Diskussion:Sonderabgabe (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Delabarquera in Abschnitt "Zwangsabgabe"
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Vorzugslasten

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"nicht als steuerliche Abgaben oder Vorzugslasten, sondern als Sonderabgaben qualifiziert"

Wenn es die besondere Eigenscchaft von Sonderabgaben ist, dass sie zwar Abgaben, aber weder Steuern noch Vorzuglasten sind, dann ist es wichtig zu wissen, was Vorzugslasten sind. Wäre schön, wenn es dazu einen Artikel gäbe. --46.223.252.144 00:20, 4. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

"Zwangsabgabe"

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Bin von ~ hierher geführt worden.Sinnvoll? Ist ~ nicht das AfD-Wort für Rundfunkgebühren in der jetzigen Form? --Delabarquera (Diskussion) 09:49, 9. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Noch keine Anmerkungen. Seltsam finde ich, dass man bei Angabe von ~ hierher geführt wird, dass das Wort Zwangsabgabe aber im Artikel kein einziges Mal vorkommt. -- Wenn sich niemand meldet, werde ich das mit dem AfD-Wort mal selbst einfügen. --Delabarquera (Diskussion) 16:37, 17. Jun. 2019 (CEST)Beantworten