Diskussion:Stufentarif

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Stufengrenzsatztarif

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Der Abschnitt Stufengrenzsatztarif und der Abschnitt Allgemeines beschreiben im Grunde genommen das Gleiche. Daher solllten sie zusammengefasst werden. Vgl. hierzu beispielsweise die Vorlesung Steuerpolitik Rainald Borck LMU München SS 2008, Folien 22 und 23 oder “Allgemeine Steuerlehre” Prof. Dr. Robert Schwager Uni Göttingen WS 2007/08, Folie 25, Abb. 1.8. Ich werde das mal in Angriff nehmen. --Udo 09:10, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Problem der "Reihenfolgeumkehr" muss stärker herausgestellt werden

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Im Artikel wird das Problem der "Reihenfolgeumkehr" angesprochen und folgendermaßen erläutert: "Bedingt durch den 'Sprung' wird ein sehr viel höherer Steuerbetrag von einem nur geringfügig höheren Bruttobetrag abgezogen." Das Problem der "Reihenfolgeumkehr" ist damit ein Hauptproblem gewisser Stufentarife, und zwar deswegen, weil selbst Laien verblüfft sind, wie man solche Tarife aufgrund ihrer offensichtlichen Ungerechtigkeit überhaupt ernsthaft diskutieren kann.

Es reicht deshalb nicht, dieses Problem lediglich beim Stufendurchschnittstarif zu erwähnen und nur eine nicht näher erläuterte "Härtefallregelung" bei der Erbschaftsssteuer zu erwähnen. Das Problem der "Reihenfolgeumkehr" tritt nämlich z. B. auch beim Stufenbetragstarif auf.

Es sollte deshalb einen eigenen Abschnitt bekommen, der deutlich auf dieses Problem hinweist sowie aufzeigt, wie es vermieden werden kann, und ob es in der Realität überhaupt vermieden wird. Die Vermeidung ist nämlich ein starkes Kriterium dafür, ob man den Steuerbürgern solche bizarren Tarife überhaupt zumuten kann, bei denen es vorkommen kann, dass jemand, der ein höheres Bruttoeinkommen bezieht als ein anderer, dennoch ein erheblich niedrigeres Nettoeinkommen als dieser andere hat.

--Turdus 00:47, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ja, ein eigener Abschnitt zu dieser Problematik wäre eine gute Idee! --Udo 08:19, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Ich hab's mal versucht. Problemvermeidung fehlt allerdings noch -- Astu 21:42, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Finde ich gut! Zur Problemvermeidung bei der Erbschaftssteuer steht weiter oben schon was. --Udo 08:33, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Vielleicht sollte man die Überschrift "Kritik" durch "Reihenfolgeumkehr" ersetzen. --Udo 21:48, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Das ist alles pure Theorie. Kein Mensch hat jemals ernsthaft einen Stufentarif verlangt,der den höchsten erreichten Steuersatz auf das gesamte Einkommen anwenden will. Este 10:13, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Stimmt leider nicht ganz: Die Erbschaftssteuer in Deutschland funktioniert nach dieser Theorie, und weil das nichts taugt, mussten Sonderregelungen ins Gesetz rein. Das mathematische Wissen darüber halte ich für sehr relevant!--Udo 10:36, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das Lemma behandelt in erster Linie und zu 99 % den Einkommensteuertarif. Du verlierst Dich manchmal zu sehr in der Theorie! Este 10:40, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry, das Lemma behandelt den Stufentarif(!) und den gibts auch bei anderen Steuern. Dass ich mich zu sehr in Theorie verliere ist deine geschätzte Meinung. Aber die WIKIPEDIA ist eine Wissensdatenbank, und keine Wissensunterdrückungsdatenbank. Gerade im Steuerrecht ist eine bessere systematische Darstellung notwendig, was vor allem die Mathematik leisten kann. --Udo 11:07, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Das ist reine Theoriefindung bzw. -etablierung, was Du hier treibst, Udo. Este 12:08, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
ACK Este. Wieso sollte ein Problem stärker herausgestellt werden, dass in der Praxis eine sehr begrenzte Relevanz hat? Vielleicht sollte eher herausgestellt werden, dass solche "offensichtlichen ungerechten" Tarife für die Einkommensteuer von niemandem (?) vorgeschlagen werden, oder gäbe es Beispiele dafür? --Charmrock 11:16, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Mit der Erbschaftsteuer ist die Relevanz gegeben. -- Pass3456 15:57, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Mit der Kopfsteuer ebenfalls. --Udo 15:39, 4. Jun. 2010 (CEST)Beantworten