Diskussion:Solidaritätszuschlag
Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Lexberlin in Abschnitt "Konflikt am Golf" führt zu Zweiter Golfkrieg
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Solidaritätszuschlag“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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- http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/048__festsetzung__solidaritaetszuschlag.html
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- http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4134/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/080.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
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- Artikel mit gleicher URL: Vorläufigkeit (Steuerrecht) (aktuell)
- http://www.tagesschau.de/inland/solidaritaetszuschlag2.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: 3218068 4602441 (aktuell)
- http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58902/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/abgabenordnung/028.html
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– GiftBot (Diskussion) 12:42, 27. Nov. 2015 (CET)
"Konflikt am Golf" führt zu Zweiter Golfkrieg
[Quelltext bearbeiten]Warum die Floskel "Konflikt am Golf", aus welcher Quelle ist die? Ansonsten umbenennen in Zweiter Golfkrieg.--Wikiseidank (Diskussion) 10:59, 26. Apr. 2023 (CEST)
- Ich frage mich auch, aus welcher (vermeintlichen) Quelle hier mit vielen Auslassungspunkten zitiert wird. Die fehlende Quelle ist umso ärgerlicher, als dass der Satz mittlerweile häufig aus Wikipedia übernommen wird. Wenn sich hier keine Quelle finden lässt, sollte das Zitat in einen normalen Satz umgewandelt werden. --Mathze (Diskussion) 21:23, 15. Nov. 2023 (CET)
- Im Abschnitt 3 Geschichte 3.1 Einführung ist die Quelle angegeben. Seitenzahl habe ich eingefügt. --Lexberlin (Diskussion) 00:30, 16. Nov. 2023 (CET)
- @Lexberlin Erstmal vielen Dank dafür. Mir stellt sich hierbei die Frage, ob indirektes Zitieren nicht angebrachter wäre in der Einleitung. Von den 71 Wörtern des Originaltextes werden nur 23 im "direkten Zitat" verwendet, der Rest ist ausgelassen. Zum einen liest sich das meines Erachtens unschön, zum anderen wird der Eindruck eines direkten Zitats erweckt, obwohl der Originaltext davon weit entfernt ist. --Mathze (Diskussion) 12:56, 16. Nov. 2023 (CET)
- Die Formulierung im Eingangstext ist insoweit zu beanstanden, als insgesamt der Eindruck eines wörtlichen Zitats erweckt wird, was aber für die Wörter "die Kosten der deutschen Einheit" nicht zutrifft. Die Auslassungen sind kenntlich gemacht, weshalb insoweit kein unzutreffender Eindruck erweckt wird. --Lexberlin (Diskussion) 15:32, 16. Nov. 2023 (CET)
- Was hältst Du denn von folgender Version: "Sie wurde laut Gesetzgeber eingeführt, um die verschiedenen Mehrbelastungen aus dem Zweiten Golfkrieg sowie auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa und die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren." Und dahinter ein Verweis auf die von Dir weiter unten im Artikel genannte Quelle? --Mathze (Diskussion) 22:55, 16. Nov. 2023 (CET)
- Bis zum 11. Mai 2019 war das Zitat auch im Eingangstext korrekt, nämlich mit "... Hinzu kommen zusätzliche Aufgaben in den neuen Bundesländern.“ " Ich persönlich bin für sehr knappe Eingangstexte und würde dort höchstens schreiben: "Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Er wurde 1991 eingeführt und beträgt seit 1998 grundsätzlich 5,5 % dieser Steuern. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu." Selbst das wäre teilweise noch zu viel, denn durch die aktuelle Berechnungsweise sind die meisten Steuerpflichtigen kaum noch betroffen. Der Rest gehört ggf. in die weiteren Abschnitte des Artikels. Wenn Du den Satz aber beibehalten willst, dann sollte m. E. auch bei indirekter Rede die Formulierung der Gesetzesbegründung wiedergegeben werden. Ansonsten ist mir aber der Artikel jedenfalls an dieser Stelle nicht besonders wichtig. --Lexberlin (Diskussion) 22:49, 17. Nov. 2023 (CET)
- Die Einleitung ist ja schon recht knapp gehalten. Wärest Du denn nun damit einverstanden, wenn ich die jetzige Formulierung durch meinen Vorschlag ersetze? Da steckt ja die Formulierung der Gesetzesbegründung drin. --Mathze (Diskussion) 11:31, 18. Nov. 2023 (CET)
- Wie ich schon schrieb: Wenn Du den Satz aber beibehalten willst, dann sollte m. E. auch bei indirekter Rede die Formulierung der Gesetzesbegründung wiedergegeben werden. Also "zusätzliche Aufgaben in den neuen Bundesländern", nicht "die Kosten der deutschen Einheit" --Lexberlin (Diskussion) 15:03, 18. Nov. 2023 (CET)
- Die Einleitung ist ja schon recht knapp gehalten. Wärest Du denn nun damit einverstanden, wenn ich die jetzige Formulierung durch meinen Vorschlag ersetze? Da steckt ja die Formulierung der Gesetzesbegründung drin. --Mathze (Diskussion) 11:31, 18. Nov. 2023 (CET)
- Bis zum 11. Mai 2019 war das Zitat auch im Eingangstext korrekt, nämlich mit "... Hinzu kommen zusätzliche Aufgaben in den neuen Bundesländern.“ " Ich persönlich bin für sehr knappe Eingangstexte und würde dort höchstens schreiben: "Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in Deutschland. Er wurde 1991 eingeführt und beträgt seit 1998 grundsätzlich 5,5 % dieser Steuern. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu." Selbst das wäre teilweise noch zu viel, denn durch die aktuelle Berechnungsweise sind die meisten Steuerpflichtigen kaum noch betroffen. Der Rest gehört ggf. in die weiteren Abschnitte des Artikels. Wenn Du den Satz aber beibehalten willst, dann sollte m. E. auch bei indirekter Rede die Formulierung der Gesetzesbegründung wiedergegeben werden. Ansonsten ist mir aber der Artikel jedenfalls an dieser Stelle nicht besonders wichtig. --Lexberlin (Diskussion) 22:49, 17. Nov. 2023 (CET)
- Was hältst Du denn von folgender Version: "Sie wurde laut Gesetzgeber eingeführt, um die verschiedenen Mehrbelastungen aus dem Zweiten Golfkrieg sowie auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa und die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren." Und dahinter ein Verweis auf die von Dir weiter unten im Artikel genannte Quelle? --Mathze (Diskussion) 22:55, 16. Nov. 2023 (CET)
- Die Formulierung im Eingangstext ist insoweit zu beanstanden, als insgesamt der Eindruck eines wörtlichen Zitats erweckt wird, was aber für die Wörter "die Kosten der deutschen Einheit" nicht zutrifft. Die Auslassungen sind kenntlich gemacht, weshalb insoweit kein unzutreffender Eindruck erweckt wird. --Lexberlin (Diskussion) 15:32, 16. Nov. 2023 (CET)
- @Lexberlin Erstmal vielen Dank dafür. Mir stellt sich hierbei die Frage, ob indirektes Zitieren nicht angebrachter wäre in der Einleitung. Von den 71 Wörtern des Originaltextes werden nur 23 im "direkten Zitat" verwendet, der Rest ist ausgelassen. Zum einen liest sich das meines Erachtens unschön, zum anderen wird der Eindruck eines direkten Zitats erweckt, obwohl der Originaltext davon weit entfernt ist. --Mathze (Diskussion) 12:56, 16. Nov. 2023 (CET)
- Im Abschnitt 3 Geschichte 3.1 Einführung ist die Quelle angegeben. Seitenzahl habe ich eingefügt. --Lexberlin (Diskussion) 00:30, 16. Nov. 2023 (CET)