und nichts anderes. Ich habe mit den Google-Treffern gezeigt, dass dann höchstwahrscheinlich die Begriffe "Airsoftwaffe", "Softairwaffe", "Airsoftgun" und "Softgun" auf den ersten Plätzen landen werden. Jetzt muss man sich für einen Begriffe entscheiden. (Im ersten Satz des Artikels können natürlich alle vier auftauchen!) Ich bin für Softairwaffe, erstens weil es bei Google mehr Treffer auf deutschsprachigen Seiten hat und zweitens weil es zu einem größeren Anteil ein deutsches Wort ist. Nochmal zur Wiederholung: Wie das Ding in Gesetzen oder offiziellen Dokumenten genannt wird, ist nur ein Hinweis auf die allgemeinsprachliche Benennung! Hier nochmal die Zahlen von Google (nur Österreich allein interessiert ebensowenig wie nur Deutschland allein, bitte außerdem keine Schreibfehler wie überflüssige Leerzeichen in "Airsoft Sportgerät"): "Softairwaffe" 235.000 Treffer, "Airsoftwaffe" 69.800, "Softgun" 140.000 und "Airsoftgun" 74.300 Treffer (wahrscheinlich kommen bei euch etwas andere Zahlen raus). Diskutieren wir also über die Begriffe "Airsoftwaffe", "Airsoftgun" und "Softgun" als Alternativen. Bei "Softgun" stört mich am meisten, dass der Begriff in der englischen Wikipedia mit keiner Silbe erwähnt wird. Und wir können uns jedenfalls mal auf "Schusswaffe" als Übersetzung für "Gun" einigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:32, 23. Mai 2012 (CEST)
Und wir können uns jedenfalls mal auf "Schusswaffe" als Übersetzung für "Gun" einigen. Nein, können wir nicht! Eine heat gun, eine air nailer gun, eine applicator gun, arc stud welding gun, blast furnace gun, blow gun - die Liste ließe sich vermutlich bis zum Buchstaben "Z" fortsetzen - sind alles guns die definitiv nicht den Terminus Schusswaffe verdient hätten, werder in den USA, noch in AT, CH oder gar DE.
Dass wir uns auf die von dir vorgeschlagenen Begriffe zur Namensfindung beschränken finde ich in Ordnung. Ich muss aber nochmals deine Entscheidungsfindung per Google-Treffer kritisieren, die ich für inkompetent und nicht repräsentativ halte.
Auch dein Argument, ein schusswaffenähnliches Produkt sei nunmal fast eine Waffe und dürfe daher als solche bezeichnet werden, ist unzutreffend. Wie du in Ähnlichkeit_(Philosophie) nachlesen kannst, bedeutet ähnlichkeit, dass wenige, einige oder auch viele gleiche Merkmale zweier Dinge bedeuten, dass ich dieser in dieser Hinsicht ähneln. Auf unser Beispiel umgelegt bedeutet diese Ähnlichkeit, dass das schusswaffenähnliche Produkt im Aussehen und teils der Handhabung einer echten Schusswaffe stark ähnelt. Dass in Deutschland diese unter das WaffG fallen, obwohl sie der Definition einer Waffe nicht gerechter werden als jeder andere feste Gegenstand mit Ecken und Kanten, liegt an ebendieser Ähnlichkeit. Man hört Berichte von Bankräubern, die Softguns zur Einschüchterung verwenden, aber nicht aufgrund ihres Verletzungspotenzials, sondern weil sie aussehen wie echte Waffen. Da der Polizei hier eine Unterscheidung in Stresssituationen nicht zuzumuten ist, hat sich der dt. Gesetzgeber entschieden, den Widerspruch zur Waffendefinition zu ignorieren und die Softguns in das Waffengesetz aufzunehmen. Eine analoge Situation (mit anderen Termini) findet sich in der Schweiz.
Bitte komm nicht gleich wieder mit der Gesetze-interessieren-mich-nicht-Keule, du hast auch deinen Beitrag zur Hälfte seiner Länge mit einem Verweis auf die Gesetzeslage legitimiert.
Nun nochmal zum Begriff Softgun. Du hast angemerkt, dass in englischsprachiger Suche dieses Wort nicht auftaucht. Das ist - abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum das relevant ist - korrekt, und liegt daran, dass dieses Wort eine Schöpfung der deutschen Sprache ist. Obwohl es englisch klingt und aus englischen Wortteilen besteht, handelt es sich um ein deutsches Wort. Vergleichen ist dies mit dem deutschen Wort Handy, welches im Englischen nur in einer Form völlig konträrer Bedeutung existiert.
Dass das Wort Softgun in Deutschland gebräuchlich ist, kann nicht abgestritten. Die Frage, wie gebräuchlich es ist, ist schwierig zu beantworten, jedoch nicht schwieriger als dies bei deinen Begriffen der Fall ist denn, wie gesagt, die Herleitung der Häufigkeit mittels Google-Treffer ist prädestiniert dafür, nicht der tats. Situation zu entsprechen. Ich denke, vor allem anhand der Tatsache, dass Softgun ein Wortt aus dem deutschen Sprachraum ist, müsste es doch auch für dich in Ordnung gehen. Wenn man sich weiters ansieht, dass Gun zwar nicht unbedingt eine Waffe im rechtlichen Sinn sein muss, aber auch mit Gewehren oder Pistolen assoziiert werden kann - denn um Gewehre oder Pistolen (oder Repliken hiervon) handelt es sich bei Softguns durchaus - wäre dieser Begriff auch von seiner intuitiven Bedeutung her weniger irreführend als Softairwaffe. Bin gespannt auf deine nächste Antwort! --Aztec184 (Diskussion) 13:29, 23. Mai 2012 (CEST)
Dass eine "heat gun" eine "Heißluftpistole" ist, ist mir natürlich klar. Aber wie übersetzt du denn den reinen englischen Begriff "gun" zum Beispiel in einem Vokabeltest in der Schule? Richtigerweise ist "Schusswaffe" der Oberbegriff für alle Dinge, die im Englischen mit "gun" bezeichnet werden, ohne dass ein Zusatz wie bei "heat gun" oder so dazu kommt.
Natürlich ist die Statistik über die Google-Treffer doof. Eigentlich gibt es für so etwas wissenschaftliche Methoden wie das Wortschatz-Projekt der Uni Leipzig. Dort habe ich natürlich gleich zu Beginn unserer Diskussion nachgeschaut. Da sind unsere vier Begriffe jedoch nicht komplett verzeichnet, so dass man ihre Häufigkeit nicht wissenschaftlich vergleichen kann. Wenn du einen besseren Vorschlag hast gern. Aber das Argument "In den einschlägigen Foren ist Begriff A häufiger als Begriff B" zählt natürlich nicht.
Der Punkt, dass Waffen und waffenähnliche Dinge natürlich nicht dasselbe sind, ist natürlich richtig. Aber ich wollte mit meinem Punkt auch nur sagen, dass das Wort "Waffe" zumindest nicht grundfalsch ist. Aber da wir uns hier sowieso nicht darüber streiten, ob ein Begriff richtig oder falsch ist, sondern nur und ausschließlich darum, welcher Begriff der gebräuchlichste ist, müssen wir an dieser Ecke nicht mehr weiter streiten.
Weiterhin tut es mir leid, wenn ich mich in Punkto "Gesetze interessieren nicht" widersprüchlich verhalten habe. Noch einmal zur Klarstellung: Nein, wir dürfen nicht anhand irgendwelcher Begriffe in Gesetzen entscheiden, wie wir unsere Artikel benennen. Aber ja, Gesetze können einen Anhaltspunkt dafür liefern, wie ein Ding allgemeinsprachlich benannt wird.
Dass das Wort "Softgun" eine deutsche Schöpfung ist, wusste ich nicht und finde ich interessant.
Wenn du mir irgendwie anders belegen kannst, welcher der geläufigste Begriff ist, ohne Google zu verwenden, dann freue ich mich und bin dir dankbar. Denn wie ich gerade schon schrieb, ist die Ermittlung der Worthäufigkeit über Google keine besonders gute Methode. Aber wenn sie unsere einzige Methode ist, muss sie halt herhalten.
Zu deinem letzten Absatz: Ich sage ja nicht, dass "Softgun" ein falscher Begriff für das Dings ist. Ich sage nur, dass "Softairwaffe" der gebräuchlichere Begriff ist. Und nur darum geht es hier.
Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:47, 23. Mai 2012 (CEST)
Wie du schon schriebst ist es in der Tat schwierig, sowas frei von "gefühlter" Häufigkeit festzustellen. Ich denke dass Wortlexika oder Übersetzungswörterbücher ein guter Anhaltspunkt sein könnten. Auf duden.de wurde bzgl. dieses Themas überhaupt keiner der Begriffe gefunden.
Wenn man auf dict.cc den im Englischen eindeutig richtigen Begriff airsoft gun Link zu dict.cc ins Deutsche übersetzt, kommen die 4 Begriffe Airsoft, Softairwaffe, Softair und Softgun heraus, wobei als umgangssprachlich die Begriffe Softair ("deutsche" Alternative zum Begriff Airsoft in mehrerlei Hinsicht) und eben der Begriff Softgun markiert sind. Während das vorkommen des Begriffs Softairwaffe durch den Wikipediatitel oder durch den gesetzl. verwendeten Begriff zu erklären sein könnte, ist das Vorkommen des Begriffs Airsoft sicherlich als Anglizismus zu sehen, der aufgrund der Internationalität dieses Themas auch im dt.sprachigen Raum oft - auch für das Gerät - 1:1 übernommen wird.
Wenn man nun davon ausgehen könnte, dass diese Übersetzung repräsentativ ist - quid erat demonstrandum!, weitere Belege müssen nat. gefunden werden - dann hätte man aus meiner Sicht 3 Optionen:
  • Softairwaffe - Alles lassen wie es ist, was natürlich nicht in meinem eigenen Interesse ist.
  • Airsoft (Gerät) - Verwendung des Anglizismus', analog zum Titel der Tätigkeit, mit Klammerzusatz Gerät oder ähnliches.
  • Softgun - Als relativ neutralen, fast exklusiv deutschen Begriff, der in der Szene selbst eher unüblich ist, außerhalb dieser aber umso üblicher, was ich nicht unbedingt schlimm fände.
Es gilt nun also, weitere Informationen zum Gebrauch der deutschen Übersetzungen von airsoft gun zu sammeln.
In Hoffnung, nun an einem Strang zu ziehen, --Aztec184 (Diskussion) 14:07, 23. Mai 2012 (CEST)
Jo, aus meiner Sicht ist alles gesagt. --Gnom (Diskussion) 14:17, 23. Mai 2012 (CEST)
Also, bei einer Bing.com suche etwa, hat Softgun die meisten Treffer auf Deutsch. Der Begriff "Softgun" taucht auch nicht von irgendwoher im zitierten Gesetzestext auf. Ich denke dass das kein typischer Begriff aus dem "Beamtendeutsch" ist dürfte dir klar sein, ebenso dass er gewählt wurde weil das eben der Umgangssprache entnommen wurde. (Hier gehts jetzt nicht darauf rumzureiten was in einem Gesetz steht, wohl aber darum nachzuvollziehen warum der Begriff drin steht). Zu guter Letzt, auch wenn nicht sehr wissenschaftlich, kann ich meine Erfahrungswerte wiedergeben, auch mein erster Kontakt mit der Materie lief über Softguns und ebenso ist das der Begriff der (ausschließlich) von Leuten verwendet wird mit denen ich zu tun hatte die nicht mit der Materie vertraut sind. Ich möchte hier nochmal betonen dass ich "meine Umgebung" als Maßstab der Dinge sehe, da wir aber festgestellt haben dass es keine empirisch erhobenen Nachweise gibt ist es zumindest ein Anhaltspunkt der sich in die Riege der vorgenannten einreiht. Andere Bezeichnungen dafür habe ich selbst erst Jahre später gehört. (es gibt unzählige andere Begebenheiten wo ich dieses Wort von anderen, nicht in der "Szene" bewanderten, Personen gehört habe). Weil es zuvor gefordert wurde, hier z.B. die Verwendung des Begriffes in den Medien: [3]. Google mag somit zwar ein quantitatives Argument für die Titelfindung haben, qualitativ ist das aber nicht. Und nur um die Richtigkeit der hier gemachten Aussagen sicherzustellen,, der Begriff "gun" beschreibt im Englischen (auch ohne Zusatz) NICHT ausschließlich oder exklusiv Feuerwaffen, Schusswaffen oder Waffen generell. Vgl. hierzu definitionen in englischsprachigen Wörterbüchern.Daark1982 19:02, 23. Mai 2012 (CET)
Nur ganz kurz: Danke für das Bing-Ergebnis (Airsoftwaffe: 4.710 Treffer, Softairwaffe: 16.600, Airsoftgun: 15.500, Softgun: 24.800 Treffer), es hilft uns vielleicht weiter. Deine persönlichen Erlebnisse mit dem Begriff glaube ich dir, sie helfen uns aber nicht. Außerdem: Wir brauchen gerade keine qualitativen Werte, sondern meines Erachtens rein und ausschließlich quantitative. Schließlich zur Übersetzung des Begriffs "gun": Schau mal hier. Wenn man die mit "(tech.)" gekennzeichneten fachsprachlichen Übersetzungen Spritze, Schweißbrenner, Schießkernrohr, und Perforateur weglässt, mit denen du in einem Vokabeltest in der Schule meiner Meinung nach null Punkte bekommen würdest, wenn nur nach einer Übersetzung gefragt ist, dann bleiben Gewehr, Schusswaffe, Flinte, Pistole, Revolver und Schießgewehr übrig. Das sind alles Schusswaffen, soweit ich weiß. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:49, 24. Mai 2012 (CEST)
Bez. Begriffsbedeutung gun: [4]; [5] oder [6], die sind sicher aussagekräftiger weil das keine (größtenteils user befüllte) Übersetzungshilfen sondern begriffserklärende Wörterbücher sind. Zum eigentlichen Thema: Die Aussage Quantität bzw. Qualität war hier direkt auf die tatsache gemünzt dass Google ein anderes Treffermuster als z.B. Bing liefert. Alleine an der Größe der Suchmaschine kann man das nicht festmachen, denn dann müsste zumindest das Verhältnis stimmen. Deshalb habe ich hier "Qualität" angeführt, weil für den Begriff Softgun hier eben nicht nur Bing, sondern auch andere Quellen stehen. --Daark1982 10:01, 24. Mai 2012 (CET)
Du hast jedoch immer noch nicht gesagt, wie du das Wort "Gun" denn anders als mit "Schusswaffe" übersetzen willst. Wenn du behauptest, dass Bing belastbarere Ergebnisse hinsichtlich der Gebräuchlichkeit eines Begriffs liefert, mag das so sein, aber ohne Beleg spricht zunächst einmal die schiere Zahl der Treffer für Google, oder? Aber wir stehen wieder am Anfang und können es dann auch beim derzeitigen Lemma lassen. --Gnom (Diskussion) 12:16, 24. Mai 2012 (CEST)
Ich meinte das Wort nicht zu übersetzen sondern eben den Begriff Softgun zu verwenden. Die schiere Zahl der Google Treffer wäre meiner Meinung nach dann ein schlagendes Argument wenn das Verhältnis der Trefferzahlen bei Bing und Google in etwa gleich wären. Somit ist das Google Argument nichtig. Wenn man nun, aufgrund der berechtigten Zweifel, die Suchmaschinenergebnisse zur Gänze weg lässt, bleiben noch die Argumente die für den Begriff "Softgun" vorgebracht wurden und sonst keine. Ich denke wir haben uns somit auf den Begriff "Softgun" als Betitelung geeinigt. --Daark1982 13:39, 24. Mai 2012 (CET)
Nein, denn alle Argumente gingen in die Richtung, dass der Begriff Softgun irgendwie "richtiger" oder "besser" oder "angemessener" sei. Die Argumente gehen alle ins Leere. Fraglich ist nur, was der gebräuchlichste Begriff ist und ob man das belegen kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:42, 24. Mai 2012 (CEST)
Das sehe ich zwar anders, für mich führen die Argumente in keinster Weise ins Leere, ganz im Gegenteil. Da wir festgestellt haben dass eine eindeutige Bestimmung des gebräuchlicheren Namesn, zumindest anhand von Suchmaschinen, nicht möglich ist, Du die Meinung von Leuten die sich mit der Materie beschäftigen nicht gelten lässt, Du selber sagst dass die gebrachten Argumente die Erkenntnis bringen dass Softgun richtiger, besser bzw. angemessener ist, frage ich mich welches Argument überhaupt noch für Softairwaffe spricht? Das einzige Argument, laut deiner Aussage, für Softairwaffe war weil es so viele Googletreffer hat. Dass das nicht ideal ist hast Du selber schon gesagt, dass es keine rationalen Gründe dafür gibt das als Grundlage zur Entscheidung zu nehmen habe ich dargelegt. Wir haben nicht nur die denkbaren Alternativen aufgelistet, sondern auch noch die Möglichkeit herausgearbeitet die anhand der Hinweise die am wahrscheinlichsten meist verwendete Alternative herausgearbeitet. Für mich ist an diesem Punkt der Diskussion unklar was denn überhaupt dafür spricht den Titel Softairwaffe weiter zu führen? Ich möchte hier auch nochmal klarstellen dass für "uns" der begriff Softgun zwar auch nicht der "Wunschbegriff'" ist, aber in ehrlicher und vor allem objektiver Recherche dieser sich eindeutig als (zumindest derzeit) einzige nachvollziehbare Alternative herauskristallisiert hat. Ich verstehe nicht was dir persönlich so daran liegt einen Titel zu belassen der keine Rechtfertigung hat, zumindest gibt es laut deinen Aussagen auch keine rechtfertigung dafür. Noch dazu wenn man bedenkt dass der Artikel ursprünglich ja garnicht so hieß! Es ist also schon die umbenennung in Softairwaffe eigentlich der Punkt der erklärt und BEGRÜNDET werden muss, und nicht der Versuch diesen Fehlgriff auszubessern! --Daark1982 11:13, 25. Mai 2012 (CET)

Ich fang mal wieder links an! Ich finde es übrigens in der Logik widersprüchlich, in Bezug auf diese Diskussion aber bezeichnend, dass du, Gnom, am Anfang dieser folgendes schriebst:

Hallo, warum "Softairwaffe"? Meines Erachtens ist diese Bezeichnung irreführend und falsch. Erstens handelt es sich um keine Waffe und 2. lautet der korrekte Name "Airsoftgun". Man sollte den Artikel umbenennen. --EloKoN 12:19, 2. Aug. 2009 (CEST) Diesen Titel trug der Artikel auch ursprünglich; fiel jedoch der Bearbeitungswut eines bestimmten Users zum Opfer... --ColdCut 13:24, 2. Aug. 2009 (CEST) Es handelt sich sehr wohl um eine Waffe. Meinetwegen können wir auch "Airsoftwaffe" schreiben. --Gnom 16:08, 3. Aug. 2009 (CEST) airsoftgun ist in deutschland nicht gebraeuchlich. Softairwaffe oder Airsoftwaffe schon. vergleiche 13k gockeltreffer gegenueber ueber 80k in der deutschen suche. und egal wie man die teile nennt, sie unterliegen dem waffengesetz und sind ueber 0,5 joule als waffen anzusehen und zu behandeln. quelle? --> alles relevante zum thema deutsches waffenrecht lesen! -- ☠ κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 15:17, 4. Aug. 2009 (CEST) Eine Airsoftgun ist aber keine Waffe. Eine Waffe ist dazu da, eine Person, ein Tier oder einen Gegenstand zu zerstören bzw. ein Lebewesen zu töten. Eine Airsoftgun ist defintiv keine Waffe, da diese lediglich eine Imitation einer Waffe ist und nicht als Waffe zu gebrauchen ist. Der Verwendungszweck einer ASG ist Sport und nicht Mord. --EloKoN (nicht signierter Beitrag von 91.113.9.141 (Diskussion | Beiträge) 17:22, 3. Dez. 2009 (CET)) Sobald eine Softairwaffe eine Geschossenergie von 0,5 Joule hat, ist es eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Und wenn man nicht ausreichend Schutz trägt, kann eine Airsoftwaffe auch bei sachgemäßer Verwendung zu schwersten Verletzungen (zum Beispiel der Augen) führen. --Gnom 17:27, 3. Dez. 2009 (CET)

Deine Argumentationsweise für die ursprüngliche Wahl des Titels ist also konträr zu deiner Argumentationsweise gegen die Änderung des Titels. Natürlich kann der Titel nicht "auf 0 resettet" werden, um die Titeldiskussion von anfang an neu zu führen, allerdings stelle ich dir hier schon die Frage der Rechtfertigung!!! Ich möchte noch einmal vorschlagen, den Titel auf Softgun oder Airsoft (Spielgerät) zu ändern, ich bitte deine Antwort jedenfalls hinreichend mit Argumenten zu untermauern, welche konsistent sind zur ursprünglichen Änderung des Originaltitels auf Softairwaffe. Ich möchte also gerne konvergierende Kriterien für die Titelwahl - ein argumentatives Hin-und-Her-Springen um je nach Belieben die eigenen Wünsche umzusetzen erachte ich eines seriösen Wikipedia-Users nicht würdig! Sollten die Kriterien der ursprünglichen Titelwahl und die deiner Argumentation um den aktuellen Titel nicht zusammenpassen, bitte ich im Namen der Objektivität darum, einen anderen qualifizierten Benutzer mit diesem Thema zu beauftragen, sofern dies möglich ist. --Aztec184 (Diskussion) 23:30, 26. Mai 2012 (CEST)

Richtig, dieser Widerspruch in meiner Argumentation ist mir aufgefallen. Ich kann mich folgendermaßen rausreden: Ich dachte, dass ich durch das Argument "Das Dings ist sehr wohl eine Waffe, also braucht man über den Namen nicht zu streiten" die Diskussion schnell beenden könnte. Richtig wäre gewesen: "Selbst wenn es keine Waffe ist, kommt es auf den gebräuchlichsten Namen an". Wie gesagt könnte ich mit "Softgun" leben, aber laut Google ist "Softairwaffe" gebräuchlicher und Bing überzeugt mich mit seinen wenigen Treffern nicht. "Airsoft (Spielgerät)" geht jedoch nicht. Die Dinge werden nicht nur zum Spielen, sondern auch von Sportschützen verwendet. Und ich halte "Airsoft" für eine Slang-Abkürzung von "Airsoftwaffe/Airsoftgun/Airsoftpistole" etc. Das hat Knoerz ja auch schon gesagt. Übrigens nochmal zum Begriff Waffe ein Zitat aus unserem dazugehörigen Artikel: "Zu den Waffen zählen auch Sportgeräte, die für den sportlichen Wettkampf bestimmt sind und entweder aus Waffen entwickelt wurden oder das Gefährdungspotential einer Waffe besitzen." Falls das noch keiner gelesen hat. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:09, 27. Mai 2012 (CEST)
Der Vollständigkeit halber: Softguns, Airsofts etc. sind weder aus Waffen entwickelt worden noch haben sie das Gefährdungspotential einer Waffe. Die Googletreffer überzeugen aber auch keineswegs, aufgrund der ungleichen Trefferverteilung (also nicht die Anzahl, sondern as Verhältnis zwischen den Begriffen). Wäre das Verhältnis der "Treffer" zu einander bei Bing und Google gleich, oder zumindest einigermaßen annähernd, dann könnte man in Erwägung ziehen ein derartiges Argument gelten zu lassen. Ich sage nicht Bing hat recht und google nicht, aber genausowenig umgekehrt! Der Beweis der hier geführt wird ist eben der, dass google nicht nur ungeeignet sondern NICHT geeignet ist daran die Entscheidung aufzuhängen. Bleibt unterm Strich, wie bereits erwähnt, eine Änderung des Titels die jeglicher Grundlage entbehrt. Somit sollte zweifelsfrei klar werden, dass die Umbenennung in den derzeitigen Titel sowieso nichtig ist. Wir diskutieren hier demnach nur darum, welchen Titel der beitrag haben sollte, da Airsoftwaffe (wie belegt) nicht passend ist. Unsere Argumente liegen auf dem Tisch, Gegenargumente fehlen nach wie vor! --Benutzer:Daark1982 12:28, 30. Mai 2012
Welche Umbenenning ist nichtig? Wo ist der Beleg, das Airsoftwaffe nicht passend ist? Bitte drücke dich klarer aus. Ich bin offenbar zu doof, um das zu verstehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:45, 30. Mai 2012 (CEST)
Die Umbenennung in Softairwaffe. Es fehlt das Argument für die Umbenennung wie schon mehrfach oben erörtert. Nebenbei: ich glaube absolut nicht dass du zu "doof" dafür bist, ich glaub nur Du beachtest die gebrachten Argumente nicht :P -- Daark1982 10:15 1. Juni 2012 (CET)

man kann, zumindest hier an dieser stelle, die diskussion beenden: was ich mitbekommen habe ist, dass die softgun & Airsoft-Spielgeraet-fraktion sich eigentlich nur an der bezeichnung "-waffe" stoert. sie wuerden nicht aus waffen entwickelt und haetten aus ihrer sicht nicht das gefaehrdungspotentioal einer waffe. wobei das auch nur ansichtssache ist, denn was ordnet ihr waffe ein? am ende ist dieser euer standpunkt hier aber irrelevant, denn es sind eure persoenlichen ansichten. das teil wird hier in der wikipedia so benannt, wie es allgemein gebraeuchlich ist. da hilft die einfache gegenueberstellung von z.b. den gockel ergebnissen: Seiten auf Deutsch --> "Softairwaffe": 56.200 // "Airsoftgun": 21.100 softgun oder die verharmlosung als Airsoft-Spielgeraet koennt ihr gleich vergessen, beide begriffe sind im vergleich zu den beiden vorgenannten absolut unueblich im deutschen sprachraum. das zeigt auch das bereits angesprochene Wortschatz-Projekt der Uni Leipzig. dieses wissenschaftliche projekt kennt ausschliesslich den begriff "Softairwaffe". also zusammenfassend: gebraeuchlich ist, und das nachweislich belegt: "Softairwaffe" & "Airsoftgun". so kommt das nun auch wieder in den artikel. falls jemand andere gebraeuchliche begriffe findet, koennen die gern in den artikel, dass aber bitte korrekt belegt nach WP:Q und nicht a la "ich finde das nicht gut, das gefaellt mir nicht, ich nenne das aber anders, ihr seid alle doof nur ich habe recht´, ich behaupte das jetzt so und deswegen ist es richtig" usw. --Herr Knoerz vom Nudelholz 12:59, 1. Jun. 2012 (CEST)

ahja ich empfehle der o.g. fraktion auch dringend mal zum thema theoriefindung und begriffsetablierung dort nachzulesen: WP:KTF. dem ganzen neu angemeldeten sockenpuppenzoo darueber hinaus auch WP:BNS --Herr Knoerz vom Nudelholz 13:04, 1. Jun. 2012 (CEST)
Die Umbenennung von "Airsoftgun" auf "Airsoftwaffe" durch Knoerz geschah im März 2009. Damals mit dem Argument, der alte Begriff sei im deutschsprachigen Raum nicht gebräuchlich. Das wurde bisher nicht widerlegt, außer, dass dem "Google-Argument" ein "Bing-Argument" gegenübersteht. Also wird nix zurückverschoben. --Gnom (Diskussion) 13:08, 1. Jun. 2012 (CEST)
Unser Anliegen war nicht "Softairwaffe" umzubenennen, da uns das Wort nicht gefällt, sondern einen anderen Begriff, wie "Softgun", einzuführen, da das Determinatum "Waffe" in Österreich fachlich nicht korrekt wäre. Da eurer Meinung nach das nicht Grund genug ist den Artikel umzubenennen, würde ich darum bitten in der Begriffsklärung einzufügen zu dürfen, dass man in Österreich die Endung Waffe nicht gebraucht, da die "Softairwaffe" in Österreich keine Waffe ist. -- Anti-seb (Diskussion) 19:30, 2. Jun. 2012 (CEST)
Ich bin dafür, aber Knoerz offenbar nicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:25, 4. Jun. 2012 (CEST)
ich bin dafuer, dass alle begriffe, sofern sie ueberhaupt relevant sind, nach WP:Q belegt werden. das ist bis auf die o.g. 2 ausnahmen nicht geschehen. uebrigens danke Anti-seb, dass du es endlich klar sagst: Unser Anliegen war nicht "Softairwaffe" umzubenennen, da uns das Wort nicht gefällt, sondern einen anderen Begriff, wie "Softgun", einzuführen. genau das ist hier in der wikipedia nicht erwuenscht! lies und beachte endlich Wikipedia:TF#Begriffsfindung... --Herr Knoerz vom Nudelholz 12:08, 5. Jun. 2012 (CEST)
Bin relativ sicher, dass Anti-seb damit nicht die Erfindung eines neuen Titels meinte, sondern die Auswahl eines neuen Titels für diese Diskussion. Weiters kann ich nicht erkennen, wo Anti-seb oder "wir" allgemeint gegen die Begriffsfindungsrichtlinien verstößt/verstoßen! 'Softairwaffe ist weder in der Fachwelt (die Fachwelt ist hier klarerweise die Airsoft-Community inkl. Händler, Grundstücksbetreiber, Eventveranstalter usw.) noch im allgemeinen Sprachgebrauch etablierter, als andere Begriffe, und entbehrt immernoch der Neutralität was die verschiedenen Länder betrifft, die der Artikel abdeckt. Dass in dem von dir genannten Artikel unter Begriffsfindung auch steht, dass, sofern kein etablierter Fachbegriff vorhanden ist, fremdsprachige Begriffe verwendet werden sollen, scheinst du bewusst zu ignorierern! --Aztec184 (Diskussion) 21:36, 12. Jun. 2012 (CEST)
Mag ja alles so sein. Aber: Belege, Belege, Belege. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:46, 13. Jun. 2012 (CEST)

"Moderne elektrische Softairwaffen wiederholen diesen Zyklus bis zu 16 Mal pro Sekunde (1200 Schuss/Minute)"

Ja was denn nun? 16 mal pro Sekunde, oder 1200/Minute? Ist nicht das gleiche! --Dispatcher7007 (Diskussion) 17:00, 21. Aug. 2012 (CEST)

Durch immer beliebter werdende Lithium-Polymer Akkus, die eine höhere Entladerate haben als herkömmliche Akkus, wäre richtiger, da eher dem aktuellen Stand der Technik entsprechend, "mehr als 20 mal pro Sekunde, bei stark modifizierter Gearbox auch mehr als 40 mal pro Sekunde" anzugeben. --194.166.136.149 17:22, 31. Aug. 2013 (CEST)

Gesetzeslage in den Niederlanden

Die Gesetzeslage hat sich geändert! Airsoft ist nun eine anerkannte Sportart in den Niederlanden. Der Besitz ist nun unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt. NL Airsoft.com News --Anti-seb (Diskussion) 12:20, 9. Jan. 2013 (CET)

Magst du eine Formulierung vorschlagen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:56, 4. Sep. 2013 (CEST)

Irreführend

Den Satz "des Weiteren sind nach deutschem Gesetz illegale Anbauteile wie Laser oder Lampen in Frankreich erlaubt" sollte man überarbeiten, denn dass Anbauteile in Deutschland verboten sind gehört auch in den Absatz zur Situation in Deutschland, nicht in den von Frankreich. (nicht signierter Beitrag von 85.177.134.35 (Diskussion) 00:40, 11. Aug. 2015 (CEST))

Rechtslage USA

Leider fehlt eine Darstellung der Rechtslage in den USA. Kann das jemand ergänzen? -- Glückauf! Markscheider Disk 22:27, 29. Dez. 2015 (CET)

Bezeichnung: Airsoft Gun

Hallo,

es wurde der Abschnitt bei der Begriffserklärung "Airsoft Gun" entfernt, weil dies vermeintlich nur als Übersetzung wahrgenommen wurde.

Um nur kurz auszuholen:

"Airsoft Gun" (bzw. ASG) ist die korrekte "Fachbezeichnung" der Spielgeräte - international und auch in der deutschen Airsoftszene. In das Deutsche übersetzt heißt diese entsprechend auch "Airsoftwaffe". "Softairwaffe" ist eine Wortneuschöpfung, die auf den kreativen Erfindergeist deutscher Importeure herrührt - insb. "Softair" ist lediglich und ausschließlich im deutschsprachigen Raum etabliert.

Es mag unschön erscheinen, zu ein und dem selben Sachgegenstand mehrere Bezeichnungen zu haben - enzyklopädisch ist das aber etwas, das nicht fehlen darf, da dies auch keine Randinformation ist. Anderenfalls steuert man dem bei, "historisch gewachsene Wortneuschöpfungen" zu streuen und diese als einzig und allein "korrekt" zu suggerieren.

Sollte das doch im "ersten Satz" unerwünscht sein - kann man das doch sicherlich in einem Folgesatz einbinden?178.8.243.117 22:32, 26. Mai 2017 (CEST)

Hm, ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Aber Artikelstichworte sollten sich danach ausrichten, wie etwas auf Deutsch heißt. Wir geben ja auch nicht den Isländischen Begriff für Airsoftwaffe an. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:04, 26. Mai 2017 (CEST)

Okay, nochmal deutlicher.

Airsoft Gun ist die korrekte Bezeichnung. In USA wie China wie Japan wie Spanien wie Deutschland.

Wie Deutschen haben uns da einfach nur was neues ausgedacht, weil es "besser" klingt. Da Airsoft aber international ist, sollte auch der Begriff so verwendet oder zumindest erwähnt werden.

Ein Beispiel... ASGK ist die japanische Selbstregulierungsbehörde für Airsoftwaffen (Airsoft Gun Kai)... Und Airsoft kommt aus Japan.

Gebräuchlich ist jedoch immer die Abkürzung ASG... Ist auch deutlich kürzer als Airsoft-/ Softairwaffe... Wird vor allem bei Events (auch deutschen Großevents) verwendet. Shops verwenden hingehen eher die deutschen Begriffe, da Anfänger damit mehr anfangen können als mit Abkürzungen - Zielgruppen eben.

Bei Behörden wird wiederum SoftAir-Waffe verwendet - auch schön mit dieser kuriose Orthographie.

Um es so zu sagen... Jeder kocht sein eigenes Süppchen - was daher rührt, dass jeder was neues erfinden musste. Einheitlich und international hingegen heißt es Airsoft Gun, Post kurz einfach nur ASG.178.8.243.117 22:32, 27. Mai 2017 (CEST)

  • Defekter Weblink|Bot=GiftBot|Lauf=2015-10

|1=wba=20110821032402 http://www.oeasv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=12&Itemid=29 }} – GiftBot (Diskussion) 05:12, 25. Dez. 2015 (CET)

gefixt --Tom (Diskussion) 02:03, 6. Mai 2018 (CEST)

Überarbeitung Inhalt

Ich habe paar Punkte überarbeitet, um dem Ganzen mal etwas mehr "Stil" zu vergeben. Ganz unkommentiert lasse ichd as natürlich nicht stehen.


1. Begrifflichkeiten

Softairwaffe: Der Begriff ist eine Wortneuschöpfung aus "Softair" und "Waffe", wobei ersteres ebenfalls eine Wortneuschöpfung ist, da das nunmal eigentlich "Airsoft" heißt. Korrekterweise ist es demnach eine "Airsoftwaffe" - da beide Begriffe gängig ist, können wir auch beides stehen lassen.

0,20g statt 0,2g: Unser Mathematikverständnis sagt immer, anhängende Nullen nach dem Komma dürfen gestrichen werden. Da aber Gewichtsklassen bei der Munitionsbeschreibung immer mit zwei Nachkommastellen angegeben wird, machen wir das Ganze doch einheitlich.

Schlitten: Konkreterweise belassen wir es bei Verschluss im Sinne der realen Vorbilder, auch wenn der "Airsoft-Verschluss" im waffenrechtlichem Sinne keiner ist (korrekterweise wäre das nämlich in aller Regel das Nozzle der Verschluss...)

Verbesserungen: Eine Feder zu tauschen muss keine Verbesserung darstellen. Behandeln wir das Ganze doch bitte neutral mit "Veränderung".

stark: Es gibt eigentlich keine "starke Softairwaffe", auch wenn der Laie damit vielleicht versteht, was gemeint ist. Korrekterweise gibt es Waffen mit einer "niedrigen" bzw. "höheren" Mündungsenergien... ich habe das weitgehend angepasst, sofern es den Kontext nicht völlig zerissen hat.


2. Obselete Inhalte

BAX-System: Das BAX war eine Modeerscheinung und eher Randphänomen. Weder hat sich das System etabliert, noch wird oder wurde es jemals breit verwendet. Da gibt es zahlreiche andere Varianten, die deutlich verbeiteter sind (Flat-Hop, G-Hop, R-Hop, ... um mal ein paar zu nennen)

Paintball: Vergeliche zu Paintball sind nicht sachdienlich. Ist ungefähr so, wie wenn ich die Mechanik eines Skateboards mit einem Roller vergleiche, nur weil beide Räder haben und im Trend liegen/lagen.

Ur-Alt-Systeme: Es ist schön, wenn man die Anfangszeit zu Airsoft näher beleuchten will - jedoch hat Airsoft als "modernes Hobby" allerlei Entwicklungen in kurzer Zeit erlebt. Jede "Innovation" zu nennen, die weder aktuell, noch in irgendeiner Form eine Nachwirkung auf die heutigen Spielgeräte haben und hatten, ist zu tief in der Geschichtskiste gegraben. Gerne kann man die Punkte in einem extra Unterpunkt "Historisches" aufführen, in einer allgemeinen Beschreibung, die die grundlegende Funktion aufführt, ist das aber mMn fehlplatziert.

Tokyo Marui Gearbox: Es gibt keine "Tokyo Marui Gearbox"... es gibt ein von Tokyo Marui entwickeltes Gearbox-Design... die Gearboxen heute stammen aber auch von "billigen" Taiwan-Produktionen, wo kein Japaner dahinter stand. Es steckt daher nicht überall "Tokyo Marui" drin, zumal viele Gearboxen heutzutage Eigenentwicklungen mit deutliche Modifikationen sind. Entsprechend wurde das angepasst.

Geschwindigkeit, Energie, Gewicht: In dem Punkt wurde in keinem Punkt auf die Energie oder das Gewicht, und daher nicht mal im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit, eingegangen. Welche Geschwindigkeiten in Deutschland üblich sind (oder besser gesagt, waren), haben aber mit dem Thema "Ballistik" absolut null zu tun. Daher wurde dies entfernt.

BB-Gewichte: Es gibt unzähliche BB-Gewichte, von verschiedenen Herstellern, aus verschiedenen Zusammensetzungen, mit verschiedenen "Verbesserungen", für den verschiedensten Zweck. Die derzeitige Liste suggeriert, dass es nichts anderes als die aufgelisteten Gewichte gibt - was faktisch falsch ist. Entsprechend wurden solche "Sonderfälle", "Eigenarten" sowie ungebräuchliche Gewichtsklassen entfernt und es bei denen belassen, die entweder weit verbreiten, daher marktüblich, oder historisch wie funktionell eine relevante Bedeutung haben.


3. Rechtlicher Quark

Waffen ab 14: Es gibt faktisch keine "Waffen ab 14" - das rührt eher aus einem anderem Bereich im Sinne der Haftung, etc. im käufmännischen Zusammenhang. Korrekterweise gibt es (freie) Waffen ab 18, und Schusswaffen ohne Altersbeschränkung.


4. technische Angaben

Geschwindigkeit, Energie, Gewicht: Abgesehen von der obsoleten Beschreibung habe ich in einem einfachen Zusammenhang erklärt, wie die Energie von der Geschwindigkeit und Masse abhängig ist, um es auf unterstem physikalischen Niveau zu erklären. Es wurde zusätzlich beschrieben, welche Mündungsenergien machbar und daher auch üblich sind... für uns Deutschen sind darüber hinaus Mündungsenergien immer relevanter gewesen, als schwammige Geschwindigkeitsangaben - rührt auch aus dem Rechtsverständis heraus.


5. Sortierung / Struktur

Nach den "Federdruckwaffen" kommen die "elektrischen Waffen" statt die "Gaswaffen". Diese haben technisch gesehen die höchste Ähnlichkeit zueinander und sollten auch so betrachtet werden. (Rechtlich werden die übrigens auch nicht unterschieden) Gaswaffen sind vom Funktionsprinzip völlig anders.

Die "Gefahren für den Menschen" habe ich zum Ende der Ballistik geschoben... Denn erst wird versucht, die Ballistik zu erklären, dann werden die Gefahren genannt, dann gehts weiter mit der Ballistik... das macht kein Sinn. Es ist erwähnenswert, aber hat in der Ballistik nichts zu suchen. Evtl macht es sogar Sinn, die Gefahren komplett auszugliedern, da bis auf die Gefahren, die von der Waffe selbst ausgehen, auch weitere "indirekte" Gefahren ausgehen, wie die Verwechslung mit Feuerwaffen und dem dadurch möglichen Einsatz der Schusswaffe aus der Dienstpistole eines Polizisten...


Sollte ich was vergessen haben oder Fragen/Anregungen/Disukssionsbedarf bestehen, können wir bestimmt daran arbeiten und einen Konsens zu finden. Aktuell schwimmt aber der Artikel voller Fehler und Ungereimtheiten und musste irgendwann mal nach Jahren mal abgesehen von den Kleinigkeiten überarbeitet werden

Korrekterweise werden Airsoft und Paintball Geräte als "Markierer" bezeichnet, da sie nicht als Waffe geschaffen wurden und als solche nicht zu gebrauchen sind. Im Englischen wird nur deswegen von "gun" geredet, weil die noch den Begriff "firearm" haben. Kalenk666 (Diskussion) 21:15, 22. Jul. 2019 (CEST)

Reichweite

Viel juristischer Quatsch steht im Artikel, aber was ist mit der Reichweite der Knarren? (nicht signierter Beitrag von 92.209.21.123 (Diskussion) 19:28, 23. Aug. 2020 (CEST))