Diskussion:Steinigung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Schotterebene in Abschnitt Iran
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Steinigung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Belege

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fehlen für:

  • Umgang mit Steinigungsforderungen der Tora im rabbinischen Judentum
  • häufigere Steinigungen von Frauen als Männern
  • Steinigungen in Afrika.

Jesusfreund 12:09, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Der Link zum Beleg #34 (Steinigung bei Jesiden, Link: http://www.aina.org/news/20070425181603.htm) scheint nicht mehr zu funktionieren.

Martin.lindenlauf (Diskussion)

Der Beleg ist über die Wayback machine erreichbar, aber ein Video einer Steinigung behagt mir nicht. https://web.archive.org/web/20120522012630/http://www.aina.org:80/news/20070425181603.htm Koenraad 20:43, 12. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Islam

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Der Artikel ist interessant, aber mitunter ein wenig kurz. Wäre es nicht sinnvoller, beispielsweise unter "Islam" Hadithe zu zitieren? Zwei Beispiele: Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy nach Abu-r-Rida´ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul, ISBN 3-8217-0112-9, 1989, arcelmedia

  • Sahih Al-Buharyy, Buch 5 (Von der Gerichtsbarkeit), Hadit 2413:

...Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ein Jude schlug zwischen zwei Steinen in seinen Händen den Kopf eines jungen Mädchens; es wurde dann befragt: "Wer hat das mit dir gemacht? Ist es Soundso, oder der Soundso?" Als der Name des Juden erwähnt wurde, nickte es mit dem Kopf. Der Jude wurde dann verhaftet, und er gestand die Tat. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ ihn dann abführen und seinen Kopf gleichermaßen zwischen zwei Steinen schlagen.

  • Sahih Al-Buharyy, Buch 12 Das Strafrecht (Hudud), Hadit 6814:

...Gabir Ibn 'Abdullah Al-Ansaryy berichtete: "Ein Mann von Aslam kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und erzählte ihm, daß er Unzucht begangen hatte, und leistete dafür viermal Zeugenaussage gegen sich selbst. Darauf veranlaßte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Bestrafung durch Steinigung. Dieser Mann war verheiratet. --62.143.172.135 21:11, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Steinigung im Judentum

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Unter http://forum.hagalil.com/board-a/messages/1744/17830.html?1098258096 findet sich die Aussage:
Der erste Belastungszeuge musste den Verurteilten selbst vom Richtplatz hinunter stoßen, so dass sich dieser das Genick brach und starb. Gelang dies nicht, so musste der zweite Belastungszeuge den ersten Stein werfen, und daraufhin dann die weiteren Angehörigen des Volkes, bis der Verurteilte starb.
So steht es auch in der Worterklärungen der Lutherbibel:
steinigen, Steinigung Die Steinigung war eine Form der Todesstrafe, die bei besonders schweren Vergehen als feierliche Form des Ausschlusses aus dem Gottesvolk angewandt (3.Mose 24,10-22; 5.Mose 17,1-7; 21,21),aber auch als Lynchjustiz geübt wurde. In neutestamentlicher Zeit wurde eine offizielle Steinigung in folgender Form vollzogen: Der zu Steinigende wurde durch einen »Zeugen« (Apg 7,58) von einem Felsen oder einer Mauer rückwärts hinabgestürzt; wenn er noch lebte, ließ der zweite »Zeuge« einen schweren Stein auf seine Brust fallen.
Offenbar kamen Steine erst dann zum Einsatz, wenn der Tod durch das Herabstürzen des Verurteilten von einer Mauer oder einem Fels noch nicht eingetreten war.
--Sachse 13:39, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Völlig unausgewogener Artikel

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Es ist schon merkwürdig, dass hier nur ein paar Sätzchen über die Steinigung im Christem geschrieben werden obwohl die Steinigung ja auch in der Bibel als Bestrafungsart ausdrücklich genannt wird! (nicht signierter Beitrag von 194.124.140.39 (Diskussion) 09:35, 6. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Das halte ich auch für sehr merkwürdig. Das steht unter "Judentum" als wenn es nicht auch Teil der Bibel gewesen wäre. --88.78.114.145 15:39, 25. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Es scheint die Steinigung auch später in christlichen Gegenden gegeben zu haben, siehe die versuchte Steinigung einer Frau auf Kreta im Roman Alexis Sorbas. --Adessoso (Diskussion) 00:01, 28. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Iran besitzt keinen Artikel

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Im Text ist ständig von "dem Iran" die Rede. Im Gegensatz zum Irak bestzt der Staatenname Iran keinen Artikel. Es muss daher "in Iran" heißen und nicht "im Iran". --89.0.98.251 15:29, 4. Aug. 2012 (CEST) Habe ich soeben korrigiert. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 02:24, 20. Dez. 2013 (CET) Offenbar haben sowohl der Iran wie auch der Irak den bestimmten Artikel. Zumindest steht es jetzt einheitlich mit Artikeln im Haupttext. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:41, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten


Der Iran besitzt sehr wohl einen Artikel, nämlich "der". Deshalb ist auch "im Iran" völlig richtig. --80.187.101.145 22:44, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Einzelnachweise und Aktualisierungen erforderlich

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Bei den aktuellen Fällen ist der Bericht veraltet und auch unbelegt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 20:13, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Mangelnder Realitätsbezug

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Der Artikel beschreibt, auf welche Rechtsgrundlagen sich Steinigungsurteile beziehen, wo und wann sie vollstreckt wurden. Er gibt aber keinen Eindruck davon, wovon überhaupt die Rede ist. In den wichtigsten europäischen Wikipedia-Seiten gibt es nur hübsche Ölgemälde von der Steinigung des heiligen Stephanus und ein völlig abwegiges Foto von der Steinigung eines Abwesenden von hinten. Dabei gibt es genug Fotos und Videos. Man gebe in einer Suchmaschine z. B. "HUKUM RAJAM DI SOMALIA" ein. Ich bin nicht in der Lage, so etwas in den Artikel zu bringen. Aber andere vielleicht? -- Googlhupf (Diskussion) 11:29, 18. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Verstoß gegen die Allgmeine Erklärung der Menschenrechte

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"Diese besonders grausame und langsame Hinrichtungsart verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Verbot der Folter und grausamer erniedrigender Strafen (Art. 5) in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) aufgenommen und durch die Anti-Folter-Konvention der UNO konkretisiert wurde."

Jede Form der Todestrafe verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dieser Absatz erweckt den gegenteiligen Eindruck. In Artikel 3 der AEdM heißt es:

"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."


So pauschal kann man das nicht sagen denke ich. Nach der Argumentation würde auch jede Gefängnisstrafe gegen das Recht auf Freiheit und damit gegen die Menschenrechte verstoßen was wohl in der Regel nicht so gesehen wird.--Trockennasenaffe (Diskussion) 14:39, 9. Okt. 2012 (CEST).Beantworten

In Pakistan existiert diese Hinrichtungsform nicht.

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Es ist sehr erstaunlich, dass der Verfasser dieses Artikels ganz einfach bei der Aufzählung der Länder, in denen diese Hinrichtungsform irgendwie praktiziert wird, Pakistan genannt hat. In Pakistan gibt es solche Hinrichtungsform nicht. Wenn jemand so etwas macht, wird er als Mörder betrachtet und zur Todesstrafe verurteilt. (nicht signierter Beitrag von 134.245.122.86 (Diskussion) 17:05, 11. Nov. 2013 (CET))Beantworten

https://www.google.de/#q=steinigung+pakistan --Lowenthusio (Diskussion) 00:37, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Link funktioniert nicht. --Adessoso (Diskussion) 00:01, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grammatik

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Das Wort "er" (im ersten Absatz zu Iran) bezieht sich immer auf das letzte Maskulinum davor. Das wäre aber zweimal der Verurteilte selbst. Der Richter war erst der drittletzte. Der Verurteilte hätte also auf sich selbst den ersten Stein werfen dürfen oder müssen. Wer hat denn solch einen Unsinn geschrieben? In juristischen Texten kommt es auf Genauigkeit an. Man muss doch zumindest die beiden Parteien unterscheiden können. Deswegen schrieb ich es in den Text, damit der Autor selbst das korrigieren kann. Oder damit ein Kundiger es klarstellt. Das gehört auch nicht in die Diskussion, weil es ja wohl nichts zu diskutieren gibt. Nach Ihrer Richtigstellung habe ich den Text anschließend verbessert. - Weitere Fragen: Muss oder darf der Richter den ersten Stein werfen? Warum wird der wichtige Diskussionsbeitrag Nummer 5 ebenfalls zur Grammatik nicht berücksichtigt? Im zweiten Absatz habe ich das soeben selbst zweimal verbessert. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 02:12, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ein Blick in den Duden hilft manchmal: es heißt der Iran (siehe im Duden etwa unter „iranisch“ oder „Kawir“). Darüber hinaus: man bittet, vor dem Gebrauch von „Unsinn“ das Logikmodul in Betrieb zu nehmen. Auch wenn es zutrifft, daß sich er oder sie im allgemeinen auf den letztgenannten bezieht, ist doch hier aus dem Zusammenhang klargewesen, daß mit er nicht der Verteilte gemeint sein kann, weil dieser wohl kaum den ersten Stein auf sich werfen würde, noch würde man dies als Vorrecht betrachten („darf…“). Den Richter hier einzufügen war nicht falsch, Bitte beachte künftig den Hinweis, daß Fragen nicht direkt in den Artikel geschrieben werden sollen, sondern auf die Diskussion, dazu ist sie ja da. Andere müssen es dann wieder richten.--Turris Davidica (Diskussion) 09:45, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Offenbar haben Sie Recht. Soeben habe ich deswegen im Eingangskapitel (wie schon gestern beim Irak) jetzt den Artikel auch noch beim Iran eingefügt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:39, 20. Dez. 2013 (CET) Darf ich aber noch den Vorwurf des Unsinns begründen? Die Grammatik wurde ja gerade erfunden, um das Logikmodul nicht einsetzen zu müssen. Die Grammtikregeln sollen ja gerade das Nachdenkenmüssen verhindern. Sprache muss eindeutig sein. Das forderte schon Kung fu oder war es King Kong? Man soll ja gerade nicht überlegen müssen, ob jemand sich selbst steinigen kann.Beantworten

Daß Grammatik dazu da wäre, zu verhindern, daß man den eigenen Verstand denkend einsetzt, wäre mir gänzlich neu. Wie bereits bemerkt, es war sicher nicht schlecht, den Richter an dieser Stelle einzusetzen, der Bezug indes, so wage ich zu behaupten, war einem jeden vorher auch klar. Unsinn wäre allenfalls gewesen, anzunehmen, „er“ bezöge sich etwa auf den Verurteilten.--Turris Davidica (Diskussion) 17:31, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Wenn Grammatik für Eindeutigkeit sorgen kann, dann ist Nachdenken über mögliche Zweideutigkeiten überflüssig. Oft ist es schon schwer genug, das Eindeutige zu verstehen. Das Eindeutige ist entweder richtig oder falsch. Wenn man das Zweideutige mitdenken muss, verdoppelt sich die Anzahl der gemeinten Aussagemöglichkeiten. So kann Grammatik überflüssiges Denken verhindern. So beruht Ihr Name ja wohl auch auf einer falschen Annahme. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:49, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ich halte diesen Diskussionspunkt für abgeschlossen und wüßte nicht, was mein Benutzername damit zu tun haben sollte. Denken ist übrigens niemals „überflüssig“.--Turris Davidica (Diskussion) 21:55, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Widerspruch

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Der zweite und der vierte Absatz der Einleitung widersprechen sich. --Яedeemer 19:17, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Nein, wieso? Falls du darauf abhebst: „Sofortige Tötung“ muß nicht bedeuten, daß der Tod schnell oder gar schmerzlos eintritt, sondern nur, daß die Handlung sofort vorgenommen werden kann.--Turris Davidica (Diskussion) 19:28, 28. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

„Noch“

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„Sie wird heute NOCH in einigen vom Islam geprägten Staaten und Regionen ausgeübt“. Das Wort „noch” ist fehl am Platz. Seit Jahrhunderten war nicht durch Steinigung hingerichtet worden; die Steinigung als Strafe auf Grund eines rechtsgültigen Urteils gehört zum 20. Jahrhundert. Anders ist es mit Steinigung als spontanes Volksgericht: Die war und ist immer überall dort möglich, wo es Steine gibt. (nicht signierter Beitrag von 84.162.235.18 (Diskussion) 13:23, 9. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Daher habe ich das "noch" jetzt gestrichen. --Adessoso (Diskussion) 01:33, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Iran

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Im Iran finden keine Steinigungen statt. Seit 2013 wurde es aus dem Gesetzestext gestrichen (siehe: https://en.wikipedia.org/wiki/Stoning#Iran). Daher ist sowohl die Karte, als auch der Text falsch.

Wieso ist ein Beitrag hier nicht unterzeichnet? Erstens ist die Wikipedia selbst (auch die engleiche) keine gültige Quelle - man könnte natürlich die Quelle von dort nehmen - und vor allem zweitens stimmt das so nicht. Dort steht: "In 2013, the spokesman for the Iranian Parliament's Justice Commission confirmed that while the Penal Code no longer prescribes stoning, it remains a valid punishment under sharia, which is enforceable under the Penal Code."

Übrigens ist der Link für den Beleg in der englischen WP tot.--Adessoso (Diskussion) 01:33, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo Adessoso, den Weblink habe ich repariert und das ergänzt. Inwiefern du daraus "zweitens stimmt das so nicht" schließt, ist mir unklar... Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 06:59, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten