Diskussion:Sterbehilfegesetz (Niederlande)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Warum ist das Artikel-Lemma denn im Original? Ein Gesetz ist nicht so sehr ein Eigenname wie es der eines Künstlers oder einer Stadt ist (und selbst die sind bei großen Städten eingedeutscht). So gut wie niemand kennt den vollen niederländischen Namen des Gesetzes, wie wäre es stattdessen mit Gesetz zur Sterbehilfe (Niederlande) in Anlehnung an Gesetz über die Sterbehilfe (Belgien)? --ThE cRaCkEr (Diskussion) 19:04, 14. Dez. 2013 (CET)
- Gesetz über die Sterbehilfe ist der offizielle Name in Belgien, da Deutsch offizielle Amtssprache in Belgien ist. --Lumu (Diskussion) 08:37, 17. Feb. 2014 (CET)
- Das ist ein hinreichendes Argument, warum das Belgische Gesetz in Deutsch ist, aber kein Argument, warum man das Niederländische nicht übersetzen soll. Wikipedia lässt beides zu: Wikipedia:Lemma#Rechtsquellen und Normen. Im deutschsprachigen Raum findet man aber um einiges häufiger die deutsche Übersetzung, z.B. bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin oder auch der Universität Münster. Du bist Hauptautor und scheinbar auch dem Niederländischen mächtig (was man an den vielen Einzelnachweisen im Original sieht), aber das geht anderen nicht so. Es ist für die meisten Leser nur umständlich das Lemma im Original zu haben, die meisten können es ja noch nicht mal aussprechen (bei einem englischen oder französischen Gesetz wäre das etwas anderes). Nicht umsonst gibt es auch den Artikel Mexiko-Stadt und nicht Ciudad de México oder México D.F.. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 12:53, 17. Feb. 2014 (CET)
- Da wäre dann schon der nächste Streitpunkt: Sollte es Gesetz zur Sterbehilfe (Niederlande) heißen oder Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung, was der deutschen Übersetzung entsprechen würde (und wo übrigens schon seit 2012 eine Weiterleitung steht)? --Lumu (Diskussion) 16:49, 17. Feb. 2014 (CET)
- Das regelt auch WP:Lemma recht eindeutig. Wenn die niederländische Bezeichnung eine offizielle Kurzversion hat, nimmt man davon die Übersetzung, ansonsten die bereits existierende Weiterlung. Von meinem obigen Vorschlag Gesetz zur Sterbehilfe (Niederlande) möchte ich mich distanzieren, damals hatte ich die Richtlinien noch nicht gelesen.
- Nur weil es ein paar offene Streitpunkte gibt, heißt das ja nicht, dass man die einseitig (von dir als Ersteller des Artikels) vorgegebene Bezeichnung akzeptieren muss. Diktatur ist klar unkomplizierter als Demokratie :-) Wenn wir uns da nicht einig werden, können wir auch mal schauen, ob es für Lemmata ein Portal oder so gibt bzw. bei 3M mal noch Meinungen einholen, da diese Seite wohl so gut wie niemand in der Beo hat. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 17:01, 17. Feb. 2014 (CET)
- Da wäre dann schon der nächste Streitpunkt: Sollte es Gesetz zur Sterbehilfe (Niederlande) heißen oder Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung, was der deutschen Übersetzung entsprechen würde (und wo übrigens schon seit 2012 eine Weiterleitung steht)? --Lumu (Diskussion) 16:49, 17. Feb. 2014 (CET)
- Das ist ein hinreichendes Argument, warum das Belgische Gesetz in Deutsch ist, aber kein Argument, warum man das Niederländische nicht übersetzen soll. Wikipedia lässt beides zu: Wikipedia:Lemma#Rechtsquellen und Normen. Im deutschsprachigen Raum findet man aber um einiges häufiger die deutsche Übersetzung, z.B. bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin oder auch der Universität Münster. Du bist Hauptautor und scheinbar auch dem Niederländischen mächtig (was man an den vielen Einzelnachweisen im Original sieht), aber das geht anderen nicht so. Es ist für die meisten Leser nur umständlich das Lemma im Original zu haben, die meisten können es ja noch nicht mal aussprechen (bei einem englischen oder französischen Gesetz wäre das etwas anderes). Nicht umsonst gibt es auch den Artikel Mexiko-Stadt und nicht Ciudad de México oder México D.F.. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 12:53, 17. Feb. 2014 (CET)
Also, ich bin auch für eine Übersetzung, und zwar für eine Kurzversion. Wenn ich mir allein schon vorstelle, wie ein niederländischunkundiger Leser das wohl aussprechen würde ("wett töhzing lewens-be-eindiging op ferzöhk en hulp bie zelfdoding" statt "uett tutzing leve(n)s-be-ejndiching op fer-suck en hülp bej selfdoding")... Der Kurzversionen gibt es zwei, die Abkürzung "wtl" (von "wet toetsing levensbeëindiging") und "euthanasiewet". Letzteres ist zwar wohl nicht offiziell, aber ein Wort, das einem schnell entgegenspringt, wenn man sich auf die Website der zuständigen Kontrollkommission begibt[1]; analog zur belgischen Übersetzung könnte man also "Sterbehilfegesetz" sagen, das Lemma wäre "Sterbehilfegesetz (Niederlande)". Allerdings darf man das nicht isoliert sehen; wenn auf Deutsch, dann bitte auch "Loi sur l’euthanasie et l’assistance au suicide" zu "Gesetz über Sterbehilfe und assistierten Suizid (Luxemburg)" machen. Mutmaßungen darüber, wie gut der durchschnittliche deutschsprachige Leser Französisch versteht oder halbwegs verträglich aussprechen kann, wären nämlich gelinde gesagt auch reichlich subjektiv. Die deutsche Bezeichnung "Gesetz über Sterbehilfe und assistierten Suizid" verwendet das luxemburgische Gesundheitsministerium selber in einer Broschüre[2]. Mir gehen die Lemmata im Übrigen auch deswegen auf den Keks, weil es dann im Text mit "das wet..." bzw. "das loi..." weitergeht, obwohl beide Wörter grammatisch weiblich sind. Dies wissend juckt es mich reichlich, da jeweils "die wet..." und "die loi..." draus zu machen, wie mein Sprachgefühl es mir gebietet, aber ich beherrsche mich, weil mir natürlich auch klar ist, dass die meisten Leser das sehr viel merkwürdiger fänden als die Verwendung als Neutra. Diesem Dilemma kann man auch nur dadurch entgehen, dass man eine deutsche Übersetzung verwendet. Bei der Langform "Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung" habe ich im Übrigen auch ein Problem, denn obwohl man diese Bezeichnung häufig findet, ist die Übersetzung von "toetsing" mit "Kontrolle" nicht ganz glücklich; "Überprüfung" träfe es eher. Mein konkreter Vorschlag wäre: Lemma: "Sterbehilfegesetz (Niederlande)"; Artikelanfang: "Das niederländische Sterbehilfegesetz ist 2001 angenommen worden; die offizielle Bezeichnung des umgangssprachlich „euthanasiewet“ („Sterbehilfegesetz“) genannten Textes lautet „wet toetsing levensbeëindiging op verzoek en hulp bij zelfdoding“ (abgekürzt: „wtl“; deutsch: „Gesetz zur Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung“ oder „Gesetz zur Überprüfung der Lebensbeendigung auf Verlangen und Hilfe bei der Selbsttötung“). Mit Inkrafttreten..." Sigur (Diskussion) 22:20, 17. Feb. 2014 (CET)
- Ich denke die Richtlinien für Lemmata lassen da genug Spielraum, um auch die Kurzversion zu verwenden. Auch bin ich kein Fan der französischen Lemmata, jedoch irgendwo muss man ja eine Linie ziehen (englische kommen oft vor, z.B. das Stand-your-ground law). Hier ist es jedoch doch relativ eindeutig, dass es leserunfreundlich ist.
- Ich habe bei deinem Vorschlag jedoch noch ein Problem: Du magst ja recht haben, dass "Überprüfung" eine bessere Übersetzung von toetsing ist, solange jedoch die andere Übersetzung gebräuchlich ist (und du damit mit deiner Übersetzung recht alleine stehst), ist das wohl schon als Theoriefindung anzusehen. Immerhin kann ein Wort öfters verschieden übersetzt werden, je nach Interpretation. Und als Autoren sollten wir gerade eben diese Interpretation nicht vornehmen, sondern dies anderen überlassen. --ThE cRaCkEr (Diskussion) 23:43, 17. Feb. 2014 (CET)
- Letzteres ist völlig richtig, aber google doch mal meine Version: Genau diese Fassung findest du zwar nicht, das ist richtig (ich wollte von der Fassung mit "Kontrolle" nicht zu sehr abweichen), aber Fassungen mit "Überprüfung" und ein paar anderen Variationen findest du zuhauf. Sigur (Diskussion) 00:10, 18. Feb. 2014 (CET)