Diskussion:Sonderausgabe (Steuerrecht)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt Doppelte Nennung
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Zweck

Hier wird gar nicht gesagt, welche Konsequenz Sonderausgaben denn nun bei der Steuererklärung haben. -- Endivie Salat 13:36, 20. Sep 2006 (CEST)

Ich gehe einmal fest davon aus, dass Sonderausgaben genau wie die Werbungskosten sich vermindernd auf das zu versteuernde Einkommen auswirken und somit weniger Einkommenssteuern zu zahlen sind. Gruß Bahnemann 15:28, 1. Okt 2006 (CEST)
Grundsätzlich ja, aber Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (kurz: GdE) abgezogen. Vgl. § 2 Abs. IV EStG. Während Werbungskosten direkt die Einkünfte der jeweiligen Einkunftsart mindern, macht bei z. B. bei Verlusten einen erheblichen Unterschied.--Philipp.Walther 13:44, 22. Mär. 2007 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)

Steuerberatungskosten

"Steuerberatungskosten sind seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr komplett als Sonderausgabe abziehbar. Dies betrifft besonders die Steuerberatung für den privaten Bereich. Steuerberatung für einzelne Einkunftsarten (z. B. Vermietung/Verpachtung, Nichtselbstständige Arbeit, Gewerbe, ...) sind jeweils dort als Werbungskosten absetzbar."

Habe ich in "* Steuerberatungskosten sind seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr als Sonderausgabe abziehbar. Steuerberatungskosten für einzelne Einkunftsarten (z. B. Vermietung/Verpachtung, Nichtselbstständige Arbeit, Gewerbe, ...) sind jeweils dort als Werbungskosten absetzbar." geändert. Denn der § 10 Nr. 6 EStG wurde vollständig aufgehoben.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)

Doppelte Nennung

Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen werden sowohl unter 'Vorsorgeaufwendungen', als auch unter 'Übrige Sonderausgaben' eingeordnet. Wo gehören sie denn nun tatsächlich hin? --84.142.163.40 14:38, 11. Jul. 2007 (CEST)

Wahrscheinlich gehören die genannten Versicherungen alle zum Existenzminimum. Höchstrichterlich geklärt ist dies allerdings bisher nur für die Kranken- und Pflegeversicherung. Aber: Hartz IV-Empfänger können die Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung ebenfalls vom Einkommen absetzen. wolfgang40627 08:41, 9. Apr. 2008 (CEST)wolfgang40627

Doppelnennung ist soweit ich das sehe behoben --Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 13:37, 9. Jun. 2008 (CEST)