Diskussion:Sylvia Stolz/Archiv/1

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Wer ist Sylvia Stolz? Anwälting eines Rechtsextremisten oder Holocaustleugnerin ...

Stolz vertritt Rechtsextremisten, das ist unbestritten. Ist der Schluss zulässig, dass sie selbst eine rechtsextremistische Holocaustleugnerin ist, weil sie als Anwältin versucht, ihre Mandanten zu vertreten? Gibt es hierfür irgendwelche reputable Belege? Aha-Erlebnis

Im Artikel steht nichts von Anitsemitismus, daher halte ich die Kategorie für unangemessen, wie überhaupt allgemein bei potentiell ehrverletzenden Kategorien für Personen, siehe dazu den Vermittlungsausschuss. Morgenstar 15:33, 10. Nov. 2006 (CET)

Es gibt Belege: Frau Stolz hat beim Zündel Prozess wörtlich ausgerufen:

"Der Holocaust ist die größte Lüge der Weltgeschichte" und mit "Heil Hitler" geendet. Dafür wurde sie angeklagt, der Prozess hat heute, 15.11.2007 in vor dem Landgericht Mannheim begonnen.91.12.156.39

Das Thema ist, wie in der Kategorie Diskussion:Antisemitismus nachzulesen, bereits grundsätzlich geklärt: die Kategorie verweist auf den Zusammenhang mit dem Themenkreis Antisemitismus, der durch die Verbindung zu Zündel gegeben ist. Die Zuordnung zur Kategorie bedeutet nicht automatisch, dass eine hier eingeordnete Person selbst Antisemit ist. Vergleiche hierzu auch die in der Kategorie eingeordneten Personen und Institutionen. --Unscheinbar 15:59, 10. Nov. 2006 (CET)

Wie aus der Diskussion klar erkennbar ist, ist das Problem eben nicht grundsätzlich geklärt. Es wurde grundsätzlich geklärt für die Kategorie Antisemit, [1] aber dieser Klärung verweigert sich Unscheinbar. Morgenstar 16:10, 10. Nov. 2006 (CET)
Es wurde ein Einvernehmen im obigen Sinne hergestellt; lediglich ein einzelner Troll versucht, dieses Einvernehmen zu ignorieren. --Unscheinbar 16:12, 10. Nov. 2006 (CET)
Aha-Erlebnis' Frage stellt klar, dass nicht nur ein einzelner Benutzer die Kategorie bedenklich findet. Der Konsens aus der Diskussion zur Kategorie Antisemit stellt klar, dass eine Mehrheit grundsätzliche Bedenken teilt, die auch für die Kategorie Antisemitismus gelten. Morgenstar 16:28, 10. Nov. 2006 (CET)
Das ist zum Einen eine falsche Behauptung, zum Anderen hat sich lediglich der Benutzer Morgenstar dafür eingesetzt, diese Kategorie aus diesem Artikel zu löschen. Der Benutzer Aha-Erlebnis hat die Einigung auf der Diskussionsseite der Kategorie bisher nicht in Frage gestellt. --Unscheinbar 16:31, 10. Nov. 2006 (CET)
Erstens ist die falsche Behauptung über eine angebliche Einigung zur Kategorie erst vor wenigen Minuten hier aufgetaucht, und nicht jeder hat Zeit ohne Ende, sofort auf alle Deine Lügen hier zu reagieren. Zweitens ist aus Aha-Erlebnis' Frage klar ersichtlich, dass er ähnliche Bedenken hat wie eine klare Mehrheit der wikipedianer. Morgenstar 16:43, 10. Nov. 2006 (CET)
Die Behauptung ist falsch, da Du wider besseres Wissen auf eine falsche, nämlich Personenbezogene Kategorie, verlinkst. Das Thema ist bereits abschließend behandelt worden. Und eine Frage ist kein Bedenken, sondern eine Frage, die ich beantwortet habe. --Unscheinbar 17:49, 10. Nov. 2006 (CET)
Wie Du genau weißt, halte ich die Probleme, wegen denen die Kategorie Antisemit gelöscht wurde, ebenso gegeben, wenn Personen in die Kategorie Antisemitismus eingeordnet werden. Deine Antwort auf Aha-Erlebnis' Frage erscheint mir unbefriedigend und Deine Bearbeitungskriege sperrwürdig. Morgenstar 18:37, 10. Nov. 2006 (CET)
Erscheint Dir das so, sieh an. Dann würde ich mal darüber nachdenken, warum im Dauerzustand Du gesperrt wirst und die Kategorie in der von Dir unveränderten Version gesperrt wurde. Und wie wiederum Du genau weißt ist Dein Einwand auf die Einordnung von Personen in eine Sachthemen-Kategorie etwas prizipiell anderes. Allerdings gehe ich davon aus, das Du diesen Konsens der Community weiterhin nicht zur Kenntnis nehmen möchtest und Deine Editwars und Sinnlos-Diskussionen weiter führen möchtest. Nun denn. Trollverhalten eben. --Unscheinbar 19:18, 10. Nov. 2006 (CET)
Kann nichts dafür, dass Du bei Admins mit Deinen haltlosen Anschuldigungen Sperren erwirkst, die immer wieder aufgehoben werden müssen. Dein überheblicher Ton ist überhaupt nicht hilfreich. Der Konsens der Benutzer ist wie Du weißt hier nachzulesen, und Deine Weigerung, ihn zu akzeptieren, ebenso dreist wie Deine zun hundertsten Mal vorgetragene falsche Behauptung, das Problem der üblen Nachrede bestünde nicht, wenn die Kategorie Antisemitismus und nicht Antisemit heißt. Morgenstar 13:32, 11. Nov. 2006 (CET)
Na, super... jetzt ist Morgenstar von "Antisemitismus" zu "Holocaustleugner" gewechselt. Morgenstar, erinnere dich bitte daran, was auf deiner Diskussionsseite steht: "Solltest du wegen zukuenftigen Edit-Wars in diesem Umfeld abermals gesperrt werden, werde ich nicht mehr helfen. Mein Rat: Such dir zur Entspannung ein Themengebiet, auf dem es friedlicher zugeht. --Elian Φ" Und noch eine Anmerkung: Ich sehe vielmehr, dass du wiederholt und wiederholt behauptest, es läge "üble Nachrede" vor, obwohl diese nur vorliegen kann, wenn a: eine Unwahrheit über eine Person verbreitet wird b: diese Unwahrheit (!) von der JEWEILIGEN PERSON SELBST als beleidigend empfunden wird. Unscheinbars Argumentation dagegen ist sachlich korrekt begründet.87.162.197.72 13:45, 11. Nov. 2006 (CET)
Ich bin nicht gewechselt, ich versuche den breiten Konsens aus mehreren Diskussionen durchzusetzen, dass Personen nicht in Kategorien eingeordnet werden sollen, die ehrabschneidenden Wertungen gleichkommen. Da ist es völlig egal, ob es Antisemit, Holocaustleugner oder sonstwie Blödmann heißt. Bitte an so heißen Themen mit Benutzername teilnehmen. Morgenstar 16:24, 11. Nov. 2006 (CET)
Dann diskutiere das doch BITTE erst mal an EINEM! anderen passenden Ort (z.B. der Kategorie-Diskussionsseite) aus und warte ab, ob die Mehrheit deiner Ansicht zustimmt, anstatt im Alleingang zig Artikel zu zerstückeln und immer wieder, immer wieder, immer wieder mit der juristisch nicht haltbaren Behauptung "ehrabschneidende Wertung" oder "üble Nachrede" loszulegen, ohne auch nur EINMAL die Gegenargumente anderer auch nur im Ansatz zu würdigen. Und so "heiß" finde ich das Thema nun wirklich nicht, dass ich mir dafür extra einen Account zulege... Fällt dir denn gar nicht auf, dass du hier der "Geisterfahrer" bist, der nur Unfrieden in die Gemeinschaft bringt??? Bis zu deinen Aktionen herrschte hier ein weitaus angenehmeres Klima. Wenn es dir wirklich um das "Wohl von wikipedia" ginge, dann würdest du längst gemerkt haben, dass dein momentanes Verhalten nur destruktiv, nicht konstruktiv ist.--87.162.135.236 17:22, 11. Nov. 2006 (CET)
Es ist ehrabschneidend, jemand als Antisemiten zu bezeichnen, völlig unabhängig, ob der das selbst von sich auch sagt. Hier fehlten zudem Belege und selbst überhaupt ein Hinweis im Artikel. Die "Geisterfahrer" sind Unscheinbar, Jesusfreund und Penta, die den klaren Konsens boykottieren und mit haltlosen Beleidigungen um sich werfen. Morgenstar 19:15, 11. Nov. 2006 (CET)
"Es ist ehrabschneidend, jemand als Antisemiten zu bezeichnen, völlig unabhängig, ob der das selbst von sich auch sagt." Häh? Was ist denn das für eine Logik???
Aber mal davon abgesehen: wie dir von MEHREREN verschiedenen Usern wiederholt anscheinend vergeblich erklärt wurde: es ist ein UNTERSCHIED, ob man jemanden als Antisemiten bezeichnet oder sein WIRKEN, sein WERK, seine ÄUSSERUNGEN!!!!! thematisch!!! in das SACHGEBIET!!! "Antisemitismus" einordnet. Der Konsens, von dem du immer wieder anfängst, bezieht sich einzig und allein auf die nicht mehr existente Kategorie "Antisemit". Genau DAS versuchen dir u.a. die drei User nun seit WOCHEN zu sagen. Aber du wiederholst hier jetzt schon WIEDER!!!! stur deine eigenen Behauptungen vonwegen "ehrabschneidend" Ich sage nochmal (vielleicht dringt es ja endlich mal durch...): Das ist juristisch NICHT HALTBAR. Wenn du mir nicht glaubst, bitte, geh in die nächste Anwaltskanzlei oder zur Polizei und frag da mal nach. Dort wird man dir das gleiche sagen. Auch finde ich es völlig indiskutabel, anderen, die eben NICHT !!DEINER!!! Meinung sind, gleich "Beleidigungen" zu unterstellen. Was soll das? Was willst du überhaupt? Um jeden Preis deine Meinung durchdrücken? Weißt du, dass sich deine angeblich so "ihrer Ehre verletzten Personen" ins Fäustchen lachen über solche Aktionen?87.162.189.162 19:33, 11. Nov. 2006 (CET)
Du darfst auch einen Menschen, der sich nach allgemeiner Auffassung dumm verhalten hat, nicht als Dummkopf beleidigen. "Antisemit" ist eine Beleidigung, unabhängig davon, ob eine konkrete Person sie selbst als zutreffend empfindet. Die Einordnung von Menschen, denen Antisemitismus vorgeworfen wird, in die Kategorie Antisemitismus kommt, was die Gefahr übler Nachrede angeht, der Einordnung in die Kategorie Antisemit gleich. Du wiederholst Dich selbst immer wieder, lass uns die Entscheidung einfach der Mehrheit überlassen, Deine Stimme zählt ohnehin nicht, so lange Du als IP agierst. Eine der schweren Beleidigungen kannst Du hier nachlesen: [2] Morgenstar 20:15, 11. Nov. 2006 (CET)
Wiederhole einfach nicht immer wieder deine Behauptungen und ich verspreche dir gern, dass ich mich dann auch nicht wiederhole. Nett übrigens, dass du anderen den Mund verbieten willst...87.162.189.162 20:22, 11. Nov. 2006 (CET)
Ich verbiete niemand den Mund, weise nur darauf hin, dass der Meinung von Benutzern, die ohne Benutzernamen und damit auch ohne Bearbeitungsliste agieren, in der Wikipedia wegen der Missbrauchsmöglichkeiten wenig Gewicht beigemessen wird. Morgenstar 20:28, 11. Nov. 2006 (CET)

Kategorie Holocaustleugner

Da davon nichts im Artikel steht, muss die Kategorie entfernt werden. Morgenstar 17:14, 10. Nov. 2006 (CET)


Frau Stolz hat beim Zündel Prozess in Mannheim wörtlich ausgerufen:

"Der Holocaust ist die größte Lüge der Weltgeschichte" und mit "Heil Hitler" geendet. Muss man da noch diskutieren ob sie eine "Holocaustleugnerin" ist ? 91.12.156.39 17:45, 15. Nov. 2007 (CET)

Sylvia Stolz ist nicht nur eine notorische und uneinsichtige "Holocaustleugnerin" sondern hat in ihrer Verteidigung von Ernst Zündel in geradezu idealtypischer Weise den Typ "Holocaustleugner" repräsentiert. Ihr Bestreiten der Existenz der Gaskammern und der Wirksamkeit von Zyklon B und ihr Ausruf vor dem Landgericht Mannheim "Der Holocaust ist die größte Lüge der Weltgeschichte" sowie das Unterzeichnen von anwaltlichen Schriftsätzen mit der Grußformel "Heil Hitler" machen sie zum Musterbeispiel einer antisemitischen Holocaustleugnerin. Die Wiki Kategorie Holocasutleugnung ist mehr als gerechtfertigt.195.93.60.2 04:43, 16. Nov. 2007 (CET)

Sehe ich anders. Wir sprechen später am Abend darüber, wenn ich Zeit habe. Bis dahin bleiben Deine Löschungen bitte aussen vor. --Unscheinbar 17:47, 10. Nov. 2006 (CET)
Eine Kategorie zu etwas, wovon nichts im Artikel steht, muss entfernt werden. Ehrliche Diskussionsbereitschaft ist bei Dir nicht gegeben, das hast Du hinlänglich gezeigt. Morgenstar 13:28, 11. Nov. 2006 (CET)
Das die besagte Frau dem rechten Milieu angehört und sowohl als Antisemit und Holocaustleugnerin einzuordnen ist, scheint klar sein, doch wird dies weder im Artikel noch durch die genannten Quellen deutlich. Von daher sollte besser versucht werden, dies im Artikel in soweit zu verbessern und ergänzen, damit dies deutlich wird, dann verschwindet diese leidige Kategorie-Diskussion von ganz alleine. --Sinn 14:32, 11. Nov. 2006 (CET)
Habe Zitat von Stolze eingefügt, welches Einordnung stützt. Hoffe, jetzt löscht nicht "jemand" genau diese Ergänzung... --Winniwuk 15:05, 11. Nov. 2006 (CET)
Ja, dieses Zitat habe ich auch schon gefunden gehabt, doch halte ich die Qullen an sich für nicht akzeptabel, da es sich um das „national journal“ (den Rest kann man sich denken) handelt. --Sinn 15:21, 11. Nov. 2006 (CET)
Allerdings kann somit niemand behaupten, dass hier "links-tendenziell" gegen Stolze geschrieben werde. Das Zitat stammt von einer Seite, die Stolze unterstützt. Hier kann man deshalb mit Sicherheit sagen, dass nicht GEGEN Stolze "gehetzt" werde. Anmerkung: das eingefügte Zitat stammt ursprünglich aus der im Artikel genannten juristischen Beschwerde Stolzes und ist damit, unabhängig von der politischen Ausrichtung der Quelle, ein Originalzitat. Winniwuk 15:54, 11. Nov. 2006 (CET)
Ich halte dennoch die Nutzung einer solchen Quelle für sehr problematisch. Solch extremistisch ausgerichtete Seiten sollten - zumindest tu ich das - mit großer Skepsis betrachtet werden, da es nicht das erste Mal wäre, dass etwas schöngeredet oder anders dargestellt wird. Natürlich ist auch Frau Stolz dem rechten Milieu zuzuordnen, doch ich glaube die Wikipedia ist auf dem Niveau angekommen, dass dort Quellen von extremistischen Seiten übernehmen muss.
Vielleicht kann diese Zitat dem Benutzer:Morgenstar belegen, dass die Person auch tatsächlich eine Holocaustleugnerin ist und damit seine Ängste bzgl. Übler Nachrede etc. unbegründet, doch bringt es den Artikel meines Erachtens nach um nichts weiter, sondern bedeutet noch einen Rückschritt. --Sinn 19:02, 11. Nov. 2006 (CET)
Seufz. Wieso ist das jetzt "ein Rückschritt"? Irgendwie schockiert mich das alles momentan. Was passiert hier eigentlich? Wollen wir den Mut haben, die Dinge beim Namen zu nennen oder wollen wir uns lieber untereinander über Formalitäten streiten?87.162.189.162 19:43, 11. Nov. 2006 (CET)
Einschub meinerseits: Wenn du dir mal Wikipedia:Quellenangaben durchgelesen hast, dann steht dort recht eindeutig, dass nur „zuverlässige Quellen“ benutzt werden sollen. Ich halte eine rechtsextrem motivierte Internetseite für nicht zuverlässig. Auch wenn es sich um ein Zitat handelt, so ist dieses immernoch einer unzuverlässigen Quelle entnommen, und somit in meinen Augen wertlos. Viel mehr noch, es ist für mich erschreckend, dass Behauptungen jetzt sogar schon durch solche Quellenangaben belegt werden müssen, da es anscheind keine besseren - schnell recherchierbaren - Quellen gibt. Dies hat für mich auch nichts mit um Formalitäten streiten zu tun, sondern viel mehr, ob der Artikel auf einer ordentlichen, glaubwürdigen Grundlage beruht, oder nicht. --Sinn 03:49, 12. Nov. 2006 (CET)
Es geht nicht darum, ob hier gehetzt wird oder ob die Person tatsächlich mal den Holocaust geleugnet hat. Es geht darum, dass generell keine Personen in ehrabschneidende Kategorien eingeordnet werden sollen, weil die Gefahr übler Nachrede allgemein zu groß ist. Morgenstar 20:09, 11. Nov. 2006 (CET)
Und er sagt es einfach schon wieder. Man redet gegen eine Wand. Lieber Morgenstern, zum letzten Mal: DAS IST JURISTISCH UNHALTBAR = FALSCH!!!!!!!!!!!!! Du redest hier von einem Tatbestand, der nicht existiert. Üble Nachrede = UNWAHRHEIT. WAHRHEIT = KEINE üble Nachrede. Du hast Unrecht. Du hast Unrecht. Jetzt verstanden????87.162.189.162 20:17, 11. Nov. 2006 (CET)
Wenn Du es in Großbuchstaben und herablassend schreibst, wird es nicht überzeugender. Eine Wertung kann gar nicht wahr oder falsch sein. Ob jemand ein Antisemit ist, weil er einmal eine antisemitische Äußerung von sich gegeben hat, ist Beurteilungssache. Eine ehrverletzende Behauptung muss „erweislich wahr“ sein, damit sie nicht üble Nachrede ist. Ist sie mit Kenntnis des Täters unwahr, handelt es sich gar um Verleumdung, das wäre noch schlimmer, kann aber, da in der Versionsgeschichte der Kategorie Neueintragungen nicht auftauchen, nicht einfach überwacht werden. Morgenstar 20:26, 11. Nov. 2006 (CET)
Ich geb's auf... Du hast Recht (meinst du) und ich meine Ruhe. PS: Kompliment, Argumente einfach abschmettern oder verdrehen, aber von herablassend reden... mir fehlen die Worte. Thank you for nothing and good-bye.--87.162.189.162 20:29, 11. Nov. 2006 (CET)

Kategorieeinordnung

Sehe, dass Sylvia Stolz in Kategorie Holokaustleugner und Antisemismus eingeordnet ist. Wie kommt die Wikipediamannschaft zu diesem Schluss? Ist sie als Holokaustleugner mal verurteilt worden, oder spielen hier ein paar Wikipedianer Ankläger, Richter und Henker in einem?

Ach ja, habe mich für diesen Account extra angemeldet, möchte nämlich nicht, dass mein Hauptaccount gesperrt wird, so wie es Benutzer:Morgenstar ergangen ist, weil er bezüglich dieser Anprangerungs- bzw. Hetzjournalismus Bedenken angemeldet hat. --Vorsichtiger 21:44, 10. Nov. 2006 (CET)

Meine Änderunegn

  • Die beigebrachten Quellen erlauben es sicherlich nicht, Stolz als "Holocaustleugnerin" einzuordnen oder zu bezeichnen (auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass sie eine ist...). Das Zitat ist niccht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern auch noch falsch interpretiert worden. Stolz argumentiert hier nach dem Motto "Was wäre wenn..." Das ist zwar eine blöde Verteidigungstaktik, aber es macht sie nicht zu einer Holocaustleugnerin.
  • Die Sache mit der "Rechtsgeschichte" hätte ich auch gerne belegt. Der angebrachte Ref-Link führt auf eine Seite, die nur für Abonennten zugänglich ist.
  • Die Kat. Holocaustleugner habe ich aus dem oben genannten Grund rausgenommen.--nodutschke 23:14, 11. Nov. 2006 (CET)
ACK. Diese Lösung halte ich auch vorerst für die Beste. --Sinn 11:34, 12. Nov. 2006 (CET)

Kategorie Holocaustleugner, die Zweite

Am 24.Jan.07 kategorisierte Lonegunman die Sylvia wieder als Holocaustleugnerin [3]. Nehme diese Kategorisierung wieder raus und werde mal den Lonegunman anschreiben. Holocaustleugnung wird in Deutschland ja strafrechtlich verfolgt und Sylvia lebt in Deutschland. Folglich wird sie als Holocaustleugnerin (wie Lonegunman behauptet) gerichtlich belangt worden sein. Er kann die Kategorisierung ja dann wieder vornehmen, wenn er sachliche, objektive Beweise dafür vorbringt. Bis dorthin betrachte ich seine Kategorisierung als saures Wasser in den Ozean des Wissen einzubringen. --Vorsichtiger 16:51, 8. Feb. 2007 (CET)

Liebe mit Wikianer, ich habe wie oben schon erwähnt die Kategorie Holocaust Leugner hier eingefügt, m. E. ist sie bei Fr. Stolz berechtigt. Zwar ist sie zumindest noch nicht als Volksverhetzerin verurteilt, aber ihre Verteidigungsschriften sind von der Staatsanwltschaft wegen des Verdachtes geprüft worden. Nachlesen hier http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/11/06/24832/, zudem liegt von ihr eindeutig ein Beweisantrag zu Sachverständigen Überprüfung des Holocaustes vor also der Tatsache der Vernichtung von allen die die Nazis so nicht leiden konnten. Dies ist nun eine Tatsache die keiner Überprüfung bedarf, da sie wie mehrfach von Gerichten und sicher in der Frage kompetenteren Historikern endgültig entscheiden ist. Zurück zum Beweisantrag, nun werden sie möglicherweise einwenden das ein Antrag noch keine Behauptung ist, aber da ein deutscher Anwalt vor einem Gericht als Organ der Rechtsordnung der Wahrheitspflicht unterliegt stellt bereits ein solcher Antrag ein leugnen dar. Nachzulesen sind die Details in der NJW 2006, einzelne Fundstellen reiche ich gerne nach, sollte jemand ein Beckonline Zugang haben wäre ich für diese Dankbar. Des weiteren ist die Kategorie nicht etwa Volksverhetzer oder ähnliches sondern es kommt allein auf das Leugnen an nicht auf Strafverfolgung an, mit der Holocaustleugnung ist auch der Antisemitismus sicherlich gegeben für die es andere Anhaltspunkte in der Vitae dieser Person gibt. Es sei zugestanden, dass mit der Kategorie Holocaustleugner eine Stigmatisierung vorgenommen wird wie auch im Antisemitismus, aber wir sind hier in Wikipedia und nicht in der Marienkäfer Krabbelgruppe, es mag Fälle geben wo Kategorisierungen zweifelhaft sind, z.B. (fiktiv) Lübke als Rassist wegen Neger Ausspruch (noch fiktiver), hier sehe ich sie als gegeben an und wenn keine wirklichen Argumente kommen die mich überzeugen werde ich auch weiter hin dazu tendieren diese Person dort einzuordnen. Mit Besten Grüßen (der größte Irrtum ist die Weisheit der Massen) Lonegunman 09:31, 9. Feb. 2007 (CET)
Das liese sich doch sehr leicht lösen, indem man ein originäres Zitat von Sylvia Stolz bringt, das den Holocaust expressis verbis leugnet. Wenn man ihr den Holocaustleugnungsvorwurf macht, wird man das doch sicher aus gutem Grunde auf Basis einer entsprechenden Äußerung getan haben. Gruß HKVT 10:03, 9. Feb. 2007 (CET)
Siehe unten, zwar hat diese Person es vorsichtig ausgedrückt, aber zu Behaupten das das alles nicht so gemeint ist ist doch wohl Wortklauberei Lonegunman 10:08, 9. Feb. 2007 (CET)
Da wir nicht in Frau Stolzens Kopf hineinsehen können, müssten wir daher mutmaßen, was sie wie gemeint haben könnte, wenn ein Holocaustleugnungszitat fehlt. Durchaus denkbar dass Frau Stolz im Grunde ihres Herzens nicht an den Holocaust glaubt. Vielleicht hat sie das auch unter vier Augen und für uns unbeweisbar geäußert. Wir brauchen aber einen klipp und klaren Nachweis, dass sie geleugnet hat, sonst können wir sie - so leid es mir tut - nicht als Holocaustleugnerin verorten. HKVT 10:11, 9. Feb. 2007 (CET)
siehe "nicht offenkundig" Lonegunman 10:13, 9. Feb. 2007 (CET)
Völlig uninterpretierbare Aussage. Kann man als Wink mit dem Zaunpfahl deuten, muss man aber nicht. Keineswegs expressis verbis geleugnet. Entweder sehr dumm oder sehr geschickt von Frau Stolz gemacht. Da können wir nur spekulieren. Sorry. HKVT 10:16, 9. Feb. 2007 (CET) (Nota: wer sagt, etwas sei nicht offenkundig (vgl. Offenkundige Tatsache) sagt weder dass es nicht so ist, noch dass es so ist, sondern bestreitet nur die Offenkundigkeit. Offensichtlich ein Trick von Frau Stolz um das Verfahren gegen ihren Mandanten entsprechend ihrer Verteidigungs"strategie" zu drehen)
ich kann keine Spekulation erkennen, Bezeichnung einer offenkundigen Tatsache (juristischer Ausdruck für Wahrheit) nicht offenkundig ist wohl eindeutig, Lonegunman 10:20, 9. Feb. 2007 (CET)
kann keine Eindeutigkeit im Sinne eines Expressis-Verbis-Bestreitens der Shoa erkennen. HKVT 10:22, 9. Feb. 2007 (CET)
Womit wir unsere Meinungen geklärt hätten. (warum zum Holocaustleugner macht der das nun fett) Lonegunman 10
25, 9. Feb. 2007 (CET)
Stimmt, wir haben einen Dissens. Der kleinste gemeinsame Nenner ist wohl, dass wir Frau Stolz beide aus politischen Gründen nicht mögen. Gruß und freundliches EOD zurück HKVT 10:29, 9. Feb. 2007 (CET)
Richtig, was heißt EOD, und leider bringt mir das keine Befriedigung, ok noch mal, Juristen haben eine andere Sprache, nicht offenkundig heißt unwahr, falls das oben nicht klar geworden ist, nur zu Erklärung zu oben noch mal, fühle dich nicht genötigt zu antworten wenn du immer noch andrer Meinung bist, ich werde ein Schweigen nicht als eindeutige Zustimmung auslegen, was mich allerdings nicht davon abhalten wird diese Person wieder in die Kategorie einzugliedern wenn nicht eindeutige Argumente folgen die dagegen sprechen Lonegunman 10:36, 9. Feb. 2007 (CET)

Für mich gibt es da eigentlich nichts zu deuteln. "Daß AB ein intelligenter Mensch ist, ist für mich nicht evident". "Daß die Erde rund ist, ist nicht evident". ?! -- Siebenneunzig chat 10:37, 9. Feb. 2007 (CET)

Nach der Einfügung der Verlinkung durch HKVT dürfte die Sache nun doch geklärt sein, oder? Zudem Anitsemitismus, jemand der mit Heil Hitler unterschreibt zeigt doch mehr als gewisse Tendenz. Lonegunman 11:45, 9. Feb. 2007 (CET)
Nochmal für die Langsamen bitte, wo unterschreibt sie mit Heil Hitler?! Gruß Siebenneunzig chat 12:24, 9. Feb. 2007 (CET)
Eine Beschwerde (Rechtsmittel i.w.S.) siehe der Wiki Eintrag.Lonegunman 12:26, 9. Feb. 2007 (CET)

seltsame Wortwahl

Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.

Und was soll dass nun genau heißen ? Ist Frau Stolz der Meinung, daß der Holocaust in Deutschland unbekannt ist ? Oder was will sie damit aussagen ? Wie wurde der Satz damals interpretiert ? Rainer E. 21:14, 8. Feb. 2007 (CET)

Steht doch in den Zeitungsartikeln, oder? Die "geschickte" Frau Stolz hat versucht ihren Mandanten rauszuhauen, indem sie Holocaustleugnung als vernünftige, nachvollziehbare, und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte Idee darstellte... dem wollten die Gerichte gar nicht folgen, und vermutlich hat nur der Schutz, den ihre Rolle als Strafverteidigerin mitbrachte, sie vor einer Verurteilung bewahrt. -- Siebenneunzig chat 23:23, 8. Feb. 2007 (CET)
Wir sind hier nicht in Amerika, als Anwalt kann man nicht alles sagen was man will um seien Mandanten zu verteidigen. Für uns Juristen gelten da höhere Standards, siehe genauere Erklärung oben. (der größte Irrtum ist die Weisheit der Massen) Lonegunman 09:59, 9. Feb. 2007 (CET)
Ich habe die Kategorie Holocausleugner entfernt, da hier (oben bereits mehrfach diskutiert) keine Quelle angegeben wird, wonach Frau Stolz tatsächlich den Holocaust leugnet (was ja tatsächlich eine Straftat wäre). Dass sie Holocaustleugner verteidigt macht sie noch nicht selbst zur Leugnerin. Auch ihr juristisches Argument, der Holocaust sei nicht offenkundig, ist kein Leugnen des Holocaust, sondern ein raffinierter und legitimer juristischer Kunstgriff. Es bedeutet nur den juristischen Versuch, den Holocaust als nicht ohne weitere Beweiswürdigung als tatsächlich geschehen darzustellen. Es ist beim besten Willen keine "Leugnung". Nochmal mein Appell als Rechtsanwalt an alle Schreiber hier: Auch wenn Ihr (wie ich im Übrigen auch) diese Dame und ihr Klientel nicht mögt, wir sollten in Wikipedia bei der "Wahrheit" bleiben 23:10, 3. April 2007 (nicht signierter Beitrag von 88.64.10.108 (Diskussion) )
Siehe unter Fn 3 und Endergebnisse der Diskussion.DER Lonegunman 05:29, 5. Apr. 2007 (CEST)

Leugnung Holocaust- Revert Nuuk

Es ist vielleicht nicht unwichtig, dass auch der Tagesspiegel ([4]) -ähnlich wie Lonegunman oben- explizit davon ausgeht, dass Fräulein Stolz den Holocaust leugnet :Ihr neues Lebensthema ist der Holocaust. Sie glaubt nicht, dass es ihn gegeben hat. „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“ Und : "„Dass der Regen von oben nach unten fällt – dafür braucht kein Gericht einen Beweis zu erheben. So offenkundig soll auch der Holocaust sein?“

Und weiter im Artikel des Tagesspiegels (Fett von mir) : "Es sind die tragenden Säulen im Argumentationsgebäude der Anwältin, sie beantragt, Sachverständige zu laden. Da gibt es genug, „Spezialisten“, die die Aufnahmekapazität der Gaskammern von Auschwitz bestreiten, die Wirkung von Zyklon B, Chemiker, Fachleute. Sylvia Stolz zweifelt deren Urteil nicht an. Man merkt der jungen Amtsrichterin an, dass sie sich und dem Prozess die Sachverständigen gerne ersparen würde, aber Sylvia Stolz ist in dieser Angelegenheit stur: Die Sachverständigen sollen klären, ob und wenn ja, wie die Judenvernichtung stattgefunden habe, ob aus vielen Einzeltatbeständen „das Weltbild beziehungsweise die Meinung zu bilden ist, ob der Holocaust stattgefunden hat“."

Das sollte eine Kategorisierung als vertretbar erscheinen lassen. Der Vorwurf der Holocaustleugnung ist von einer renommierten Zeitung erhoben worden und keine quellenlose Einschätzung. Insofern erscheint mir der Revert von Nuuk fraglich.--Carolus.Abraxas 17:41, 25. Mai 2007 (CEST)

Selber Sachverhalt wie bei Achmadinedschat. Die Floskel "nicht offenkundig" lässt das ergebnis offen. Frau Stolz sagt also nicht expressis verbis "hat es nicht gegeben" sondern sie verwendet eine - nicht strafbare - Leerformel. Das kann einen in den Wahnsinn treiben, ist aber eben kein Bestreiten der Massenvernichtung der Zigeuner, Jenischen und anderer Opfergruppen. 24.77.216.152 17:49, 15. Nov. 2007 (CET)
Nein, ganz und gar nicht, da "nicht offenkundig" innerhalb der juristischen Fachsprache eindeutig besetzt ist.Die Formulierung lässt eben nur grammatikalisch Mehrdeutungen zu, nicht aber juristisch. Frau Stolz hat aber als Juristin in bzw. zu einem Verfahren sich geäußert. --Carolus.Abraxas 20:10, 23. Nov. 2007 (CET)

Leugnung Holocaust

Merkt hier denn keiner, dass es ein Unterschied ist, wenn man als Rechtsanwalt als Verteidigungsstrategie die "Offenkundigkeit" des Holocaust in Frage stellt oder wenn man tatsächlich den Holocaust leugnet. Die zitierte Quelle Tagesspiegel beweist eben nicht, dass diese Frau Holocaustleugnerin (im übrigen Strafbar) ist, sondern nur, dass sie als clevere Anwältin (man kann die Auswahl ihrer Mandanten gutheissen oder nicht) agiert hat. Daher sollte die Kategorie entfernt werden

Das Landgericht hat es wohl anders gesehen und die Dame zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das sollte die ewigen Einordnungsdiskussionen beenden.--Carolus.Abraxas 19:54, 15. Jan. 2008 (CET)


Liebe Leute !

Wer den Holocaust als "größte Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet (Stolz in ihrem Plädoyer für Ernst Zündel vor dem Landgericht Mannheim im Februrar 2007), die Existenz der Gaskammern und die Wirksamkeit von Zyklon B bestreitet und anwaltliche Schriftsätze mit der Grußformel "Heil Hitler" unterzeicnet verkörpert den Typus des "Holocaustleugners" in geradezu idealtypischer Weise. Frau Sylvia Stolz und Herr Horst Mahler, ihr Mandant und Lebensgefährte sind DAS SPRACHROHR für die aktuelle "Holocaustleugnung" und modernen Antisemitismus schlechthin ! Da besteht auch nicht der Hauch eines Zweifels daran und es wird weder von Stolz noch von Mahler in Abrede gestellt, im Gegenteil, sie brüsten sich nahezu täglich damit.195.93.60.2 09:31, 16. Nov. 2007 (CET)

Also wirklich. Es hat nichts mit einer "cleveren" Verteidigungstrategie oder dem notwendigen Einsatz eines Strafverteidigers für den Angeklagten zu tun, wenn lt. http://www.sueddeutsche.de/,Ple5Lrs/muenchen/artikel/703/89614/ Schöffen die Todesstrafe angedroht wird, wenn sich die politischen Verhältnisse so geändert haben, wie Frau S.S. es gerne hätte oder Schriftsätze mit "Heil Hitler" unterschrieben werden. Entweder da sieht ein anonymer IP-User die Sache nicht voll informiert viel zu rosarot oder er verniedlicht da etwas.
Die Bedrohung eines (Laien-Richters mit der Todesstrafe und der Hitlergruß sind ganz üble Sachen. Martin67 09:11, 27. Juni 2007 (CET)
Frau Stolz geht halt davon aus, dass das Deutsche Reich nach wie vor existent, wenn auch handlungsunfähig ist. Nach den Gesetzen des Deutschen Reiches wäre es tatsächlich um die Schöffen schlecht bestellt. Negiert man aber die Weiterexistenz des Deutschen Reiches, dann muss man Frau Stolz für eine Unzurechnungsfähige halten. So simpel ist das. 85.197.17.216 17:53, 15. Nov. 2007 (CET)


Sinnigerweise halten sich die USA, die ja als Mit-Alliierte das Deutsche Reich für abgeschafft erklärt haben (als de facto Macht-Inhaber 1945 ff), selbstverständlich OHNE dazu zuständig oder befugt zu sein, äußerst bedeckt und gehen sogar streng rechtlich gesehen, wie auch langjährige Rechtsprechung in der BRD war, von einem WEITERBESTEHEN des DEUTSCHEN REICHES in den Grenzen von 1937 aus. Wie viele politisch denkende Deutsche übrigens auch, und das verfassungsgetreu (obwohl es immer noch keine gibt, why!). Solange das Deutsche Volk in voller Souveränität in freier, geheimer und rechtlich einwandfreier Form! noch nicht das für sich geklärt hat, - ist, streng nach Völkerrechtsauslegung, vom davor bestehenden Status quo (Zustand) auszugehen. Punkt und Basta. - 84.44.138.237 21:14, 15. Nov. 2007 (CET)

LOL. Einige obige Beiträge lassen erkennen dass die Diskussionsseite als Spielwiese für revisionistische und neo-faschistische Geschichtstheorien verwendet wird und verkennen dass Deutschlang den von ihm begonnenen Angriffskrieg mit Pauken und Trompeten verloren hat. Wer ernsthaft die These aufstellt dass "Deutsche Reich" bestünde noch und seine Gesetze würden noch gelten gehört auf den gleichen Platz wie Frau Stolz oder in eine gute therapeutische Behandlung. So einfach ist das. Punkt und Basta.

-)) 195.93.60.2 04:17, 16. Nov. 2007 (CET)
Naja, das Deutsche Reich besteht wirklich noch, heißt Bundesrepublik Deutschland und hat eigene gültige Gesetze. Aber das muss man hier wirklich nicht diskutieren, schon wahr ;). --Miles 21:44, 6. Dez. 2007 (CET)

Immunität für Holocaustleugnerverteidiger?

Würde es nicht Sinn machen, wenn man Strafverteidigern in solchen naja irgendwie Majestätsbeleidigungsprozessen Immunität gibt? Jeder piss Diplomat darf hierzulande ungestraft Leute totfahren, Drogen nehmen, Morde begehen und ist immun vor Strafverfolgung. Wenn irgendwann der Verteidiger vom Verteidiger vom Verteidiger vom Verteidiger vom Holocaustleugner wegen Holocaustleugnung verurteilt ist dann wird es schon keiner mehr wagen den Holocaust zu leugnen. Irgendwie ist die heutige Situation da eine Art Zwickmühle. (nicht signierter Beitrag von 82.212.7.200 (Diskussion) )

Das ist ja wirklich der totale Schwachsinn, den Du da schreibst! --GrummelMC 09:31, 21. Nov. 2007 (CET)
Wenn also der Verteidiger eines Mordes zu Demonstrationszwecken im Gerichtssaal jemanden erschießt, soll er auch straffrei sein? Spannende Idee. --Miles 21:45, 6. Dez. 2007 (CET)


Warum werden hier verdammt noch mal immer meine Kommentare gelöscht? Echt ohne Worte! Also noch Mal, ich hoffe das es dieses Mal bleibt! Ich gebe Grummel Recht, es ist der Tat, totaler Schwachsinn den Miles so von sich gibt! Ich denke mal, genau wie alle anderen hier, dass es was total anderes ist! Wir soll ich denn bitte meinen Mandanten verteidigen, wenn mir das Wort verboten wird, dass ist doch meine einzige Waffe als Anwalt! Ich übernehme mal dein Mord Beispiel Miles, wenn ich als Anwalt die Worte "Mord", "Erschießen" nicht in verbindung mit vllt. entlastenden Beispielen bringen darf, weil ich mich dann Schuldig mache, kann ich Unmöglich jemanden Verteidigen, ist dass dann eigentlich noch Menschrecht? Ich wurde also Muttod gemacht... Das Recht auf Anwalt hat diese Person ja dann nicht mehr! Wie ist das eigentlich in anderen Ländern, werden dort auch die Zungen von Anwälten beschnitten??? HOFFE DAS MEIN KOMMENTAR NICHT WIEDER GELÖSCHT WIRD:DANKE: (nicht signierter Beitrag von Scenden (Diskussion | Beiträge) )

Deine Argumentation ist absurd. Das gewählte Beispiel ist nicht vergleichbar. Strafverteidiger dürfen in Ausübung ihres Jobs keine Straftaten begehen, z.B. nicht beleidigend werden oder vor Gericht lügen und erst recht nicht das tun, was Frau S.S. getan hat. Darüber sind sich mit Ausnahme von Dir und den politischen Freunden von S.S. (will ja nicht alle in einen Topf werfen) alle einig. Dass die Pflichtverteidigerin sich trotzdem ziemlich unglücklich über die Angeklagte geäußert hat, steht auf einem anderem Blatt Papier.
--Martin67 08:50, 17. Jan. 2008 (CET)
Ich hatte Deinen Beitrag gelöscht, weil er schwachsinnig ist. Die Aufgabe der Verteidigung wäre es, in einem Fall wie Zündels zu beweisen, dass dieser eben nicht den Holocaust geleugnet hat. Stattdessen hat Stolz die gleiche Straftat (und noch einige weitere) während der Verteidigung selbst begangen. Um beim Mord-Beispiel zu bleiben: Um einen Mörder vor Gericht zu verteidigen, sollte man nicht selbst jemanden umbringen. Also erstmal Kopf an, bevor Du hier Diskussionsseiten zumüllst.
--Gegenalles 09:22, 17. Jan. 2008 (CET)
PS: Ich glaube nicht, dass GrummelMC Miles' Posting als Schwachsinn bezeichnet hat, sondern das vorhergehende von 82.212.7.200.
Das will ich doch meinen. Danke für die Richtigstellung. --GrummelMC 09:57, 18. Jan. 2008 (CET)

Ja so sieht also aus, einfach mal löschen was einen als "schwachsinnig" erscheint, die taktik werde ich dann wohl übernehmen-.-! Ich denke nicht das meine auslegung schwachsinig ist, sonder dass meine auslegung ein paar schritte weiter geht, und fragt: ob es rechtens ist, dass mensch angeklagten, deren verteidigung beschneidet. egal, was sie gemacht hat, war schwachsinn, sowas kann mensch nicht einreichen! aber wie kann es angehen das hier meinungen und das verteidigen diese unter strafe stehen, mir wurde es erst dadurch so wirklich bewusst wo unsere meinungsfreiheit sich befindet nämlich auf einen tiefpunkt! nochmals zur meiner hpt frage ;) wie läuft in anderen ländern, mit der verteidigung von angeklagten werden die anwälte dort auch gesetzlich zum schweigen gebracht?

Was Stolz vertritt sind keine Meinungen, sondern Lügen. --GrummelMC 10:01, 18. Jan. 2008 (CET)
Hier besteht wohl ein Mißverständnis unseres anonymen Diskussionspartners (bitte mit den 4 Tilden unterschreiben) : Meinungsfreiheit hat auch in einem Rechtsstaat Grenzen. Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung sind bspw. alles Ausflüsse von Meinungen, - und denoch verboten, weil die Rechte anderer verletzend. Ähnlich ist es mit der Holocaustleugnung. Über den Sachverhalt kann es ( der Holocaust dürfte das besterforschte und bestdokumentierte Einzelereignis der Geschichte sein) keine grundsätzlichen Divergenzen mehr geben, - es sei denn man möchte bewusst die strafbewehrte Unwahrheit sagen. Wieso letzteres ein Mittel der Verteidigung sein soll, ist mir unbegreiflich. Es sei denn man ist der Meinung, die Verteidigung fände auf einem Stern in einem anderen Universum statt, und müsse sich selber nicht an Gesetze halten.Das ist aber nirgendwo so und man macht sich lächerlich, wenn man es einfordert.--Carolus.Abraxas 11:07, 25. Jan. 2008 (CET)

Revision oder Rechtskraft?

Frage: Weiß jemand von euch, ob Sylvia Stolz Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt hat? Falls nein, wäre das Urteil eine Woche nach Verkündung rechtskräftig geworden und das gehört IMHO ebenso wie eine etwaige Revision in den Artikel. Leider finde ich webweit keinen Beleg, weder für Rechtskraft noch für Revision, und der Artikel hängt diesbezüglich in der Luft. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 23:13, 23. Feb. 2008 (CET)

Missbrauchsgebühr vor BVerfG

Vielleicht will´s jemand einbauen: [5] ... --103II 16:52, 13. Mär. 2008 (CET)

Wir sollten vorher prüfen, ob wir die Anonymität der Rechtsanwältin S. aufheben dürfen.--PaCo 20:29, 9. Apr. 2008 (CEST)

Die Missbrauchsgebühr finde ich immer wieder lustig, aber nur bedingt von Bedeutung für den Eintrag. Lonegunman 20:07, 9. Apr. 2008 (CEST) Habe den Link zur BVerfGE geändert. Gruß Mike der Drummer194.25.103.128 10:38, 24. Feb. 2009 (CET)

Hm... wie jetzt? Musste Sie diese Gebühr zahlen, oder nicht? Und wenn ja, wofür genau?? (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.146 (Diskussion | Beiträge) 23:24, 16. Apr. 2009 (CEST))

Überbewertung der Person

Also, ich sehe in dem ganzen Eintrag hier eine absolute Überbewertung der Person. Eine Anwältin, die offenbar in persönlicher Abhängigkeit zu einem geistig Verwirrten geraten ist, und mit der es dank diesem Kontakt bergab geht. Die keine Gelegenheit ausläßt, sich selbst gründlich zu blamieren. Ist die eine solche Person der Zeitgeschichte, daß man sie hier auch noch prominent darstellen müßte?--goldaktie 10:22, 7. Feb. 2009 (CET)

Dem kann ich eigentlich nur zustimmen. Ohne mich mit Wikipedia und den Relevanzkriterien gut auszukennen, kann ich nicht wirklich glauben, dass Sylvia Stolz für eine Enzyklopädie relevant ist. Im Prinzip steht im Artikel doch nur, dass sie selbst wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und dass sie Mahler und Zündel vertreten hat. Reicht das schon für eine Relevanz, zumal sie im Zündel-Prozess ziemlich schnell abgelöst wurde?

Zumindest gehören Details wie die Tatsache, dass sie aus dem Saal getragen werden musste, nun wirklich nicht in eine Enzyklopädie, oder sehe ich das falsch? -- Artemis Fowl 07:08, 9. Jul. 2010 (CEST)

Ja, das siehst du falsch: Erstens gibt es mehrere seriöse Zeitungsartikel zu ihrer Person, was sie relevant macht und zweitens wurde eine Rechtsanwältin verurteilt, weil sie wegen schwachsinniger Anträge das Verfahren verzogern wollte und somit Strafvereitelung versucht hatte, was seit Jahrzehnten nicht mehr vorgekommen ist. Wenn nun jemand schreibt "Stolz ist verurteilt, nur weil sie einen Rechten verteidigen wollte" so darf durch diese verkürzte Propaganda nicht der Eindruck entstehen, Strafverteidigung wäre illegal bzw die Justiz eingefärbt, sondern es ist sehr wichtig, den wahren Charakter dieser Person seriös aufzuzeigen: Den Richter hat sie zigmale mit elendslangen Monologen unterbrochen und prozessfremde Naziprogadanda vorgetragen und ihre Gesinnung mit Hitlergruß, Unterschrift unterm Hakenkreuz und Todesdrohngen gegen das Gericht zur Schau gestellt. Sowas gehört unbedingt dokumentiert, um den Eindruck zu entkräften, jemand wäre wegen einer Strafverteidigung verurteilt worden. 188.22.167.252 19:11, 13. Jul. 2010 (CEST)
Sehr gut ausgedrückt vom Vorredner. Ich schließe mich dem an. --Edelseider 19:34, 13. Jul. 2010 (CEST)
Ich persönlich finde die Schilderung von goldaktie Wikipediagemäßer. Das ist NPOV wie wir sie lieben! Sollte eigentlich für ein Anzeige wegen Schmähkritik genügen!(nicht signierter Beitrag von 93.193.53.84 (Diskussion) 19:22, 22. Jul. 2010 (CEST))
hä? 188.22.172.107 17:33, 28. Jul. 2010 (CEST)


Die ganze Diskussion ist ja bald ein Jahr her, ich habe jedoch wieder Interesse an dem Artikel bekommen, vielleicht beobachtet ihn ein anderer ja auch noch...

1) Das Problem bei dem Artikel ist zunächst mal, dass man bis auf ihre Beteiligung an diversen Prozessen praktisch nichts über sie weis (Lebenslauf etc.).

2) Die Argumentation läuft darauf hinaus, dass sie mit ihrem Verhalten vor Gericht und ihrem darauf folgenden Prozess Rechtsgeschichte geschrieben hat und deswegen relevant ist (eine Verurteilung wegen Strafvereitelung in diesem Zusammenhang wäre seit Jahrzehnten nicht mehr vorgekommen etc.). Gibt es dafür Belege? Wenn ja, dann sollte man das auch entsprechend in den Artikel einbauen, wenn nicht, dann steht für mich die Relevanz in Frage (man kann ja schlecht jeden Anwalt als relevant betrachten, der mal an einem Prozess mitgewirkt hat, über den ein bisschen was geschrieben wurde...).

3) Wenn sie in Medienberichten erwähnt wird, dann meines Erachtens nach praktisch ausschließlich im Zusammenhang mit dem Zündel-Prozess, der lange vorbei ist.

4) Unabhängig dieser Fragen ist der Artikel in einer grottenschlechten Qualität. Allein schon Sätze wie "Sie vertrat ihren Mentor und Lebensgefährten Horst Mahler vor Gericht, der sie als „Speerspitze der Juristen gegen die Fremdherrschaft“ bezeichnet." oder "Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten: „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“" in der Einleitung (!!!). Und später viele unnötige Details, die ausgewalzt werden. Das Problem dabei: Wenn man das Ganze straffen und die Informationen auf wenige aussagekräftige Sätze beschränken würde, dann wäre von dem Artikel praktisch nichts mehr übrig! Und da schließt sich auch der Kreis zu Punkt 1): Es stellt sich die Frage, ob überhaupt genug Informationen vorhanden sind, als dass man einen Artikel schreiben kann!

Vielleicht hat ja noch jemand Lust, über den Artikel zu reden. Um Punkt 4) werde ich mich mal bald kümmern.

Gruß -- Artemis Fowl 20:42, 27. Mai 2011 (CEST)

„Um Punkt 4) werde ich mich mal bald kümmern“ klingt wie eine Drohung, die du besser nicht wahrmachen solltest, sollte es dir darum gehen, ihre offenkundige Nähe zu Holocaustleugnern und Neo-Nazis zu verschleiern. Erst diskutieren, dann operieren! Grüße, --Edelseider 20:58, 27. Mai 2011 (CEST)
Hallo, das soll überhaupt keine Drohung sein (tut mir leid, wenn es so klingt), und mir geht es überhaupt nicht um Verschleierung!
Ich finde einfach nur, dass der Artikel auf unerträgliche Weise schon in der Einleitung mit unnötigen Zitaten und Details gespickt ist! Wenn ich mich darüber beschwere, dass in der Einleitung Horst Mahler damit zitiert wird, dass er meint, Stolz sei die „Speerspitze der Juristen gegen die Fremdherrschaft“ und später Details ausgewalzt werden, wie z. B. die Tatsache, dass sie aus dem Gerichtssaal getragen wurde, dann finde ich das absolut gerechtfertigt!
Da diese enzyklopädischen Schwächen IMO sehr offensichtlich sind, braucht man zu diesem Punkt eigentlich auch keine Diskussion abzuwarten. Ich habe den Artikel jetzt an einigen Stellen gestrafft und umformuliert (noch ungesichtet) und ich finde, er sieht jetzt deutlich übersichtlicher und klarer aus, ohne dass Frau Stolz irgendwie in ein besseres oder schlechteres Licht gerückt wird.
Was sagst du dazu? Gruß -- Artemis Fowl 21:35, 27. Mai 2011 (CEST)

Auftritt bei Ivo Sasek

http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-grosse-Auftritt-der-HolocaustLeugnerin-/story/13425297 (nicht signierter Beitrag von 82.145.208.133 (Diskussion) 08:52, 16. Jan. 2013 (CET))

Unsinn

So unterschrieb Stolz diese Beschwerde mit den Worten „Heil Hitler“ und der dabei verwendete Briefkopf trug die Zeile: „In Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich“. Den beiden Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.

Von dieser Geschichte stimmt nicht die Bohne. Es handelt sich um eine gewollt in die Welt gesetzte Zeitungsente, deren Urheber für diese Lüge rechtskräftig verurteilt wurde und der heute für eine andere Geschichte wieder einsitzt. Der im weiteren Textverlauf erwähnte Hitlergruß hatte die umgekehrte Bedeutung. Die Mitglieder der Baader-Meinhof-Bande hatten auch mehrfach Hitlergrüße gezeigt. (nicht signierter Beitrag von 80.141.162.102 (Diskussion) 21:03, 19. Apr. 2011 (CEST))

Quellen dafür? Den umgekehrten Hitergruß glaubst du doch selber nicht! 213.47.122.72 03:01, 12. Mai 2011 (CEST)

"Den beiden Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.[2] "

Warum steht dieser Satz immer noch in dem Artikel. Wenn sie das tatsächlich gesagt hätte und das vor Gericht, hätte es eine Anklage und Verurteilung geben müßen. Darüber finde ich überhaupt nichts.--Albertballin (Diskussion) 16:40, 9. Jan. 2013 (CET)


Am 7. April 2006 schrieb Sylvia Stolz in ihrer Beschwerde ans Gericht:
"In der Strafsache Ernst Zündel" ... "beantrage ich, die Laienrichter darüber zu belehren", daß sie sich u.U. "eines Verbrechens der Feindbegünstigung (§ 91 b RStGB)" ... "schuldig machen;" ...
"§ 91 b RStGB. Wer im Inland oder als Deutscher im Ausland es unternimmt, während eines Krieges gegen das Reich oder in Beziehung auf einen drohenden Krieg der feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Reiches oder eines Bundesgenossen einen Nachteil zuzufügen, wird mit dem Tode oder mit lebenslangem Zuchthaus bestraft." ...
"Eure Zeit ist abgelaufen. Heil Hitler! gez. Sylvia Stolz"

Da dieses Schriftstück nicht nur das Gericht erreichte (nicht öffentlich und somit nicht strafbar) sondern auch im Internet publik wurde (und noch immer abrufbar ist, deswegen strafbar), erhob die Staatsanwaltschaft Anklage (wegen versuchter Nötigung) u.a. wegen dieser schriftlichen Einlassung. Bereits in einem Schriftsatz vom 8.11.2005 war die gleiche Drohung (Stolz nannte es hinterher "eine bloße Warnung") gegen die Laienrichter zu lesen. (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.129 (Diskussion) 08:11, 19. Mai 2013 (CEST))

GiftBot (Diskussion) 07:42, 7. Okt. 2012 (CEST)

Links vom Landgericht per Archiv gefixt. Den Link auf die Staatsanwaltschaft (stamannheim.de) hatte im EN schon jemand durch Link auf Focus Online ersetzt. Die vom Bot vorgeschlagene Archivversion ginge auch. --IvlaDisk. 18:02, 17. Mai 2013 (CEST)

Privates: Li­ai­son mit Horst Mahler

Sylvia Stolz hatte vo­r­ü­ber­ge­hend (2006 bis 2009) eine Li­ai­son mit Horst Mahler. Wegen ihr ihr ließ er sich von der JVA Cottbus nach München-Stadelheim verlegen. Nach Beendigung der Liebschaft wurde er nach 2009 nach Brandenburg verlegt. Dort bekommt er monatlich Besuch von seiner Ehefrau Elzbieta - so am 19.4.2013 (globalfire.tv/nj/13de/verfolgungen/horst_mahler_haftbedingungen.htm) - und wegen seines in der JVA verfassten Traktats "Das Ende der Wanderschaft" nur noch von höchstens einer weiteren Person (im April von der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck). Die Angaben zu Mahlers Frau finden sich unter Kleinmachnow im Telefonbuch.

Die im Tagesanzeiger erwähnte nach wie vor bestehende Lebenspartnerschaft beruht mutmaßlich auf "Recherche" bei Wikipedia. Und lediglich ein juristisches Schriftstück unterschrieb Sylvia Stolz mit dem deutschen Gruß. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-grosse-Auftritt-der-HolocaustLeugnerin-/story/13425297


PS (gehört nicht zur Ergänzung): An diesem Beispiel zeigt sich ein Problem von Wikipedia. Wikipediainhalte werden u.a. mit journalistischen Inhalten begründet und Journalisten greifen auf Wikipedia zurück. Fehler werden dadurch nachhaltig verstärkt. Selbst wenn drei journalistische Formate das gleiche sagen, muss es nicht richtig sein. Bestenfalls haben sie voneinander oder Wikipedia abgeschrieben, ohne die Quelle zu nennen, was bei Journalisten auch nicht üblich ist. Aber genau dort könnte für Wikipedia der Anknüpfungspunkt sein, um Informationen zu gewichten. Selbst unseriöse Seiten wie globalfire.tv sind ggf. brauchbare als schnell verfasste journalistische Inhalte. (nicht signierter Beitrag von 80.187.111.129 (Diskussion) 07:21, 19. Mai 2013 (CEST))

Man kann ja gerne den Vortrag als Primärquelle zusätzlich als Einzelnachweis angeben. Der Link auf ein Video auf Youtube ist aber mehrfach problematisch. Zum einen ist der Inhalt rechtlich fragwürdig. Dann ist unklar ob der Uploader überhaupt die Rechte besitzt dieses Video dort einzustellen. Die langfristige Verfügbarkeit ist nicht gesichert (siehe WP:Q). Eventuell löscht Youtube diesen Clip bald. Außerdem sehe ich nicht ein, warum wir für den Account MainstreamSmasherTV durch den Link Werbung machen sollten. Wenn es unbedingt sein muss, kann man die AZK direkt verlinken.--Perfect Tommy (Diskussion) 21:40, 31. Jul. 2013 (CEST)