Diskussion:Sonne in der Nacht (Lied)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Iconicos in Abschnitt Revert
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Revert

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Deine Änderungen sind größtenteils unnütz und in der Tat Geschmacksedits. Da werden einfach nur nach eigenem Geschmäckle Umstellungen vorgenommen oder Sätze in eine andere Formulierung überführt, gleich gelöscht oder teils unnötige Links gesetzt (1980er). Zudem ist es laut Diskussion bei WP:Q zulässig, YouTube als Beleg zu verwenden. Ebenso ist das Rauslöschen belegter Coverversionen kontraproduktiv. Nochmal, wenn du deine aggressive, bevormundende, von Editkommentaren im Befehlston begleitete Art der "Überarbeitung" meiner Artikel nicht bleiben lässt, gehe ich zum WP:SG. Wie schon öfter geschrieben: Halte dich bitte fern von mir! --Iconicos (Diskussion) 16:08, 30. Okt. 2023 (CET)Beantworten

Ich habe eine von dir zugefügte Quelle und einen zusätzlichen Halbsatz aus der Vorversion mit übernommen.--Iconicos (Diskussion) 16:14, 30. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Und ich bin und bleibe hier der Hauptautor. Bitte beachten, danke.--Iconicos (Diskussion) 16:15, 30. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Hauptautor ist trotzdem kein Argument dafür, Verbesserungen ersatzlos rauszulsöchen. Die Chartinfos habe ich wieder ergänzt. Der Satz: "Ein wiederkehrendes Keyboardmotiv wird im Intro präsentiert, ein bluesorientiertes E-Gitarrensolo rundet den Titel ab" erinnert eher an einen Werbetext und ist zudem nicht belegt (TF). Sollte überarbeitet werden. Die Erwähnung von "HK Krüger" ist irrelevant, dann kann man auch dutzende andere 0815 Cover aufführen.
Das Musikvideo muss wieder raus, Verstoss gegen das DSGVO, also Straftat. Es handelt sich um ein privates Profil, das selbst gegen das Urheberrecht verstößt, in dem es urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet.

„Musikstücke genießen als Werke gemäß § 2 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) grundsätzlich Urheberrechtsschutz. Das Recht, Musikstücke öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen oder zu verbreiten, ist dem jeweiligen Urheber vorbehalten, § 15 UrhG.“

Trotzdem Danke für das Übernehmen der Quelle und der Produzentenkorrektur.
Zusatz … sowas (Stand: Oktober 2023) sollte vermieden werden, weil es nicht enzyklopädisch sei. Habe ich früher selbst so gemacht, bin ich aber auch drauf aufmerksam gemacht worden. ChrisHardy (Diskussion) 08:35, 31. Okt. 2023 (CET)Beantworten
Sowas findet sich in jedem x-beliebigen Ortsartikel. Und YT-Videos, auch private Uploads, werden durch YouTube lizenziert. Dafür gibt es u. a. Verträge mit der GEMA. Sonst könnten sie da nicht abgerufen werden und YouTube hätte Millionen Verfahren am Hals. "Straftat" ist also kompletter Nonsens. Und wie gesagt wurde auf WP:Q diskutiert, dass auch YT-Videos als Quelle zulässig sind. Kann ich dir bei Bedarf raussuchen, wurde aber auch auf WP:RMU bereits mehrfach verdeutlicht.--Iconicos (Diskussion) 17:15, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Im Fall "Sonne in der Nacht" findet sich unter dem Video, wenn du auf "mehr" klickst, das offizielle Cover der Single. Wenn du da wiederum draufklickst, kommst du auf die Version vom offiziellen Maffay-Account. Das bedeutet, dass die Titel beim Upload (automatisch) verlinkt wurden und Maffay auch bei jedem Klick auf die privat hochgeladene Videoversion bezahlt wird.--Iconicos (Diskussion) 17:20, 2. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Was ist denn jetzt wirklich besser, @Hardy??? Nix. Nur anders. Dieser Überarbeitungsfanatismus schreckt mich sowas von ab. Du hast mich soweit, ich werde bis auf weiteres im Musikbereich keine Artikel mehr einstellen.--Iconicos (Diskussion) 14:46, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten