Diskussion:Strukturierter Qualitätsbericht nach § 136b SGB V

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Jb31 in Abschnitt §137 -> § 136b
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--Zwobot 13:51, 10. Mär 2006 (CET)

Artikel geht nur auf Krankenhäuser ein

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... Qualitätsberichte werden aber auch - und zwar schon sehr lange - in anderen Branchen verfasst. M.E. fehlt auch ein Verweis auf DIN ISO 9001 und der Zusammenhang mit der Qualitäts-(Zu-)Sicherung. --84.135.188.89 16:20, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel Praxis-Qualitätsbericht könnte meiner Meinung nach hier integriert werden. Der Begriff "Qualitätsbericht" ist doch nicht Krankenhäusern vorbehalten. --PsychoPiglet 15:30, 10. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Deswegen habe ich den Artikel umbenannt und Qualitätsbericht gibt es jetzt als eigenen Artikel.--Avron 08:50, 11. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
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Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Partynia RM 18:16, 3. Mär. 2013 (CET)

§137 -> § 136b

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Hallo,

mir ist aufgefallen, dass mit dem Krankenhausstrukturgesetz die Vorschriften offensichtlich nach §136b SGB V gewandert sind, s. hier und hier. Ich habe den Artikel entsprechend verschoben.

--Jb31 (Diskussion) 15:54, 11. Jun. 2017 (CEST)Beantworten