Diskussion:Strafrecht
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Überarbeitungsbedarf
[Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der Löschdiskussion wurde vorgeschlagen, das Strafrecht in diesem Artikel vor allem als soziales Phänomen, Rechtsgebiet, politisches Spielfeld und philosophisches Problem zu behandeln. Dieser Vorschlag überzeugt m.E. durchaus. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 15:57, 24. Dez. 2018 (CET)
Strafbarkeitslehren
[Quelltext bearbeiten]Benutzer DU trägt im Portal wie folgt vor: "Die Regel ist dann 3. noch, dass der Inhalt überhaupt zum Lemma passen muss; das ist bei so einem Artikel zum Strafrecht nicht der Fall, weil die Strafbarkeitslehren nun einmal nicht das Strafrecht sind." Ich bitte Benutzer DU freundlich darum, seine Auffassung anhand von reputabler Sekundärliteratur zu erklären; insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass sämtliche reputable (nationale, philosophische und rechtsvergleichende!) Sekundärliteratur zum Strafrecht überlicherweise mit diesem Aspekt beginnt. Vielen Dank! --Benutzer:UHT (Diskussion) 19:16, 24. Aug. 2019 (CEST)
- Siehe einen Punkt weiter oben und die verlinkte Löschdiskussion, dort dann besonders den Beitrag von @Matthias v.d. Elbe:. Im Übrigen übersiehst Du, lieber UHT, dass die von Dir genannte Sekundärliteratur zum (und nicht über das!) Strafrecht sich gar nicht für das Phänomen Strafrecht als solches interessiert. Das gilt insbesondere für die von Dir genannten „nationale“ und „rechtsvergleichende“ Literatur, womit Du jeweils rechtswissenschaftliche Literatur meinst. Sie behandelt (idR gleich anwendungsbezogen) Fragen der jeweiligen Strafrechtsordnung, insbesondere der Konzeption von „Straftat“ und die juristischen Folgen dieser Konzeption. Es handelt sich dabei um die juristische Innenperspektive. Der Artikel sollte seinem Lemma entsprechend aber „über“ das Strafrecht als Phänomen geschrieben sein, wozu vorwiegend eine Außenperspektive notwendig sein dürfte. Dazu kann beispielsweise soziologische und historische Literatur herangezogen werden, die dann auch nicht mit den von Dir genannten Strafbarkeitslehren beginnt. Interessant wäre allerdings eine Darstellung der Strafbarkeitslehren von dieser Außenperspektive her, die Du aber nicht leistest. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:57, 24. Aug. 2019 (CEST)
- Könntest Du Deine Aussagen durch Sekundärliteratur belegen? Die SEP schreibt nämlich ziemlich viel über die Strafbarkeitslehren ... Vielen Dank --Benutzer:UHT (Diskussion) 21:33, 24. Aug. 2019 (CEST)
- PS: Dass Rechtsvergleichung die "Innenperspektive" ist, sagst Du aber besser nicht Hein Kötz (siehe https://www.jstor.org/stable/27875782 oder https://www.jstor.org/stable/27875378 ). --Benutzer:UHT (Diskussion) 21:33, 24. Aug. 2019 (CEST)
Was sind 'Länderberichte'?
[Quelltext bearbeiten]Obwohl ich vom Fach bin, kann ich mir nicht erklären, was dieser Begriff aussagen soll. Sollen hier einfach die Lemma aufgeführt werden (unter Nennung des Rechtskreises)? Da erscheint es etwas unglücklich, für die Kategorisierung Oberbegriffe zu verwenden, welche im anglo-amerikanischen Rechtskreis verwendet werden.--Quintil Jan Verus (Diskussion) 22:04, 22. Feb. 2021 (CET)