Diskussion:Superprovisorische Verfügung
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 2602:FFEA:1001:3CF:0:0:0:B73A in Abschnitt Kosten?
Kosten?
[Quelltext bearbeiten]Es wäre interessant zu erwähnen, inwiefern es für die Kosten eine Regelung gibt. Gibt es einen Pauschalsatz, gemessen am Stundensatz des Gerichtspräsidenten, ist es gar kostenlos oder hat nur eine "Schutzgebühr", oder wird der Streiwert vor Ort noch festgelegt? (nicht signierter Beitrag von 85.5.149.19 (Diskussion) 21:49, 3. Jan. 2013 (CET))
- Die Kosten werden mit dem Endentscheid festgelegt und der unterlegenen Partei aufs Auge gedrückt. Es gibt nicht ein Superprovisorium für sich alleine, nur eines als ersten Schritt in einem Verfahren. Entweder wird das Superprovisorium abgelehnt oder gutgeheissen, in beiden Fällen kann sich dann die Gegenpartei äussern und dann wird endgültig über den begehrten Entscheid entschieden. D.h. m.a.W. wenn ein superprovisorischer Entscheid antragsgemäss verfügt wird und sich nach Anhörung der Gegenpartei herausstellt, dass das Gericht nicht dabei bleibt, dann zahlt der Gesuchsteller für das ganze Verfahren. --2602:FFEA:1001:3CF:0:0:0:B73A 20:10, 16. Jan. 2015 (CET)