Diskussion:Swjatlana Zichanouskaja

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Giftzwerg 88 in Abschnitt Formulierung
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Persönlichkeitsrecht

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--ElmarG --ElmarG (Diskussion) 11:26, 27. Aug. 2020 (CEST) Beantworten

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--ElmarG --ElmarG (Diskussion) 11:26, 27. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Abschiebung

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Also ich lese die t-online Quelle so, das Frau Zichanouskaja das Land verlassen hat, weil sie sich bedroht fühlte. Also keine Abschiebung. --Buchbibliothek (I know me out here) (Diskussion) 13:18, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Hab’s korrigiert. Gruß --Markus A (Diskussion) 13:54, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Gegen eure Meinungen sprechen die Fakten: Olga Kowalkowa vom Wahlkampfteam der Oppositionsführerin teilte der Nachrichtenagentur Reuters mit, Tichanowskaja sei von den Behörden gezwungen worden, Belarus zu verlassen. "Sie wurde von den Behörden aus dem Land gebracht. Swetlana hatte keine Wahl. Fünf Minuten vor dem Besuch (der Behördenvertreter) hatten wir noch unsere künftigen Pläne besprochen. Und sie hatte sicherlich nicht die Absicht, das Land zu verlassen", erklärte Kowalkowa.[1]

Dass sie mitten in der Nacht "Besuch" vom Staat bekommen hat und erst dann angesichts der Aussichtslosigkeit von Widerstand ohne Gegenwehr ihre Sachen gepackt hat, ist der unbestrittene Fakt. Ganz eindeutig psychischer Zwang, ein unfreiwilliger Rausschmiss, was faktisch einer Abschiebung gleichkommt, nach dem Motto: Wenn sie nicht in 5 Minuten mitkommen, dann blüht ihnen was. Dass bei der Ausreise wohl kein physischer Zwang angewandt wurde, spielt gar keine Rolle, so laufen auch die meisten Abschiebungen in Deutschland. Dass sie hinterher sagt, das wäre eine Entscheidung, die ich absolut unabhängig getroffen habe gewesen, ist menschlich verständliche Gesichtswahrung, passt aber nicht zu ihrer anderen nachvollziehbaren Aussage, sie habe sich bedroht gefühlt. Wenn man bedroht wird, ist eine Entscheidung eben nicht mehr "unabhängig". Wie sogar ihre eigene Mitarbeiterin sagt: Sie hatte eben keine Wahl. 109.42.2.134 15:37, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Die genauen Umstände, unter denen sie das Land verlassen hat, sind natürlich unklar. [2] Wir haben zwei sich widersprechende Aussagen von Kowalkowa und Zichanouskaja. Auch darüber, unter welchen Umständen das Video aufgenommen wurde, in dem Zichanouskaja gesagt hat, dass sie freiwillig ausgereist sei, kann man momentan nur spekulieren. Daher würde ich die diesbezüglich neutrale Aussage vorschlagen, dass sie das Land verlassen hat. Details können dann ergänzt werden, wenn (und falls) die Situation etwas klarer wird. Grüße --Markus A (Diskussion) 17:21, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Das was Zichanouskaja gesagt hat, ist bei genauerem Hinsehen nicht mal ein Widerspruch zu dem, was Kowalkowa gesagt hat. Sie hat nämlich (so jedenfalls die SZ-Übersetzung) überhaupt nicht behauptet, dass sie "freiwillig" ausgereist ist, sondern nur, dass sie die Entscheidung "selbstständig" getroffen habe. Ein gewisser Unterschied, aber vor dem Hintergrund der Bedrohungssituation immer noch eine sehr fragwürdige Formulierung, auch weil sie erst kurz zuvor noch öffentlich verkündet hat, sie wolle im Land bleiben.

Mit deinem Formulierungsvorschlag bin ich einverstanden, besser fände ich "auf staatlichen Druck hin das Land verlassen". Warum eugentlich nicht gleich so? Auch die meisten Qualitätsmedien sind inzwischen vorsichtiger geworden und schreiben nicht mehr von Flucht, sondern nur noch von Ausreise. 109.42.0.249 18:35, 11. Aug. 2020 (CEST) Laut WP:NPOV müsste man bei sich widersprechender Quellenlage übrigens anders vorgehen, nämlich beide Aussagen nebeneinander darstellen. 109.42.0.249 18:41, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt versucht, es neutral zu formulieren. Zur Frage, „Warum nicht gleich so?“: Nun ja, ich hatte heute Mittag lediglich die nicht belegte Aussage, sie sei abgeschoben worden, durch die im Beleg angegebene Aussage, dass sie geflüchtet ist, ersetzt. Alles Weitere hatte sich dann ja erst während dieser Diskussion ergeben. Grüße --Markus A (Diskussion) 19:54, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Nur kurze Rückmeldung, muss leider gleich wieder weg: 1. Meine Ergänzung mit der Abschiebung war sehr wohl belegt. Allerdings ist der t-online Artikel, in dem das Statement von Kowalkowa bereits enthalten war, inzwischen unfairerweise ohne Kenntlichmachung massiv umgeschrieben worden und dabei ihr Statement rausgefallen. 2. Schon mal besser, dass nun ansatzweise deutlich wird, dass es abweichende Darstellung gibt. Das Statement von Kowalkowa lautete allerdings nicht, Zichanouskaja sei gezwungen worden, das Land zu verlassen (wobei die Art und Weise wie das geschah offenbliebe - das ist nur die Umschreibung der Verfasser des dw-Artikels) sondern, aus dem unmittelbar danach stehenden Zitat ersichtlich, ganz konkret: Sie wurde von den Behörden aus dem Land gebracht und Und sie hatte sicherlich nicht die Absicht, das Land zu verlassen. (ersteres hat Zichanouskaja mit ihrer nachträglichen Stellungnahme nicht dementiert, letzteres hat sie kurz vorher noch selbst in aller Öffentlichkeit so gesagt). Mit deiner jetzigen Formulierung bin ich also noch nicht einverstanden. Wenn ich zurück bin, es wird spät werden, versuche ich selbst mal eine bessere Formulierung. 109.42.0.249 20:54, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Formulierung

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"Von der Administration zu 18 Jahren Haft veurteilt" Das scheint mir nicht gerade glücklich fomuliert. Das klingt so, als wäre der Präsident und die Regierung der Richter.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 18:15, 14. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Ich hab's rausgenommen. --Dirk Lenke (Diskussion) 14:56, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Danke!--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:17, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten