Diskussion:Steuerbevollmächtigter
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[Quelltext bearbeiten]Natürlich existiert der Beruf des Steuerbevollmächtigten noch. Es gibt lt. Bundessteuerberaterkammer noch 2.423 Steuerbevollmächtigte und die sind auch noch aktiv(https://www.bstbk.de/export/sites/standard/de/ressourcen/Dokumente/01_bstbk/berufsstatistik/Berufsstatistik_2013.pdf)! Es können nur keine neuen StBev mehr ernannt werden. Die StBev hatten seiner Zeit keine mit dem heutigen Steuerberater vergleichbare Prüfung und müssen bzgl ihrer fachlichen Kompetenz mit Vorsicht genossen werden. Sie konnten durch eine vereinfachte Prüfung den Titel des Steuerberaters erhalten. D.h. die heutigen StBev haben nicht einmal die vereinfachte Prüfung abgelegt. Für die niedrigere fachliche Kompetenz gibt es freilich keine Quelle, die vereinfachte Prüfung ergibt sich jedoch aus alten Fassungen des StBerG. (nicht signierter Beitrag von 217.111.3.178 (Diskussion) 16:33, 25. Jun. 2014 (CEST))
- "Steuerbevollmächtigte wurden nach einer schriftlichen und mündlichen Prüfung, deren Inhalt in den §§ 10 f. DVStBerG geregelt ist und die vor Prüfungsausschüssen bei den Oberfinanzdirektionen abzulegen war, von eben diesen Behörden vorgenommen. Antrag zur Prüfung als Steuerbevollmächtigter konnte bis zum Ablauf des 8. Jahres nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, d. h. bis zum 12. 8. 1980, gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt ist der Zugang zum Beruf des Steuerbevollmächtigten geschlossen.“--Doc.Heintz (Diskussion) 18:29, 14. Mär. 2017 (CET)
- Jedenfalls stimmt das genannte Jahr (1980) der angeblichen Abschaffung der Steuerbevollmächtigten NICHT: "Ich wurde 1983 von der Oberfinanzdirektion Nürnberg als Steuerbevollmächtigte bestellt" (Beraterin der VLH). --Gegenleser123 (Diskussion) 06:22, 6. Sep. 2020 (CEST)