Diskussion:Straftat
Richtlinien Redaktion Recht
[Quelltext bearbeiten]Die Richtlinien Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien sind sehr hilfreich zum Verständnis des Aufbaus der Rechtsartikel, so auch für Straftat. Unbedingt vor Strukturänderungen lesen und beachten. Insbesondere wird gut erklärt was und warum funktional/metasprachlich und staatenspezifisch als Artikel zu handhaben ist.--Xf01213 (Diskussion) 20:54, 16. Jun. 2019 (CEST)
Vorschlag (2005)
[Quelltext bearbeiten]Hallo! Fände folgende Ergänzungen sinnvoll: (Reihenfolge nicht zwingend;-)
- Abgrenzung von Straftat/rechtswidrige Tat
- Zeitpunkt: gesetzl. Bestimmung einer Strafnorm VOR der Tat iSv. nullum crimen sine lege (scripta)
- allg. Beschreibung der Straftat, unabhängig vom deutschen Recht, etwa als
--> menschliches Verhalten (als Tun oder Unterlassen), welches gegen die jew. geltende Rechtsordnung und die dadurch beschriebenen (pönalisierten, verwerflichen ...) verbotenen Verhaltensweisen in sozialschädlicher, vorwerfbarer und schuldhafter Weise verstößt und welches im Zeitpunkt der Begehung mit Strafe bedroht ist. (nur so als Beispiel)
Gruß, Stefan --84.154.175.121 16:25, 18. Apr 2005 (CEST)
Einordnung von Straftat (2005)
[Quelltext bearbeiten]Mir schwebt vor, diesen Artikel quasi als Einstiegsseite für Tatbestand, Rechtswidrigkeit Schuld auszubauen. Die entsprechenden Artikel sind teils nicht vorhanden, teils noch etwas schwach imho. Würde mich über Täterschaft oder Teilnahme anderer sehr freuen, Gruß, --Allons! 12:07, 13. Jul 2005 (CEST)
Hinweis zur Definition von Straftat (2007)
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich wollte zu der im deutschen Recht fehlenden Definition der "Straftat" anmerken, dass es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Übereinkunft darüber gibt, was ein Unterzeichnerstaat als strafbar definieren darf (Art.29.2; 30). Allerdings ist diese Tatsache wahrscheinlich mitverantwortlich dafür, dass die AEM trotz des letzten Satzes der Präambel nicht mehr als rechtsverbindlicher Vertrag angesehen werden, also nur noch propagandistischen Wert haben (siehe dazu die sonst überflüssige Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem darin fehlenden Recht auf ein Verwaltungsgerichtsverfahren (Art.6.1), das aber in der AEM (Art.12) enthalten ist). Es sollte also zumindest darauf hingewiesen werden, dass das Fehlen dieser Definition ein Kennzeichen der Degeneration des Rechts ist.--Peter Nowak 20:19, 23. Feb. 2007 (CET)
Schwere Straftat (2009)
[Quelltext bearbeiten]Schwere Straftaten sind in §100a StPo geregelt. (nicht signierter Beitrag von 88.70.114.40 (Diskussion | Beiträge) 13:50, 24. Dez. 2009 (CET))
Wegen Deutschlandlastigkeit verschieben (2011–2013)
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel orientiert sich so konsequent und ausschließlich am deutschen Strafrecht, dass er nach Straftat (Deutschland) verschoben werden sollte. An der Deutschlandlastigkeit wird man auch nichts ändern können indem man ein paar Infos zu zwei/drei anderen Ländern anhängt. Da müssen weitere völlig neue Artikel geschrieben werden; oder zumindest ein staatsneutraler. Versteht mich nicht falsch, dieser Artikel ist nicht schlecht, aber nicht als allgemeiner Artikel zum internationalen Thema Straftat geeignet. --Nicor 00:27, 23. Jun. 2011 (CEST)
- Matt1971 (Diskussion) 09:09, 13. Nov. 2013 (CET) Pro wobei es natürlich tradierte Gemeinsamkeiten gibt --
Straftat kann keine BKS sein?
[Quelltext bearbeiten]Die BKS Straftat ist ganz weit oben in der Top-Liste. Aus meiner Sicht liegt das daran, dass es sich nicht um ein Lemma handelt, das ein BKS sein kann/darf. Die Legaldefinition von Verbrechen, Vergehen, Bagatelldelikt ist (nicht nur in DE) abhängig von der angedrohten (oder tatsächlich verhängten) Strafe. Immer dann, wenn alle drei gemeint sind und somit Straftat verlinkt wird, kann man die BKS nicht auf eine der drei auflösen. Auch kein anderer Artikel greift alle drei auf. Sehr schönes Beispiel ist Tatverdacht, aber auch z.B. der Link in Europäische Gemeinschaft.
In manchen Fällen kann man sich behelfen, weil in der Kriminologie die Obermenge von Verbrechen, Vergehen, Bagatelldelikt das Delikt ist. Delikt ist auch ein Artikel (Qualität dahingestellt), keine BKS. Eine dauerhafte Umgehung mit strafbare Tat finde ich überhaupt nicht gut, das hilft nur in Einzelfällen. Ich bin kein Jurist, Straftat als guter Artikel sollte von einem Profi kommen. BKS-Auflösung stoppen? Wartungsbaustein? BKS-Profis @Chiananda, Bosta, Vfb1893: wie schätzt ihr das ein? Was ist das beste Vorgehen? Gruß--Xf01213 (Diskussion) 17:11, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Ich habe nicht ganz verstanden, warum bestimmte Artikel keine BKS sein dürfen/können. Den Artikel zur Straftat wird man kaum schreiben können, weil es schlicht nicht die eine Rechtswissenschaft gibt. Soweit man einen länderübergreifenden Artikel schreiben will, landet man letztlich bei Wissenschaften wie der Kriminologie und damit beim Artikel Delikt. Was spricht dagegen, den Artikel für die Abarbeitung der BKS-Liste zu nutzen? --Benutzer:UHT (Diskussion) 18:06, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Wenn Du in Tatverdacht den Link auf "Straftat" im Sinne BKS-Auflösung (BKS sind keine Artikel) umbiegst, auf welchen Artikel würde Dein Link dann zeigen?--Xf01213 (Diskussion) 18:20, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Nachtrag Rechtswidrigkeit zeigt auf, wie eine Straftat entsteht, das ist inhaltlich ähnlich Futter "pro Artikel" und "contra BKS"--Xf01213 (Diskussion) 18:20, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Der Unterschied zwischen Straftat und den von dir genannten Artikeln besteht darin, dass Rechtswidrigkeit und Tatverdacht Begriffe aus dem deutschen Recht sind, zu denen es z.B. im englischen Recht nur sehr bedingt Äquivalente gibt (am ehesten wäre das für die Rechtswidrigkeit die defence, die allerdings auch die Entschuldigungsgründe enthält). Dahinter steckt eine sehr sehr sehr sehr sehr sehr lange und kontroverse Diskussion des Portal:Recht (Ergebnisse hier: Wikipedia:Redaktion_Recht/Richtlinien). Gerade deshalb gibt es jetzt eben zwei parallele Systeme für Artikel: nationale Artikel nach nationaler Systematik/Dogmatik und länderübergreifende Artikel nach länderübergreifender Meta-Systematik/Topik. Für die länderübergreifenden braucht man aber erst mal ein Meta-System, das wir gemäß KTF natürlich nicht selbst entwickeln können, sondern Gegenstand der Rechtsvergleichung ist. Ich hoffe, ich konnte eine Ahnung von den Dimensionen des Problems geben.
- Zum konkreten Problem: ich fände es verzeihlich, im Artikel Tatverdacht auf Delikt oder auf Strafrecht (Deutschland) zu verlinken. Möglich wäre auch die Schaffung eines Artikel Straftat (Deutschland), der allerdings große Redundanzen zu Strafrecht (Deutschland) schaffen würde. --Benutzer:UHT (Diskussion) 19:16, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wieder mal ein RTFM-Problem meinerseits: Unter Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien#Was geschieht, wenn in verschiedenen Rechtsordnungen ein Rechtsinstitut gleichen Namens existiert? findet man "Aus Gründen der Praktikabilität (Verbot der Verlinkung auf Begriffsklärungen) sollte bei Begriffsklärungen nationaler Rechtsinstitute zugleich auch zumindest ein rechtsvergleichender Kurzartikel eingerichtet werden, oder zumindest ein allgemeiner Oberbegriff genannt werden". Leider ist Straftat aber wohl kein Rechtsinstitut. Was ich suche ist anscheinend ein Artikel (nicht BKS) der funktional/metasprachlich Straftat erklärt. Aus deiner zweiten Antwort entnehme ich, dass Stand heute Straftat sich am besten als Ersatz in Artikeln mit deutschem Rechtssystem (was Tatverdacht heute sicher ist) eignet. Unschön ist nur, dass diese sich dann nicht wiederfinden lassen. Wäre eine neue Weiterleitung "Straftat (Deutschland)" auf "Strafrecht (Deutschland)#Besonderer Teil" OK?--Xf01213 (Diskussion) 20:31, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Aus meiner Sicht kann und sollte die BKS Straftat wie einige andere Begriffe aus der Top-List zu einem Artikel ausgebaut werden um einen Großteil der jeweiligen Links umbiegen zu können. Denn es werden hier keine mit demselben Wort bezeichneten Begriffe aufgeführt, sondern verschiedene Artikel aus dem Themengebiet. Ich bin juristischer Laie und werde mich daher nicht in die Arbeit des betroffenen Portals einmischen. Ich würde wahrscheinlich den Artikel mit dem folgenden Satz beginnen: „Eine Straftat ist ein Verbrechen, dass von der jeweiligen Rechtsordnung mit einer Strafe belegt ist.“ Ich kann aber auch einschätzen, dass dieser Artikel nicht so einfach zu erstellen ist. --Vfb1893 (Diskussion) 21:59, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wieder mal ein RTFM-Problem meinerseits: Unter Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien#Was geschieht, wenn in verschiedenen Rechtsordnungen ein Rechtsinstitut gleichen Namens existiert? findet man "Aus Gründen der Praktikabilität (Verbot der Verlinkung auf Begriffsklärungen) sollte bei Begriffsklärungen nationaler Rechtsinstitute zugleich auch zumindest ein rechtsvergleichender Kurzartikel eingerichtet werden, oder zumindest ein allgemeiner Oberbegriff genannt werden". Leider ist Straftat aber wohl kein Rechtsinstitut. Was ich suche ist anscheinend ein Artikel (nicht BKS) der funktional/metasprachlich Straftat erklärt. Aus deiner zweiten Antwort entnehme ich, dass Stand heute Straftat sich am besten als Ersatz in Artikeln mit deutschem Rechtssystem (was Tatverdacht heute sicher ist) eignet. Unschön ist nur, dass diese sich dann nicht wiederfinden lassen. Wäre eine neue Weiterleitung "Straftat (Deutschland)" auf "Strafrecht (Deutschland)#Besonderer Teil" OK?--Xf01213 (Diskussion) 20:31, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Als BKS-Pfleger, der sich in rechtlichen Dingen nicht auskennt, möchte ich nur anmerken: Eine Begriffsklärungsseite bietet Artikel(abschnitte) an, in denen eine Begrifflichkeit behandelt wird, die mit dem Lemma (Stichwort) bezeichnet wird, in diesem Fall also mit dem Wort „Straftat“. Nicht gelistet werden "blaue Straftat" oder rote, gelbe u. ä. Wortkombinationen − solche können ggf. unter "Siehe auch" stehen, wenn es keine Index-Suchfunktion gibt („Liste aller Wikipedia-Artikel, die…“). In diesem Sinne habe ich auch 2 Ergänzungen von Xf01213 zurückgewiesen (ich hoffe, mit verständlichen Kommentaren) − einzelne Einträge unter "Siehe auch" sollen nicht mit zusätzlichen Verlinkungen ergänzt werden:
- Und in BKS sollen grundsätzlich keine Verlinkungen "versteckt", sondern offengelegt werden (
[[Artikel #Abschnitt]]
): "Strafgesetzbuch (Deutschland) #Besonderer Teil". BKS sind nur kleine Navigationshilfen innerhalb des Inhaltsverzeichnisses der Wikipedia. - Sollte einer dieser beiden Links einfach als „Straftat“ zu benennen sein, würde er in die Auflistung aufgenommen, ansonsten dient hier das „(Strafrecht)“ nur als Erläuterung des assoziativen Verweises "Straftatbestand"… andere BKS-Pfleger setzen sowas mit Komma getrennt dahinter.
- Ob „Straftat“ als Hauptlemma besser einen eigenen Artikel haben sollte (und ob zusammen mit einer Straftat (Begriffsklärung)), weiß ich nicht, könnte ich mir aber vorstellen; diskutiert das gerne weiter und sprecht andere Rechtskundige an (Portal:Recht).
- Gruß --Chiananda (Diskussion) 23:11, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Nachtrag: Aah, jetzt verstehe ich, was Xf01213 meint mit „ganz weit oben in der Top-Liste“: 640 Links zeigen auf Straftat, Nr. 1 in dieser Top-BKS-Liste (86 tägl. Aufrufe). Jau, das ist viel, ein eigener Artikel sollte vorangetrieben werden. --Chiananda (Diskussion) 23:38, 16. Jun. 2019 (CEST)
- Ich hatte ursprünglich diese BKS erstellt. Mittlerweile denke ich aber auch, dass ein eigener Artikel besser als eine BKS ist. Ich habe daher unter Benutzer:Eulenspiegel1/Straftat schonmal einen Stub angelegt. Wenn es keine Einwände gibt, kann die BKS gelöscht und der Artikel auf dieses Lemma hier verschoben werden. --Eulenspiegel1 (Diskussion) 18:09, 7. Aug. 2019 (CEST)
Angefragt bei „Portal Diskussion:Recht #Straftat: BKS vs. Artikelentwurf?“… --Chiananda (Diskussion) 02:36, 8. Aug. 2019 (CEST)
- Ich schließe mich an. --Abwun (Diskussion) 12:53, 19. Aug. 2019 (CEST)
Diskussion verlagert nach Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung#Straftat (Deutschland) --Xf01213 (Diskussion) 21:12, 24. Aug. 2019 (CEST)