Diskussion:Stammkapital

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von The-Digit in Abschnitt "vorletzte Legislaturperiode"
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Hallo Este, es wäre sehr schön, wenn du meine Änderung nicht wieder rückgängig machen würdest, denn der alte Gesetzentwurf wird im neuen Referentwenentwurf zumindest als Alternative erwähnt. Bitte vorher informieren anstatt einfach löschen. Und man kann das Thema Stammkapitalsenkung und alle weiteren Alternativen, die in den letzten Monaten diskutiert worden sind (Unternehmensgründungsgesellschaft UGG, BasisGmbH BGmbH, etc.), einfach nicht mehr ignorieren Danke. Ein grober Schnitzer, leider oft gelesen, habe ich entfernt: Die GmbH haftet natürlich mit ihrem gesamten Vermögen, nicht nur mit dem Stammkapital. Axel AC 23:13 18.5.2006

Du kannst mir doch sicher sagen, wo der Referentenentwurf veröffentlicht worden ist? Este 08:45, 19. Mai 2006 (CEST)
Ich hab ihn als Email hier. Er ist mit Sicherheit veröffentlicht worden Axel AC 08:52 19.5.2006

Ich kann ihn aber nirgends finden im Internet und auch nicht auf der Seite des BMJ. Este 09:27, 19. Mai 2006 (CEST)

Auf dem NRW-Justizministerium. Ansonsten jede Menge Berichterstattung darüber via Google --Axel AC 19:53 19.5.2006
Na, dann darf ich dich doch auch bitten, das nächste Mal von Anfang an etwas präziser zu sein! Vorher informieren statt einfach behaupten! Im Übrigen: Ein von NRW im Februar angekündigter und bis jetzt nicht eingebrachter Gesetzesantrag ist nicht wirklich erwähnenswert. Este 09:07, 20. Mai 2006 (CEST)
Man kann die Diskussion nicht außen vor lassen, an Initiativen fehlt es nicht und die Justizministerkonferenz ist nicht mehr weit. Ich würde mir wünschen, wenn deine Retourkutschen nächstes Mal etwas "teurer" und zutreffender ausfallen könnten. --Axel AC 01:36 21.5.2006

Auf billig gibts nur wieder billig. Aber ich habe Verständnis dafür, dass jemand, der sein Ohr an der JMK hat, nur auf höherem Niveau diskutieren will. Este 10:35, 21. Mai 2006 (CEST)

Hallo zusammen! Mag mich eigentlich nicht da soo wirklich einmischen, aber ich mach ne Kaufmännische Ausbildung und jeder aus dem ersten Lehrjahr weiß, dass das Stammkapital einer GmbH 10.000€ beträgt... 25.000€ ist nicht mehr aktuell. Finde es schade, dass die Zahl nicht auf 10.000 geändert wird. INFORMIERT DIE LEUTE DOCH WEITER FALSCH!!!!! versteh ich nicht! LG Matthias AC

Ach, du Armer. Ich mag mich auch nicht wirklich einmischen, aber in dem GbmH-Gesetz von juris stehen immer noch 25.000 €. Du kannst uns doch sicher sagen, durch welches Gesetz dieser Betrag geändert worden ist. Este 14:13, 9. Nov. 2007 (CET)

Österreich/Einleitung

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Heißt es in AT wirklich "Gesellschaftvermögen" ohne Fugen-s? Vielleicht kann man die Gemeinsamkeiten von DE und AT zu einer Einleitung zusammenfassen und in DE bzw. AT nur die Besonderheitem auflisten. --Axel AC 02:02 20.5.2006

Zum Thema Stammkapital..

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Um der Kindergartendiskussion von oben mal ein Ende zu bereiten, hier sind ein paar Quellen, die belegen, dass das Stammkapital derzeit immernoch 25.000 Euro beträgt: http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/idem/gmbh/index.html http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_024.htm Gibt noch zig weitere IHK-Websites auf denen ebenfalls die 25.000 Euro genannt sind.

Ansonsten gibts noch die Mini-GmbH mit nur einem Euro: http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/27/899361.html


Zum Thema 10.000 Euro steht hier: http://www.gmbh-guide.de/gruendung/stammkapital.html dass die Pläne bzgl. den 10.000 gestrichen wurden und es bei den 25k bleibt. Der Gesetzesentwurf, der jetzt anscheinend obsolet ist wird hier näher erläutert: http://www.heise.de/resale/artikel/print/107798

Ein Paar Punkte sind mir aufgefallen hier:

  • Es fehlt die Kategorie Gmbh, obwohl es wohl im die geht
  • 1 Pfund und Limited, gem. Company Act 2006 ist für eine Private Company Limited by Share kein Nominalkapital notwendig. Das in der Praxis ein paar Pfund verlangt werden ist ein andere Sachen. steht aber nicht im Gesetz. Und außerdem ist die Limited keine GmbH, hat also auch kein Stammkapital sondern ein Nominalkapital auf Aktien.
  • Zum MOMIG ist nichts da, obwohl nun die UG kommen wird.

Ich hab das geändert --Salier100 02:42, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Die Ltd hat ein Mindest-Stammkapital von 1 BPD, also etwa 1,50 EUR. Die Limited ist auch der GmbH gleichgesetzt. Alle Vorschriften verweisen in Bezug auf die Limited m. W. immer auf die Gesetzestexte, die zur GmbH existieren. Der Text sollte also noch mal angepasst werden. --Udo.Netzel 11:59, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Bitte einen Beleg mit dem Mindest-Stammkapital bringen, dann mach ich das sofort rückgängig. Bitte aber keine Werbeprospekte von Gründungsagenturen! Außerdem hat eine Limited kein Stammkapital , sondern ein Nominalkapital, dass beliebig stückelbar in Aktien (Shares) ist, im Gegensatz zur GmbH. Zweite Frage, wer hat die Limited der GmbH gleichgesetzt??? Welche Vorschriften?? Ich kenn nur einen Fall eines untergeordneten Gerichts (Landgericht Kiel, Urteil vom 20. April 2006 - Az. 10S 44/05), wo die Limited mit der GmbH im Insolvenzfall gleichgesetz wurde. Das GmbH-Gesetz gilt grundsätzlich für die GmbH. Die Limited unterliegt im Innenverhältnis weder dem Aktiengesetz noch dem GmbH-Gesetz sondern dem britischen Company-Act. Im Aussenverhältnis gilt dann hier deutsches Recht, z.B beim Vertragsrecht. --Salier100 01:32, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Hinsichtlich Stammkapital bzw. korrekterweise Nominalkapital habe ich noch mal im Company Act nachgelesen und ziehe meinen Einspruch zurück ;-))
Hinsichtlich "Gleichsetzung" meinte ich, dass Handelsregister, IHK etc. alle Vorschriften der GmbH analog anwendet, sonst gäbe es z.B. keine Gebühren für die HR-Eintragung der Ltd. --Udo.Netzel 16:27, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Das mit Gleichsetzung bei Behörden stimmt, da es diese nicht schaffen eigene Vorschriften oder Gebührenordnungen für ausl. Gesellschaften einzuführen. Wird nur dann kritisch wenn man Versucht GmbH-Recht 1:1 auf die Limited anzuwenden, da diese nun mal keine GmbH ist, und eine solche Anwendung durchaus der eurp. Niederlasssungsfreiheit widersprechne kann (Man hält halt krampfhaft an der Sitztheorie fest). Ich denke das geht aber in einem Artikel über Stammkapital zu weit. Es sollte erwähnt werden, dass man eine Limited mit wenigen Pfund gründen kann und die Kapitalaufteilung(Stückelung) sehr viel flexibler ist als bei der GmbH. --Salier100 17:11, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

UG verschuldet sich selbst?

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Aus der aktuellen Version dieses Artikels:

  • Ebenso sollte eine UG nicht unter 500 bis 1.000 Euro Stammkapital gegründet werden, weil sie sonst - streng genommen - schon durch die Gründung an sich überschuldet wäre.

Versteh ich nicht. Sind als Auslöser der Überschuldung notarielle Kosten und die Eintragung ins Handelsregister gemeint? Und falls da so gemeint ist - kann eine UG die Kosten Gründung aus dem eingetragenen Stammkapital bezahlen? Danke, --Abdull 14:56, 11. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

"vorletzte Legislaturperiode"

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Bin gerade über den Satz 'gestolpert': "In der vorletzten Legislaturperiode scheiterte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Stammkapital auf 10.000 € zu senken." Wenn ich mich jetzt nicht völlig verrechnet habe, hatte Rot-Grün in der vorletzten Legislaturperiode eine Mehrheit im Bundestag?! Ist die Initiative im Bunderat gescheitert? Vielleicht wäre es ganz nützlich, wenn man hier statt "vorletzte Legislaturperiode" eine Jahreszahl angibt und dann auch noch "im Bundesrat gescheitert" oder so hinzufügt (wenn dem denn so ist). Vllt. ist ja jemand kompetent, das zu machen, ich bin es leider nicht. Danke. --The-Digit (Diskussion) 14:55, 23. Okt. 2012 (CEST)Beantworten