Diskussion:Stiftung Albisbrunn
Edits von Betroffenen
[Quelltext bearbeiten]Liebe Betroffene, Wikipedia ist eine Enzyplopädie. Dehalb müssen Informationen einem allgemeinen Interesse entsprechen und durch Quellen belegt sein. Wikipedia ist kein Ratgeber. Trotzdem kann es für Betroffene hilfreich sein, hier auf der Diskussionsseite ein paar Hinweise zu bekommen. Ich kopiere mal ein paar im Artikel gelöschte Edits hierher. --Markus (Diskussion) 17:59, 15. Mär. 2015 (CET)
Hilfe für Jugendliche und Angehörige, die eingewiesen werden sollen
[Quelltext bearbeiten]- Nehmen Sie sich oder nimm Du dir einen Anwalt!
Als Betroffener hast Du das Recht auf einen Anwalt. Auch dann, wenn das Einkommen Deiner Eltern nicht ausreicht, um diesen zu bezahlen. Verzichtest Du darauf wirst Du das irgendwann in Deinem späteren Leben bereuen.
Als Eltern eines straf- oder zivielrechtlich auffällig gewordenen Jugendlichen sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Auch dann, wenn Sie sich diesen nicht leisten können, denn dann haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Rechtspflege. Es geht um die Zukunft Ihres Kindes!
Für den der eingewiesen wurde ist's zu spät. Die Mühlen der Justiz drehen kravtvoll, aber langsam. Es ist leichter, eine Einweisung mit professioneller Hilfe abzuwenden als den Schaden einer ungerechtfertigten Einweisung wieder gut zu machen!
Bild "Albisbrunner Spielwaren"
[Quelltext bearbeiten]Ein Bild wäre schön. --Markus (Diskussion) 18:01, 15. Mär. 2015 (CET)
Gelöschte Kritik
[Quelltext bearbeiten]Von KurtR gelöschter Text: Im Jahr 1996 geriet die Stiftung in die Kritik des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz, der ihr Tierquälerei vorwarf: Mehrere Kälber seien nicht artgerecht gehalten worden. Der Landwirtschaftsbetrieb der Stiftung Albisbrunn wurde im Jahr 2000 – jedoch nicht aufgrund der erhobenen Vorwürfe, sondern aus pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen – gänzlich geschlossen. Quelle: Bericht über den Vorwurf der Tierquälerei
Das der Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 2000 geschlossen wurde, hätte man m.M.n. nicht löschen müssen. --Fonero (Diskussion) 09:14, 2. Mai 2021 (CEST)
- Ja, wenn es dazu reputable Belege gibt. Vgt.ch ist kein reputabler Beleg. --KurtR (Diskussion) 21:27, 2. Mai 2021 (CEST) Habe einen Beleg gefunden und reingetan. --KurtR (Diskussion) 21:43, 2. Mai 2021 (CEST)